Digitaler Nachlass – Dank Vollmacht vorab regeln

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Ob bei Facebook, Instagram, Xing oder einem anderen Social-Media-Portal – im Falle des Todes oder bei einer sehr schweren Erkrankung können diese vom Eigentümer nicht mehr verwaltet werden. Damit die Profile gelöscht oder in Andenkenseiten umgewandelt werden können, ist eine Vollmacht erforderlich. Hier erfährst Du, wie sich der digitale Nachlass am besten regeln lässt.

Digitaler Nachlass – was ist das?

Texte, Postings, Videos und Fotos sowie sämtliche Profildaten, Kommentare und Chatunterhaltungen existieren nach dem Tod weiter. Alles, was online stattfindet, hinterlässt Spuren, die man im Web auch als „digitaler Nachlass“ bezeichnet.

Selbst wenn jemand schon lange nicht mehr online aktiv ist – sei es durch eine unerwartete schwere Erkrankung oder den Tod – bleiben Inhalte dank des Internet-Archivs oft für die Ewigkeit erhalten. Angehörige fragen sich dann, was mit all den Daten passieren soll.

Lässt man sie einfach weiter bestehen oder sollten sie gelöscht werden? Sind vielleicht noch wichtige Daten, Dokumente, Bilder oder Videos online, die keinesfalls für die Nachwelt verloren gehen dürfen? Das alles gehört zum digitalen Nachlass und sollte möglichst zu Lebzeiten geregelt werden.

Zugang zu Online-Profilen?

Wenn der direkte Zugriff fehlt, können noch nach Jahren Nachrichten und Kommentare eingehen. Es besteht keine Chance mehr, darauf zu reagieren. In einigen Fällen lassen Angehörige die Profile deshalb mit der Sterbeurkunde löschen oder in eine Gedenkseite umwandeln. Viele Familien sind damit überfordert oder wissen gar nichts von den Social-Media-Accounts ihres verstorbenen Angehörigen.

Der digitale Nachlass kann ebenso wie das physisch vorhandene Erbe schon vor dem Tod geregelt werden. Doch wie geht das eigentlich genau? Oftmals ist es schon hilfreich, schriftlich festzulegen, ob die Daten und Profile gelöscht oder anderweitig verwendet werden sollen. Eine Liste, auf dem das ganze „digitale Erbe“ beschrieben ist, kann den Angehörigen dabei helfen. Damit können die Hinterbliebenen dann Schritt für Schritt den digitalen Nachlass durchgehen und das weitere Vorgehen besprechen und anstoßen.

Eine Art Testament fürs digitale Erbe ist ebenfalls wichtig. Im letzten Willen kann festgelegt werden, was mit den Daten passieren soll. Manche Menschen wünschen sich, im Web weiter lebendig zu sein, andere wiederum wollen komplett verschwinden und alle Online-Profile löschen. Hier gilt es, im Sinne des Verstorbenen oder schwer Erkrankten zu handeln. Das Testament ist eine wichtige Basis für diese Entscheidungen.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören aber nicht nur Profildaten, Fotos und Videos oder Postings, die auf Social Media veröffentlicht wurden. Auch auf Jobportalen sind viele Menschen aktiv und haben dort oftmals mehrere Profile erstellt.

Darüber hinaus gibt es auch lokal gespeicherte digitale Daten, zum Beispiel auf dem Heimcomputer, Tablet oder Smartphone. Auch diese zählen zum digitalen Nachlass und müssen verwaltet werden.

Beispiele des digitalen Nachlasses:

  • Profile auf Social Media
  • Postings, Kommentare, Videos, Fotos, Chats
  • Profile auf Job- und Karriereportalen
  • Dateien auf dem Rechner/Tablet/Smartphone (z. B. Dokumente, Bilder, Videos, Audiodateien und Präsentationen)
  • Firmenwebsites, Blogs, Shops
  • Mailverkehr
  • Inhalte in Online-Clouds

Passwörter gesichert weitergeben

Für jeden Online-Zugang wird ein Passwort zum Login gefordert. Doch wie kommen Angehörige daran, wenn es nötig ist? Statt alle Passwörter aufzuschreiben, kann es sinnvoll sein, diese digital abzuspeichern. Zum Beispiel auf einem USB-Stick, der den nächsten Angehörigen im Ernstfall zukommt. Zur Sicherheit lassen sich Sticks oder externe Festplatten verschlüsseln. Das Passwort sollte nur den engsten Familienangehörigen zugänglich sein.

Für Online-Zugänge, zu denen Du keinen Zugriff hast, kann der Passwortmanager hilfreich sein. Dieser ist auf vielen Betriebssystemen oder im Browser integriert. Passwörter werden darin zentral abgespeichert. Oftmals gibt es ein Masterpasswort für alle Zugänge oder Passwörter lassen sich einfach wieder herstellen.

Alternativ kann man auch eine Liste mit Passwörtern sicher im Bankschließfach hinterlegen. Zugang haben darauf dann nur die Erben bzw. der Nachlassverwalter, wenn es keine Erben gibt.

Digitaler Nachlass – Konkrete gesetzliche Regelungen fehlen

Leider ist es heute noch so, dass es keine genauen gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit dem digitalen Erbe gibt. Die Hinterbliebenen sind daher darauf angewiesen, dass der Umgang mit dem digitalen Nachlass möglichst genau ausformuliert ist. Denn im Internet greifen gleich mehrere Rechtsgebiete, wie das Urheberrecht, Telemediengesetz oder auch die privaten Persönlichkeitsrechte. Der digitale Nachlass gehört zwar rein rechtmäßig zum Erbe, der Umgang damit ist jedoch nicht genau festgelegt.

Besonders interessant wird das Thema, wenn der Verstorbene regelmäßige Publikationen in Form von Texten, Grafiken, E-Books, Musik oder Videos erstellt hat, für die auch nach dem Tod weiterhin Einnahmen fließen. Die Rechte des Urhebers werden hier mit vererbt, die Einnahmen gehen dann an die Erben.

Bei detaillierten Fragen oder Schwierigkeiten zur Verwaltung des digitalen Erbes ist eine Rechtsberatung zu empfehlen, die sich mit diesem Fachgebiet auskennt.

Vorsorgevollmacht oder Testament?

Eine Vollmacht ist formlos erfassbar, ein Testament wird notariell beurkundet. Besonders sicher aufbewahrt wird ein Testament, wenn es beim Rechtsanwalt hinterlegt ist. Mit einer Geburtsurkunde kann man es gegen eine Gebühr auch in die amtliche Verwahrung des Nachlassgerichts geben.

Digitalen Nachlass richtig regeln – Tipps

Damit Du im Ernstfall gewappnet bist, haben wir einige Regelungen für Dich zusammengestellt, die für den digitalen Nachlass wichtig sind:

  1. Kümmere Dich frühzeitig um Deinen digitalen Nachlass. Auf dem Sterbebett könnte es dafür zu spät sein.
  2. Du kannst einen oder mehrere Erben dazu bevollmächtigen, Dein digitales Erbe zu verwalten. Sollen die Erben sich um unterschiedliche Bereiche des digitalen Nachlasses kümmern, ist das am besten schriftlich im Testament zu hinterlegen, inklusive den dafür nötigen Zugangsdaten.
  3. Am besten wird genau festgehalten, wer für welche Daten und Accounts zuständig ist, was weitergeführt, archiviert oder gelöscht werden soll. Alle Daten sollten über einen digitalen Datenträger zugänglich sein.
  4. Der digitale Nachlass kann auch von jemand anderem verwaltet werden, zum Beispiel durch einen guten Freund. Hier ist eine Vollmacht wichtig, damit dieser die dafür nötigen Befugnisse bekommt. Alternativ lässt sich dafür auch ein Anwalt oder Nachlassdienstleister einsetzen.
  5. Da jeder digitale Nachlass unterschiedlich ist, kommt es auf eine individuelle Vollmacht zur Nachlassverwaltung an. Einheitliche Vorlagen eignen sich in den meisten Fällen nicht.

Die für den digitalen Nachlass zuständige Person sollte nicht nur absolut vertrauenswürdig sein, sondern sich auch im Umgang mit digitalen und Online-Medien gut auskennen. Wichtig ist außerdem, dass die Person frühzeitig darüber informiert und um Einverständnis gefragt wird.

Fazit:

Um den digitalen Nachlass sollte sich jeder rechtzeitig kümmern. Man weiß schließlich nicht, wann einen der Tod oder eine schwere Erkrankung trifft. Je genauer die Formulierung zum Umgang mit dem digitalen Nachlass ausfällt, desto leichter fällt es den Angehörigen, alles in Deinem Sinne zu regeln.

Florian Kassel

Florian Kassel

Online Marketing Experte

Florian Kassel ist Gründer der Online-Marketing-Agentur Digitale Trends und befasst sich seit mittlerweile mehr als 10 Jahren mit allen Themen rund um digitales Marketing. Egal ob Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media oder Markenaufbau.

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