Die Checkliste für Gründer: 15 Schritte zu Deinem eigenen Unternehmen, Teil II

Die Checkliste für Gründer: 15 Schritte zu Deinem eigenen Unternehmen, Teil II

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Schritt für Schritt zu Deinem Unternehmen: Der Weg in die berufliche Selbständigkeit scheint nicht immer einfach. Oft sind formale, rechtliche und persönliche Fragen ungeklärt.

Du bist Dir nicht sicher, welche Rechtsform zu Deinem Unternehmen passt? Oder welche Behördengänge notwendig sind?

Hier folgt Teil II unserer Reihe. Teil I kannst Du hier finden.

Die Gründung

Wenn Du keine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchtest, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Es ist abhängig von Deiner Rechtsformwahl, ob eine Anmeldung beim Handelsregister notwendig ist. In jedem Fall musst Du Dein Unternehmen beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.

Genehmigungen oder sonstige bürokratische Erfordernisse

Vor dem Start Deiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit musst Du gegebenenfalls Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zulassungen für Dein Unternehmen beantragen. Es existieren Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, und solche Tätigkeiten, die erlaubnisfrei sind und ohne Genehmigung ausgeübt werden dürfen.

Erlaubnisfreie Tätigkeiten kannst du umgehend beim Gewerbeamt anmelden. Welche Tätigkeiten einer Erlaubnispflicht unterliegen, ist in der Gewerbeordnung definiert. Unternehmen, die ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Kunden verlangen oder einem höheren Ethikanspruch genügen müssen (Spielhallen, Privatkrankenkassen und Reisegewerbe), unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht.

Weitere Formalitäten, die anfallen könnten, sind beispielsweile Genehmigungen, die tätigkeitsbezogen sind (Ausschankgenehmigung in der Gastronomie) oder aber auch seitens des Bauamts, Gesundheitsamts oder der Gewerbeaufsicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat einen Behördenfinder, welcher Dir hilft, die zuständige Behörde für Deine Genehmigung zu finden.

Anmeldung beim Finanzamt

In jedem Fall musst Du Dein Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Das gilt auch für Freiberufler. Das machst Du bei dem jeweils zuständigen Finanzamt. Um eine Steuernummer zu bekommen, musst Du zunächst einen Fragebogen des Finanzamts ausfüllen, in dem einige Angaben abgefragt werden. Wenn Du dafür Hilfe benötigst, kannst Du beispielsweise eines unserer Gründungspakete buchen.

Namensfindung für Dein Unternehmen

Deinem Unternehmen einen Namen zu geben ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Deiner Unternehmensgründung. Hast Du einen Namen gefunden, ist es ratsam einen Blick ins Handelsregister zu werfen, um herauszufinden, ob Dein Unternehmensname eventuell bereits vergeben ist. Ist dies nicht der Fall, kann es sinnvoll sein, die zu dem Namen passenden Domain zu sichern und ihn beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen und den Namen schützen lassen willst, kannst Du zum Beispiel eines unserer Markenpakete buchen.

Die Rechtsform

Nachdem Du alle grundlegenden Fragen geklärt hast, solltest Du Dir Gedanken machen, welche Rechtsform zu Deinem Unternehmen passt. In Deutschland existieren verschiedene Formen: GbR, OHG, KG, GmbH (einschließlich der UG (haftungsbeschränkt)), AG u.v.m. Diese Rechtsformen sind jeweils mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen, Pflichten sowie bestimmten Strukturen im Unternehmen verbunden.

Grundsätzlich gilt es zu verstehen, worin der Unterschied zwischen Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften liegt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie kein Mindestkapital vorsehen. Dafür haftet der Einzelunternehmer beziehungsweise der Gesellschafter jedoch grundsätzlich für Unternehmensschulden mit seinem persönlichen Vermögen. Kapitalgesellschafen haben den Vorteil, dass sie eine Haftungsbeschränkung haben. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften nur bis zu der Höhe ihrer Einlagen.

Suchst Du Dir also eine Rechtsform aus, solltest du Dir überlegen, welches Startkapital Dir im Zeitpunkt der Gründung zur Verfügung steht und welche Art der Haftung für Dich und Dein Unternehmen in Frage kommt.

Digitale Gründung unterstützt Dich gerne bei der Rechtsformwahl und findet mit Dir gemeinsam eine Lösung, die zu Dir und Deinem Unternehmen passt.

Der Notarbesuch

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, also insbesondere einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss die Gründung notariell beurkundet werden. Dafür müssen nicht mehr zwangsläufig alle Gründer vor Ort im Notariat sein. Es ist auch eine Online-Gründung möglich. Mehr Informationen zur Online-Gründung findest Du hier.

Erstellung von Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste

Der Gesellschaftsvertrag legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Organisation und Strukturen der Gesellschaft fest und ist damit die rechtliche Grundlage Deines Unternehmens. Die Gesellschafterliste umfasst alle Gesellschafter und gibt Auskunft darüber, welche Anteile sie an der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) halten. Diese Liste muss beim Handelsregister eingereicht werden.

Was muss bzw. sollte in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt werden?

  1. Grunddaten des neuen Unternehmens
    1. Firma (Name)
    2. Unternehmensgegenstand
    3. Sitz der Gesellschaft
  2. Nennung des Stammkapitals
    1. Bei einer GmbH-Gründung beträgt das Stammkapital mindestens 25.000 Euro
    2. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist das Stammkapital geringer
  3. Gesellschafter und Geschäftsanteile
    1. Gesellschafter können natürliche Personen oder ein anderes Unternehmen, also auch eine andere Gesellschaft sein
    2. Der Nennbetrag und die Anzahl der Anteile pro Gesellschafter muss festgelegt werden
  4. Gesellschafterversammlung
    1. Wann ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig (wie viele Gesellschafter müssen anwesend sein)
    2. Mit welcher Mehrheit können Beschlüsse gefasst werden

Die Bestellung des Geschäftsführers

Im Rahmen einer GmbH- oder UG-Gründung muss anschließend die Bestellung des Geschäftsführers (oder mehrerer Geschäftsführer) erfolgen. Die Bestellung des Geschäftsführers wird mittels Gesellschafterbeschlusses in der Gesellschafterversammlung vollzogen. Die Abberufung oder die Bestellung muss immer an das Handelsregister gemeldet werden.

Einzahlung des Stammkapitals

Im nächsten Schritt musst Du bei der Bank Deiner Wahl ein Geschäftskonto einrichten, welches auf den Namen der Gesellschaft läuft. Auf dieses Konto wird das Stammkapital anteilig von den Gesellschaftern eingezahlt. Der Einzahlungsbeleg wird beim Notar vorgelegt.

Das Stammkapital einer GmbH beläuft sich auf 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte auf das Geschäftskonto eingezahlt werden oder in Form von Sacheinlagen vorliegen.

Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist eine Einzahlung des Stammkapitals über Sacheinlagen nicht möglich. Das Stammkapital muss vollständig bei der Gründung eingezahlt werden.

Lese auch weiter im Teil III!

Fazit:

Der Gründungsprozess kann mit all seinen formellen Anforderungen und Prozessen überfordernd und abschreckend wirken. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig gut informiert an Deine Unternehmensgründung heranzugehen. Hierbei steht die Wahl der Rechtsform, der Namensfindung und der rechtlich korrekten Anmeldung bei den zuständigen Ämtern im Mittelpunkt. Digitale Gründung steht Dir zur Seite, um nicht den Überblick zu verlieren und Dich bei Deiner erfolgreichen Unternehmensgründung zu unterstützen.

Michelle Noss

Michelle Noss

Rechtsstudentin

Michelle Noss ist Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Dort ist sie Teil des deutsch-französischen Doppelstudienganges und absolvierte einen Bachelor des Rechts in Köln und einen Master in Paris an der Sorbonne. Sie ist besonders interessiert an internationalen Sachverhalten und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Seit letztem Oktober arbeitet Michelle Noss als Autorin bei MAP-Rechtsanwälten und unterstützt die Kanzlei in der Verfassung von juristischen Blogartikeln und Themen rund um die digitale Gründung.