Schritt für Schritt zu Deinem Unternehmen: Der Weg in die berufliche Selbständigkeit scheint nicht immer einfach. Oft sind formale, rechtliche und persönliche Fragen ungeklärt.
Du bist Dir nicht sicher, welche Rechtsform zu Deinem Unternehmen passt? Oder welche Behördengänge notwendig sind?
Hier folgt Teil II unserer Reihe. Teil I kannst Du hier finden.
Wenn Du keine freiberufliche Tätigkeit ausüben möchtest, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Es ist abhängig von Deiner Rechtsformwahl, ob eine Anmeldung beim Handelsregister notwendig ist. In jedem Fall musst Du Dein Unternehmen beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen.
Vor dem Start Deiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit musst Du gegebenenfalls Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zulassungen für Dein Unternehmen beantragen. Es existieren Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht unterliegen, und solche Tätigkeiten, die erlaubnisfrei sind und ohne Genehmigung ausgeübt werden dürfen.
Erlaubnisfreie Tätigkeiten kannst du umgehend beim Gewerbeamt anmelden. Welche Tätigkeiten einer Erlaubnispflicht unterliegen, ist in der Gewerbeordnung definiert. Unternehmen, die ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Kunden verlangen oder einem höheren Ethikanspruch genügen müssen (Spielhallen, Privatkrankenkassen und Reisegewerbe), unterliegen grundsätzlich einer Erlaubnispflicht.
Weitere Formalitäten, die anfallen könnten, sind beispielsweile Genehmigungen, die tätigkeitsbezogen sind (Ausschankgenehmigung in der Gastronomie) oder aber auch seitens des Bauamts, Gesundheitsamts oder der Gewerbeaufsicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft hat einen Behördenfinder, welcher Dir hilft, die zuständige Behörde für Deine Genehmigung zu finden.
In jedem Fall musst Du Dein Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Das gilt auch für Freiberufler. Das machst Du bei dem jeweils zuständigen Finanzamt. Um eine Steuernummer zu bekommen, musst Du zunächst einen Fragebogen des Finanzamts ausfüllen, in dem einige Angaben abgefragt werden. Wenn Du dafür Hilfe benötigst, kannst Du beispielsweise eines unserer Gründungspakete buchen.
Deinem Unternehmen einen Namen zu geben ist einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zu Deiner Unternehmensgründung. Hast Du einen Namen gefunden, ist es ratsam einen Blick ins Handelsregister zu werfen, um herauszufinden, ob Dein Unternehmensname eventuell bereits vergeben ist. Ist dies nicht der Fall, kann es sinnvoll sein, die zu dem Namen passenden Domain zu sichern und ihn beim Deutschen Patent- und Markenamt anzumelden.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen und den Namen schützen lassen willst, kannst Du zum Beispiel eines unserer Markenpakete buchen.
Nachdem Du alle grundlegenden Fragen geklärt hast, solltest Du Dir Gedanken machen, welche Rechtsform zu Deinem Unternehmen passt. In Deutschland existieren verschiedene Formen: GbR, OHG, KG, GmbH (einschließlich der UG (haftungsbeschränkt)), AG u.v.m. Diese Rechtsformen sind jeweils mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen, Pflichten sowie bestimmten Strukturen im Unternehmen verbunden.
Grundsätzlich gilt es zu verstehen, worin der Unterschied zwischen Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften liegt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften zeichnen sich dadurch aus, dass sie kein Mindestkapital vorsehen. Dafür haftet der Einzelunternehmer beziehungsweise der Gesellschafter jedoch grundsätzlich für Unternehmensschulden mit seinem persönlichen Vermögen. Kapitalgesellschafen haben den Vorteil, dass sie eine Haftungsbeschränkung haben. Die Gesellschafter oder Aktionäre haften nur bis zu der Höhe ihrer Einlagen.
Suchst Du Dir also eine Rechtsform aus, solltest du Dir überlegen, welches Startkapital Dir im Zeitpunkt der Gründung zur Verfügung steht und welche Art der Haftung für Dich und Dein Unternehmen in Frage kommt.
Digitale Gründung unterstützt Dich gerne bei der Rechtsformwahl und findet mit Dir gemeinsam eine Lösung, die zu Dir und Deinem Unternehmen passt.
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, also insbesondere einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss die Gründung notariell beurkundet werden. Dafür müssen nicht mehr zwangsläufig alle Gründer vor Ort im Notariat sein. Es ist auch eine Online-Gründung möglich. Mehr Informationen zur Online-Gründung findest Du hier.
Der Gesellschaftsvertrag legt die Rechte und Pflichten der Gesellschafter sowie die Organisation und Strukturen der Gesellschaft fest und ist damit die rechtliche Grundlage Deines Unternehmens. Die Gesellschafterliste umfasst alle Gesellschafter und gibt Auskunft darüber, welche Anteile sie an der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) halten. Diese Liste muss beim Handelsregister eingereicht werden.
Was muss bzw. sollte in dem Gesellschaftsvertrag festgelegt werden?
Im Rahmen einer GmbH- oder UG-Gründung muss anschließend die Bestellung des Geschäftsführers (oder mehrerer Geschäftsführer) erfolgen. Die Bestellung des Geschäftsführers wird mittels Gesellschafterbeschlusses in der Gesellschafterversammlung vollzogen. Die Abberufung oder die Bestellung muss immer an das Handelsregister gemeldet werden.
Im nächsten Schritt musst Du bei der Bank Deiner Wahl ein Geschäftskonto einrichten, welches auf den Namen der Gesellschaft läuft. Auf dieses Konto wird das Stammkapital anteilig von den Gesellschaftern eingezahlt. Der Einzahlungsbeleg wird beim Notar vorgelegt.
Das Stammkapital einer GmbH beläuft sich auf 25.000 Euro. Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte auf das Geschäftskonto eingezahlt werden oder in Form von Sacheinlagen vorliegen.
Bei der UG (haftungsbeschränkt) ist eine Einzahlung des Stammkapitals über Sacheinlagen nicht möglich. Das Stammkapital muss vollständig bei der Gründung eingezahlt werden.
Der Gründungsprozess kann mit all seinen formellen Anforderungen und Prozessen überfordernd und abschreckend wirken. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig gut informiert an Deine Unternehmensgründung heranzugehen. Hierbei steht die Wahl der Rechtsform, der Namensfindung und der rechtlich korrekten Anmeldung bei den zuständigen Ämtern im Mittelpunkt. Digitale Gründung steht Dir zur Seite, um nicht den Überblick zu verlieren und Dich bei Deiner erfolgreichen Unternehmensgründung zu unterstützen.