Die neue Invest Förderrichtlinie ist raus! Sie gilt für Anträge ab dem 06.02.2023 und beinhaltet einige Erleichterungen für Wandeldarlehen. Sie werden mit einem Erwerbszuschuss in Höhe von 25% des Ausgabepreises (Nominalwert & Agio) gefördert. Die Wandlung muss bereits im Darlehensvertrag vorgesehen sein und innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Bewilligungsbescheides erfolgen. Das Investment muss mindestens 10.000 € betragen. Die weiteren Voraussetzungen für die Förderung gelten wie gehabt: Der Darlehensvertrag darf ausschließlich marktübliche Klauseln enthalten. Das betrifft insbesondere den Zinssatz (nicht über 10% p.a.), die Laufzeit, den Discount (max. 30%) und das Cap (mind. die Bewertung der letzten Finanzierungsrunde). Der Erwerbszuschuss wird erst nach der Wandlung ausgezahlt. Gewandelte Zinsen sind nicht förderfähig. Die Mindesthaltedauer von 3 Jahren läuft erst ab der Wandlung.
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Es gibt eine neue Invest Förderrichtlinie. Sie gilt für Anträge ab dem 06.02.2023 und beinhaltet einige Erleichterungen für Wandeldarlehen.