Wandeldarlehen und die neue Invest Förderrichtlinie

Wandeldarlehen und die neue Invest Förderrichtlinie

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Die neue Invest Förderrichtlinie ist raus! Sie gilt für Anträge ab dem 06.02.2023 und beinhaltet einige Erleichterungen für Wandeldarlehen. Sie werden mit einem Erwerbszuschuss in Höhe von 25% des Ausgabepreises (Nominalwert & Agio) gefördert. Die Wandlung muss bereits im Darlehensvertrag vorgesehen sein und innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Bewilligungsbescheides erfolgen. Das Investment muss mindestens 10.000 € betragen. Die weiteren Voraussetzungen für die Förderung gelten wie gehabt: Der Darlehensvertrag darf ausschließlich marktübliche Klauseln enthalten. Das betrifft insbesondere den Zinssatz (nicht über 10% p.a.), die Laufzeit, den Discount (max. 30%) und das Cap (mind. die Bewertung der letzten Finanzierungsrunde). Der Erwerbszuschuss wird erst nach der Wandlung ausgezahlt. Gewandelte Zinsen sind nicht förderfähig. Die Mindesthaltedauer von 3 Jahren läuft erst ab der Wandlung.

Weitere Informationen findest Du hier.

Fazit:

Es gibt eine neue Invest Förderrichtlinie. Sie gilt für Anträge ab dem 06.02.2023 und beinhaltet einige Erleichterungen für Wandeldarlehen.

Rebekka Weick

Rebekka Weick

Rechtsanwältin

Rebekka Weick hat Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes (centre juridique franco-allemand) studiert, 2017 Licence en droit an der Université Côte d‘Azur und 2014 Bachelor of Arts/Licence Deutsch-Französische Studien an der Universität des Saarlandes und der Université de Lorraine erworben. Rebekka ist seit 2020 wissenschaftliche Mitarbeiterin bei MAP mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht und seit Oktober 2020 Rechtsreferendarin am Landgericht Konstanz. Sie hat ihren 1. Staatsexamen im Juni 2020 und ihre 2. Juristische Staatsprüfung im Oktober 2022 abgelegt. Seit Dezember 2022 arbeitet sie als Rechtsanwältin für Müller, Altmeyer & Partner Rechtsanwälte.