Virtuelle Beteiligung

Ein individuelles Beteiligungsprogramm für Deine Mitarbeiter

VSOP

Online Coaching zum Thema Virtuelle Beteiligung plus Prüfung der gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung eines virtuellen Beteiligungsprogramms in Deiner GmbH (insg. max. 4 Stunden Coaching oder Rechtsberatung im Preis enthalten).

ab

499

(zzgl. MwSt.)

Was Du bekommst
Du willst ein virtuelles Beteiligungsprogramm für Deine Mitarbeiter*innen einrichten? In einem 2 stündigen online Coaching bekommst Du von uns alle wichtigen Informationen und konkrete Antworten auf Deine Fragen.
Wir prüfen für Dich die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung Deines virtuellen Beteiligungsprogramms, z. B. Gesellschafter- oder Beiratsbeschluss oder Vetorechte. Dafür bekommst Du von uns eine Liste mit Unterlagen, die Du uns für die Prüfung bereitstellen musst. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 2 Stunden. Sollten wir für die Prüfung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte. In der Regel durch die Experten von Tax and Legal Lahann, Pikolleck und Partnerrechtsanwälte PartGmbH.

Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du Dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Für Dich entstehen keine zusätzlichen Kosten

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

Unabhängig

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

Schritt für Schritt zu Deiner virtuellen Beteiligung


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Wähle zusammen mit unseren Experten das richtige Paket für Dich
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Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Dir, Zeit und Geld zu sparen


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FAQ


VSOP / VSIP und ESOP sind Formen der Mitarbeiterbeteiligung. VSOP steht für Virtual Stock Option Plan. Und VSIP steht für Virtual Share Incentive Plan. Beides sind virtuelle Beteiligungen, bei denen Mitarbeiter an der Entwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens teilnehmen, ohne Gesellschafter zu werden. Durch das VSOP oder VSIP bekommen Mitarbeiter rein vertragliche Zahlungsansprüche. Die vertraglichen Regelungen eines VSOP oder VSIP können im Einzelnen sehr unterschiedlich sein. ESOP steht für Employee Stock Option Plan. Bei einem ESOP bekommen Mitarbeiter Optionen auf echte Anteile an einer Gesellschaft.
Die virtuelle Beteiligung ist eine Form der Mitarbeiterbeteiligung. Das Besondere daran ist, dass virtuelle Anteile rein vertragliche Ansprüche begründen. Mitarbeiter werden also keine Gesellschafter. Trotzdem werden sie am Wertzuwachs der Gesellschaft beteiligt. Im Falle eines Exits, also wenn das Unternehmen zum Beispiel verkauft wird, erhalten die Mitarbeiter aus ihrer virtuellen Beteiligung einen Anteil vom Kaufpreis.
Ziel der virtuellen Beteiligung ist es, dass Mitarbeiter an der Entwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens beteiligt werden. Dadurch sollen sie motiviert werden, sich persönlich ins Unternehmen einzubringen und tolle Leistungen abzuliefern. Denn wenn sich das Unternehmen dank ihres Einsatzes gut entwickelt, profitieren die Mitarbeiter auch selbst davon. Außerdem bietet eine virtuelle Beteiligung einen Anreiz bis zum Schluss beim Unternehmen zu bleiben, um im Falle des Exits einen Anteil des Erlöses zu erhalten. Virtuelle Beteiligungen können zudem gezielt als Vergütungsbestandteil vereinbart werden. So kann einzelnen Mitarbeitern anstelle eines höheren Gehalts eine virtuelle Beteiligung angeboten werden.
Virtual shares / virtuelle Anteile sind keine echten GmbH-Anteile. Sie werden im Rahmen einer virtuellen Beteiligung insbesondere an Mitarbeiter ausgegeben. Im Falle eines Exits, wenn das Unternehmen also verkauft wird, erhalten die Mitarbeiter für ihre virtual shares / virtuellen Anteile eine Beteiligung am Erlös. Das heißt, dass ein Teil des Kaufpreises an die Mitarbeiter ausgezahlt wird.
Virtuelle Beteiligungen von Mitarbeitern werden steuerlich als Lohnbestandteil betrachtet. Erhalten Mitarbeiter eine Zahlung aus ihren virtuellen Anteilen, unterliegt diese der Einkommensteuer. Oft wird das Einkommen der Mitarbeiter in dem Jahr, in dem sie eine Zahlung aus der virtuellen Beteiligung erhalten, besonders hoch sein, sodass sie den Spitzensteuersatz von 42% oder sogar die sogenannte Reichensteuer von 45% erreichen. Außerdem müssen virtuelle Beteiligungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden. Ggfs. steigen auch hier die Abgaben. Virtuelle Beteiligungen sind also nicht steueroptimiert. Ihr großer Vorteil aus Steuer-Sicht ist jedoch, dass sie kein Dry Income auslösen. Die Steuerbelastung fällt also erst dann an, wenn die Mitarbeiter tatsächlich eine Zahlung aus der virtuellen Beteiligung erhalten.