AG gründen

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung

AG GRÜNDEN

Satzung von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 15 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).

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3299

(zzgl. MwSt.)

Was Du bekommst
Neben der Satzung bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose Gründung noch weiterer Unterlagen und Schritte, z.B. muss vor der Anmeldung der AG beim Handelsregister ein Gründungsbericht erstellt und eine Gründungsprüfung durchgeführt werden. Diese Unterlagen werden vom Notariat für Dich erstellt und geprüft.
Die Satzung entwerfen unsere Rechtsanwälte für Dich. Neben der Satzung bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose AG-Gründung noch weiterer Unterlagen und Schritte, z.B. muss ein Gründungsbericht erstellt und eine Gründungsprüfung durchgeführt werden, bevor die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister erfolgt. Diese Unterlagen werden vom Notariat für Dich erstellt und geprüft.
Wir treten für Dich gerne in Kontakt mit dem Notariat, um die erforderlichen Schritte im Gründungsprozess zu planen und Termine mit dem Notariat (z.B. den Gründungstermin) abzustimmen.
Für Deine Gesellschaft ist, wie für jede Kapitalgesellschaft, neben der Eintragung ins Handelsregister die Eintragung der wirtschaftlich berechtigten, natürlichen Personen der Gesellschaft ins Transparenzregister verpflichtend. Gerne übernehmen wir diese Eintragung beim Transparenzregister für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Eintragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Prüfung der Firma (Handelsname des Unternehmens) auf Einhaltung der handelsrechtlichen Voraussetzungen und Eintragungsfähigkeit, sowie auch im Hinblick auf evtl. entgegenstehende identische Unternehmenskennzeichen und eingetragene Marken.
Du benötigst Hilfe bei der Bearbeitung der Fragebögen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung? Unsere Steuerberater unterstützen Dich gerne. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Abstimmung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz nicht selbst vornehmen, sondern in professionelle Hände geben? Die erfahrenen Steuerberater in unserem Team übernehmen dies gerne für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Erstellung und Einreichung der Bilanz mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Gerne unterstützen unsere Rechtsanwälte Dich beim Ausfüllen der erforderlichen Gewerbeanmeldung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für diese Unterstützung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Die Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Deiner AG soll vertraglich präzise niedergeschrieben werden? Gerne erstellen wir für Dich und Deine AG einen Anstellungsvertrag. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Oft besitzen Gründer IP (intellectual property), die der gegründeten Gesellschaft zugutekommen und daher auf diese übertragen werden soll. Diesen rechtlichen Prozess übernehmen wir von der Beratung bis hin zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der eigentlichen Übertragung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung der Verträge und die Übertragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Soweit für Dein Unternehmen eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich wird, nehmen wir diese gerne für Dich vor und beantragen die erforderliche Betriebsnummer. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Anmeldung und Beantragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest eine steuerliche Gegenprobe Deiner Buchhaltung? Unsere Steuerberater helfen Dir gerne im Rahmen unseres steuerlichen „Cross-Checks“. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Prüfung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte. In der Regel durch die Experten von Tax and Legal Lahann, Pikolleck und Partnerrechtsanwälte PartGmbH.

Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du Dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Für Dich entstehen keine zusätzlichen Kosten

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

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Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Dir, Zeit und Geld zu sparen


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FAQ


Die Abkürzung AG steht für Aktiengesellschaft und beschreibt eine Rechtsform für Unternehmen. Das Besondere an der AG: Sie ist eine Gesellschaftsform mit Zugang zur Börse. Eine AG zu gründen, ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die einen Börsengang anstreben. Zudem ist die AG auch eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter Aktionäre genannt werden. Jeder Gesellschafter bzw. Aktionär kann dabei Anteile der Gesellschaft in Form von Aktien innehaben. Die Rechte der Aktionäre zur Mitbestimmung hängen von der Art und der Anzahl der Aktien ab.
Bei einer AG haften die Gesellschafter bzw. Aktionäre nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihren eingebrachten Einlagen bzw. Aktien. Im Falle einer Insolvenz wird nur das Vermögen der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der AG herangezogen.
AG steht für Aktiengesellschaft. Diese Form der Kapitalgesellschaft wird üblicherweise als Gesellschaftsform für börsennotierte Firmen gewählt. Im englischsprachigen Raum heißt die Aktiengesellschaft „Public Limited Company“, abgekürzt wird diese mit PLC. Die PLC ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft, ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft (AG), und kann dementsprechend ihre Aktien an Börsen anbieten.
Für die Satzung und die Eintragung der AG ins Handelsregister fallen Notarkosten und Handelsregistergebühren von etwa 1.000 bis 1.500 Euro an. Diese können vom Stammkapital bezahlt werden, das bei der AG mindestens 50.000 Euro beträgt. Hinzu kommen in der Regel noch Beratungskosten, wenn man sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lässt.
Eine Aktiengesellschaft kann von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Auch die Ein-Personen-AG ist möglich, in der Praxis aber selten, da das hohe Mindestkapital und weitere Einlagen für das Betriebsvermögen von mehreren Personen besser getragen werden können. Gründer einer AG können natürliche Personen sein, aber auch Gesellschaften wie zum Beispiel eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.
Eine AG wird in der Regel gegründet, wenn man auf einfache Art und Weise Anteile an der Gesellschaft (Aktien) übertragen möchte und insbesondere dann, wenn ein Unternehmen an die Börse gehen will und sich die Gesellschafter (Aktionäre) Anteile in Form von Aktien und die damit einhergehenden Mitspracherechte sichern wollen. Die AG hat als Kapitalgesellschaft außerdem den Vorteil, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
GmbH und AG sind beides Kapitalgesellschaften. Sie können aber auch gesellschaftlich miteinander verwoben sein. Zum Beispiel kann die GmbH Teilhaber sein, indem sie Aktien der AG erwirbt. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen bei der Gründung ist die Höhe des Stammkapitals. Bei der Gründung einer AG müssen 50.000 Euro eingebracht werden, bei der Gründung einer GmbH reicht die Hälfte, also 25.000 Euro als Stammeinlage. Es gibt aber noch weitere Unterschiede, zum Beispiel bei der Geschäftsführung und dem Verhältnis der Organe der Gesellschaft zueinander, so gibt es bei der GmbH Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung, bei der AG Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.