GbR gründen

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung

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GBR GRÜNDEN LEAN
Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung. Muster-Gesellschaftsvertrag Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG), erstellt durch Notariat.
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GBR GRÜNDEN FINE
Gesellschaftsvertrag wie Gesellschaftsgründung (lean), aber auch für Personengesellschaften (PartG, oHG, GbR, KG), inkl. 5 Stunden Rechtsberatung mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 15h Coaching-, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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GBR GRÜNDEN FULL
Gesellschaftsvertrag wie Gesellschaftsgründung (lean), mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für wachstumsorientierte Startups, Gründervesting, Vorkaufsrecht, Tag- und Drag-along, Lock-up-Regelungen, maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse (insg. max. 25h Coaching-, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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GbR gründen


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GbR FAQ


Es gibt viele Vorteile, die für eine GbR sprechen. Zum einen ist es die sehr einfache und schnelle Gründung, die schon nach wenigen Tagen erledigt sein kann. Die GbR eignet sich dabei für Freiberufler sowie Gewerbetreibende, die wenig Kapital und wenig Haftungsrisiko haben. Denn zur Gründung ist kein Startkapital notwendig. Nachteilig ist, dass mindestens zwei Gesellschafter benötigt werden und alle mit ihrem Privatvermögen haften. Zudem eignet sich die GbR nicht für die Aufnahme von Investoren.
Eine GbR ist rein rechtlich gesehen keine Firma, da sie nicht im Handelsregister erfasst wird. Sie gilt also nicht als juristische Person, sondern wird als teil-rechtsfähige Personengesellschaft eingeordnet. Für die GbR entscheiden sich Freiberufler, aber auch Gewerbetreibende.
Bei einer GbR haften neben der GbR selbst auch die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen, gerade auch wenn diese in finanzielle Schwierigkeiten gerät. Sämtliche offenen Forderungen müssen also von den Inhabern der GbR beglichen werden. Gründer sollten sich daher gut überlegen, mit welchem Partner sie eine GbR gründen und ob sie im Fall der Fälle finanziell füreinander einstehen können.
Für die Gründung einer GbR werden zunächst in einem Vertrag alle wichtigen Grundlagen bezüglich der Kapitaleinlagen und Aufgabenverteilung zwischen den Gesellschaftern geregelt. Der GbR Vertrag sollte schriftlich aufgesetzt und von den Gesellschaftern unterschrieben werden. Eine Beurkundung durch einen Notar ist anders als bei vielen anderen Rechtsformen aber nicht nötig. Als Nächstes wird die GbR beim Gewerbeamt angemeldet und beim Finanzamt steuerlich erfasst.
Eine GbR entsteht dann, wenn sich mehrere Partner zusammenschließen, die ein gemeinsames Ziel verfolgen. Besonders für freie Berufe und Arbeitsgemeinschaften ist das eine unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft. Obwohl eine mündliche Vereinbarung zur Gründung ausreicht, wird ein schriftlicher Vertrag empfohlen. Bei Bürogemeinschaften ist zudem Vorsicht geboten. Wenn sich diese Räume und Büromaterialien sowie technische Geräte teilen, können sie für das Finanzamt automatisch zu einer GbR werden. Das könnte Nachteile bei der steuerlichen Betrachtung der Ausgaben nach sich ziehen.
Die Anmeldung einer GbR ist schnell erledigt, da sie nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss. Die Beauftragung eines Notars ist für die GbR Gründung nicht notwendig, alle nötigen Schritte können von den Gesellschaftern selbst erledigt werden. Je nachdem, ob es sich um eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit handelt, ist die Vorgehensweise unterschiedlich. Gewerbetreibende müssen sich beim Gewerbeamt anmelden und sich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Für Freiberufler reicht die Anmeldung beim Finanzamt.
Die GbR ist eine Rechtsform, die sehr einfach und günstig gegründet werden kann. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann ohne Startkapital und mit mindestens zwei Gesellschaftern starten. Startet ein Gründer alleine, führt er sein Unternehmen als Einzelunternehmen. Für die Buchhaltung und steuerliche Erfassung reicht eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Nachteil der GbR ist, dass die Gründer mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gesellschafter können der GbR einen Namen geben. Am besten benutzen die Gesellschafter dafür den eigenen Vor- und Nachnamen.
Der größte Unterschied liegt beim Stammkapital und der Haftung. Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro bei der Gründung aufgebracht werden muss, wird für die Gründung einer GbR kein Stammkapital benötigt. Auch ein Handelsregistereintrag ist für die GbR Gründung nicht nötig. Die Gesellschafter der GbR haften allerdings anders als bei der GmbH komplett mit ihrem Privatvermögen, bei Gesellschaftern einer GmbH bleibt das private Vermögen in der Regel geschützt. Steuerlich wird die GmbH als Kapitalgesellschaft, die GbR als Personengesellschaft unterschiedlich behandelt. Eine GmbH kann von einer Person allein gegründet werden, bei der GbR sind mindesten zwei Gesellschafter nötig.