GmbH gründen

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GMBH GRÜNDEN

Gesellschaftsvertrag von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 7 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).

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799

(zzgl. MwSt.)

Was Du bekommst
Neben dem Gesellschaftsvertrag bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose Gründung noch weiterer Unterlagen, z.B. für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Diese Unterlagen werden von uns geprüft.
Den Gesellschaftsvertrag entwerfen unsere Rechtsanwälte für Dich. Neben dem Gesellschaftsvertrag bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose Gründung noch weiterer Unterlagen, z.B. für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Diese Unterlagen werden vom Notariat für Dich erstellt und geprüft.
Wir treten für Dich gerne in Kontakt mit dem Notariat, um die erforderlichen Schritte im Gründungsprozess zu planen und Termine mit dem Notariat (z.B. den Gründungstermin) abzustimmen.
Für Deine Gesellschaft ist, wie für jede Kapitalgesellschaft, neben der Eintragung ins Handelsregister die Eintragung der wirtschaftlich berechtigten, natürlichen Personen der Gesellschaft ins Transparenzregister verpflichtend. Gerne übernehmen wir diese Eintragung beim Transparenzregister für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Eintragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Prüfung der Firma (Handelsname des Unternehmens) auf Einhaltung der handelsrechtlichen Voraussetzungen und Eintragungsfähigkeit, sowie auch im Hinblick auf evtl. entgegenstehende identische Unternehmenskennzeichen und eingetragene Marken.
Du benötigst Hilfe bei der Bearbeitung der Fragebögen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung? Unsere Steuerberater unterstützen Dich gerne. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Abstimmung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz nicht selbst vornehmen, sondern in professionelle Hände geben? Die erfahrenen Steuerberater in unserem Team übernehmen dies gerne für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Erstellung und Einreichung der Bilanz mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Gerne unterstützen unsere Rechtsanwälte Dich beim Ausfüllen der erforderlichen Gewerbeanmeldung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für diese Unterstützung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Deiner Gesellschaft soll vertraglich präzise niedergeschrieben werden? Gerne erstellen wir für Dich und Deine Gesellschaft einen Geschäftsführeranstellungsvertrag. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Oft besitzen Gründer IP (intellectual property), die der gegründeten Gesellschaft zugutekommen und daher auf diese übertragen werden soll. Diesen rechtlichen Prozess übernehmen wir von der Beratung bis hin zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der eigentlichen Übertragung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung der Verträge und die Übertragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Soweit für Dein Unternehmen eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich wird, nehmen wir diese gerne für Dich vor und beantragen die erforderliche Betriebsnummer. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Anmeldung und Beantragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest eine steuerliche Gegenprobe Deiner Buchhaltung? Unsere Steuerberater helfen Dir gerne im Rahmen unseres steuerlichen „Cross-Checks“. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Prüfung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte. In der Regel durch die Experten von Tax and Legal Lahann, Pikolleck und Partnerrechtsanwälte PartGmbH.

Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du Dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Für Dich entstehen keine zusätzlichen Kosten

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

Unabhängig

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

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Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Dir, Zeit und Geld zu sparen


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FAQ


Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und als Kapitalgesellschaft eine der häufigsten Rechtsformen von Unternehmen. Die Abkürzung ist Teil des Firmennamens und zeigt damit Kunden und Investoren deutlich, dass es sich um ein Unternehmen mit beschränkter Haftung handelt. Kommt es zu finanziellen Problemen, haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern es haftet nur das Vermögen der GmbH. Für die Gründung einer GmbH sind mindestens 25.000 Euro Stammkapital nötig, von denen mindestens die Hälfte bei Gründung ins Stammkapital einzuzahlen ist. Eine GmbH hat eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit eine juristische Person. Sie kann daher als Vertragspartner auftreten, andere verklagen oder selbst verklagt werden. Die GmbH gilt als Kaufmann und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Für die Gründung einer GmbH muss man das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen, mindestens die Hälfte davon bei Gründung. Von diesem Stammkapital sind die Notar- und Registergebühren von knapp unter 1000 Euro zu zahlen. Fällig werden noch Kosten für die Eintragung ins Transparenzregister sowie für die Gewerbeanmeldung, die sich je nach Gemeinde unterscheiden.
Eine GmbH zu gründen, ist für Unternehmer attraktiv, die nicht ihr privates Vermögen gefährden wollen. Zur Absicherung wird bei der GmbH Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro auf ein Geschäftskonto eingezahlt, das aber im normalen Geschäftsgang verbraucht werden darf. Sinnvoll ist die GmbH für Gründer, die über ein hohes Privatvermögen verfügen und dieses gut schützen wollen. Will man Investoren ansprechen, ist oftmals die GmbH die attraktivste Rechtsform.
Eine GmbH zu gründen, erfordert verschiedene Schritte. Nach der Namensfindung ist ein Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Gesellschafter können eine oder mehrere Personen sein. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beglaubigt, anschließend muss die Stammeinlage auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Die GmbH wird dann vom Notar beim Handelsregister eingetragen. Als Nächstes folgt die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung der GmbH.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person notwendig, häufig sind aber zwei oder mehr Personen beteiligt. Ein Gesellschafter kann bei der Ein-Personen-GmbH auch gleichzeitig der Geschäftsführer sein. Eine GmbH kann dabei beliebig viele Gesellschafter haben. Je mehr es gibt, desto leichter lässt sich das Stammkapital aufbringen. Bei einer Ein-Personen-GmbH muss der Gesellschafter die 25.000 Euro hingegen ganz alleine aufbringen.
Der größte Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das zur Gründung nötig ist. Bei der GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, die Hälfte davon muss schon bei Gründung eingezahlt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) reicht dagegen schon 1 Euro als Stammkapital, sofern der Kapitalbedarf nicht eine höhere Summe notwendig macht. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss man von Gewinnen Rücklagen bilden, die man nicht an die Gesellschafter ausschütten darf. Zudem kann die UG (haftungsbeschränkt) auch eine Kapitalerhöhung und Umfirmierung in eine GmbH in Erwägung ziehen. Ansonsten hat die UG (haftungsbeschränkt) die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH, was die Vorgaben zu Gesellschaftern, Buchhaltung und Haftung betrifft. Die UG (haftungsbeschränkt) muss außerdem ebenso wie die GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.
Der größte Unterschied liegt beim Stammkapital und der Haftung. Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro bei der Gründung aufgebracht werden muss, wird für die Gründung einer GbR kein Stammkapital benötigt. Auch ein Handelsregistereintrag ist für die GbR Gründung nicht nötig. Die Gesellschafter der GbR haften allerdings anders als bei der GmbH komplett mit ihrem Privatvermögen, bei Gesellschaftern einer GmbH bleibt das private Vermögen in der Regel geschützt. Steuerlich wird die GmbH als Kapitalgesellschaft, die GbR als Personengesellschaft unterschiedlich behandelt. Eine GmbH kann von einer Person allein gegründet werden, bei der GbR sind mindesten zwei Gesellschafter nötig.
GmbH und AG sind beides Kapitalgesellschaften. Sie können aber auch gesellschaftlich miteinander verwoben sein. Zum Beispiel kann die GmbH Teilhaber sein, indem sie Aktien der AG erwirbt. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen bei der Gründung ist die Höhe des Stammkapitals. Bei der Gründung einer AG müssen 50.000 Euro eingebracht werden, bei der Gründung einer GmbH reicht die Hälfte, also 25.000 Euro als Stammeinlage. Es gibt aber noch weitere Unterschiede, zum Beispiel bei der Geschäftsführung und dem Verhältnis der Organe der Gesellschaft zueinander, so gibt es bei der GmbH Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung, bei der AG Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
Welche Rechtsform für Gründer am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wie viele Gesellschafter gibt es, wie hoch ist das Startkapital und wie sieht es mit der Haftung aus? Auch der Wunsch nach weniger finanziellem und buchhalterischem Aufwand oder steuerliche Vorteile können entscheidend dafür sein, welche Rechtsform für ein Unternehmen die beste Wahl ist.
Die GmbH ist in wenigen Schritten gegründet, die aber dennoch einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst steht die Namensfindung an. Danach muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Als Nächstes erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals. Ist das geschehen, wird die GmbH durch den Notar ins Handelsregister eingetragen. Nach der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung beim Finanzamt kann die GmbH ihre Geschäftstätigkeit richtig starten.
Jede natürliche Person kann eine GmbH gründen, wenn das dafür nötige Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden kann. Gründen kann die GmbH eine einzelne Person oder ein Gründerteam bestehend aus mehreren Gesellschaftern. Auch andere Rechtsformen können an einer GmbH Gründung beteiligt sein.
Eine Holding ist eine Gesellschaft, die in zahlreichen Formen (z. Bsp. in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) bestehen kann. Die Holding-Gesellschaft ist dabei keine eigene Rechtsform. Es handelt sich vielmehr um eine normale GmbH und im Ergebnis um eine Unternehmensstruktur, die das Ziel hat, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. Um eine Holding GmbH zu gründen, sind mindestens 25.000 Euro Stammkapital nötig. Rechtlich gesehen wird die Holding GmbH wie eine normale GmbH behandelt, allerdings bietet die Holding-Struktur steuerliche Vorteile.
Eine GmbH ist immer dann sinnvoll, wenn Unternehmer ihre Haftung beschränken wollen. Während Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zudem hat die Rechtsform der GmbH allgemein einen guten Ruf bei Banken und anderen Unternehmen. Aus diesem Grund wird sie gern als Rechtsform gewählt, da man nach außen vertrauenswürdiger wirkt. Sie eignet sich auch für die Aufnahme von Investoren.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter nötig. Dieser kann gleichzeitig der Geschäftsführer sein. Oftmals stellt sich das Team einer GmbH aber aus mehreren Personen zusammen, die sich die Aufgaben teilen und das Stammkapital gemeinsam einzahlen. Stehen die Personalien fest, ist mindestens die Hälfte der 25000 Euro Stammkapital bei der Gründung auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Dieses muss erst später auf die gesamte Summe aufgestockt werden. Zusätzlich benötigt die GmbH eine ladungsfähige Geschäftsadresse. Nach der Einzahlung des Stammkapitals erfolgt der Eintrag in Handelsregister und Transparenzregister. Beim Finanzamt muss für den Start der Geschäftstätigkeit außerdem eine Steuernummer beantragt werden.
Ein Einzelunternehmen bietet gegenüber der GmbH den Vorteil, dass kein Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden muss. Zu den weiteren Vorteilen zählt das schnelle Gründungsverfahren und die einfache Buchführung, die als Einzelunternehmen möglich ist. Für Solo-Selbständige ohne großes Haftungsrisiko ist das Einzelunternehmen die ideale Rechtsform. Ist das nötige Stammkapital vorhanden und soll das Privatvermögen besser geschützt werden, kann sich aber auch ein Einzelunternehmen für eine GmbH entscheiden.