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Alles an Markenrecht, das man für die Gründung braucht. Schnell, zuverlässig, kostenbewusst! Hilfe zur Selbsthilfe – Individueller Workshop zum Thema Markenanmeldung.
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Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung (deutsch oder EU), beschränkt auf Identitätsrecherche für unkritische Marken (insg. max. 12 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Amtliche Gebühren nicht im Preis enthalten

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Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung (deutsch oder EU), inklusive Ähnlichkeitsrecherche und Risikoeinschätzung alle Marken, (insg. max. 18 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

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Dein Weg zur eigenen Marke


Du buchst Dein Markenpaket
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Unser Experte, der Dich durch den Prozess begleitet, kontaktiert Dich und legt gemeinsam mit dir Deine Markenstrategie fest
Unsere Partner-Rechtsanwälte unterstützen Dich bei der Risikobewertung Deiner Wunschmarke
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Unsere Partner-Rechtsanwälte unterstützen Dich bei der Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Unsere Partner-Rechtsanwälte bereiten die Anmeldung Deiner Wunschmarke vor und reichen diese ein
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Unsere Partner-Rechtsanwälte beraten Dich bei der Ersteinrichtung einer Marktüberwachung zum Schutz Deiner Marke
Unsere Partner-Rechtsanwälte kümmern sich um die Kommunikation mit dem Markenamt und dienen als Empfangsstelle
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Du kümmerst Dich um Dein Geschäft!
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FAQ


Die Dauer des Anmeldeverfahrens und der Bearbeitung des Antrags ist von mehreren Faktoren abhängig. Von der Einreichung der Anmeldung bis zur Eintragung können daher mehrere Monate vergehen.\n\nEinfluss auf die Schnelligkeit der Bearbeitung hat zum einen, ob die Anmeldung beim EUIPO als Unionsmarke oder beim DPMA als deutsche Marke vorgenommen wird. Nationale Anmeldungen werden in der Regel etwas schneller eingetragen, da nach der Prüfung durch das Amt die Eintragung erfolgt, während beim EUIPO nach der amtlichen Prüfung zunächst die Veröffentlichung erfolgt.\n\nEinfluss auf die Prüfungsdauer nach der Anmeldung generell hat auch der Umfang und die Ausgestaltung des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses. Grundsätzlich wird dabei ein ausführlicheres Verzeichnis zu einem gesteigerten Prüfungsaufwand führen. Diesbezüglich bietet eine Anmeldung beim EUIPO als Unionsmarke die Möglichkeit, eines sog. \"fast-track\"-Verfahrens. Hierbei ist der Anmelder bei der Benennung von Waren und Dienstleistungen auf bereits vom Markenamt vorab überprüfte Begriffe beschränkt, gleichzeitig wird jedoch eine fehlerhafte Eingruppierung in eine falsche Klasse vermieden. Ein anhand der bereits geprüften Begriffe erstelltes Verzeichnis beschleunigt darüber hinaus aber auch die Prüfung beim DPMA. Das DPMA sieht zudem die Möglichkeit einer Prüfung im beschleunigten Verfahren vor, bei der jedoch eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 200,00 € anfällt.\n\nZuletzt kann auch durch eine zügige Zahlung der Anmeldegebühr eine Beschleunigung der Prüfung im Anmeldeverfahren herbeigeführt werden, da die Prüfung durch die Markenämter grundsätzlich erst nach Eingang der Anmeldegebühr erfolgt.
Der Schutz eines Markenzeichens entsteht, sieht man vom engen Ausnahmefall der Benutzungsmarke ab, durch Anmeldung und Eintragung der Marke in einem Markenregister. Neben der Möglichkeit der Anmeldung der Marke bei einem nationalen Markenamt (z.B. in Deutschland das DPMA) besteht in der EU auch die Möglichkeit der Anmeldung einer Unionsmarke mit Schutz in allen Mitgliedstaaten der EU beim EUIPO. Über das System der WIPO kann der Schutz dann auch auf weitere Länder außerhalb der EU erstreckt werden.\n\nDie Anmeldung einer Marke muss entweder bei einem nationalen Markenamt oder in der EU beim EUIPO eingereicht werden. Möglich ist neben der klassischen Papierform auch eine Online-Anmeldung, die zudem kostengünstiger ist.\n\nEssentieller Bestandteil einer Markenanmeldung ist neben der Angabe des Markenzeichens auch die Benennung der von der Marke zu schützenden Waren und Dienstleistungen, eingeteilt in die jeweiligen Waren- und Dienstleistungsklassen.
Die Waren und Dienstleistungen, für die eine Marke geschützt werden soll, sind in verschiedene Klassen (34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen) eingeteilt. Wird für eine Ware oder Dienstleistung markenrechtlicher Schutz bei der Anmeldung beansprucht, fällt für die Klasse, in der die jeweilige Ware oder Dienstleistung aufgeführt ist, die Klassengebühr an. Die Klassengebühr ist pauschal zu zahlen und daher unabhängig von der Anzahl der in dieser Klasse beanspruchten Waren oder Dienstleistungen. Die Höhe der Klassengebühr richtet sich danach, ob die Marke als Unionsmarke beim EUIPO oder als deutsche Marke beim DPMA geschützt werden soll.
Das Finden eines geeigneten Markennamens ist zunächst ein kreativer Prozess, bei dem vor allem Marketingerwägungen, Rezeption und Wirkung des Zeichens eine Rolle spielen werden.\n\nDie Ausarbeitung und vor allem die Nutzung und Anmeldung des Namens unterliegt allerdings einigen rechtlichen Beschränkungen.\n\nZum einen sollte das Markenzeichen nicht identisch oder ähnlich zu bereits existierenden Unternehmenskennzeichen oder eingetragenen Marken sein, unter denen identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen angeboten werden. Besteht eine solche zu große Ähnlichkeit, sind nicht selten markenrechtliche Streitigkeiten die Folge.\n\nZum anderen prüft das Markenamt im Anmeldeprozess, ob sog. absolute Eintragungshindernisse vorliegen. Häufigste Eintragungshindernisse sind dabei der beschreibende Charakter einer Marke und deren fehlende Unterscheidungskraft. Daher sollten keine beschreibenden oder allzu generischen Begriffe als Markennamen gewählt werden. Liegt ein beschreibender Bezug zwischen dem Markennamen und den unter der Marke angebotenen Waren und Dienstleistungen vor, kann das Markenamt die Anmeldung der Marke zurückweisen. Gleiches Risiko besteht, wenn der Markenname zu generisch ist und daher keine Unterscheidungskraft besitzen kann.
Die amtlichen Gebühren einer Markenanmeldung sind von zwei Faktoren, dem räumlichen Schutzbereich und dem Umfang des Waren und Dienstleistungsverzeichnisses abhängig.\nDie Grundgebühr für die Anmeldung einer Unionsmarke beim EUIPO, die in allen Mitgliedstaaten der EU schützt, beträgt 850 € bei Online-Anmeldung (in Papierform 1000 €) und umfasst eine Waren- oder Dienstleistungsklasse. Für die zweite Klasse fällt eine Gebühr von 50 €, ab der dritten Klasse eine Gebühr für jede weitere Klasse von je 150 € an.\nDie Anmeldung als deutsche Marke beim DPMA, die nur in Deutschland Schutz entfaltet, kostet bei elektronischer Anmeldung 290 € (in Papierform 300 €) und umfasst bereits bis zu drei Klassen. Ab der vierten Klasse fällt dann je Klasse eine zusätzliche Klassengebühr von 100 € an.\n\nHinzu kommt, sofern Sie die Markenanmeldung über eines unserer Pakete buchen, der jeweilige Paketpreis.