Holding gründen

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HOLDING GRÜNDEN LEAN

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Coaching Holding
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Bereitstellung Muster Gründungsdokumente
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Erstellung und Überprüfung Gründungsdokumente (durch Rechtsanwalt)
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Organisation Notartermin / Kommunikation mit Notar
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Eintragung Transparenzregister
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Abstimmung Firma mit IHK
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Unterstützung bei Fragebogen steuerliche Erfassung bei Finanzamt
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Erstellung und Einreichung Eröffnungsbilanz
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Steuerlicher Cross-Check (1 Std. inkl.)
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Amtliche Notar- und Registergebühren im Preis enthalten
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Rechtsberatung nur durch Rechtsanwälte
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Was Du bekommst

HOLDING GRÜNDEN LEAN

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin und Handelsregisteranmeldung. Muster-Gesellschaftsvertrag, erstellt durch Notariat. 149,00 € / Einmalig (plus MwSt.)

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HOLDING GRÜNDEN FINE

Online Coaching zum Thema Holding plus Speed-Gründung (insg. max. 4 Stunden Coaching oder Rechtsberatung im Preis enthalten). 649,00 € /Einmalig (plus Mwst.)

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HOLDING GRÜNDEN FULL

Individuelle Satzung erstellt durch unsere Rechtsanwälte plus Online-Coaching zum Thema Holding (insg. max. 10 Stunden Coaching oder Rechtsberatung im Preis enthalten). 1.549,00 € / Einmalig (plus Mwst.)

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Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du Dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Es entstehen bei uns keinerlei extra Kosten für Dich

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

Schritt für Schritt zu Deiner eigenen Holding


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Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Dir, Geld und Zeit zu sparen


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Tech-Summits-Legal steht für deutschlandweite Beratung durch erfahrene Experten im Technologietransfer. Unsere Beratung wendet sich dabei vorrangig an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, IT und tech-afine KMUs und Startups und Investoren, die in junge Unternehmen investieren.

FAQ


In einer Holding-Struktur gibt es mehrere Gesellschaften, die miteinander verbunden sind. Beispielsweise gründest Du als Privatperson eine UG (haftungsbeschränkt). Deine UG (haftungsbeschränkt) gründet anschließend eine GmbH. Damit ist die UG (haftungsbeschränkt) Gesellschafterin der GmbH und Du bist Gesellschafter*in der UG (haftungsbeschränkt). Das operative Geschäft läuft nur auf Ebene der GmbH. Damit wäre die UG (haftungsbeschränkt) eine Holding, denn ihr Zweck ist es, die Beteiligung an der GmbH zu halten. Ein eigenes operatives Geschäft hat die Holding nicht.
Es gibt viele Gründe dafür, eine Holding zu gründen. Ein Grund kann der steuerliche Wiederanlageeffekt sein. Die Steuerbelastung auf Erträge aus einer Beteiligung, die eine Kapitalgesellschaft (z. Bsp. eine UG (haftungsbeschränkt)) an einer anderen Kapitalgesellschaft hält, ist nämlich deutlich niedriger als die Steuerbelastung auf Erträge aus einer Beteiligung, die eine Privatperson an einer Kapitalgesellschaft (z. Bsp. GmbH) hält. Ein weiterer Grund kann darin liegen, dass Stimmrechte auf Ebene der Holding gepoolt werden sollen. Durch ein solches starkes Stimmpooling können die Prozesse auf Ebene der operativen Gesellschaft vereinfacht werden. Bevor Du Dich für oder gegen die Gründung einer Holding entscheidest, solltest Du Dich gut über alle Konsequenzen informieren, zum Beispiel in einem Beratungsgespräch.
Die Gründung einer Holding kostet Geld. Um eine UG (haftungsbeschränkt) oder eine GmbH zu gründen, musst Du zum Notar. Auch die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. Es fallen also Notar- und Registergebühren an. Für die Holding muss ein Geschäftskonto eröffnet werden. Außerdem muss die Holding IHK-Beiträge zahlen. Im Zusammenhang mit dem Transparenzregister wird eine kleine jährliche Grundgebühr fällig. Die Gründung einer Holding lohnt sich deshalb nur, wenn Du dafür gute Gründe hast. Ein solcher Grund kann sein, dass Du den Steuervorteil für Holding Gesellschaften, der sich aus dem Wiederanlageeffekt ergibt, ausnutzen willst. Liegen solche Gründe bei Dir vor, solltest Du für die Gründung Deiner Holding zusätzliche Zeit einplanen, denn das Geschäftskonto Deiner Holding kann erst eröffnet werden, nachdem Du beim Notar warst. D.h. die Gründung Deiner operativen Gesellschaft verzögert sich um diese Zeit.