GmbH gründen

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GMBH GRÜNDEN LEAN
Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung. Muster-GmbH-Gesellschaftsvertrag erstellt durch Notariat.
Unsere Leistungen
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Amtliche Notar- und Registergebühren nicht im Preis enthalten

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GMBH GRÜNDEN FINE
Gesellschaftsvertrag wie GmbH gründen (lean), mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 15 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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GMBH GRÜNDEN FULL
Gesellschaftsvertrag von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für wachstumsorientierte Startups, Gründervesting, Vorkaufsrecht, Tag- und Drag-along, Lock-up-Regelungen, maßgeschneidert für Deine Bedürfnisse (insg. max. 25 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

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Unsere Partner-Rechtsanwälte erstellen für Dich Deine individuellen Gründungsdokumente für deine GmbH und – sofern gewünscht – auch Deine Holding
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Unsere Partner-Rechtsanwälte prüfen, ob bei der Nutzung Deines Firmennamens das Risiko einer Verletzung von Drittrechten besteht
Wir koordinieren die Eröffnung Deines Geschäftskontos zur Einzahlung des Stammkapitals
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Wir koordinieren Gewerbeanmeldung, Abgabe Fragebogen für steuerliche Erfassung und Anmeldung Transparenzregister
Du kümmerst Dich um Deine GmbH
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GmbH gründen FAQ


Eine GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und als Kapitalgesellschaft eine der häufigsten Rechtsformen von Unternehmen. Die Abkürzung ist Teil des Firmennamens und zeigt damit Kunden und Investoren deutlich, dass es sich um ein Unternehmen mit beschränkter Haftung handelt. Kommt es zu finanziellen Problemen, haften die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern es haftet nur das Vermögen der GmbH. Für die Gründung einer GmbH sind mindestens 25.000 Euro Stammkapital nötig, von denen mindestens die Hälfte bei Gründung ins Stammkapital einzuzahlen ist. Eine GmbH hat eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit eine juristische Person. Sie kann daher als Vertragspartner auftreten, andere verklagen oder selbst verklagt werden. Die GmbH gilt als Kaufmann und unterliegt den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Für die Gründung einer GmbH muss man das Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufbringen, mindestens die Hälfte davon bei Gründung. Von diesem Stammkapital sind die Notar- und Registergebühren von knapp unter 1000 Euro zu zahlen. Fällig werden noch Kosten für die Eintragung ins Transparenzregister sowie für die Gewerbeanmeldung, die sich je nach Gemeinde unterscheiden.
Eine GmbH zu gründen, ist für Unternehmer attraktiv, die nicht ihr privates Vermögen gefährden wollen. Zur Absicherung wird bei der GmbH Gründung ein Stammkapital von 25.000 Euro auf ein Geschäftskonto eingezahlt, das aber im normalen Geschäftsgang verbraucht werden darf. Sinnvoll ist die GmbH für Gründer, die über ein hohes Privatvermögen verfügen und dieses gut schützen wollen. Will man Investoren ansprechen, ist oftmals die GmbH die attraktivste Rechtsform.
Eine GmbH zu gründen, erfordert verschiedene Schritte. Nach der Namensfindung ist ein Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Gesellschafter können eine oder mehrere Personen sein. Der Gesellschaftsvertrag wird vom Notar beglaubigt, anschließend muss die Stammeinlage auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Die GmbH wird dann vom Notar beim Handelsregister eingetragen. Als Nächstes folgt die Gewerbeanmeldung und die steuerliche Erfassung der GmbH.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens eine Person notwendig, häufig sind aber zwei oder mehr Personen beteiligt. Ein Gesellschafter kann bei der Ein-Personen-GmbH auch gleichzeitig der Geschäftsführer sein. Eine GmbH kann dabei beliebig viele Gesellschafter haben. Je mehr es gibt, desto leichter lässt sich das Stammkapital aufbringen. Bei einer Ein-Personen-GmbH muss der Gesellschafter die 25.000 Euro hingegen ganz alleine aufbringen.
Der größte Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das zur Gründung nötig ist. Bei der GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, die Hälfte davon muss schon bei Gründung eingezahlt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) reicht dagegen schon 1 Euro als Stammkapital, sofern der Kapitalbedarf nicht eine höhere Summe notwendig macht. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss man von Gewinnen Rücklagen bilden, die man nicht an die Gesellschafter ausschütten darf. Zudem kann die UG (haftungsbeschränkt) auch eine Kapitalerhöhung und Umfirmierung in eine GmbH in Erwägung ziehen. Ansonsten hat die UG (haftungsbeschränkt) die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH, was die Vorgaben zu Gesellschaftern, Buchhaltung und Haftung betrifft. Die UG (haftungsbeschränkt) muss außerdem ebenso wie die GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.
Der größte Unterschied liegt beim Stammkapital und der Haftung. Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro bei der Gründung aufgebracht werden muss, wird für die Gründung einer GbR kein Stammkapital benötigt. Auch ein Handelsregistereintrag ist für die GbR Gründung nicht nötig. Die Gesellschafter der GbR haften allerdings anders als bei der GmbH komplett mit ihrem Privatvermögen, bei Gesellschaftern einer GmbH bleibt das private Vermögen in der Regel geschützt. Steuerlich wird die GmbH als Kapitalgesellschaft, die GbR als Personengesellschaft unterschiedlich behandelt. Eine GmbH kann von einer Person allein gegründet werden, bei der GbR sind mindesten zwei Gesellschafter nötig.
GmbH und AG sind beides Kapitalgesellschaften. Sie können aber auch gesellschaftlich miteinander verwoben sein. Zum Beispiel kann die GmbH Teilhaber sein, indem sie Aktien der AG erwirbt. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen bei der Gründung ist die Höhe des Stammkapitals. Bei der Gründung einer AG müssen 50.000 Euro eingebracht werden, bei der Gründung einer GmbH reicht die Hälfte, also 25.000 Euro als Stammeinlage. Es gibt aber noch weitere Unterschiede, zum Beispiel bei der Geschäftsführung und dem Verhältnis der Organe der Gesellschaft zueinander, so gibt es bei der GmbH Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung, bei der AG Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.
Welche Rechtsform für Gründer am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Wie viele Gesellschafter gibt es, wie hoch ist das Startkapital und wie sieht es mit der Haftung aus? Auch der Wunsch nach weniger finanziellem und buchhalterischem Aufwand oder steuerliche Vorteile können entscheidend dafür sein, welche Rechtsform für ein Unternehmen die beste Wahl ist.
Die GmbH ist in wenigen Schritten gegründet, die aber dennoch einige Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Zunächst steht die Namensfindung an. Danach muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Als Nächstes erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals. Ist das geschehen, wird die GmbH durch den Notar ins Handelsregister eingetragen. Nach der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung beim Finanzamt kann die GmbH ihre Geschäftstätigkeit richtig starten.
Jede natürliche Person kann eine GmbH gründen, wenn das dafür nötige Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden kann. Gründen kann die GmbH eine einzelne Person oder ein Gründerteam bestehend aus mehreren Gesellschaftern. Auch andere Rechtsformen können an einer GmbH Gründung beteiligt sein.
Eine Holding ist eine Gesellschaft, die in zahlreichen Formen (z. Bsp. in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)) bestehen kann. Die Holding-Gesellschaft ist dabei keine eigene Rechtsform. Es handelt sich vielmehr um eine normale GmbH und im Ergebnis um eine Unternehmensstruktur, die das Ziel hat, Anteile an anderen Gesellschaften zu halten. Um eine Holding GmbH zu gründen, sind mindestens 25.000 Euro Stammkapital nötig. Rechtlich gesehen wird die Holding GmbH wie eine normale GmbH behandelt, allerdings bietet die Holding-Struktur steuerliche Vorteile.
Eine GmbH ist immer dann sinnvoll, wenn Unternehmer ihre Haftung beschränken wollen. Während Einzelunternehmer mit ihrem Privatvermögen haften, ist die Haftung bei einer GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zudem hat die Rechtsform der GmbH allgemein einen guten Ruf bei Banken und anderen Unternehmen. Aus diesem Grund wird sie gern als Rechtsform gewählt, da man nach außen vertrauenswürdiger wirkt. Sie eignet sich auch für die Aufnahme von Investoren.
Für die Gründung einer GmbH ist mindestens ein Gesellschafter nötig. Dieser kann gleichzeitig der Geschäftsführer sein. Oftmals stellt sich das Team einer GmbH aber aus mehreren Personen zusammen, die sich die Aufgaben teilen und das Stammkapital gemeinsam einzahlen. Stehen die Personalien fest, ist mindestens die Hälfte der 25000 Euro Stammkapital bei der Gründung auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Dieses muss erst später auf die gesamte Summe aufgestockt werden. Zusätzlich benötigt die GmbH eine ladungsfähige Geschäftsadresse. Nach der Einzahlung des Stammkapitals erfolgt der Eintrag in Handelsregister und Transparenzregister. Beim Finanzamt muss für den Start der Geschäftstätigkeit außerdem eine Steuernummer beantragt werden.
Ein Einzelunternehmen bietet gegenüber der GmbH den Vorteil, dass kein Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden muss. Zu den weiteren Vorteilen zählt das schnelle Gründungsverfahren und die einfache Buchführung, die als Einzelunternehmen möglich ist. Für Solo-Selbständige ohne großes Haftungsrisiko ist das Einzelunternehmen die ideale Rechtsform. Ist das nötige Stammkapital vorhanden und soll das Privatvermögen besser geschützt werden, kann sich aber auch ein Einzelunternehmen für eine GmbH entscheiden.