AG gründen

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung

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AG GRÜNDEN LEAN
Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung. Muster-Satzung AG, erstellt durch Notariat.
Unsere Leistungen
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Amtliche Notar- und Registergebühren nicht im Preis enthalten

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AG GRÜNDEN FINE
Satzung wie AG gründen (lean), mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 15 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Amtliche Notar- und Registergebühren nicht im Preis enthalten

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AG GRÜNDEN FULL
Satzung von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für wachstumsorientierte Startups, Gründervesting, Vorkaufsrecht, Tag- und Drag-along, Lock-up-Regelungen, maßgeschneidert für Deine Bedürfnisse (insg. max. 25 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Es entstehen bei uns keinerlei extra Kosten für Dich

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

Unabhängig

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

Schritt für Schritt zur eigenen AG


Du kaufst Dein AG Gründungs-Paket online in nur wenigen Klicks
1
2
Du bekommst einen Experten, der Dich durch den Prozess begleitet
Unsere Partner-Rechtsanwälte erstellen für Dich Deine individuellen Gründungsdokumente für Deine AG
3
4
Unsere Partner-Rechtsanwälte prüfen, ob bei der Nutzung Deines Firmennamens das Risiko einer Verletzung von Drittrechten besteht
Wir koordinieren die Eröffnung Deines Geschäftskontos zur Einzahlung des Stammkapitals
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Wir koordinieren Gewerbeanmeldung, Abgabe Fragebogen für steuerliche Erfassung und Anmeldung Transparenzregister
Du kümmerst Dich um Deine AG
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AG gründen FAQ


Die Abkürzung AG steht für Aktiengesellschaft und beschreibt eine Rechtsform für Unternehmen. Das Besondere an der AG: Sie ist eine Gesellschaftsform mit Zugang zur Börse. Eine AG zu gründen, ist vor allem für Unternehmen sinnvoll, die einen Börsengang anstreben. Zudem ist die AG auch eine Kapitalgesellschaft, deren Gesellschafter Aktionäre genannt werden. Jeder Gesellschafter bzw. Aktionär kann dabei Anteile der Gesellschaft in Form von Aktien innehaben. Die Rechte der Aktionäre zur Mitbestimmung hängen von der Art und der Anzahl der Aktien ab.
Bei einer AG haften die Gesellschafter bzw. Aktionäre nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit ihren eingebrachten Einlagen bzw. Aktien. Im Falle einer Insolvenz wird nur das Vermögen der Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der AG herangezogen.
AG steht für Aktiengesellschaft. Diese Form der Kapitalgesellschaft wird üblicherweise als Gesellschaftsform für börsennotierte Firmen gewählt. Im englischsprachigen Raum heißt die Aktiengesellschaft „Public Limited Company“, abgekürzt wird diese mit PLC. Die PLC ist ebenfalls eine Kapitalgesellschaft, ähnlich der deutschen Aktiengesellschaft (AG), und kann dementsprechend ihre Aktien an Börsen anbieten.
Für die Satzung und die Eintragung der AG ins Handelsregister fallen Notarkosten und Handelsregistergebühren von etwa 1.000 bis 1.500 Euro an. Diese können vom Stammkapital bezahlt werden, das bei der AG mindestens 50.000 Euro beträgt. Hinzu kommen in der Regel noch Beratungskosten, wenn man sich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater beraten lässt.
Eine Aktiengesellschaft kann von beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Auch die Ein-Personen-AG ist möglich, in der Praxis aber selten, da das hohe Mindestkapital und weitere Einlagen für das Betriebsvermögen von mehreren Personen besser getragen werden können. Gründer einer AG können natürliche Personen sein, aber auch Gesellschaften wie zum Beispiel eine UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.
Eine AG wird in der Regel gegründet, wenn man auf einfache Art und Weise Anteile an der Gesellschaft (Aktien) übertragen möchte und insbesondere dann, wenn ein Unternehmen an die Börse gehen will und sich die Gesellschafter (Aktionäre) Anteile in Form von Aktien und die damit einhergehenden Mitspracherechte sichern wollen. Die AG hat als Kapitalgesellschaft außerdem den Vorteil, dass Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
GmbH und AG sind beides Kapitalgesellschaften. Sie können aber auch gesellschaftlich miteinander verwoben sein. Zum Beispiel kann die GmbH Teilhaber sein, indem sie Aktien der AG erwirbt. Ein wichtiger Unterschied zwischen beiden Gesellschaftsformen bei der Gründung ist die Höhe des Stammkapitals. Bei der Gründung einer AG müssen 50.000 Euro eingebracht werden, bei der Gründung einer GmbH reicht die Hälfte, also 25.000 Euro als Stammeinlage. Es gibt aber noch weitere Unterschiede, zum Beispiel bei der Geschäftsführung und dem Verhältnis der Organe der Gesellschaft zueinander, so gibt es bei der GmbH Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung, bei der AG Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten.