Oft besitzen Gründer IP (intellectual property), die der gegründeten Gesellschaft zugutekommen und daher auf diese übertragen werden soll. Diesen rechtlichen Prozess übernehmen wir von der Beratung bis hin zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der eigentlichen Übertragung.
Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung der Verträge und die Übertragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.