OSS-Anmeldung (inter-EU-Verkäufe)

Ab dem 1. Juli 2021 gelten die neuen Regelungen, die die große EU-Umsatzsteuerreform mit sich bringt. Online-Händler müssen sich seitdem unter anderem auf eine neue EU-weite Lieferschwelle einstellen. Wer mit seinen gesammelten grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen ins EU-Ausland den Schwellenwert von 10.000 Euro (netto) pro Kalenderjahr überschreitet, wird im EU-Ausland umsatzsteuerpflichtig. Um die Steuerschuld im EU-Ausland zu melden und zu begleichen, kann man ab Juli den Weg des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wählen. Die Anmeldung für dieses Verfahren übernehmen wir gerne für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 2 Stunden. Sollten wir für die Anmeldung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.

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(plus MwSt.)