Jede UG benötigt mindestens einen Geschäftsführer, der die Gesellschaft sowohl intern als auch extern vertritt. Als zentrale Führungsperson trägt der Geschäftsführer eine Vielzahl an Aufgaben und Pflichten, die für den rechtssicheren Betrieb der UG unerlässlich sind. In diesem Beitrag erfährst Du, welche Anforderungen an die Geschäftsführung gestellt werden, welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen und worauf Du als Gründer besonders achten solltest. Du wirst sehen, dass die Anforderungen, denjenigen der GmbH-Geschäftsführung sehr ähneln.
Das sind die 5 wichtigsten Punkte auf einen Blick zur Geschäftsführung einer UG:
Rechtliche Voraussetzungen
Der Geschäftsführer muss nicht nur volljährig und geschäftsfähig sein, sondern darf auch keine Straftaten wie Insolvenzdelikte, Betrug oder Veruntreuung begangen haben. Zudem kann jede volljährige Person Geschäftsführer einer UG werden, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Aufgaben und Pflichten
Die Aufgaben des Geschäftsführers umfassen die operative Leitung der UG, rechtliche Vertretung, Buchführung, Steuererklärungen und die Einhaltung gesetzlicher Pflichten. Der Geschäftsführer ist auch für die ordnungsgemäße Führung der Gesellschafterversammlung verantwortlich.
Haftung des Geschäftsführers
Obwohl die UG haftungsbeschränkt ist, haftet der Geschäftsführer bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Pflichtverletzungen und bei der Missachtung der Insolvenzantragspflicht persönlich.
Gesellschafterbeschluss
Wesentliche Entscheidungen wie die Gewinnverwendung oder Kapitalerhöhungen werden durch Gesellschafterbeschlüsse getroffen, die der Geschäftsführer ausführt.
Vergütung und Anstellungsvertrag
Geschäftsführer erhalten in der Regel eine Vergütung, die steuerlich behandelt wird. Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer unterscheidet sich die steuerliche Behandlung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) von der eines Fremdgeschäftsführers (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit).
Der Geschäftsführer einer UG kann entweder ein Gesellschafter sein, der gleichzeitig die Geschäftsführung übernimmt (sogenannter „geschäftsführender Gesellschafter“), oder er kann ein angestellter Geschäftsführer sein (Fremdgeschäftsführer).
Beide Formen der Geschäftsführung unterliegen den gleichen rechtlichen Pflichten und Verantwortungen. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass der geschäftsführende Gesellschafter Anteile am Unternehmen besitzt und in der Gesellschafterversammlung stimmberechtigt ist, während der Fremdgeschäftsführer keine Anteile hält und daher kein Mitbestimmungsrecht bei Gesellschafterentscheidungen hat.
Um Geschäftsführer einer UG (Unternehmergesellschaft) zu werden, musst Du bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Hier sind die wichtigsten Punkte für Dich zusammengefasst:
Mindestanforderungen: Du musst volljährig und geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass jede natürliche Person, die mindestens 18 Jahre alt ist und über die notwendige Geschäftsfähigkeit verfügt, die Geschäftsführung übernehmen kann.
Ausschlüsse aufgrund von Vorstrafen: Es gibt rechtliche Hürden, die verhindern, dass bestimmte Personen Geschäftsführer werden dürfen, wie zum Beispiel:
Insolvenzdelikte: Wenn Du in den letzten fünf Jahren an einem Insolvenzverfahren beteiligt warst oder dieses verschuldet hast, kannst Du nicht als Geschäftsführer eingesetzt werden. Diese Regelung sorgt dafür, dass nur Personen mit einer verantwortungsvollen Finanzführung in diese Position gelangen.
Straftaten gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG: Personen, die wegen bestimmter Straftaten (z. B. Betrug, Untreue oder Insolvenzdelikte) verurteilt wurden, sind für fünf Jahre von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Dies dient dazu, Vertrauen in die Geschäftsführung zu gewährleisten und den rechtssicheren Betrieb der UG sicherzustellen.
Wichtige Qualifikationen: Auch wenn Du keine speziellen beruflichen Qualifikationen benötigst, sind fundierte Kenntnisse in wirtschaftlichen, rechtlichen und unternehmerischen Bereichen ein großer Vorteil. Besonders in der Buchführung, im Steuerrecht und in der Mitarbeiterführung ist es wichtig, sicher agieren zu können, um den täglichen Herausforderungen gewachsen zu sein und die UG erfolgreich zu führen.
Als Geschäftsführer vertrittst Du Dein Unternehmen sowohl intern als auch extern. Du bist dazu berechtigt, im Namen der UG (haftungsbeschränkt) Geschäfte abzuschließen und Entscheidungen zu treffen, die die strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflussen.
Dabei trägst Du nicht nur Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg der UG, sondern bist auch maßgeblich dafür verantwortlich, dass gesetzliche Pflichten eingehalten werden. Von der Einhaltung steuerlicher Fristen bis zur ordnungsgemäßen Buchführung – als Geschäftsführer
gestaltest Du den Erfolg und die Zukunft des Unternehmens aktiv mit.
Folgende Fragen solltest Du dabei immer im Blick haben:
Als Geschäftsführer bist Du für die Leitung des Tagesgeschäfts verantwortlich und den Weisungen der Gesellschafterversammlung verpflichtet – allerdings immer im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, Du musst im besten Interesse der Gesellschaft handeln, selbst wenn bestimmte Anweisungen von Gesellschaftern nicht rechtmäßig oder sinnvoll sind. Außerdem bist Du der Gesellschaft gegenüber treuepflichtig und musst den Gesellschaftern regelmäßig über den Zustand des Unternehmens Auskunft geben.
Gesetzlich bist Du dazu verpflichtet, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, besonders in diesen Fällen:
Weitere Pflichten umfassen steuerliche und buchhalterische Verantwortung: Du musst sicherstellen, dass die Steuererklärungen ordnungsgemäß abgegeben und alle steuerlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Auch die korrekte Buchführung fällt in Deine Verantwortung.
Die Ergebnisse der Gesellschafterversammlung, sogenannte Gesellschafterbeschlüsse, sind für Dich bindend und müssen dokumentiert werden.
Neben der Leitung des Unternehmens bist Du ebenfalls dafür verantwortlich, alle relevanten gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.
Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch die Gesellschafterversammlung. Sobald ein Geschäftsführer ernannt oder abberufen wird, muss dies durch einen Notar ins Handelsregister eingetragen werden.
Die genauen Rechte und Pflichten der Geschäftsführung werden im Geschäftsführervertrag festgehalten. Darin werden unter anderem Vereinbarungen über Vergütung, Kündigungsfristen und Wettbewerbsverbote geregelt. Es ist außerdem möglich, dass ein Geschäftsführer
eine Nebenerwerbstätigkeit ausübt, sofern dies im Vertrag festgehalten und mit den Gesellschaftern abgestimmt ist.
Da die Geschäftsführung gegenüber den Gesellschaftern weisungsgebunden ist, muss sie alle Vorgaben der Gesellschafter umsetzen. Schadet sie dem Unternehmen und missachtet ihre Pflichten, so kann sie haftbar gemacht werden. Gibt es mehrere Geschäftsführer:innen, so sind Alle untereinander dazu verpflichtet, die Einhaltung der Pflichten zu überwachen. Denn bei Fehlern der anderen Geschäftsführer:innen haften alle grundsätzlich gesamtschuldnerisch.
Die UG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, weshalb die Gesellschafter grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Im Gegensatz dazu kann es unter Umständen dazu kommen, dass der oder die Geschäftsführer:in mit seinem/ihren Privatvermögen haften muss, wobei man zwischen der Haftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten unterscheiden muss.
Insbesondere kann der Geschäftsführer gegenüber Dritten haften:
Als Geschäftsführer einer UG trägst Du nicht nur die Verantwortung für die täglichen Geschäftsabläufe, sondern auch für die rechtliche und finanzielle Sicherheit der Gesellschaft. Du vertrittst das Unternehmen nach außen und musst die Interessen der Gesellschafter schützen. Deine Aufgaben umfassen unter anderem die Buchführung, das Einberufen von Gesellschafterversammlungen und die sorgfältige Durchführung risikoreicher Entscheidungen. Mit fundierten Kenntnissen in den relevanten Bereichen und einem klaren Geschäftsführervertrag kannst Du die UG erfolgreich steuern und langfristig zum Erfolg führen.
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