Du bist Einzelunternehmer:in und fragst Dich, ob Du Dein Unternehmen in eine GmbH umwandeln kannst? Damit stehst Du sicher nicht allein da, denn das Einzelunternehmen ist mit seiner unkomplizierten Gründung zwar attraktiv. Andererseits trägst Du aber das unternehmerische Risiko allein und haftest unbeschränkt mit Deinem privaten Vermögen. Wächst Dein Unternehmen, wächst damit auch das unternehmerische Risiko.
Du denkst deshalb über Alternativen nach, bist Dir aber unsicher, wie die Umwandlung in eine GmbH abläuft? Im folgenden Artikel informieren wir Dich über die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH bietet Einzelunternehmen die Möglichkeit, ihre Unternehmensstruktur zu ändern und von den Vorteilen der GmbH zu profitieren. In der Praxis wird in der Regel einer der beiden folgenden Ansätze gewählt: entweder die Einbringung oder die Ausgliederung.
Bei der Einbringung nach allgemeinem Zivilrecht werden alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechte des Einzelunternehmens vertraglich auf die GmbH übertragen.
Bei der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz gehen alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rechte des Einzelunternehmens per Gesetz im Wege der Gesamtrechtrechtsnachfolge auf die GmbH über. Dieses Verfahren ist im Umwandlungsgesetz geregelt und unterliegt bestimmten formalen Anforderungen und besonderen rechtlichen Bestimmungen.
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wobei zwei wesentliche Aspekte die Begrenzung der Haftung und der Reputationsgewinn sind.
Begrenzung der Haftung: Einer der Hauptgründe für die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Als Einzelunternehmer:in haftet man persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten und Risiken des Unternehmens. Im Falle von Schulden oder rechtlichen Problemen kann dies zu erheblichen finanziellen Belastungen führen, die das Privatvermögen gefährden. Durch die Umwandlung in eine GmbH wird die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Das bedeutet, dass das Privatvermögen geschützt ist.
Reputationsgewinn: Die Umwandlung in eine GmbH kann auch zu einem Reputationsgewinn führen. Die GmbH ist eine international anerkannte Rechtsform mit professionellem Image. Durch die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann das Unternehmen insbesondere bei Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten und Investoren an Ansehen und Glaubwürdigkeit gewinnen.
Weitere Gründe für eine Umwandlung können sein:
Sowohl die Einbringung als auch die Ausgliederung werden in der Regel steuerneutral behandelt, da der gesamte Betrieb oder zumindest ein abgrenzbarer Teilbetrieb übertragen wird. Dies bedeutet, dass die Übertragung keine unmittelbaren steuerlichen Folgen hat und somit keine Steuern anfallen.
Die Steuerneutralität beruht auf der einschlägigen Rechtsnorm des §20 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG). Die übertragenen Wirtschaftsgüter gehen zu Buchwerten in das Gesellschaftsvermögen der GmbH über. Dadurch wird vermieden, dass stille Reserven aufgedeckt werden und Steuern anfallen. Die Buchwertfortführung ist wahlweise unter Erfüllung der gegebenen Voraussetzungen möglich. Der Steuerpflichtige kann allerdings auch, sofern er möchte, ein Zwischenwert oder den Verkehrswert unter Aufdeckung der stillen Reserven wählen. Ob das Sinn macht oder nicht, hängt vom Einzelfall ab.
Zu beachten ist jedoch, dass die Steuerneutralität von bestimmten Faktoren abhängt. Sind diese nicht gegeben oder fallen sie später weg, werden Steuern fällig. Zudem wird die GmbH steuerlich anders behandelt als ein Einzelunternehmen. Es ist daher immer ratsam, sich im Vorfeld von einem Steuerberater oder Fachexperten beraten zu lassen, um eine individuelle Steuerplanung zu erstellen.
Ehegatten, die im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, bedürfen für Verfügungen über ihr wesentliches Vermögen der Zustimmung des anderen Ehegatten. Der Geschäftsbetrieb des Einzelunternehmens wird häufig das wesentliche Vermögen darstellen. Betroffen sind daher Einzelunternehmer:innen, die im gesetzlichen Güterstand leben, also keine besondere ehevertragliche Regelung getroffen haben. Deshalb solltest Du, wenn Du verheiratet bist, darauf hinweisen. Deine Berater:innen können dann gemeinsam mit Dir herausfinden, ob die Zustimmung Deines Ehepartners erforderlich ist oder nicht.
Ein Einzelunternehmen kann im Wege der Ausgliederung auf eine bestehende oder eine neu gegründete GmbH übertragen werden. Dieser Vorgang ist ein Fall der partiellen Gesamtrechtsnachfolge.
Voraussetzung für die Ausgliederung ist, dass der oder die Einzelunternehmer:in als eingetragener Kaufmann im Handelsregister registriert ist. Wer noch nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, muss dies noch veranlassen.
Bei der partiellen Gesamtrechtsnachfolge gehen alle Rechte und Pflichten des Einzelunternehmens auf die GmbH über. Durch die Ausgliederung tritt die GmbH in die Rechtsposition des Einzelunternehmens ein und übernimmt damit dessen Vermögensgegenstände, Vertragsverhältnisse und Verbindlichkeiten.
Eine Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) kann insbesondere dann interessant sein, wenn wichtige Vertragsverhältnisse bestehen und unsicher ist, ob die Vertragspartner:innen der Übertragung auf die GmbH zustimmen. Bei einer Ausgliederung nach UmwG gehen die Vertragsverhältnisse nämlich ohne Zustimmung der Vertragspartner:innen auf die GmbH über.
Die Ausgliederung kann zur Neugründung erfolgen. In diesem Falle wird eine GmbH neu gegründet und bei Gründung die Ausgliederung nach UmwG durchgeführt.
Bei einer Ausgliederung zur Neugründung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Gründung einer GmbH. Die Gründung der neuen GmbH wird jedoch als Sachgründung betrachtet. Daher muss der Einzelkaufmann einen Sachgründungsbericht erstellen. Dieser muss bestimmte formale Angaben enthalten. Zudem kann das Registergericht zusätzlich zum Sachgründungsbericht einen Nachweis über die Werthaltigkeit des Einzelunternehmens verlangen.
Die Ausgliederung kann auch auf eine bestehende GmbH erfolgen. Diese kann eigens zu diesem Zweck gegründet werden oder die GmbH besteht bereits unabhängig von der Ausgliederung.
Bei der Ausgliederung zur Aufnahme erhält der Einzelkaufmann bzw. die Einzelkauffrau als Gegenleistung für das übertragene Vermögen Geschäftsanteile an der aufnehmenden GmbH. Hierfür wird das Stammkapital der aufnehmenden GmbH erhöht.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss muss bestimmen, dass die Kapitalerhöhung zur Durchführung der Ausgliederung erfolgt. Gleichzeitig mit der Kapitalerhöhung ist eine entsprechende Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages zu beschließen.
Das zuständige Registergericht kann einen Sachkapitalerhöhungsbericht sowie weitere Nachweise über die Werthaltigkeit des Einzelunternehmens verlangen.
Im Gegensatz zu einer ordentlichen Kapitalerhöhung muss der oder die Einzelunternehmer:in bei der Ausgliederung auf eine bestehende GmbH keine gesonderte Übernahmeerklärung abgeben. Außerdem wird die Eintragung der Kapitalerhöhung bereits vor Leistung der Einlage beim Handelsregister beantragt. Denn erst mit der Eintragung wird die Ausgliederung wirksam.
Die Bedingungen der Ausgliederung in eine bestehende GmbH werden in einem Ausgliederungsvertrag zwischen dem Einzelkaufmann und der aufnehmenden GmbH festgelegt. Bei der Ausgliederung zur Neugründung besteht die aufnehmende GmbH noch nicht. Deshalb tritt an die Stelle des Ausgliederungsvertrages der Ausgliederungsplan. Im Ausgliederungsplan gibt nur der Einzelkaufmann eine einseitige Erklärung ab.
Sowohl der Ausgliederungsvertrag als auch der Ausgliederungsplan bedürfen der notariellen Beurkundung. Der Abschluss des Ausgliederungsvertrages kann bei der Ausgliederung in eine bestehende GmbH gleichzeitig mit dem Kapitalerhöhungsbeschluss erfolgen. Ein zeitlich getrennter Abschluss ist jedoch ebenfalls möglich.
Der Ausgliederungsvertrag bzw. der Ausgliederungsplan muss insbesondere folgende Angaben enthalten:
Wenn es zwischen den Parteien irgendwelche weiteren Vereinbarungen betreffend die Ausgliederung gibt, müssen auch diese in den Ausgliederungsvertrag bzw. Ausgliederungsplan aufgenommen werden.
Ab dem Ausgliederungsstichtag gelten die Handlungen des Einzelkaufmanns bzw. der Einzelkauffrau als für Rechnung der aufnehmenden GmbH vorgenommen.
Der Ausgliederungsstichtag dient damit der eindeutigen Zuordnung, insbesondere für steuerliche Zwecke. Der Ausgliederungsstichtag kann bis zu 8 Monate zurückliegen. Er kann also auch in der Vergangenheit liegen.
Auf den Tag vor dem Ausgliederungsstichtag ist eine Schlussbilanz für das Einzelunternehmen zu erstellen.
31. Dezember: Schlussbilanz des Einzelunternehmens
01. Januar: Ausgliederungsstichtag
Tipp: Wird der 01. Januar als Ausgliederungsstichtag gewählt, kann der Jahresabschluss zum 31. Dezember des Vorjahres als Schlussbilanz herangezogen werden.
Da es sich bei der Ausgliederung um eine Sachgründung bzw. Sachkapitalerhöhung handelt, kann das Handelsregister für die Eintragung der GmbH bzw. der Kapitalerhöhung einen Nachweis über die Werthaltigkeit des eingebrachten Unternehmens verlangen. Der Nachweis kann beispielsweise durch eine Werthaltigkeitsbescheinigung eines Wirtschaftsprüfers erbracht werden. Die Bescheinigung bestätigt die Werthaltigkeit des eingebrachten Unternehmens. Sie ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Im Außenverhältnis, das heißt gegenüber Dritten, bleibt der Einzelkaufmann neben der aufnehmenden GmbH weiterhin als Gesamtschuldner für Verbindlichkeiten haftbar, die vor Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister entstanden sind. Diese gesamtschuldnerische Haftung für Altverbindlichkeiten nennt sich Nachhaftung. Die Nachhaftung des Einzelkaufmanns ist recht kompliziert. Vereinfacht gesagt gilt die Nachhaftung noch für 5 Jahre nach Eintragung der Ausgliederung ins Handelsregister. Erst nach Ablauf dieser 5 Jahre wird der Einzelkaufmann aus der gesamtschuldnerischen Haftung entlassen. Er kann dann nicht mehr neben der GmbH für Altverbindlichkeiten in Anspruch genommen werden.
Im Innenverhältnis zwischen dem Einzelkaufmann bzw. der Einzelkauffrau und der aufnehmenden GmbH hat die aufnehmende GmbH den Einzelkaufmann von Altverbindlichkeiten freizustellen. An der Haftung des Einzelkaufmanns im Außenverhältnis gegenüber Dritten ändert sich dadurch nichts.
Für alle neuen Verbindlichkeiten, die nach Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister entstehen, haftet ausschließlich die aufnehmende GmbH.
Eine alternative Methode der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist die Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH nach allgemeinem Zivilrecht.
Dabei werden alle Vermögensgegenstände einzeln übertragen. Die Einbringung kann entweder bei der Neugründung der GmbH oder später durch eine Kapitalerhöhung erfolgen.
Eine Möglichkeit der Einbringung des Einzelunternehmens in die GmbH ist die Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung. Dafür müssen aber die speziellen Vorschriften für Sacheinlagen beachtet werden.
Wie bei der Ausgliederung kann das Handelsregister für die Eintragung der GmbH bzw. der Kapitalerhöhung eine Werthaltigkeitsbescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers verlangen. Die Erstellung eines Werthaltigkeitsnachweises ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.
Um die Vorschriften über die Sacheinlage zu umgehen, kann die Gründung bzw. Kapitalerhöhung in bar erfolgen. Das heißt, dass die Einlage tatsächlich in bar geleistet werden muss. Dafür sind die Vorschriften über die Sacheinlage nicht anwendbar. Ein Sachgründungsbericht bzw. Sachkapitalerhöhungsbericht ist demnach nicht erforderlich.
Die Vermögenswerte des Einzelunternehmens werden als freiwillige Zuzahlung in die Kapitalrücklage behandelt. Das nennt man auch Sachagio.
Im Vergleich zur Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz ist die Einbringung nach allgemeinem Zivilrecht weniger formalistisch. Zwar muss auch bei der Einbringung nach allgemeinem Zivilrecht die Gründung der GmbH bzw. die Kapitalerhöhung notariell beurkundet werden. Ein Spaltungsvertrag oder Spaltungsplan ist jedoch nicht erforderlich.
Das zu übertragende Vermögen des Einzelunternehmens muss in beiden Fällen genau bezeichnet und aufgelistet werden.
Bei der Einbringung nach allgemeinem Zivilrecht besteht für den Einzelkaufmann keine Nachhaftung. Das heißt, mit dem Übergang der jeweiligen Vertragsverhältnisse des Einzelunternehmens auf die GmbH endet die persönliche Haftung des Einzelkaufmanns; auch für Altverbindlichkeiten.
Allerdings benötigst Du die Zustimmung Deiner Vertragspartner:innen, um bestehende Vertragsverhältnisse auf die GmbH zu übertragen. Das bedeutet, dass mit jedem einzelnen die Übertragung besprochen und ggf. verhandelt werden muss. Je nach Anzahl der Verträge kann das schwierig werden.
Wenn sich einer Deiner Vertragspartner:innen querstellt und seine Zustimmung verweigert, muss nicht gleich die ganze Umwandlung scheitern. Die Situation kann dadurch gerettet werden, dass der Vertrag von der Übernahme ausgenommen wird und die GmbH Dich im Innenverhältnis freistellt.a
Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung unternehmerischer Ziele.
Welche Gründe zu diesem Wunsch beitragen und was Du unbedingt zur Auflösung einer GmbH oder UG wissen solltest, verraten wir Dir in unserem Beitrag.
Du spielst mit dem Gedanken, Dich selbstständig zu machen und eine eigene GmbH zu gründen?
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