Du bietest als Unternehmen Waren oder Dienstleistungen online an oder betreibst eine öffentliche Unternehmenswebsite? Dann bist Du grundsätzlich dazu verpflichtet, ein Impressum auf Deiner Website bereitzustellen.
Der Gesetzgeber hat die Impressumspflicht eingeführt, damit Nutzer wissen, mit welchem Anbieter sie zu tun haben.
Du bist Dir unsicher, welche Angaben in das Impressum gehören? Wir helfen Dir dabei einen Überblick über alle Pflichtangaben zu bekommen, sodass Du auf Deiner Website ein rechtlich vollständiges Impressum vorzeigen kannst.
Betreibst Du eine Website, die einem geschäftlichen Zweck dient, beispielsweise als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen über eine Internetseite, musst Du bestimmte Angaben über Deine Identität machen. Diese Angaben machst Du im Impressum. Das Impressum dient der Transparenz gegenüber den Websitenutzern. Diese sollen die Möglichkeit haben, möglichst einfach und barrierefrei Deine Seriosität zu überprüfen, Dich zu kontaktieren oder auch rechtliche Ansprüche gegen Dich stellen zu können.
Der Gesetzgeber regelt diese Pflicht im Telemediengesetz (TMG).
Alle Anbieter einer Internetseite, die mit ihrer Plattform einen geschäftlichen Zweck verfolgen, unterliegen grundsätzlich der Impressumspflicht. Nutzt Du hingegen Deine Website ausschließlich für private Zwecke, dann fällst Du nicht unter diese Pflicht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Deine Internetseite sich nur an Deine Freunde oder Deine Familie richtet.
Paragraf 5 TMG hält fest, dass die Impressumspflicht besteht „für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ auf Deiner Internetseite. Das bedeutet in der Praxis, dass selbst eine privat genutzte Seite, die Werbung schaltet, mit der Geld verdient wird, eine Impressumpflicht begründen kann.
Sei also vorsichtig: Es genügt, wenn Du mit der auf der Plattform angebotenen Leistung auf dem Markt Geld verdienen kannst.
Hier findest Du eine nicht abschließende Aufzählung von Beispielen von Online-Unternehmen und Formaten, die der Impressumspflicht unterliegen:
Folgende Angaben gelten als Mindestangaben im Impressum nach § 5 I TMG:
Bei natürlichen Personen sind Vor- und Nachname anzugeben. Bei Unternehmen (sog. Juristische Personen) muss der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten aufgeführt werden.
Bei juristischen Personen muss die Rechtsform genannt werden. Dies kann jede Rechtsform sein, beispielsweise GmbH oder AG.
Die Adresse, unter der die juristische/natürliche Person niedergelassen ist. Dies umfasst Ort, Straße, Hausnummer, Postleitzahl. Es reicht nicht aus, ein einfaches Postfach anzugeben.
Dieser Kontakt muss eine unmittelbare und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Dazu wird auch die Adresse der elektronischen Post angegeben. In der Regel gibt man dafür die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer an. Wichtig ist insbesondere, dass zwei Möglichkeiten der unmittelbaren und direkten Kontaktaufnahme gegeben werden.
Falls ein Stammkapital zu leisten ist, sind Angaben über das Kapital der Gesellschaft (Stamm- und Grundkapital) zu machen, sowie, wenn nicht alle in Geld eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen anzugeben.
Diese wird angegeben, insofern sie für Dein Unternehmen vorhanden ist.
Diese werden angegeben, insofern sie für Dein Unternehmen vorhanden sind.
Zusätzlich gibt es Angaben, die für spezielle Unternehmensfelder oder Berufsgruppen aufgeführt werden müssen:
Bestimmte Berufsgruppen (Makler, Gastronomiebetrieb oder Versicherungen), denen eine zuständige Aufsichtsbehörde zugeordnet sind, müssen diese angeben.
Man nennt die Internetseite und die Anschrift der Behörde. Im Falle eines Verstoßes durch den Betreiber gegen eine Berufspflicht, können sich Verbraucher an die entsprechende Behörde wenden.
Reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare etc.) müssen die zuständige Kammer, ihre Berufsbezeichnung, den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde und die Vorschrift, die ihren Beruf regelt und wo diese Vorschrift zu finden ist, angeben.
Bei journalistisch/redaktionellen Inhalten muss der Verantwortliche mit Namen und Anschrift angegeben werden (in der Regel bei Zeitungen die Geschäftsführenden und Chefredakteure).
Werden Waren oder Dienstleistungen angeboten, muss für den Verbraucher ein Link zur Online-Streitbeilegungsplattform bereitgestellt werden.
Das Unternehmen muss Verbraucher darüber informieren, ob er bereit oder verpflichtet ist an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Ist dies der Fall, muss die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle unter Angabe ihrer Kontaktdaten (Anschrift und Website) aufgeführt werden. Diese Angabe ist nicht zwingend im Impressum zu verorten und kann auch leicht zugänglich an einer anderen Stelle auf der Website erscheinen.
Das Telemediengesetz besagt, dass das Impressum „Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“ ist. Die Eindeutigkeit und Transparenz Deiner Identitätsdaten steht bei der Platzierung Deines Impressums auf der Unternehmenswebsite im Mittelpunkt, damit auch Deine Nutzer Rechtssicherheit genießen.
Du kannst als Anbieter Dein Impressum über einen Link auf Deiner Website zugänglich machen. Sofern der Link gut sichtbar und von jeder Seite abrufbar ist, genügt dies den gesetzlichen Vorgaben.
Gib Deinem Link einen eindeutigen Namen („Impressum“), damit für Deine Nutzer verständlich ist, was hinter dem Link steht. Achte vor allem darauf, dass Deine Impressumsdaten nicht nur versteckt in Deinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind. Dies würde den gesetzlichen Vorgaben nicht genügen.
Verstößt Du gegen die Impressumspflicht, obwohl Du nach Gesetz verpflichtet bist, stellt das einen Wettbewerbsverstoß dar. Es können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro auf Dich zukommen. Außerdem können Unterlassungsansprüche begründet werden, die durch kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt werden können.
Wir unterstützen Dich bei der Erarbeitung Deines Impressums, damit Du rechtssicher und seriös im Internet mit Deinem Unternehmen auftreten kannst.
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