Zukunft des Gesellschaftsrechts: MOPeG und die GbR

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG). 
12/13/2024
Florian Kassel

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG)

Hier erfährst Du, welche Änderungen mit der Modernisierung auf Dich zukommen und auf was Du als Unternehmer genau zu achten hast. 

Das Personengesellschaftsrecht wird modernisiert – Aber wieso? 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) folgt gesetzlichen Regelungen, die vor Jahrzehnten im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705ff.) festgelegt worden sind und bis heute keine Neuerung erfahren haben. 

Die GbR ist im rechtlichen Sinne keine eigenständige juristische Person. Während die OHG (Verlinkung zu OHG Artikel) und KG (Verlinkung zu KG Artikel) gemäß § 124 HGB juristischen Personen ähnlich sind, wurde lange debattiert, ob die GbR eigenständig Verträge abschließen, Eigentum halten und vor Gericht agieren kann. Es bestand Unsicherheit, ob diese Rechte ausschließlich den Gesellschaftern oder der Gesellschaft als Ganzes zustehen. Die Regelungen im BGB gingen eher davon aus, dass nur die Gesellschaftergruppe Rechtsgeschäfte durchführen kann.

Durch die Entscheidung des BGH wurde klargestellt, dass die GbR analog zu § 124 Abs. 1 HGB rechtliche Handlungsfähigkeit besitzt. Sie kann eigenständig vor Gericht klagen, verklagt werden und Verträge abschließen – sofern es sich um eine Außengesellschaft handelt, nicht um eine reine Innengesellschaft

Diese Feststellung bedarf einer Anpassung des Rechtsrahmens der GbR, die mit der Modernisierung des Personen- und Gesellschaftsrecht (MoPeG) in Angriff genommen wird. 

Das Wichtigste in Kürze: 

  1. Die gesetzlichen Änderungen treten am 1. Januar 2024 in Kraft
  2. Es gibt keine Regelungen für die Übergangszeit
  3. Sowohl bestehende GbRs als auch neugegründete GbRs müssen diesen neuen Regelungen folgen 
  4. Mit dem neuen Rechtsrahmen wird eindeutig zwischen rechtsfähiger und nicht-rechtsfähiger GbR unterschieden
  5. Die GbR muss in der Zukunft in das sogenannte „Gesellschaftsregister“ eingetragen werden 
  6. Ist die GbR einmal eingetragen, trägt sie den Rechtsformzusatz „eGbR

Was ändert sich mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR? 

Durch die Modernisierung der Rechtsvorschriften wird es von nun an möglich sein, konkret zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR zu unterscheiden. 

Eine nicht-rechtsfähige GbR, auch als „Innengesellschaft“ bezeichnet, ist eine besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die rechtlich gesehen keine eigenständige juristische Person ist. Das bedeutet: 

  1. Die nicht-rechtsfähige GbR nimmt nicht aktiv am Geschäftsverkehr teil: Sie ist nicht befugt, Rechte und Pflichten im eigenen Namen zu erwerben oder Verbindlichkeiten einzugehen. Stattdessen werden alle Rechtsbeziehungen von den einzelnen Gesellschaftern persönlich eingegangen. 
  2.  Die nicht-rechtsfähige GbR hat zum Zweck die reine Gestaltung der Rechtsgeschäfte zwischen den Gesellschaftern zu organisieren

Eine rechtsfähige GbR, auch „Außengesellschaft“ genannt, nimmt hingegen am Rechts- und Geschäftsverkehr teil. Dies bedeutet: 

  1. Die rechtsfähige GbR besitzt eine rechtliche Existenz und kann eigenständige Rechte und Pflichten erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten (Eine Klage gegen einen einzelnen Gesellschafter bleibt weiterhin möglich). 
  2. Das gesamte Vermögen der GbR wird ihr im Zuge ihrer Rechtspersönlichkeit als Gesellschaft zugeordnet

Was musst Du zur Eintragung in das Gesellschaftsregister wissen? 

Das neue Gesellschaftsregister ist eine digitale Plattform, die im Zuge der Modernisierung des Personen- und Gesellschaftsrechts (MoPeG) geschaffen wurde. Es dient zur elektronischen Erfassung, Speicherung und Bereitstellung von Informationen über die GbR (ähnlich wie das Handels- oder Genossenschaftsregister). Dadurch wird der Prozess der Eintragung, Verwaltung und Offenlegung von Unternehmensdaten effizienter, transparenter und zeitgemäßer gestaltet. 

Die Eintragung Deiner GbR ist kein Muss, es besteht also keine allgemeine Eintragungspflicht

  1. Du musst Deine GbR eintragen lassen, wenn Du eine rechtliche Handlungsfähigkeit nachweisen möchtest, sprich wenn Du rechtserhebliche Geschäfte, die das Innenverhältnis überschreiten, tätigst. 
  2. Die Gesellschafter haben die Wahlfreiheit, ob die GbR in das neue Gesellschaftsregister eingetragen werden soll. Entscheidest Du Dich für eine Eintragung, so benötigst Du eine notarielle Anmeldung der Eintragung. Änderst Du wesentliche Merkmale Deiner GbR (den Namen, den Sitz der GbR etc.) muss diese Änderung ebenfalls notariell angemeldet werden. 
  3. Möchtest Du Deine eingetragene GbR (eGbR) wieder aus dem Register nehmen, muss die GbR vollständig liquidiert werden, um die Löschung zu bewirken. 

Es gibt Fälle, in denen Du Deine GbR eintragen musst. Der faktische Eintragungszwang besteht immer in den Situationen, in denen Deine GbR über bestimmte Rechte mit außenrechtlicher Wirkung verfügen möchte. Solche Rechte betreffen: 

  1.  Immobilien: Bisher konnte eine GbR Grundstücksrechte im Grundbuch eintragen lassen. Ab Januar 2024 ist dies jedoch nur möglich, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Ohne Gesellschaftsregistereintrag ist beispielsweise der Erwerb von Grundstücken nicht rechtswirksam.
  2. Für bereits bestehende GbR vor dem Jahr 2024: GbRs, die vor 2024 gegründet wurden, müssen sich nicht sofort in das Gesellschaftsregister eintragen lassen. Doch bei Veränderung der Gesellschaftsverhältnisse, die andere Register betreffen (beispielsweise das Handelsregister), wird die Eintragung erforderlich. 
  3. Die GbR als Gesellschafterin: Ab 1. Januar 2024 muss eine GbR im Gesellschaftsregister registriert sein, um ihre Gesellschafterposition in anderen Registern wie dem Handelsregister vermerken zu können. Ohne diese Eintragung bleibt ihre Gesellschafterrolle unbeachtet, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. 

Was sind die Vorteile einer Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister 

Die Eintragung einer GbR (eGbR) in das Gesellschaftsregister bietet Dir verschiedene Vorteile: 

  1. Rechts- und Handlungsfähigkeit: Durch die Eintragung wird die GbR zu einer rechtsfähigen Gesellschaft. Dies bedeutet, sie erhält eine eigenständige Rechtspersönlichkeit und kann eigenständige Rechte und Pflichten erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten. 
  1. Klare Identität und Vertrauen: Die Eintragung im Gesellschaftsregister verleiht der GbR eine klare Identität und Rechtsstellung. Dies schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern, Kunden und anderen Beteiligten.  Geschäftspartner könne leicht überprüfen, ob die GbR als Geschäftspartner legitimiert ist. Durch die Verpflichtung zur Offenlegung von Unternehmensdaten werden die Aktualität und Transparenz gefördert. 
  1. Begrenzte Haftung: In der Regel haften die Gesellschafter einer eingetragenen GbR nur mit Ihren Einlagen oder Kapitalanteilen. Die persönliche Haftung wird dadurch begrenzt. Außerdem gibt sie den Gesellschaftern die Sicherheit, dass die GbR Ihre Rechtsposition und Gesellschafterbeteiligung korrekt dokumentiert. 
  1. Statuserhalt als Kleingewerbe: Die Eintragung verändert nichts am Status der GbR. Sie gilt weiterhin als Kleingewerbe und wird dadurch nicht zu einem kaufmännischen Handelsgewerbe im Sinn des Handelsgesetzbuches. 
  1. Die Vereinfachung des Geschäftsverkehrs: Bisher mussten Gesellschafter gleichzeitig geschäftsführen, um für Dritte vertretungsberechtigt zu sein. Jetzt können Gesellschafter in der Regel eigenständig vertreten, unabhängig von ihrer Rolle in der Geschäftsführung. Dies erleichtert den Geschäftsverkehr ungemein. Die Eintragung der Vertretungsbefugnis ins Gesellschaftsregister sorgt für klare Informationen und Sicherheit im Rechtsverkehr. Nicht eingetragene GbR-Gesellschafter müssen ihre Vertretungsbefugnis separat nachweisen, oft durch Vollmachten. 

Der Verwaltungssitz: eGbR-Gesellschafter können einen beliebigen Ort als Sitz im Inland wählen, ohne dass dieser Ort mit dem Verwaltungssitz übereinstimmen muss. So kann die eGbR ihre Geschäfte auch im Ausland ausüben. Nicht eingetragene GbRs haben dieses Privileg nicht. Ihr Sitz muss mit dem tatsächlichen Verwaltungssitz im Inland übereinstimmen.

Fazit
Die Modernisierung des Personen- und Gesellschaftsrechts (MoPeG) bringt ab dem 1. Januar 2024 neue Regelungen für GbRs. Diese Änderungen betreffen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und werden durch das MoPeG unterstützt. Die Modernisierung erfolgt, um die GbR, die bisher auf alten Rechtsgrundlagen basiert, zeitgemäß anzupassen. Die GbR hatte bisher keine eigene Rechtspersönlichkeit und Unsicherheiten bezüglich ihrer Handlungsfähigkeit. Dies ändert sich jetzt mit der Einführung eines neuen Rechtsrahmens, der eine klare Trennung zwischen rechtsfähigen und nicht-rechtsfähigen GbRs bringt. Zur Nachverfolgung und Dokumentierung der Unternehmensdaten rechtsfähiger GbRs wird ein neues digitales Gesellschaftsregister eingeführt.
In diesem Artikel
  • Das Personengesellschaftsrecht wird modernisiert – Aber wieso? 
  • Das Wichtigste in Kürze: 
  • Was ändert sich mit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR? 
  • Was musst Du zur Eintragung in das Gesellschaftsregister wissen? 
  • Was sind die Vorteile einer Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister 
Geschrieben von
Florian Kassel
Florian Kassel
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