Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG).
Hier erfährst Du, welche Änderungen mit der Modernisierung auf Dich zukommen und auf was Du als Unternehmer genau zu achten hast.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) folgt gesetzlichen Regelungen, die vor Jahrzehnten im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 705ff.) festgelegt worden sind und bis heute keine Neuerung erfahren haben.
Die GbR ist im rechtlichen Sinne keine eigenständige juristische Person. Während die OHG (Verlinkung zu OHG Artikel) und KG (Verlinkung zu KG Artikel) gemäß § 124 HGB juristischen Personen ähnlich sind, wurde lange debattiert, ob die GbR eigenständig Verträge abschließen, Eigentum halten und vor Gericht agieren kann. Es bestand Unsicherheit, ob diese Rechte ausschließlich den Gesellschaftern oder der Gesellschaft als Ganzes zustehen. Die Regelungen im BGB gingen eher davon aus, dass nur die Gesellschaftergruppe Rechtsgeschäfte durchführen kann.
Durch die Entscheidung des BGH wurde klargestellt, dass die GbR analog zu § 124 Abs. 1 HGB rechtliche Handlungsfähigkeit besitzt. Sie kann eigenständig vor Gericht klagen, verklagt werden und Verträge abschließen – sofern es sich um eine Außengesellschaft handelt, nicht um eine reine Innengesellschaft.
Diese Feststellung bedarf einer Anpassung des Rechtsrahmens der GbR, die mit der Modernisierung des Personen- und Gesellschaftsrecht (MoPeG) in Angriff genommen wird.
Durch die Modernisierung der Rechtsvorschriften wird es von nun an möglich sein, konkret zwischen einer rechtsfähigen und einer nicht-rechtsfähigen GbR zu unterscheiden.
Eine nicht-rechtsfähige GbR, auch als „Innengesellschaft“ bezeichnet, ist eine besondere Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die rechtlich gesehen keine eigenständige juristische Person ist. Das bedeutet:
Eine rechtsfähige GbR, auch „Außengesellschaft“ genannt, nimmt hingegen am Rechts- und Geschäftsverkehr teil. Dies bedeutet:
Das neue Gesellschaftsregister ist eine digitale Plattform, die im Zuge der Modernisierung des Personen- und Gesellschaftsrechts (MoPeG) geschaffen wurde. Es dient zur elektronischen Erfassung, Speicherung und Bereitstellung von Informationen über die GbR (ähnlich wie das Handels- oder Genossenschaftsregister). Dadurch wird der Prozess der Eintragung, Verwaltung und Offenlegung von Unternehmensdaten effizienter, transparenter und zeitgemäßer gestaltet.
Die Eintragung Deiner GbR ist kein Muss, es besteht also keine allgemeine Eintragungspflicht.
Es gibt Fälle, in denen Du Deine GbR eintragen musst. Der faktische Eintragungszwang besteht immer in den Situationen, in denen Deine GbR über bestimmte Rechte mit außenrechtlicher Wirkung verfügen möchte. Solche Rechte betreffen:
Die Eintragung einer GbR (eGbR) in das Gesellschaftsregister bietet Dir verschiedene Vorteile:
Der Verwaltungssitz: eGbR-Gesellschafter können einen beliebigen Ort als Sitz im Inland wählen, ohne dass dieser Ort mit dem Verwaltungssitz übereinstimmen muss. So kann die eGbR ihre Geschäfte auch im Ausland ausüben. Nicht eingetragene GbRs haben dieses Privileg nicht. Ihr Sitz muss mit dem tatsächlichen Verwaltungssitz im Inland übereinstimmen.
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