Warum sollte man vor der Gründung eines Start-ups einen marken- und kennzeichenrechtlichen Konflikt-Check durchführen? Warum ist eine Marken- und Kennzeichenrecherche sinnvoll, auch wenn Du zunächst keine Marke anmelden willst, sondern lediglich Dein Start-up gründen willst? In diesem Beitrag erklären wir Dir, was die Gründung Deiner Firma, Deines Start-ups mit dem Markenrecht zu tun hat und warum eine Recherche nach bereits existierenden Marken und Kennzeichen sinnvoll sein kann.
Auf den ersten Blick könnte man meinen, die Gründung eines Start-ups habe nichts mit dem Markenrecht zu tun. Zu Beginn Deiner Zeit als Gründer stehen zumeist andere Themen, wie die Sicherstellung der Finanzierung, die Erstellung eines Liquiditätsplans, aber auch gesellschaftsrechtliche Themen ganz oben auf der Agenda. Das Markenrecht scheint dabei am Anfang keine große Rolle zu spielen.
Zunächst solltest Du Dir die Frage stellen, ob Du nicht von Anfang an Deinen Außenauftritt auch im Wege des Markenrechts absichern möchtest, indem Du bereits im Gründungsprozess Deines Start-ups Deine „Brand“ als Marke anmelden und ins Markenregister eintragen lässt.
Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Du bereits eine genaue Vorstellung von Deinem Geschäftsauftritt nach außen, Deiner geschäfts- und produktspezifischen Ausrichtung hast und Dein Produkt selbst nicht den Firmennamen Deines Start-ups tragen soll. Das hat den Hintergrund, dass im Regelfall Dein Unternehmensname, Deine Firma, als Unternehmenskennzeichen markenrechtlichen Schutz genießt. Ein bloßer Produktname jedoch nicht, sofern er nicht mit der Firma identisch ist.
Wenn Du Dir bereits vor der Gründung Gedanken über einen pfiffigen und einzigartigen Produkt- oder Unternehmensnamen gemacht hast und schon weißt, welche Produkte oder Dienstleistungen Gegenstand Deines Start-ups sein sollen, ist es sinnvoll, diesen von Anfang an auch markenrechtlich durch eine Markenanmeldung schützen zu lassen. Wir begleiten Dich gerne dabei.
Willst Du Deinen Produktnamen oder Deine Firma (Unternehmensnamen) als Marke eintragen lassen, sollte in jedem Fall ein marken- und kennzeichenrechtlicher Konflikt-Check durchgeführt werden.
Eine solche Recherche ist sinnvoll, um herauszufinden, ob es bereits existierende, identische oder ähnliche eingetragene Marken oder andere Kennzeichenrechte gibt, die für eine identische oder ähnliche Ware oder Dienstleistung eingetragen sind oder in einem identischen oder ähnlichen Geschäftsfeld genutzt werden.
Sollte dies der Fall sein, besteht die Gefahr, dass der Inhaber dieser älteren Rechte der Eintragung Deiner Marke widerspricht oder gegen diese auch nach der Eintragung z.B. in Form eines Löschungsantrages oder einer Abmahnung vorgeht.
Da das Markenamt Deine Marke bei der Eintragung nicht auf einen Verstoß oder eine Verwechslungsgefahr in Bezug auf ältere Kennzeichen untersucht, liegt es am Anmelder selbst, diese Gefahr für seine Marke möglichst auszuschließen.
Eine Marken- und Kennzeichenrecherche in Form einer Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche, bei der z.B. das DPMA-Register, aber auch andere Markenregister sowie andere öffentliche Register, z.B. das deutsche Handelsregister nach identischen oder verwechselungsgefährlichen Kennzeichen durchsucht werden, kann dieses Risiko minimieren.
Aber auch wenn Du in der Gründungsphase eine Markenanmeldung noch nicht für sinnvoll erachtest, z.B. weil Du Deine Produktpalette oder Dein Dienstleistungsportfolio noch nicht eindeutig umreißen kannst, ist ein marken- und kennzeichenrechtlicher Konflikt-Check sinnvoll.
Eine Kennzeichenrecherche ist in der (Vor-) Gründungsphase sinnvoll, da Du auch ohne eine eigene Marke allein durch Deine geschäftliche Tätigkeit gegen andere Marken- und Kennzeichenrechte verstoßen kannst. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Dein Produktname oder Deine Firma identisch oder ähnlich zu einem bereits bestehenden Kennzeichenrecht ist und Du hierzu identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen vertreibst oder in derselben Branche tätig bist.
Zwar setzt eine Markenverletzung stets eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens voraus, welche gerade nicht gegeben ist, wenn Du Deine Firma, Deinen Unternehmensnamen lediglich als Unternehmensbezeichnung nutzt (sog. firmenmäßige Verwendung). Wird die Firma, das Unternehmenskennzeichen jedoch auf Waren angebracht, in der Werbung für Waren- oder Dienstleistung in Katalogen oder im Rahmen eines Internetauftritts genutzt, kann hierin eine markenmäßige Benutzung zu sehen sein.
Ob im Einzelfall noch eine rein firmenmäßige Nutzung oder schon eine markenmäßige Benutzung vorliegt, kann abstrakt im Vorfeld nicht beurteilt werden, sondern bedarf einer Einzelfallbetrachtung.
Du kannst also auch, ohne es zu wissen und ohne eine eigene Marke eingetragen zu haben, gegen die Marken- und Kennzeichenrechte anderer verstoßen.
Ein solcher Verstoß, der vom Markeninhaber zumeist in Form einer Abmahnung geltend gemacht wird, kann nicht nur zur Pflicht der Übernahme der Abmahnkosten führen, sondern Du musst Dir in einer solchen Situation die Frage nach einem Umbranding, einer Umfirmierung stellen.
Existiert bereits eine identische oder ähnliche Marke oder ein Kennzeichen, ist ein „Umbranding“ oftmals die Konsequenz. Damit geht nicht nur eine Umstellung im Außenauftritt des Start-ups und sämtlicher Marketingaktivitäten einher, sondern womöglich auch die Änderung des Unternehmensnamens, der Firma, soweit diese gegen Marken- und Kennzeichenrechte verstößt. Neben einer Satzungsänderung ist für eine Firmenänderung auch die Mitwirkung eines Notars notwendig, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Vor diesen unangenehmen Konsequenzen kannst Du Dich mit einer Marken- und Kennzeichenrecherche im Gründungsprozess oder bereits vor der Gründung schützen.
Mit einem marken- und kennzeichenrechtlichen Konflikt-Check vor Gründung kannst Du diese Konsequenzen umgehen, indem bereits vor Gründung der Name Deines Start-ups geprüft wird.
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