Ob Ärger mit dem Vermieter oder Arbeitgeber, Folgen von Unfällen und Streitigkeiten – mit einem Anwalt lassen sich Probleme oft schneller aus der Welt räumen. In vielen Fällen kann die rechtliche Unterstützung sogar einiges an Geld sparen. Zum Beispiel, wenn Du von jemand anderem zu Unrecht verklagt wirst.
Eine juristische bzw. anwaltliche Beratung erfolgt immer im Rahmen eines Erstgesprächs, bei dem sich der Jurist einen Überblick über Deine Situation verschafft und einen ersten Ausblick auf das mögliche weitere Vorgehen gibt. Doch wie wird diese Erstberatung abgerechnet und welche Rechtsberatungskosten kommen auf Dich zu?
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung für den passenden Bereich abgeschlossen, zum Beispiel Mietrechtsschutz oder Arbeitsrechtsschutz, kannst Du in der Regel eine Erstberatung kostenlos in Anspruch nehmen. Dieser rechnet die Rechtsberatungskosten dann mit Deiner Versicherung ab.
Hast Du keine Rechtsschutzversicherung, kann der Anwalt Dir die Kosten für das erste Gespräch extra berechnen. Viele Anwälte verzichten darauf, wenn Du sie in der Folge mit der gesamten Prozessabwicklung beauftragst. Die erste Rechnung für Deine Beratung kann der Anwalt also stellen, muss er aber nicht. Beschränkt sich der Kontakt lediglich auf die Erstberatung, wird diese aber von vielen Anwälten anschließend in Rechnung gestellt.
In Online-Rechtsforen werden unterschiedlichste Fragen zu Rechtsthemen gestellt. Unter anderem sind hier auch Rechtsanwälte unterwegs, die mehr oder weniger fundierte Antworten geben. Als kostenlose Anwaltsberatung für eine erste Einschätzung dienen diese Foren aber oft nur, wenn es sich um relativ einfach zu klärende Sachverhalte handelt. Komplizierte Fälle lassen sich durch eine kostenlose Anwaltsberatung online nur schwer seriös beantworten, da jeder Fall ganz individuell ist.
Hast Du Dich entschieden, den Anwalt mit Deinem Fall zu beauftragen? Die Kosten für die Beratung werden dann grob geschätzt und bei einer vorliegenden Versicherung eingereicht. Nach der Genehmigung kann der Anwalt tätig werden und sich um den Fall kümmern.
Rechtsanwälte dürfen für verschiedene Arten von Leistungen Gebühren verlangen. Die Höhe ist in einer Tabelle für Rechtsanwaltsgebühren per Gesetz in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt, sodass gesetzliche Mindest- und Höchstgrenzen eingehalten werden müssen. Für den Anwalt können dabei gerichtliche Kosten und außergerichtliche Kosten entstehen. Die Unterschiede werden hier in der Tabelle für Rechtsanwaltsgebühren zusammengefasst.
Anwälte können ihre Gebühren unterschiedlich berechnen. Als Grundlage dafür dienen die Vorgaben des RVG. Fehlen hier konkrete Punkte, ist auch eine Berechnung nach individueller Gebührenvereinbarung möglich.
Die Rechtsanwaltsvergütung wird nach dem gerichtlichen Streitwert bzw. Gegenstandswert berechnet. Hinzu kommt noch eine Grundgebühr.
Liegen keine konkreten Vorgaben gemäß RVG vor, ist eine individuelle Gebührenvereinbarung möglich. Diese wird in der Regel schriftlich zwischen Anwalt und Mandant festgehalten. Auch hier gibt es Obergrenzen, die ein Anwalt nicht überschreiten darf.
Eine Erstberatung beim Anwalt darf nicht mehr als 190 Euro netto kosten. Allerdings gilt das nur, wenn Du als Privatperson anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmst. Für Unternehmer gilt die Deckelung nicht, da die Fälle oft schwieriger sind und höhere Kosten verursachen. Selbstständige und Freiberufler sollten sich daher vor einer Erstberatung genau nach den Kosten erkundigen oder für den Fall der Fälle mit einer Rechtsschutzversicherung für Selbständige passend zur Branche bzw. Berufsgruppe vorsorgen.
Du hast wenig Geld zur Verfügung und kannst Dir auch keine Rechtsschutzversicherung leisten? Eventuell ist eine kostenlose Rechtsberatung in Deiner Gemeinde eine Alternative zur Einschätzung der rechtlichen Lage.
Bezieher von Arbeitslosengeld können ebenfalls einen Anwalt fragen, ohne dafür zu zahlen. Hier hilft ein Schein vom Amt für eine kostenlose Rechtsberatung. Die Kosten für eine komplette anwaltliche Betreuung werden in diesem Fall aber nicht übernommen. Einen Anwalt fragen, ob Du im Recht oder Unrecht bist, kann im Rahmen einer Erstberatung aber oft kostengünstig möglich sein.
Ist der Fall gewonnen, kannst Du Deine Anwaltskosten in Zivilprozessen von der Gegenpartei zurückverlangen. Hier können allerdings nur die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe (RVG) gefordert werden. Erhöhte Gebühren aus einer individuellen Vergütungsvereinbarung muss die Gegenpartei nicht tragen.
Die Anwaltskosten in einem Strafprozess sind grundsätzlich selbst zu tragen. Nur wenn der Fall mit einem Freispruch für Dich endet, musst Du diese Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nicht tragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten.
Der Einsatz von KI kann viele Vorteile bringen: Die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung von Prozessen und Ressourcenallokation sowie die Personalisierung von Dienstleistungen.
Die Berufsgenossenschaften sind ein essenzieller Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems.
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG).
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