Jeder Onlineshop und Dienstleister, der online digitale Inhalte oder Dienstleistungen anbietet, muss Kunden eine ordentliche Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Alles zum Widerrufsrecht, der rückwirkenden Vertragsauflösung sowie zur korrekten Belehrung der Verbraucher erfährst Du im folgenden Beitrag.
Im Widerrufsrechtsgesetz ist eindeutig festgelegt, welche Rechte der Verbraucher nach dem Kauf von Waren und Dienstleistungen hat. Doch ab wann gilt das Widerrufsrecht eigentlich?
Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt am ersten Tag nach Erhalt der Ware. Ab dann hat der Käufer 14 Tage Rücktrittsrecht. Innerhalb dieser Zeit kann er die Ware oder Dienstleistung näher in Augenschein nehmen und auf eventuelle Mängel prüfen. Er kann den Kauf zudem ohne die Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückgeben bzw. vom Vertrag für die Dienstleistung zurücktreten.
Das Widerrufsrecht gilt für alle Verbraucher, die nicht im Ladengeschäft, sondern außerhalb von Geschäftsräumen Waren kaufen. Auch wenn die Ware einwandfrei ist, darf sie innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden.
Um das Recht in Anspruch zu nehmen, muss allerdings der Widerruf korrekt angemeldet werden. Das geht zum Beispiel schriftlich, z. B. per Mail. Die Ware wird daraufhin zurückgegeben, ein möglicher Vertrag storniert und der Kaufpreis zurückerstattet.
Wenn Du eine Widerrufsbelehrung 2022 gemäß der Widerrufsbelehrung laut BGB erstellst, gibt es in diesem Jahr ein paar Neuerungen. Ab dem 28. Mai 2022 sind neue Formulare für die Widerrufsbelehrung Pflicht. Die Angabe der Telefaxnummer ist seit diesem Datum nicht mehr vorgeschrieben. Eine Telefonnummer wird dagegen zur zwingenden Pflichtangabe in der Widerrufsbelehrung.
Damit die Widerrufsbelehrung BGB gemäß umgesetzt wird, sind seit 2022 also folgende Dinge wichtig:
keine Faxnummer mehr nötig
Angabe von E-Mail-Adresse und Telefonnummer
Es gibt Ausnahmen, in denen Du als Verbraucher den Kaufvertrag nicht widerrufen kannst. Das gilt zum Beispiel, wenn Du Waren nach individuellen Vorgaben (z. B. Maßanzug oder Produkte mit persönlicher Gravur) anfertigen lässt. Diese können nicht zurückgesendet werden, weshalb hier das Widerrufsrecht für Onlineshopping ausgesetzt ist.
Das Gleiche gilt auch für alle schnell verderblichen Waren, die nach dem Rückversand oft schon verdorben und damit unverkäuflich geworden sind. Versiegelte Produkte, wie etwa Tonträger und Computersoftware, dürfen dagegen nur in versiegeltem Zustand zurückgesendet werden.
Dienstleistungen, für deren Inanspruchnahme ein bestimmtes Datum festgelegt wurde, sind ebenfalls vom Widerruf der Onlinebestellung ausgenommen. Das gilt zum Beispiel für kurzfristige Hotelbuchungen oder Konzertkarten. Auch bei beauftragten Reparaturen, Wetten oder Lotterieleistungen gilt das gesetzliche Rückgaberecht nicht.
Wurdest Du vom Verkäufer korrekt über Dein Widerrufsrecht belehrt, kannst Du den Kauf- oder Dienstleistungsvertrag innerhalb von 14 Tagen schriftlich (z. B. per Mail), mündlich oder telefonisch widerrufen. Viele Onlineshops stellen ihren Kunden ein Widerrufsformular zur Verfügung. Oft reicht aber auch eine einfache Mail oder ein „Ware zurückgeben“ Button, um den Rückgabeprozess zu starten.
Die Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn Du die Ware erhalten hast und bereits über das Widerrufsrecht informiert wurdest. Hast Du ein Abo abgeschlossen, läuft die Frist erst ab Erhalt der ersten Lieferung. Hast Du den Widerruf abgesetzt, musst Du die Waren noch innerhalb der 14 Tage auf den Versandweg bringen, der Eingang beim Verkäufer ist nicht relevant.
Viele Verkäufer bieten ihren Kunden aus Kulanz ein längeres Rückgaberecht an und übernehmen zum Teil auch die Rücksendekosten. Der Verkäufer kann die Versandkosten für die Rücksendung übernehmen, das ist jedoch freiwillig. Mehr dazu findest Du jeweils in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
Was gehört eigentlich alles in eine Widerrufsbelehrung? Eine standardisierte Variante existiert nicht, da jeder Shop anders ist. Es gibt allerdings Pflichtangaben, die in der Widerrufsbelehrung eines Onlineshops auftauchen müssen:
Damit Kunden eine Onlinebestellung widerrufen können, ist zunächst der Erhalt der Widerrufsbelehrung wichtig. Du kannst als Shopbetreiber eine Widerrufsrechtsvorlage oder ein Muster für die Widerrufsbelehrung nutzen und an Deine individuellen Bedürfnisse anpassen.
Noch einfacher als ein Widerrufsbelehrungsmuster ist jedoch ein Widerrufsbelehrungsgenerator. In diesem gibst Du alle relevanten Daten zu Deinem Shop oder Deiner Online-Dienstleister-Website ein und lässt Dir anschließend über den Widerrufsbelehrungsgenerator automatisch eine Widerrufsbelehrung zusenden. Diese kannst Du dann auf Deiner Website bzw. in die Mails zur Kundenkommunikation einbinden.
Die Widerrufsbelehrung muss gesondert neben der AGB und dem Kaufvertrag zur Verfügung gestellt werden. Oftmals ist der Aufruf innerhalb des Bestellprozesses möglich und nach dem Kauf bekommt man das Dokument nochmals schriftlich per Mail zugesandt. Rechtlich ausreichend ist es, den Kunden direkt vor Vertragsabschluss auf der letzten Checkoutseite auf das Widerrufsrecht hinzuweisen und die entsprechende Belehrung zum Aufruf zur Verfügung zu stellen.
Machst Du einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht des Kunden auf 12 Monate und 14 Tage! Sende Deinem Kunden also die Widerrufsbelehrung immer sofort nach Bestelleingang bzw. vor dem Versand der Ware zu.
Ein beschränktes Widerrufsrecht gilt für digitale Inhalte, die als Download oder Streamingangebot bereitgestellt werden. Damit soll verhindert werden, dass Kunden digitale Inhalte anschauen oder anhören und dann wieder zurückgeben.
Ein beschränktes Widerrufsrecht gilt zum Beispiel für folgende Medien:
Um das Widerrufsrecht zu beschränken, ist die Zustimmung des Kunden nötig. Diese muss vor der Datenübermittlung eingeholt werden, am besten im Bestellprozess in Form einer Checkbox und als extra Info noch mal in der Bestätigungsmail.
Der Einsatz von KI kann viele Vorteile bringen: Die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung von Prozessen und Ressourcenallokation sowie die Personalisierung von Dienstleistungen.
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG).
Warum ist eine Marken- und Kennzeichenrecherche sinnvoll, auch wenn Du zunächst keine Marke anmelden willst, sondern lediglich Dein Start-up gründen willst?
Auf unserer Website verwenden wir u.a. Cookies von Drittanbietern, um Inhalte zu personalisieren oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Der Verwendung dieser Cookies kannst du zustimmen oder diese ablehnen. In welcher Form wir Daten verarbeiten, kannst du jederzeit in unserer Datenschutzerklärung einsehen.