Diese Punkte solltest Du rund um die Gewerbeanmeldung der GmbH beachten

Hast Du Dich vielleicht auch schon gefragt “Wo muss ich meine GmbH anmelden?”? Möglicherweise überlegst Du, ob eine Gewerbeanmeldung für eine GmbH notwendig ist? Verständlich. Immerhin möchtest Du als Gründer:in Deinen Pflichten sicherlich nachkommen. Unser Team hilft Dir hier gerne weiter!

Überblick

Die GmbH Gewerbeanmeldung: Diese Punkte werden jetzt relevant

Die Anmeldung Deiner GmbH beim Gewerbeamt sollte auf keinen Fall in Stress ausarten. Immerhin hast Du als Gründer:in genug zu tun. 

Wir halten Dir den Rücken frei, so dass Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst. Zudem haben wir Dir hier einige der wichtigsten Fakten rund um die Gewerbeanmeldung einer GmbH zusammengetragen. 

  • Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für meine GmbH?
  • Wer ist mein Ansprechpartner für eine Gewerbeanmeldung für meine GmbH
  • Wann muss man die Gewerbeanmeldung bei einer GmbH vornehmen?
  • Wie läuft die GmbH Gewerbeanmeldung ab
  • Gewerbeanmeldung im Detail: Diese 6 Schritte sind notwendig
  • Wann kann oder musst Du Dein Gewerbe um- oder abmelden?
  • Die Gewerbeanmeldung: Mit diesen Kosten musst Du rechnen
  • Fazit
Notwendigkeit

Brauche ich eine Gewerbeanmeldung für meine GmbH?

Bei einer GmbH handelt es sich laut Gesetz um ein Handelsgewerbe. Daher unterliegen diese Unternehmen der Gewerbesteuerpflicht. Je nachdem, auf welchen Bereich Du Dich fokussieren möchtest, kann es jedoch auch sein, dass keine Gewerbeanmeldung nötig ist. Hier hilft - wie so oft - ein Blick auf die gesetzlichen Vorgaben weiter. Alles, was hierzu relevant wird, ist über § 14 Absatz 1 GewO geregelt. 

Grundsätzlich gilt: Wer eine unternehmerische Tätigkeit, die das Ziel hat, dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung Gewinn zu erzielen, ausübt, betreibt ein Gewerbe. Wer also in Deutschland eine solche Tätigkeit betreibt, muss noch vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit ein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Zwar zeigt sich das Gewerbeamt oftmals kulant, bezüglich des Zeitpunktes der Anmeldung, solange die Tätigkeit erst vor Kurzem aufgenommen wurde - Es ist dennoch ratsam die Anmeldung vor der Aufnahme der Tätigkeit zu machen. 

Denn: Wer der Anzeigepflicht zu spät oder gar nicht nachkommt, verstößt gegen die Gewerbeordnung, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld bis in Höhe von 1000 Euro bestraft werden (§ 146 Gewerbeordnung).

Unter anderem führt auch die Frage, ob eine vermögensverwaltende GmbH der Gewerbeanmeldung Pflicht unterliegt, zu Diskussionen. Im Zweifel raten wir dazu, immer eine Anmeldung abzugeben. Besteht in Deinem individuellen Fall eine Pflicht, der Du nicht nachkommst, kannst Du mit einem Ordnungsgeld belangt werden. Im “schlimmsten Fall” wird bei einer eigentlich nicht nötigen Anmeldung nur die Bearbeitungsgebühr fällig.

Ausnahmen für die Anmeldung eines Gewerbes bilden die Freiberufler:innen: 

Freiberufler:innen haben keine Pflicht zur Anzeige ihres Gewerbes, solche sind: 

  • Architekt:innen

  • Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:inne, Betriebswirt:innen

  • Journalisten, Fotografen, Dolmetscher und Übersetzer 

  • Notar:innen, Patentanwält:innen und Rechtsanwält:innen 

  • Äzt:innen, Heilpraktiker:innen, Tier:ärztinnen und Zahnärzt:innen

Bist Du Dir nicht sicher, ob Du in die Gruppe der Freiberufler:innen fällst? Du kannst Dich jederzeit an Dein zuständiges Finanzamt wenden, und überprüfen lassen, ob Du den Anforderungen einer freiberuflichen Tätigkeit unterfällst.

Ansprechpartner

Wer ist mein Ansprechpartner für eine Gewerbeanmeldung für meine GmbH?

An wen Du Dich als Gründer:in einer GmbH wenden musst, um Dein Gewerbe anzumelden, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Manchmal gibst Du das Dokument in digitaler Form einfach online ab, manchmal musst Du alles von Hand ausfüllen. 

Im Zweifel hilft Dir natürlich auch das für Deine Region zuständige Gewerbeamt weiter.

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Zeitpunkt

Wann muss man die Gewerbeanmeldung bei einer GmbH vornehmen?

Gründer:innen sollten sich hier nicht allzu viel Zeit lassen. Als Vorgabe gilt, dass das Gewerbe zum Zeitpunkt der Gründung angemeldet sein muss. Deswegen ist es wichtig, sich zunächst um den Handelsregistereintrag zu kümmern und dann mit dem Geschäftsbetrieb zu starten. Wenn Du Dich entlasten möchtest, kannst Du alle Fragen, die mit Hinblick auf die Gewerbeanmeldung Deiner GmbH aktuell werden, natürlich bequem an uns richten.

Ablauf

Wie läuft die GmbH Gewerbeanmeldung ab? - Ein Überblick

Grundsätzlich ist es nicht schwer, als Unternehmer:in sein Gewerbe anzumelden. Auch, wenn sich das Prozedere in den Bundesländern und Gemeinden teilweise voneinander unterscheidet, ist das Grundprinzip immer gleich: 

  1. Zunächst lädst Du auf der Homepage des Gewerbeamtes, das für Dich zuständig ist, das Formular zur Gewerbeanmeldung herunter. 

  2. Hier füllst Du alles aus. 

  3. Ob Du das Dokument nun zur Post bringen oder per Mail schicken kannst, ist von Deiner Gemeinde abhängig.

6-Schritte-Anmeldung

Gewerbeanmeldung im Detail: Diese 6 Schritte sind notwendig

Bevor Du eine Gewerbeanmeldung tätigst musst Du folgende 3 Schritte zur Gründung Deines Unternehmens durchlaufen haben: 

  • Du hast eine für Deine Bedürfnisse passende Rechtsform gewählt 

  • Du hast ein Geschäftskonto eröffnet 

  • Du hast einen Gesellschaftsvertrag erstellt, der von einem Notariat  beglaubigt wurde und bist im Handelsregister eingetragen 

Liegen diese Voraussetzungen vor, kannst Du Dein Gewerbe mit den folgenden Schritten anmelden: 

  1. Sammeln und Vorlage der notwendigen Unterlagen 
  • Du wirst bei der Anmeldung einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung vorlegen müssen. Dort wirst Du einige Dokumente und Informationen weitergeben müssen, die für die Anmeldung notwendig sind dazu gehören: 
  • Personalausweis oder Reisepass (oder eine Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht der Personalunterlagen des Vollmachtgebenden) 
  • Handelsregisterauszug

In bestimmten Gewerbebrachen ein polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheits- oder Handwerkskarten oder Meisterbriefe

2. Ausfüllen des Fragebogens zur Gewerbeanmeldung 

3. Beantragung der Steuernummer für Dein Gewerbe 

  • Dazu musst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei dem zuständigen Finanzamt online ausfüllen. Daraufhin wird Dir die zu Deinem Gewerbe gehörende Steuernummer zugesandt. 

4. Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung 

  • Wer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, ist verpflichtet, die gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft anzumelden. Je nach Branche sind verschiedene Berufsgenossenschaften für Dich zuständig. Gehörst Du einen Gewerbebereich an, der keiner spezifischen Berufsgenossenschaft zugeordnet ist, so ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) für Dich zuständig. 

5. Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer  

  • Wer ein Gewerbe in Deutschland betreibt, ist zur Mitgliedschaft bei der IHK verpflichtet. Du musst lediglich die relevanten Gründungsinformationen an die zuständige IHK weiterleiten und wirst somit Mitglied. 

6. Anmeldung des Unternehmens bei der Agentur für Arbeit

  • Im Falle, dass Du Angestellte in Deinem Unternehmen beschäftigst, musst Du bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer beantragen. Diese wird bei der Meldung für die Sozialversicherung Deiner Mitarbeiter:innen wichtig.

 

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Um- und Abmeldung

Wann kann oder musst Du Dein Gewerbe um- oder abmelden ?

Durchläuft Dein Unternehmen eine wichtige Veränderung, so bist Du als GEwerbebetreibende:r verpflichtet, die Änderungen dem Gewerbeamt mitzuteilen. Solche Änderungen können zum Beispiel Folgende sein: 

  • Dein Unternehmenssitz verändert sich

  • Der Inhaber des Gewerbes wechselt 

  • Du möchtest Dein Gewerbeangebot erweitern/ändern 

  • Du möchtest eine oder mehrere Zweigstellen eröffnen

Was Du wissen solltest: Falls Du planst, Dein Gewerbe in eine andere Gemeinde zu verlegen, wird es notwendig sein, Dein Gewerbe in der aktuellen Gemeinde abzumelden und in der neuen Gemeinde neu anzumelden.

Kosten

Die Gewerbeanmeldung: Mit diesen Kosten musst Du rechnen!

Was die Gewerbeanmeldung kostet, hängt von der Gemeinde ab, in der Du Dein Gewerbe anmelden möchtest. Grundsätzlich kostet die Anmeldung zwischen 20-65 Euro. Nach der Anmeldung und Bezahlung erhältst Du einen Gewerbeschein - Dann steht Dir Nichts mehr im Wege, um endlich Deiner Geschäftstätigkeit nachzugehen.

Fazit

Fazit

“Ist bei einer GmbH eine Gewerbeanmeldung notwendig?”, “Was brauche ich für eine Gewerbeanmeldung einer GmbH?” - hierbei handelt es sich um zwei Fragen, mit denen sich Gründer:innen einer GmbH früher oder später auseinandersetzen. 

Recherchen, gerade mit Hinblick auf Einzelfälle rund um die vermögensverwaltende GmbH können viel Zeit in Anspruch nehmen. Unser Team hilft Dir gern weiter! Egal, ob Du wissen möchtest, mit welchen Kosten Du bei einer Gewerbeanmeldung Deiner GmbH kalkulieren musst oder ob es Dir darum geht, generell herauszufinden, ob Du Deine GmbH anmelden musst: Wir sind Dein richtiger Ansprechpartner!

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema GmbH Gewerbeanmeldung: Was gilt für diese Rechtsform? und Deine Gründung.
Was die Gewerbeanmeldung kostet, hängt von der Gemeinde ab, in der Du Dein Gewerbe anmelden möchtest. Grundsätzlich kostet die Anmeldung zwischen 20-65 Euro.
Wenn Du ein Gewerbe betreibst - sprich eine unternehmerische Tätigkeit, die das Ziel hat, dauerhaft, eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung Gewinn zu erzielen, ausüben - musst Du Dein Gewerbe anmelden. Nur Freiberufler:innen sind von dieser Anzeigepflicht befreit.
Die Gewerbeanmeldung erfolgt bei der für Deine Gemeinde zuständigen Gewerbeamtes. Welches Gewerbeamt zuständig ist, richtet sich nach Deinem Unternehmenssitz.
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