Wenn Du als Gründer:in ein Produkt oder eine Dienstleistung auf den Markt bringst, wirst Du früher oder später darüber nachdenken, eine Marke anzumelden. Und das aus gutem Grund: Eine Marke kann zum echten Erfolgsfaktor werden! Sie hilft Deinen Kund:innen, sich mit Deinem Produkt zu identifizieren, steht für Qualität und vermittelt ein starkes Image. Kurz gesagt: Sie ist ein kraftvolles Marketinginstrument, mit dem Du Dich klar von der Konkurrenz abheben und einen bleibenden Wiedererkennungswert schaffen kannst. Damit Deine Marke auch bestens geschützt ist, stehen wir Dir mit unserem Know-how zur Seite und zeigen Dir, wie’s geht!
Deine Ware oder Dienstleistung soll eine einzigartige Bezeichnung erhalten, die individuell auf Deine Gesellschaft abgestimmt ist? Diese Bezeichnung nennt man Marke. Die rechtliche Grundlage von Marken findet sich im Markengesetz (MarkenG), das die Modalitäten der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen bestimmt.
Marken können in ganz unterschiedlichen Erscheinungsformen auf dem Markt vorkommen - von geschützten Wörtern bis hin zu Buchstaben, Zahlen, Bildern oder bestimmten Farben.
Hier findest Du eine Übersicht über Erscheinungsformen, die durch das Markengesetz geschützt werden können:
Wörter (auch Personennamen)
Bildmarken
Buchstaben
Zahlen
Hörzeichen (zum Beispiel Erkennungsmelodien)
dreidimensionale Gestaltungen, einschließlich er Form von Produkten oder Verpackungen
Farben oder Farbzusammenstellungen
Zu den wohl häufigsten Marken gehören Wort- und Bildmarken oder eine Mischform aus beidem. Eines haben alle Markenarten gemeinsam: Die Schutzvoraussetzungen.
Die Schutzvoraussetzungen sind:
Die Unterscheidungsmöglichkeit der Marke: Die Marke muss geeignet sein, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden
Die graphische Darstellung: Jede Marke muss sich graphisch darstellen lassen
keine Verletzung älterer Rechte: Die neuen Marken dürfen keine älteren Rechte verletzen (wenn beispielsweise ein Verwechslungsgefahr mit einer bereits bestehenden Marke besteht)
Es gibt verschiedene Fallgruppen, bei deren Vorliegen eine Markenerscheinung nicht schutzfähig ist (§ 8 Markengesetz). Die Voraussetzungen dieser Fallgruppe nennt man “absolute Schutzhindernisse”:
Mangel an Unterscheidungskraft: Bezeichnungen, die rein beschreibend sind und daher keine eigenständige Wiedererkennbarkeit haben, gelten als nicht unterscheidungskräftig. Ein Begriff besitzt keine Unterscheidungskraft, wenn er nicht dazu geeignet ist, ein Produkt eindeutig einem bestimmten Unternehmen zuzuordnen, sondern lediglich dessen Eigenschaften oder Zweck beschreibt. Entscheidend ist dabei immer der Gesamteindruck: Ein eigentlich beschreibendes und somit nicht schutzfähiges Wort kann unter bestimmten Umständen dennoch geschützt werden – zum Beispiel, wenn es durch eine kreative Schreibweise oder eine außergewöhnliche Gestaltung eine besondere Eigenständigkeit erhält.
Freihaltebedürfnis: Ein Zeichen muss im allgemeinen Geschäftsverkehr weiterhin zur Beschreibung und Kennzeichnung von Produkten frei nutzbar bleiben. Dies gilt insbesondere für gängige Abkürzungen bei Wortmarken. In manchen Fällen können sogar fremdsprachige Begriffe diesem Freihaltebedürfnis unterliegen.
alltägliche/übliche Bezeichnungen: Ausdrücke, die ausschließlich die Art der Waren oder Dienstleistungen beschreiben oder im allgemeinen Sprachgebrauch als Bezeichnung für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen etabliert sind, sind nicht schutzfähig.
Eine Ausnahme bildet der Markenschutz kraft Verkehrsdurchsetzung: Aber auch wenn Deine Marke unter einer der Fallgruppen fallen sollte, könnte es im Einzelfall dennoch sein, dass sie schutzfähig ist. Sie könnt ausnahmsweise schutzfähig sein, wenn sie sich infolge ihrer ständigen Benutzung für das Produkt oder die Dienstleistung im betreffenden Verkehrskreis durchgesetzt hat.
Ohne Ausnahme ausgeschlossen, ist die Eintragung einer Marke in folgenden Fällen:
täuschende Zeichen
Hoheitszeichen
amtliche Prüfzeichen
Kennzeichen internationaler Organisationen
ordnungs- oder sittenwidrige Zeichen
Unser Team aus erfahrenen Anwält:innen und Expert:innen im Bereich Markenrecht unterstützen Dich und Dein Start-up oder Unternehmen gerne bei der Eintragung Deiner Marke oder notwendigen Recherchen für die Eintragung!
Für Gründer:innen ist die Anmeldung einer Marke ein entscheidender Schritt, um ihr Unternehmen und ihre Produkte nachhaltig zu schützen. Dabei stellt sich schnell die Frage: Soll die Marke nur national gelten, europaweit geschützt oder sogar international registriert werden? Jede dieser Optionen bietet Vor- und Nachteile – und hängt von den individuellen Zielen und der geplanten Reichweite Deines Unternehmens ab.
Die Unionsmarke (EU-Ebene)
Die sogenannte "Unionsmarke" ist eine einheitliche Europäische Marke, die beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert wird und automatisch in allen EU-Mitgliedsländern gilt. Die Gebühren für die Anmeldung belaufen sich auf etwa 1.000 Euro und decken bis zu drei Nizza-Klassen ab. Wichtig ist jedoch, dass bei der Recherche nach älteren Rechten nicht nur bestehende Unionsmarken, sondern auch nationale Marken- und Namensrechte in allen betroffenen Ländern berücksichtigt werden müssen. Potenzielle Konflikte werden nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften beurteilt. Daher ist es ratsam, bereits vor der Anmeldung eine fachkundige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Markenrecht in Anspruch zu nehmen. Ausführliche Informationen zum Anmeldeprozess der Unionsmarke findest Du direkt auf der Website der EUIPO.
Anmeldung auf dem internationalen Markt
Das sogenannte „Madrid-System“ bietet ein einheitliches Verfahren zur Anmeldung von Marken in mehreren Ländern gleichzeitig. Die meisten Industrienationen weltweit haben entsprechende internationale Abkommen unterzeichnet, die dieses Verfahren ermöglichen. Die Anmeldung erfolgt zentral über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Die Gebühren werden einheitlich in Schweizer Franken (CHF) entrichtet, wobei die Eintragung der Marke durch die zuständigen nationalen Ämter in den jeweiligen Ländern erfolgt und den dort geltenden rechtlichen Vorgaben unterliegt. Die Kosten hängen von der Anzahl der ausgewählten Länder sowie den individuellen Gebühren der jeweiligen Staaten ab. Diese können über den WIPO Fee Calculator berechnet werden. Weitere Details, einschließlich eines Kostenmerkblatts zu den individuellen Gebühren, findest Du direkt auf der Website der WIPO.
Je nach dem für welche Form der Marke Du Dich als Gründer:in entscheidest, kann dies Auswirkungen in vielen Bereichen für die Verwendung der Marke haben. Gerade im Hinblick auf Markenüberwachungen, ihren Markenschutz, die Übertragung und die Erschöpfung des Markenrechts können die verschiedenen Reichweiten der Markenanmeldungen Einfluss auf ihre Verwendung haben.
Für Gründer:innen ist die Markenrecherche und -anmeldung ein essenzieller Schritt, um ihre Geschäftsidee langfristig abzusichern. Eine gründliche Recherche schützt davor, versehentlich in die Rechte anderer einzugreifen, und legt den Grundstein für eine rechtlich einwandfreie Markenregistrierung. Ob Wortmarke, Bildmarke oder Kombinationsmarke – wer frühzeitig plant und alle rechtlichen Anforderungen berücksichtigt, schafft nicht nur eine solide Basis für sein Business, sondern stärkt auch die eigene Markenidentität. In diesem Abschnitt erfährst Du, worauf es bei der Recherche und Anmeldung ankommt und wie Du Fehler von Anfang an vermeidest.
Die Markenrecherche:
Bei der Markensuche sind zwei Arten der Recherche wichtig: Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche.
Die Identitätsrecherche prüft auf exakt gleiche Markennamen, Logos oder Wort-Bild-Marken.
Bei der Ähnlichkeitsrecherche werden Marken untersucht, die in visueller, klanglicher oder begrifflicher Hinsicht ähnlich sind.
Auch die Waren- und Dienstleistungsklassen müssen in die Recherche einbezogen werden, um mögliche Kollisionen zu erkennen.
Es ist wichtig, nicht nur die genaue Schreibweise, sondern auch ähnliche Formulierungen und Abwandlungen zu berücksichtigen.
Wenn Marken in Gestaltung und Klassen ähnliche Merkmale aufweisen, sollte man besonders vorsichtig sein, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Die Tools, die Du zur Recherche nutzen kannst sind unterschiedlich: Suchmaschinen, Handelsregister, Markendatenbanken, Markenrecherche durch einen Anwalt
Die Markenanmeldung
Grundsätzlich läuft die Markenanmeldung für eine deutsche nationale Marke in folgenden Schritten ab:
Antragsformular ausfüllen
Für die Markenanmeldung muss ein Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingereicht werden.
Das Anmeldeformular ist online verfügbar und kann direkt beim DPMA heruntergeladen werden.
Die Anmeldung kann mittlerweile auch vollständig online erfolgen.
Das interaktive Anmeldeformular ist benutzerfreundlich und weitgehend selbsterklärend.
Nachweis über Deine Identität
Wiedergabe der anzumeldenden Marke
Erstellung eines Verzeichnis über die Waren oder Dienstleistungen
Im Verzeichnis müssen alle Waren und Dienstleistungen aufgeführt werden, für die die Marke eingetragen werden soll.
Zur Erstellung des Verzeichnisses dient die „Nizza-Klassifikations-Liste“, die 45 verschiedene Produktkategorien umfasst.
Es ist wichtig, die Waren und Dienstleistungen präzise zu benennen, um eine klare Zuordnung zu den richtigen Klassen zu gewährleisten.
Eine genaue Auflistung sorgt dafür, dass der Schutzumfang der Marke im Falle eines Rechtsstreits eindeutig definiert werden kann.
Als Gründer:in ist es wichtig, die eigene Marke nicht nur erfolgreich zu etablieren, sondern auch vor möglichen Markenrechtsverletzungen zu schützen. Schnell kann es passieren, dass Dritte die Marke unberechtigt nutzen oder ähnliche Marken anmelden. In solchen Fällen kann eine Abmahnung drohen, die mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen verbunden sein kann. In diesem Abschnitt erklären wir Dir, was Markenrechtsverletzungen sind, wie Du Dich davor schützen kannst und wie Du im Falle einer Abmahnung richtig reagierst.
Die Markenrechtsverletzung
Als Markeninhaber:in ist es wichtig, unerlaubte Nutzungen der Marke zu verhindern. Eine regelmäßige Markenüberwachung hilft, neue Marken zu identifizieren, die möglicherweise mit den eigenen Rechten kollidieren.
Eine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn jemand ohne Zustimmung des Markeninhabers eine identische oder ähnliche Marke gewerblich nutzt, z. B. durch Aufdruck auf ein Produkt.
Es muss nicht zwingend eine identische Marke vorliegen, sondern es reicht, wenn Verwechslungsgefahr besteht.
Verwechslungsgefahr wird davon beeinflusst, ob Kund:innen die Marken miteinander verwechseln könnten, auch unter Berücksichtigung der Waren oder Dienstleistungen.
Die Bekanntheit der Marke kann ebenfalls eine Rolle spielen, wie bei bekannten Beispielen von Marken, die ähnliche visuelle Elemente verwenden.
Markenrechtsverletzungen werden immer im Einzelfall entschieden, wobei der Gesamteindruck der Marke ausschlaggebend ist.
Die Risiken und Folgen einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Bei einer Markenrechtsverletzung können Strafen verhängt werden. Nach einer Abmahnung gibt es zwei mögliche Szenarien: die Abmahnung kann entweder berechtigt oder unberechtigt sein.
Wenn die Abmahnung berechtigt ist, muss der Verletzer eine Unterlassungserklärung abgeben und im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe zahlen. Zusätzlich trägt der Verletzer die Abmahn- und Anwaltskosten, die oft im niedrigen vierstelligen Bereich liegen (z. B. 2.000 EUR).
Bei einer unberechtigten Abmahnung muss der Abmahnende die Kosten der Gegenseite sowie die eigenen Anwaltsgebühren übernehmen. Es besteht zudem das Risiko, dass ein Löschungsverfahren gegen die eigene Marke eingeleitet wird.
Eine Klage wegen Markenverletzung ist in der Regel deutlich teurer. Die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert, der bei mindestens 50.000 EUR liegt und je nach Bekanntheit der Marke auch höher ausfallen kann.
Für Gründer:innen ist die Markenüberwachung ein entscheidender Schritt, um die eigene Marke langfristig zu schützen. Ohne regelmäßige Kontrolle können unbemerkte Markenrechtsverletzungen auftreten, die das Wachstum und den Erfolg des Unternehmens gefährden. Durch eine gezielte Überwachung kannst Du frühzeitig potenzielle Kollisionen mit anderen Marken erkennen und rechtzeitig reagieren. Unser Team zeigt Dir, wie Du Deine Marke überwachen kannst, und was Du tun kannst, falls Dir eine Markenrechtsverletzung unterläuft.
So kannst Du Deine Marke überwachen:
Recherche
Zu Beginn einer Markenüberwachung solltest Du eine gründliche Recherche in relevanten Datenbanken durchführen, um mögliche Verstöße zu erkennen. Dabei prüfst Du, ob Dritte Deine Marke ohne Erlaubnis verwenden.
Beachte, dass der Markenschutz nur für die registrierten Waren- und Dienstleistungen gilt und nur im kommerziellen Gebrauch greift. Private Nutzungen bleiben unberücksichtigt.
Wichtige Punkte der Recherche sind: die Prüfung auf identische oder ähnliche Marken in den Markenämtern und das Überprüfen der Nutzung durch Wettbewerber.
Analyse
Nachdem Du die Recherche abgeschlossen hast, solltest Du die Ergebnisse genau analysieren: Gibt es Marken, die Deiner eigenen ähnlich sind? Wurde die Marke für die gleichen Waren- und Dienstleistungen angemeldet? In diesem Fall solltest Du gegen die Neuanmeldung vorgehen.
Berücksichtige bei der Analyse nicht nur das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, sondern auch Merkmale wie den Klang und das Schriftbild der Marke.
Wenn notwendig: Maßnahmen
Wenn Du feststellst, dass ein anderes Unternehmen Deine geschützte Marke missbraucht oder eine ähnliche Marke eingetragen wurde, die Deine Marke verwässern könnte, solltest Du sofort reagieren.
Du kannst gegen eine Neuanmeldung Widerspruch beim Markenamt einlegen. Wird Deine Marke von einem anderen Unternehmen verwendet, hast Du das Recht, eine Abmahnung auszusprechen und bei Bedarf rechtliche Schritte einzuleiten
Als Gründer:in stellt sich oft die Frage, ob es notwendig ist, für die Markenanmeldung einen Anwalt hinzuzuziehen. Grundsätzlich kannst Du eine Marke auch selbst anmelden, da der Prozess mittlerweile weitgehend online und einfach zugänglich ist. Allerdings gibt es einige Situationen, in denen die Unterstützung durch einen Anwalt sinnvoll und empfehlenswert ist.
Komplexe Markensituation: Wenn Deine Marke besonders kreativ oder einzigartig ist, aber auch komplexe rechtliche Fragen aufwirft, kann ein Anwalt helfen, mögliche Fallstricke zu vermeiden. Besonders bei Wort-Bild-Marken oder Marken mit mehreren Elementen ist eine fundierte rechtliche Beratung von Vorteil.
Markenrecherche und -überwachung: Ein Anwalt kann bei der Markenrecherche eine tiefere Analyse durchführen und sicherstellen, dass Deine Marke keine bestehenden Rechte verletzt. Auch bei der laufenden Markenüberwachung kann ein Anwalt helfen, potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Internationale Anmeldungen: Wenn Du Deine Marke international oder in mehreren Ländern anmelden möchtest, ist die Unterstützung eines Anwalts nahezu unerlässlich. Hier gibt es viele länderspezifische Besonderheiten und Verfahren, bei denen ein Experte für Markenrecht entscheidende Vorteile bietet.
Rechtliche Sicherheit: Ein Anwalt sorgt dafür, dass die Anmeldung korrekt erfolgt, alle relevanten Details berücksichtigt werden und Deine Marke bestmöglich geschützt ist. So vermeidest Du teure Fehler und Verzögerungen.
Abmahnungen und Streitigkeiten: Sollte es zu Konflikten oder Markenrechtsverletzungen kommen, ist ein Anwalt die beste Anlaufstelle, um rechtliche Schritte wie Abmahnungen oder Klagen einzuleiten.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Ein Anwalt ist besonders dann sinnvoll, wenn Du sicherstellen möchtest, dass Deine Marke umfassend geschützt ist und keine rechtlichen Risiken eingegangen werden. Gerade bei komplexen Fällen, internationalen Anmeldungen oder möglichen Streitigkeiten ist die Expertise eines Anwalts ein wertvoller Schutz.
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