Die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) bietet einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Selbstständigkeit. Dank moderner digitaler Tools kannst Du den Gründungsprozess effizient und einfach gestalten. In diesem Leitfaden erfährst Du, wie Du Deine UG Schritt für Schritt anmeldest und welche rechtlichen Anforderungen erfüllt werden müssen.
Gerade wer mit einem geringen Stammkapital gründen möchte, dem bietet die UG (haftungsbeschränkt) den Vorteil einer Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass im Haftungsfall nicht die Gesellschafter:innen mit ihrem privaten Vermögen haften müssen, sondern lediglich die Gesellschaft bis zur Höhe des Stammkapitals.
Dennoch bringt die UG einige administrativen Herausforderungen mit sich, darunter Buchführungspflichten und jährliche Abschlüsse, die viel Zeit in Anspruch nehmen. Dagegen ist die Anmeldung einer UG vergleichsweise einfach!
Die Entscheidung, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, ist ein großer Schritt – und vielleicht hast Du schon eine klare Geschäftsidee, die Du endlich in die Realität umsetzen möchtest. Doch bevor es richtig losgeht, stellt sich oft die Frage: Wo fange ich an? Der Gründungsprozess mag auf den ersten Blick komplex wirken, aber mit der richtigen Unterstützung und einer klaren Struktur ist die Anmeldung einer UG einfacher, als Du denkst.
Die folgenden 8 Schritte zeigen Dir genau, wie Du Deine UG erfolgreich gründest – von der Wahl der Rechtsform bis hin zur steuerlichen Registrierung. Jeder Schritt bringt Dich Deinem Ziel näher: Dein eigenes Unternehmen zu führen, eigenständig Entscheidungen zu treffen und Deine Vision zu verwirklichen. Dabei musst Du Dich nicht allein durch den bürokratischen Dschungel kämpfen. Unsere Gründungspakete bieten Dir genau die Unterstützung, die Du brauchst, um sicher, effizient und rechtlich korrekt zu gründen. Egal ob Du Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen oder bei der Auswahl des passenden Pakets suchst – wir begleiten Dich auf dem gesamten Weg.
Die UG ist eine beliebte Rechtsform für Gründer, die mit begrenztem Kapital starten möchten. Im Vergleich zur GmbH bietet die UG den Vorteil eines minimalen Stammkapitals, dafür müssen Gewinne zunächst zur Kapitalbildung verwendet werden. Andere Rechtsformen, wie die GbR oder Einzelunternehmen, erfordern keine Einlage, bieten aber weniger Haftungsschutz.
Das Stammkapital der UG beträgt mindestens 1 Euro. Es kann entweder als Bareinlage oder durch Sacheinlagen erbracht werden, wobei letztere oft komplizierter in der Bewertung sind. Obwohl die Gründung theoretisch mit nur 1 Euro möglich ist, empfiehlt es sich, ein höheres Stammkapital einzuplanen, um genügend finanzielle Mittel für die Anfangsphase des Unternehmens zu haben. Viele Gründer entscheiden sich daher für ein Stammkapital von mindestens 1.000 Euro, um laufende Kosten wie Miete, Betriebsmittel oder erste Investitionen zu decken. Je höher das Stammkapital, desto solider wird das Unternehmen nach außen wahrgenommen, was vor allem bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern und Banken von Vorteil ist.
Damit Du Deine UG anmelden kannst, musst Du zunächst einen Gesellschaftsvertrag erstellen. Man kann den Vertrag entweder mittels Musterprotokoll oder individueller Satzung erstellen. Das Musterprotokoll kann nur verwendet werden, wenn die UG nicht mehr als drei Gesellschafter:innen und nur einen Geschäftsführenden hat.
Die Angaben im Gesellschaftsvertrag müssen vollständig und richtig sein. Wenn bei der Überprüfung der UG-Anmeldung im Handelsregister Fehler erkannt werden, muss der Notarprozess wiederholt werden, was doppelte Kosten verursacht und die Gründung in die Länge zieht. Um Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Anwälte von Digitaler Gründung unterstützen Dich gerne bei der Erstellung des Gesellschaftsvertrages.
Der Gesellschaftsvertrag muss zudem notariell beurkundet werden, wobei alle Gesellschafter:innen anwesend sein müssen.
Der Gesellschaftsvertrag muss folgende Mindestangaben enthalten:
Tipp: Unsicher bei der Erstellung der Unterlagen? Dann entscheide Dich für eines unserer Gründungspakete und lass Dich professionell beraten und führen, wenn Du Deine UG anmeldest.
Nachdem Du den Gesellschaftsvertrag erstellt hast, steht der nächste wichtige Schritt an: die notarielle Beglaubigung. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Gesellschaftsvertrag und die Unterschriften aller Gesellschafter durch einen Notar beglaubigt werden. Der Notar prüft dabei, ob der Vertrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und alle relevanten Punkte korrekt enthalten sind.
Die notarielle Beglaubigung dient dazu, die Gründung formal zu bestätigen und sicherzustellen, dass alle Gesellschafter ihre Einlagen und Pflichten kennen. Erst nach dieser Beglaubigung kannst Du Deine UG im Handelsregister eintragen lassen. Der Notar übernimmt auch die Anmeldung beim Handelsregister für Dich, was den Prozess vereinfacht und sicherstellt, dass alle rechtlichen Schritte korrekt eingehalten werden.
Dieser formale Schritt ist unverzichtbar, da Deine UG erst mit der Eintragung ins Handelsregister rechtlich als Gesellschaft existiert.
Ein wichtiger Punkt bei der UG-Gründung ist die Hinterlegung des Stammkapitals. Dafür musst Du ein Geschäftskonto eröffnen. Bevor Deine UG jedoch ins Handelsregister eingetragen wird, befindet sie sich im Gründungsstadium und trägt den Zusatz "UG in Gründung (UG i. G.)". Um möglichen Problemen bei der Kontoeröffnung aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, vorerst ein Gründerkonto zu nutzen. Ein solches Konto, wie es Qonto anbietet, ermöglicht Dir eine schnelle und einfache Einzahlung des Stammkapitals und die Verwaltung Deiner Finanzen von Anfang an.
Zur Eröffnung des Geschäftskontos benötigst Du in der Regel folgende Daten:
Bevor Du Deine UG (haftungsbeschränkt) beim Handelsregister anmelden kannst, muss das Stammkapital der UG auf dem Geschäftskonto eingezahlt werden. Zur Eintragung musst Du deshalb einen Kontoauszug des Geschäftskontos und den Einzahlungsbeleg vorlegen. Die UG wird in das Handelsregister in der Abteilung B eingetragen. Der Antrag auf Eintragung wird mithilfe eines/einer Notar:in gestellt, der oder die den Antrag anschließend zum Amtsgericht weiterleitet.
Nach Prüfung durch das Amtsgericht wird der Handelsregistereintrag im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Für die Eintragung fällt eine Gebühr vom Amtsgericht an und es sind Notarkosten zu zahlen.
Jede selbständige Tätigkeit, die über einen längeren Zeitraum mit eigenem finanziellen Risiko und mit dem Ziel Gewinne zu erwirtschaften ausgeführt wird, muss beim Gewerbeamt angemeldet werden. Du kannst Dein Gewerbe online anmelden, über das Portal des Gewerbe- und Ordnungsamtes Deiner Stadt oder einen Termin vor Ort vereinbaren.
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über die Neugründung, sodass Du eine Steuernummer sowie eine Umsatzsteuer-ID für Deine UG erhältst. Du kannst Zeit sparen, wenn Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst und das Finanzamt selbst informierst.
Zusätzlich, je nach Gewerbeart, kann es sein, dass Du weitere Stellen informieren musst, beispielsweise
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) bringt verschiedene Kosten mit sich. Hier ist eine grobe Übersicht der anfallenden Kosten, die je nach individuellen Umständen variieren können:
Notarkosten
Für die Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung ins Handelsregister fallen Notarkosten an. Diese richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegen in der Regel bei 200 bis 400 Euro. Die Kosten hängen davon ab, wie hoch das Stammkapital ist und wie komplex der Gesellschaftsvertrag gestaltet ist.
Handelsregistereintragung
Die Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister liegen meist zwischen 100 und 150 Euro, wobei sie sich an der Art der Gesellschaft und der Höhe des Stammkapitals orientieren.
Gewerbeanmeldung
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Gemeinde und liegen üblicherweise zwischen 20 und 60 Euro.
Geschäftskonto
Ein Geschäftskonto, z. B. bei Qonto, kostet je nach gewähltem Modell zwischen 9 und 29 Euro pro Monat.
Die Kosten für die UG-Gründung sind sicherlich ein wichtiger Faktor, aber noch entscheidender ist ein sauberer und rechtssicherer Start Deines Unternehmens. Fehler in der Gründungsphase können später kostspielige Konsequenzen haben. Deshalb ist es sinnvoll, von Anfang an auf hochwertige Beratung und fachkundige Unterstützung zu setzen. Unsere Experten stehen Dir mit ihrer Erfahrung zur Seite, um sicherzustellen, dass Du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst und den besten Start für Dein Business hast. Investiere in eine gute Beratung – es ist die beste Grundlage für den langfristigen Erfolg Deines Unternehmens!
Die Gründung einer UG mag zunächst komplex erscheinen, doch mit einer klaren Schritt-für-Schritt-Anleitung und der richtigen Unterstützung kannst Du den Prozess schnell und sicher durchlaufen. Ein entscheidender Schritt ist die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags, die die rechtliche Basis für Dein Unternehmen bildet. Mit unseren Gründungspaketen erhältst Du nicht nur Unterstützung bei der Erstellung der Unterlagen, sondern auch Zugang zu unserer Community, in der Du jederzeit Expertenberatung und hilfreiche Ressourcen findest. So wird sichergestellt, dass Deine UG problemlos ins Handelsregister eingetragen wird und Du sicher durch den gesamten Gründungsprozess geführt wirst.
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