Gewerbesteuer, Teil II: Berechnung der individuellen Gewerbesteuer

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Wie berechne ich die Gewerbesteuer?

Grundsätzlich informiert Dich das Finanzamt über die zu entrichtende Endsumme der Gewerbesteuer. Ist die Gewerbesteuer einmal vom Finanzamt festgelegt worden, leistest Du vierteljährliche Vorauszahlungen. Diese Vorauszahlungen sind immer zur Mitte jedes Quartals fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November).

Möchtest Du jedoch Planungssicherheit haben, ist es hilfreich zu wissen, wie sich die Gewerbesteuer im Einzelnen zusammensetzt. Bei der Berechnung gehst Du wie folgt vor:

  • Lege Deinen Gewerbeertrag fest

Dazu nimmst Du Deinen Jahresgewinn und addierst die entsprechenden Hinzurechnungen und Kürzungen gemäß § 8,9 GewStG. Das Ergebnis ist der Gewerbeertrag, der auf volle 100 Euro abgerundet wird (100.260 Euro Gewerbeertrag werden auf 100.200 Euro abgerundet)

  • Abzug des Freibetrags

Führst Du keine Kapitalgesellschaft, dann ziehst Du vom Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro ab.

  • Die Steuermesszahl

Das Ergebnis multiplizierst Du mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent. Damit erhältst Du den Steuermessbetrag.

  • Der Gewerbesteuerhebesatz

Der Steuermessbetrag aus dem letzten Ergebnis wird mit dem Gewerbesteuerhebesatz Deiner Gemeinde multipliziert. Im Ergebnis siehst Du nun, wie viel Gewerbesteuer Du ans Finanzamt abzuführen hast.

Vereinfacht ergibt sich daraus diese Formel:

Gewerbesteuer = (Gewerbeertrag – 24.500 Euro) x 3,5 % x Gewerbesteuerhebesatz Deiner Gemeinde

Hier findest Du zwei Rechenbeispiele, um besser zu verstehen, wie die Berechnung der individuellen Gewerbesteuer funktioniert.

Rechenbeispiel: Personengesellschaft mit Freibetrag

Stell Dir vor, Du führst ein Einzelunternehmen mit Sitz in Köln. Dein Gewerbeertrag liegt nach Verrechnung mit allen Kürzungen und Hinzurechnungen 140.000 Euro. Du musst bei diesem Betrag nicht auf volle 100 Euro abrunden. Danach ziehst Du den Freibetrag von 24,500 Euro ab. Es bleiben 115.500 Euro übrig. Diese multiplizierst Du mit dem Steuermesssatz von 3,5 % und erhältst einen Steuermessbetrag von 4.042,5 Euro. Diesen Betrag wiederum multiplizierst Du mit dem Gewerbesteuerhebesatz von Köln, der bei 475 % liegt. Im Ergebnis musst Du also eine Gewerbesteuer von 19.201,875 Euro für Dein Unternehmen zahlen.

In der Formel eingesetzt sähe dies dann so aus:

Gewerbesteuer = (140.000 Euro – 24.500 Euro) x 0,035x 4,75 (Köln) = 19.201,875 Euro

  1. Jahresgewinn: 140.000 Euro
  2. Zu versteuernder Gewinn: 140.000 – 24.500 = 115.500 Euro
  3. Gewerbesteuermessbetrag: 115.500 Euro x 0,035 = 4.042,5 Euro
  4. Gewerbesteuer: 4.042,5 Euro x 4,75 (Köln) = 19.201,875 Euro

Wie Du Deine Gewerbesteuer von der Einkommenssteuer abziehen kannst und wie Du Deine Gewerbesteuererklärung abgibst, erfährst Du in Teil III zur Gewerbesteuer.

Unternehmen gründen

Fazit:

In Teil II über die Gewerbesteuer erfährst Du, wie Du selbst Deine Gewerbesteuer für Dein Unternehmen berechnen kannst, um die vollständige Planungssicherheit zu haben.

Markus Kleer

Markus Kleer

Steuerberater

Markus Kleer ist seit 1999 Steuerfachangestellter, seit 2003 Steuerfachwirt und seit 2007 Steuerberater. Seit 2007 hat er seine eigene Steuerberatungskanzlei in St. Ingbert, die aktuell 10 Mitarbeiter hat. Seine Schwerpunkte liegen in der klassischen Steuerberatung mit Lohn, Buchhaltung und Jahresabschluss/Erklärungen. Ebenfalls bietet er Beratung von Start-ups und Steuerberaterkollegen im Bereich Gründung, Aufbau Holdingsstrukturen und Umwandlungen § 21 UmwStG.

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