Zum Jahreswechsel 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Selbstständige von großer Bedeutung sind. Ob es sich um neue Vorschriften zur Rechnungsstellung, Anpassungen der Kleinunternehmerregelung oder erhöhte Anforderungen an die Cybersicherheit handelt – Du solltest Dich rechtzeitig informieren, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten. In diesem Artikel erfährst Du, welche Neuerungen ab 2025 relevant sind und wie Du diese effizient umsetzen kannst.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für alle Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Das bedeutet, dass Papierrechnungen in diesen Fällen nicht mehr zulässig sind.
Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt werden.
Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Selbstständigen, die Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen pflegen.
Rechnungssoftware muss kompatibel sein, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Tipp: Falls Du noch keine Software für E-Rechnungen nutzt, prüfe Tools wie Lexoffice, SevDesk oder FastBill. Viele Anbieter bieten kostenlose Testversionen an, sodass Du vorab testen kannst, welche Lösung am besten zu Deinem Geschäftsmodell passt.
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Zum Jahreswechsel wird die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer:innen von bisher 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Diese Regelung betrifft viele Selbstständige, die nur geringe Umsätze erzielen und von der Befreiung der Umsatzsteuer profitieren.
Höhere Umsatzgrenze: Selbstständige mit einem Jahresumsatz bis 25.000 Euro (im Vorjahr) können weiterhin auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten.
EU-weite Regelung: Eine harmonisierte Kleinunternehmerregelung erleichtert die grenzüberschreitende Tätigkeit innerhalb der EU.
Tipp: Überlege, ob es sich lohnt, freiwillig zur Regelbesteuerung zu wechseln, wenn Du größere Investitionen planst. In diesem Fall kannst Du die Vorsteuer abziehen.
Falls Du Angestellte hast, musst Du Dich auf eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns einstellen. Ab dem 1. Juli 2025 wird der Mindestlohn voraussichtlich auf 13,50 Euro brutto pro Stunde angehoben. Diese Änderung hat direkte Auswirkungen auf Deine Personalkosten.
Prüfe Deine aktuellen Arbeitsverträge und passe die Vergütung an die neuen Vorgaben an.
Kalkuliere, wie sich die erhöhten Kosten auf Deine Preise und Margen auswirken.
Nutze digitale Lohnabrechnungstools, um die Anpassungen effizient umzusetzen.
Tipp: Falls Du vor der Herausforderung stehst, steigende Kosten zu kompensieren, erwäge Prozessoptimierungen oder die Automatisierung wiederkehrender Aufgaben, um Ressourcen zu sparen.
Die Umsetzung der EU-weiten NIS-2-Richtlinie ab 2025 bringt striktere Vorgaben für die IT-Sicherheit mit sich. Ziel ist es, Unternehmen besser vor Cyberangriffen zu schützen. Auch Du bist betroffen, wenn Du mit sensiblen Kundendaten arbeitest.
Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) für Unternehmen bestimmter Branchen.
Regelmäßige IT-Sicherheitsaudits und Schulungen.
Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden.
Tipp: Investiere in verschlüsselte Cloud-Dienste und Firewall-Lösungen, um Deine Daten zu schützen. Anbieter wie Cubicle oder Tresorit bieten sichere Lösungen speziell für Selbstständige und kleine Unternehmen.
Mit Digitalisierung geht’s einfacher! Die neuen Vorschriften ab 2025 klingen komplex, doch die Digitalisierung bietet Dir praktische Hilfen, um Zeit und Aufwand zu sparen. Mit KI-gestützter Buchhaltungssoftware wie Lexoffice oder SevDesk kannst Du die E-Rechnungspflicht mühelos erfüllen – die Software erstellt Rechnungen im vorgeschriebenen Format und archiviert sie automatisch. Lohnabrechnungstools wie Personio helfen Dir, die Mindestlohnerhöhung korrekt zu kalkulieren, während Cybersicherheitslösungen wie Bitdefender oder Tresorit Deine Daten schützen und IT-Anforderungen erfüllen.
Tipp: Nutze auch generative KI, um Texte, Designs oder Social-Media-Beiträge effizienter zu erstellen. So bleibst Du trotz neuer Regeln wettbewerbsfähig – ohne Überlastung.
Die Gründung eines Transportunternehmens bietet vielfältige Chancen – von der Güterbeförderung bis hin zur Personenbeförderung.
Der komplette Gründungsvorgang, einschließlich des Gangs zum Notar kann online absolviert werden. Wie Du eine GmbH online gründen kannst, erfährst Du im folgenden Beitrag.
Deine fachliche Qualifikation ist die wichtigste Voraussetzung, wenn Du einen Pflegedienst gründen möchtest.
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