Die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung unternehmerischer Ziele. Mit dieser Rechtsform lassen sich nicht nur Haftungsrisiken begrenzen, sondern auch unternehmerische Ambitionen individuell verwirklichen.
Doch vor dem Schritt in die Selbstständigkeit steht ein wichtiger Schritt: Die Anmeldung der GmbH.
Was dazu gehört, warum dieser Schritt so wichtig ist und wie er reibungslos abläuft, damit Deine Geschäftsidee Wirklichkeit wird, erfährst Du hier.
Um ein Gewerbe für Deine GmbH anzumelden, musst Du zunächst zum örtlichen Gewerbeamt, das Teil des Ordnungsamtes Deiner Stadt ist. Die Gewerbeanmeldung kann persönlich vor Ort oder schriftlich per Post erfolgen.
Wichtig ist, dass die Gewerbeanmeldung bei einer GmbH von Dir als Geschäftsführer:in persönlich unterschrieben werden muss. Ist es Dir nicht möglich, die Gewerbeanmeldung vor Ort zu unterschreiben, kann dies auch durch einen bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter erfolgen.
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Für eine Gewerbeanmeldung ist keine Voranmeldung beim Ordnungsamt notwendig. Dennoch musst Du einige Unterlagen mit Dir führen. Gehörst Du einer bestimmten Berufsgruppe an, kann es sein, dass Du zusätzliche auf Deinen Beruf abgestimmte Dokumente vorlegen musst. Gerade bei überwachungs- und erlaubnisbedürftigen Branchen ist dies der Fall.
Für alle Gründer:innen gilt:
Hier findest Du die häufigsten branchenspezifischen Besonderheiten der erlaubnisbedürftigen Berufsgruppen:
An- und Verkauf
Pflegedienste
Gastronomie:
Apotheken
Fahrschule
Handwerk
Taxiunternehmen
Es gibt noch weitere Gewerbe, die genehmigungspflichtig sind. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Gewerbeanmeldung zu erkundigen, ob für die Gründung eines Unternehmens eine solche Genehmigung erforderlich ist.
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Welche Formulare Du für die Gewerbeanmeldung benötigst, erfährst Du auf der Website Deines zuständigen Gewerbeamts oder vor Ort. Das örtlich für Dich zuständige Gewerbeamt kannst Du mit dem Finder der deutschen Gewerbeämter ermitteln.
Folgende Angaben musst Du beim Gewerbeamt machen:
Das Gewerbeamt prüft dann die Angaben auf rechtliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Sind alle Angaben korrekt, wirst Du von der IHK oder HWK und dem Finanzamt, bei dem Dich das Gewerbeamt direkt meldet, angeschrieben.
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Die Gewerbeanmeldung ist kostenpflichtig und kostet je nach Ort zwischen 30 und 65 Euro. Müssen weitere Unterlagen wie ein Handelsregisterauszug oder ein Führungszeugnis vorgelegt werden, fallen weitere Verwaltungsgebühren an. Diese liegen in der Regel zwischen 10 und 15 Euro. Die Vorlage einer Handwerkskarte kann jedoch teurer sein und liegt zwischen 80 und 250 Euro.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und gilt als juristische Person. Das Unternehmen besitzt eigene Rechte und Pflichten. Diese kann sie durch Ihre Geschäftsführung ausüben. Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, was bedeutet, dass sie für alle Verpflichtungen im Innen- und Außenverhältnis als Gesellschaft im Ganzen haftet. Die Gesellschafter haften nicht persönlich mit Ihrem eigenen Vermögen.
Die Abkürzung “GmbH” steht für “Gesellschaft mit beschränkter Haftung”. Mit der Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft profitiert diese von einer Haftungsbeschränkung.
Ja, für eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in Deutschland eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Anmeldung erfolgt beim Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung einer GmbH, denn ohne diese Anmeldung kann das Gewerbe nicht rechtmäßig betrieben werden. Sie ist auch erforderlich, um einen Gewerbeschein zu erhalten, der häufig für verschiedene gewerbliche Tätigkeiten benötigt wird.
Ist die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen, so entsteht eine Haftungsbeschränkung. Diese Haftungsbeschränkung bezieht sich auf die Verbindlichkeiten im Innen- und Außenverhältnis der Gesellschaft. Sie haftet nur für die in der Gesellschaft entstandenen Verbindlichkeiten mit Ihrem Gesellschaftsvermögen und das private Vermögen der Gesellschafter bleibt in einem Haftungsfall unberührt.
Welche Gründe zu diesem Wunsch beitragen und was Du unbedingt zur Auflösung einer GmbH oder UG wissen solltest, verraten wir Dir in unserem Beitrag.
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