eID-Karte für Unionsbürger und EWR-Angehörige

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums in Kraft getreten (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG).
12/13/2024
Florian Kassel

Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums in Kraft getreten (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG). Diese eID-Karte kann seit November 2021 auch von Auslandsvertretungen ausgestellt werden, falls Du keinen Wohnsitz in Deutschland haben solltest.

Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung, kann die neue eID-Karte auch von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der noch nicht über ein notifiziertes e-ID System verfügt. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du in Deutschland lebst oder nicht. Die deutsche eID-Funktion setzt damit neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.

Wofür kann die eID-Karte eingesetzt werden?

Die eID-Karte ermöglicht es Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums Behördengänge sowie Geschäftliches digital zu erledigen. Damit ähnelt sie der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels.

Die eID-Karte ist mit ihrer Online-Ausweisfunktion lediglich für digitale Dienstleistungen bestimmt. Einen gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis ersetzt sie nicht und kann beispielsweise während einer Reise nicht zur Identifizierung genutzt werden. Sie ist in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument zu verwenden.

Wer ist berechtigt die eID-Karte zu beantragen?

Die eID-Karte kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • mindestens 16 Jahre alt sind.

Welche Behörde ist zuständig?

Lebst Du bereits in Deutschland, ist das Bürgeramt Deines Wohnortes die zuständige eID-Behörde. Wenn Du unsicher bist, welche Behörde für dich zuständig ist, kannst Du Dich unter www.behördenfinder.de darüber informieren. Unter dem Stichwort “Gewerbe” kannst Du Deinen Wohnort eingeben und der Behördenfinder wird Dich zu der Website der zuständigen Behörde weiterleiten.

Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?

Zur Beantragung der eID-Karte benötigst Du das von Deinem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).

Manche Bürgerämter verlangen, dass Du zunächst einen Antrag online stellst. Den Antrag findest Du auf der Website des zuständigen Bürgeramtes. Dieses Formular musst Du vorher online ausfüllen und der Behörde über das Behördenportal zukommen lassen.

Nicht alle Bürgerämter stellen einen online Antrag auf ihrer Website bereit. Wenn Du auf der Website Deines Bürgeramtes keinen online Antrag findest, kannst Du direkt einen Termin vereinbaren.

Auf jeden Fall brauchst Du einen Termin bei Deinem Bürgeramt, denn Du musst dort persönlich vorbeikommen. Einen Termin kannst du in der Regel auf der Website Deines Bürgeramtes buchen.

Zusätzlich musst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen können, da in dem Chip der eID-Karte Deine Anschrift abgespeichert ist.

Wenn Du schon ordnungsgemäß angemeldet bist, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Deine Anschrift. Bist Du erst nach Deutschland gezogen, musst Du Dich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung kann die zuständige Meldebehörde Dir kommunizieren.

Die benötigten Unterlagen auf einen Blick:

  • Ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Identitätskarte)
  • Gegebenenfalls einen online Antrag
  • Einen Termin beim zuständigen Bürgeramt

Wenn Du nicht in Deutschland lebst

Wenn Du nicht in Deutschland lebst, musst Du einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung vereinbaren und dort persönlich einen Antrag stellen. Deine zuständige Auslandsbehörde (Botschaft/Konsulat) verfügt zumeist über eine Online-Terminvergabe.

Auch bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) benötigst Du ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Identitätskarte). Außerdem musst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen beispielsweise durch eine Aufenthaltserlaubnis, eine Meldebescheinigung oder auch einen Mietvertrag. Es ist möglich, dass nach Bedarf weitere Dokumente angefordert werden.

Anfallende Gebühren und Gültigkeitsdauer

Eine Gebühr von 37,00 Euro wird zur Ausgabe der eID-Karte erhoben. Zusätzlich kann noch eine kleine Portogebühr für den Versand Deiner eID-Karte anfallen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Die Dauer der Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss eine neue Karte beantragt werden. Du musst hierzu einen Nachweis eines begründeten Interesses an einer erneuten Ausstellung angeben.

Der PIN-Brief zu Deiner eID-Karte

Nach der Ausstellung Deiner eID-Karte wird Dir ein PIN-Brief zugesandt. Dieser Brief enthält wichtige Informationen über Deine eID-Karte und die Online-Ausweisfunktion, weshalb die ordnungsgemäße Aufbewahrung dieses Briefs sehr wichtig ist.

Der Brief enthält Deine Transport-PIN und Deine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK).

Deine eID-Karte

Auf der Vorderseite der eID-Karte sind verschiedene Daten sichtbar. Dazu gehören:

  • Das Logo für die Online-Ausweisfunktion
  • Die Dokumentennummer
  • Dein Nachname und Vorname
  • Das Geburtsdatum
  • Die Gültigkeitsdauer
  • Und Deine Zugangsnummer (CAN)

Auf der Rückseite der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:

  • Der Geburtsort
  • Die ausstellende Behörde

Die eID-Karte und die Online-Gründung über das Portal der Bundesnotarkammer

Seit dem 1. August 2022 besteht die Möglichkeit in Deutschland eine GmbH online zu gründen. Dazu gehört auch die Registeranmeldung. Die Bundesnotarkammer hat ein eigenes Portal inklusive einer Notar-App entwickelt, über die die Beurkundung der Gründung möglich ist. Durch das bereitgestellte Videokonferenzsystem ist es möglich die betroffenen Personen sicher mit einem passenden Online-Ausweis zu identifizieren.

Die Gründung einer GmbH, die Bestellung der Geschäftsführung oder die Änderung der Geschäftsadresse sind nun auch über das Portal online möglich. Gleiches gilt für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Alle Anmeldungen zum Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden digital durchgeführt.

Der wichtigste Bestandteil einer Onlinegründung über die Notar-App ist die sichere Identifizierung der betroffenen Parteien. Ein reines Video-Ident Verfahren ist mangels Fälschungsanfälligkeit unzureichend für die Beurkundung.

Die Identifizierung wird durch das Auslesen des Online-Ausweises im Chip eines deutschen Personalausweises ermöglicht. Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums ist es möglich, sich mit der eID-Karte zu identifizieren, welche als Identitätsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ eingestuft ist. Wie beispielsweise die deutsche eID-Karte. Somit können dank der eID-Karte also auch Personen, die über keinen deutschen Personalausweis verfügen, von der Online-Gründung profitieren.

Fazit
Für Unionsbürger und angehörige des Europäischen Wirtschafstraumes besteht die Möglichkeit mit der eID-Karte in Deutschland eine GmbH online zu gründen. Die Bundesnotarkammer hat ein eigenes Portal und eine Notar-App entwickelt, mittels welcher die Beurkundung der Neugründung möglich ist. Mit der eID-Karte wird ein sicheres Identitätsverfahren gewährleistet, welches mit wenig Beantragungsaufwand den Gang zum Notar erspart und ein modernes digitalisiertes Gründungsverfahren hervorbringt.
In diesem Artikel
  • Wofür kann die eID-Karte eingesetzt werden?
  • Wer ist berechtigt die eID-Karte zu beantragen?
  • Welche Behörde ist zuständig?
  • Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt?
  • Wenn Du nicht in Deutschland lebst
  • Anfallende Gebühren und Gültigkeitsdauer
  • Der PIN-Brief zu Deiner eID-Karte
  • Deine eID-Karte
  • Die eID-Karte und die Online-Gründung über das Portal der Bundesnotarkammer
Geschrieben von
Florian Kassel
Florian Kassel
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