Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte zum elektronischen Identitätsnachweis für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums in Kraft getreten (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG). Diese eID-Karte kann seit November 2021 auch von Auslandsvertretungen ausgestellt werden, falls Du keinen Wohnsitz in Deutschland haben solltest.
Aufgrund der EU-weiten Notifizierung der Online-Ausweisfunktion gemäß eIDAS-Verordnung, kann die neue eID-Karte auch von Angehörigen eines EU-Mitgliedstaates genutzt werden, der noch nicht über ein notifiziertes e-ID System verfügt. Dabei ist es nicht wichtig, ob Du in Deutschland lebst oder nicht. Die deutsche eID-Funktion setzt damit neue Maßstäbe im europaweiten Wettbewerb der eID-Systeme.
Die eID-Karte ermöglicht es Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern sowie Angehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums Behördengänge sowie Geschäftliches digital zu erledigen. Damit ähnelt sie der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels.
Die eID-Karte ist mit ihrer Online-Ausweisfunktion lediglich für digitale Dienstleistungen bestimmt. Einen gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis ersetzt sie nicht und kann beispielsweise während einer Reise nicht zur Identifizierung genutzt werden. Sie ist in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument zu verwenden.
Die eID-Karte kann von folgenden Personen beantragt werden:
Lebst Du bereits in Deutschland, ist das Bürgeramt Deines Wohnortes die zuständige eID-Behörde. Wenn Du unsicher bist, welche Behörde für dich zuständig ist, kannst Du Dich unter www.behördenfinder.de darüber informieren. Unter dem Stichwort “Gewerbe” kannst Du Deinen Wohnort eingeben und der Behördenfinder wird Dich zu der Website der zuständigen Behörde weiterleiten.
Zur Beantragung der eID-Karte benötigst Du das von Deinem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Manche Bürgerämter verlangen, dass Du zunächst einen Antrag online stellst. Den Antrag findest Du auf der Website des zuständigen Bürgeramtes. Dieses Formular musst Du vorher online ausfüllen und der Behörde über das Behördenportal zukommen lassen.
Nicht alle Bürgerämter stellen einen online Antrag auf ihrer Website bereit. Wenn Du auf der Website Deines Bürgeramtes keinen online Antrag findest, kannst Du direkt einen Termin vereinbaren.
Auf jeden Fall brauchst Du einen Termin bei Deinem Bürgeramt, denn Du musst dort persönlich vorbeikommen. Einen Termin kannst du in der Regel auf der Website Deines Bürgeramtes buchen.
Zusätzlich musst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen können, da in dem Chip der eID-Karte Deine Anschrift abgespeichert ist.
Wenn Du schon ordnungsgemäß angemeldet bist, kennt die zuständige eID-Behörde (Bürgeramt) Deine Anschrift. Bist Du erst nach Deutschland gezogen, musst Du Dich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden. Die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung kann die zuständige Meldebehörde Dir kommunizieren.
Die benötigten Unterlagen auf einen Blick:
Wenn Du nicht in Deutschland lebst, musst Du einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung vereinbaren und dort persönlich einen Antrag stellen. Deine zuständige Auslandsbehörde (Botschaft/Konsulat) verfügt zumeist über eine Online-Terminvergabe.
Auch bei der Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) benötigst Du ein gültiges Identitätsdokument (Pass oder Identitätskarte). Außerdem musst Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt nachweisen beispielsweise durch eine Aufenthaltserlaubnis, eine Meldebescheinigung oder auch einen Mietvertrag. Es ist möglich, dass nach Bedarf weitere Dokumente angefordert werden.
Eine Gebühr von 37,00 Euro wird zur Ausgabe der eID-Karte erhoben. Zusätzlich kann noch eine kleine Portogebühr für den Versand Deiner eID-Karte anfallen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre. Die Dauer der Gültigkeit kann nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss eine neue Karte beantragt werden. Du musst hierzu einen Nachweis eines begründeten Interesses an einer erneuten Ausstellung angeben.
Nach der Ausstellung Deiner eID-Karte wird Dir ein PIN-Brief zugesandt. Dieser Brief enthält wichtige Informationen über Deine eID-Karte und die Online-Ausweisfunktion, weshalb die ordnungsgemäße Aufbewahrung dieses Briefs sehr wichtig ist.
Der Brief enthält Deine Transport-PIN und Deine Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK).
Auf der Vorderseite der eID-Karte sind verschiedene Daten sichtbar. Dazu gehören:
Auf der Rückseite der eID-Karte sind folgende Daten sichtbar:
Seit dem 1. August 2022 besteht die Möglichkeit in Deutschland eine GmbH online zu gründen. Dazu gehört auch die Registeranmeldung. Die Bundesnotarkammer hat ein eigenes Portal inklusive einer Notar-App entwickelt, über die die Beurkundung der Gründung möglich ist. Durch das bereitgestellte Videokonferenzsystem ist es möglich die betroffenen Personen sicher mit einem passenden Online-Ausweis zu identifizieren.
Die Gründung einer GmbH, die Bestellung der Geschäftsführung oder die Änderung der Geschäftsadresse sind nun auch über das Portal online möglich. Gleiches gilt für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt). Alle Anmeldungen zum Handels- Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden digital durchgeführt.
Der wichtigste Bestandteil einer Onlinegründung über die Notar-App ist die sichere Identifizierung der betroffenen Parteien. Ein reines Video-Ident Verfahren ist mangels Fälschungsanfälligkeit unzureichend für die Beurkundung.
Die Identifizierung wird durch das Auslesen des Online-Ausweises im Chip eines deutschen Personalausweises ermöglicht. Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger oder Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums ist es möglich, sich mit der eID-Karte zu identifizieren, welche als Identitätsmittel mit dem Sicherheitsniveau „hoch“ eingestuft ist. Wie beispielsweise die deutsche eID-Karte. Somit können dank der eID-Karte also auch Personen, die über keinen deutschen Personalausweis verfügen, von der Online-Gründung profitieren.
Der Einsatz von KI kann viele Vorteile bringen: Die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung von Prozessen und Ressourcenallokation sowie die Personalisierung von Dienstleistungen.
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG).
Warum ist eine Marken- und Kennzeichenrecherche sinnvoll, auch wenn Du zunächst keine Marke anmelden willst, sondern lediglich Dein Start-up gründen willst?
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