Gute Mitarbeiter sind hart umkämpft. Jedes Unternehmen braucht sie. Auch Start-ups. Gerade Start-ups. Gleichzeitig haben Start-ups einen klaren Nachteil, weil sie nicht so hohe Gehälter zahlen können wie etablierte Unternehmen. Sind virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen die Lösung, um gute Mitarbeiter zu locken und zu halten?
Virtuelle Mitarbeiterbeteiligungen sollen Anreiz und Motivation sein, für ein Unternehmen zu arbeiten und sich persönlich ins Unternehmen einzubringen. Bei Start-ups kommt noch ein ganz wichtiger Punkt hinzu: Oft können Start-ups nicht die Gehälter zahlen, die gute Mitarbeiter von etablierten Unternehmen angeboten bekommen. Gleichzeitig punkten Start-ups häufig mit spannenden Projekten, mehr Selbstentfaltung, flexiblen Arbeitsbedingungen und offenen Strukturen. Ein virtuelles Mitarbeiterbeteiligungsprogramm kann nun das Korn in der Waagschale sein, das einen Mitarbeiter dazu bewegt, sich für das Start-up zu entscheiden und ein geringeres Gehalt in Kauf zu nehmen.
Ziel der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung ist also gute Mitarbeiter für das Unternehmen zu gewinnen und sie an Bord zu halten. Die Idee ist einerseits ein schwächeres Gehalt auszugleichen, indem Mitarbeiter an der Entwicklung und Wertsteigerung des Unternehmens teilhaben. Andererseits sollen die Mitarbeiter motiviert werden, das Unternehmen voranzubringen. Die virtuelle Beteiligung baut darauf auf, dass Mitarbeiter sich stärker persönlich einbringen, mehr leisten und so die Entwicklung des Unternehmens ankurbeln. Eben weil sie aufgrund ihrer virtuellen Beteiligung ein eigenes Interesse daran haben, den Wert des Unternehmens zu steigern. Gleichzeitig soll über die Teilhabe an der Entwicklung und Wertsteigerung eine starke Bindung ans Unternehmen geschaffen werden. Denn es zahlt sich im wahrsten Sinne des Wortes aus bis zum Schluss dabei zu bleiben.
Durch die Gründer-Brille liegt der große Vorteil der virtuellen Beteiligung nun darin, dass sie die Mitarbeiter nicht zu Gesellschaftern macht. Bei einer sogenannten offenen Beteiligung, bei der Mitarbeiter echte GmbH-Anteile bekommen, werden die Mitarbeiter auch Gesellschafter. Virtuelle Anteile verleihen dagegen keinen Gesellschafterstatus. Die Mitarbeiter tauchen nicht in der Gesellschafterliste auf. Sie haben kein Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung. Und sie können keine Minderheitsrechte in der Gesellschafterversammlung ausüben.
Im Detail:
Für Start-ups ist es wichtig eine saubere und übersichtliche Gesellschafterliste zu haben, um attraktiv für Investoren zu sein. Mitarbeiter mit echten Anteilen zu beteiligen, scheidet regelmäßig schon aus diesem Grund aus.
Außerdem haben Gesellschafter gewisse Informationsrechte. Vielleicht willst Du gegenüber Deinen Mitarbeitern zu 100% transparent und offen sein. Aber vielleicht gibt es Situationen, in denen Du eine Information noch nicht an Deine Mitarbeiter weitergeben willst, zum Beispiel weil sie unsicher oder besonders sensibel ist. An die Gesellschafter Deiner GmbH musst Du sie aber womöglich sofort weitergeben.
Hinzu kommt, dass in einer GmbH die Gesellschafterversammlung Einfluss auf das operative Geschäft nehmen kann. Selbst wenn Deine Mitarbeiter keine Mehrheit in der Gesellschafterversammlung haben, könnten sie versuchen das operative Geschäft zu beeinflussen. Mit einer Beteiligung von mindestens 10% des Stammkapitals könnten die Mitarbeiter sogar Minderheitsrechte geltend machen und das Geschäft damit ernsthaft stören.
Ein weiterer Pluspunkt der virtuellen Beteiligung gegenüber einer offenen Beteiligung mit echten GmbH-Anteilen liegt darin, dass man sich wieder trennen kann.
Im Detail:
Bei einer offenen Beteiligung mit echten Anteilen greift das sogenannte Herauskündigungsverbot. Das heißt, dass man einen Gesellschafter nicht einfach gegen seinen Willen aus der GmbH ausschließen kann. Im Ergebnis könnte Dein Mitarbeiter also sein Arbeitsverhältnis kündigen, aber weiterhin als Gesellschafter an Deiner GmbH beteiligt sein.
Mit einer Vesting-Klausel kann man das Problem des Herauskündigungsverbots abfedern, indem man die Gesellschafterstellung an das Arbeitsverhältnis knüpft. Allerdings darf Arbeitnehmern die Kündigung ihres Arbeitsvertrages durch Vesting-Klauseln nicht übermäßig erschwert werden. Deshalb sind Vesting-Klauseln gegenüber Mitarbeitern nur in abgeschwächtem Umfang zulässig und helfen nur bedingt über das Herauskündigungsverbot hinweg.
In einem virtuellen Beteiligungsprogramm greift kein Herauskündigungsverbot, weil die Mitarbeiter nicht Gesellschafter werden. Hier gilt zwar genauso, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch Vesting-Klauseln nicht übermäßig erschwert werden darf. Du kannst einen Mitarbeiter nach der Kündigung jedoch durch eine angemessene Zahlung abfinden, wenn Dein virtuelles Beteiligungsprogramm diese Möglichkeit vorsieht. Und dank dieser Abfindungsmöglichkeit ist es in einem virtuellen Beteiligungsprogramm viel leichter sich wieder zu trennen. Voraussetzung ist natürlich, dass das virtuelle Beteiligungsprogramm gut gestaltet ist und eine Abfindungsmöglichkeit vorsieht.
Bist Du von den Vorteilen der virtuellen Mitarbeiterbeteiligung überzeugt? Dann werden wir nun versuchen zu verstehen, wie die virtuelle Beteiligung funktioniert. Zu den steuerlichen Folgen einer virtuellen Mitarbeiterbeteiligung findest du hier nähere Infos.
Wie der Name verrät, sind virtuelle Anteile keine echten Geschäftsanteile. Ein virtuelles Mitarbeiterbeteiligungsprogramm kannst Du ohne Notartermin einrichten. Es muss nämlich weder eine Kapitalerhöhung stattfinden noch müssen echte Anteile übertragen werden. Virtuelle Anteile begründen einen rein vertraglichen Anspruch. Falls es zu einem Exit kommt, haben die Mitarbeiter einen Zahlungsanspruch. Dieser Zahlungsanspruch richtet sich grundsätzlich gegen die GmbH. Das bedeutet, dass virtuelle Anteile zu einer rein wirtschaftlichen Verwässerung führen. An den Stimmrechten ändert sich nichts. Nur im Falle des Exits, wirken sich die virtuellen Anteile wirtschaftlich aus.
In den meisten Fällen wirken sich die virtuellen Anteile erst im Falle eines Exits aus. Also vereinfacht gesagt erst dann, wenn Du Dein Unternehmen verkaufst oder liquidierst.
Willst Du, dass Deine Mitarbeiter schon vor dem Exit Zahlungen aus der virtuellen Beteiligung erhalten, solltest Du unbedingt die steuerlichen Folgen im Blick haben und Dich gut beraten lassen.
Die GmbH bezahlt zwar die Ansprüche der Mitarbeiter aus den virtuellen Anteilen. Die wirtschaftliche Belastung fällt aber auf die Gesellschafter zurück. Die Ansprüche aus den virtuellen Anteilen verringern die Erlöse der Gesellschafter aus dem Exit. Regelmäßig tragen alle Gesellschafter die wirtschaftlichen Auswirkungen pro rata, also entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligung am Stammkapital der GmbH. Es ist jedoch auch möglich, dass nur einzelne Gesellschafter die wirtschaftliche Belastung aus dem virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm tragen.
Wie hoch die Ansprüche der Mitarbeiter aus den virtuellen Anteilen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Den Strike Preis kannst Du gegenüber jedem Mitarbeiter individuell festlegen. Er sorgt dafür, dass die Mitarbeiter nur am Wertzuwachs teilnehmen und nicht von einem bereits bestehenden Unternehmenswert profitieren.
Hier ein fiktives Beispiel:
Natürlich müssen die Mitarbeiter den Strike Preis nicht wirklich bezahlen. Sie müssen kein Kapital aufbringen, um die virtuellen Anteile zu erhalten. Im Falle des Exits, wird der Strike Preis einfach bei der Berechnung des jeweiligen Anspruchs abgezogen, sodass sich der Auszahlungsbetrag entsprechend verringert.
Zur Errichtung eines virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms genügt es, dass die Gesellschafter in einem ersten Schritt beschließen, einen Pool an virtuellen Anteilen zu schaffen. Meistens liegt dieser Pool zwischen 5% und 10% des Stammkapitals der GmbH. Empfehlenswert ist es, dass die Gesellschafter gleichzeitig allgemeine Vertragsbedingungen beschließen, die die grundsätzlichen Fragen für alle Mitarbeiter gleichermaßen regeln. In einem zweiten Schritt werden die Mitarbeiter ausgewählt, die virtuelle Anteile erhalten sollen. Diese Mitarbeiter erhalten dann ein individuelles Angebot, in dem der Strike Preis und die Anzahl der virtuellen Anteile festgelegt ist, die der jeweilige Mitarbeiter bekommen soll.
Hier die Checkliste, welche Schritte Du zur Einrichtung eines virtuellen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms beachten musst:
Der Einsatz von KI kann viele Vorteile bringen: Die Verbesserung von Prognosen, die Optimierung von Prozessen und Ressourcenallokation sowie die Personalisierung von Dienstleistungen.
Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Regelung für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Der Rechtsrahmen hierfür wird vom Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts getragen (MoPeG).
Warum ist eine Marken- und Kennzeichenrecherche sinnvoll, auch wenn Du zunächst keine Marke anmelden willst, sondern lediglich Dein Start-up gründen willst?
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