Als GmbH Gesellschafter:in hast Du viele Rechte, aber auch einige Pflichten

Du möchtest Gesellschafter:in einer GmbH werden und Dir gleichzeitig den Rücken freihalten? Unsere Expert:innen begleiten Dich bei Deinem Vorhaben und zeigen Dir, worauf Du achten solltest. Somit kannst Du Dir sicher sein, dass Du auch wirklich nichts vergisst und Dich optimal auf Deinen Tagesablauf konzentrieren.

Erwartungen

Das erwartet Dich als Gesellschafter:in einer GmbH

Als Gesellschafter:in einer GmbH wirst Du mit Rechten und Pflichten konfrontiert. Welche Rolle Du im Geschäftsbetrieb spielst, ist unter anderem davon abhängig, wie viele Anteile Du eingebracht hast und ob Du gegebenenfalls stille:r Gesellschafter:in bist.

Rolle

Gesellschafter:in - Was verbirgt sich hinter dem Begriff?

Als Gesellschafter:innen gelten alle am Gewinn des Unternehmens beteiligte oder anteilshaltende Personen. Die Anteile müssen durch Ihr Kapital mit ihrem Vermögen erworben worden sein. Sie sind Kapitalgeber:innen. 
Diese Personen können entweder natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Diese Voraussetzungen müssen sie erfüllen: 

  • Sie müssen an der Gründung der Gesellschaft beteiligt gewesen sein
  • Sie müssen in eine bereits bestehende Gesellschaft per Gesetz oder durch einen Vertrag eintreten 
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Arten

Welche Arten von Gesellschafter:innen gibt es ?

Man kann die verschiedenen Arten von Gesellschafter:innen wie folgt unterteilen: 

  • tätige Gesellschafter:innen: Diese Gesellschafter:innen nehmen aktiv teil an der Unternehmensgestaltung und wirken mit ihren Rechten und Pflichten vollständig am Unternehmensgeschehen mit. Sie können die Gesellschaft nach außen vertreten, haben Stimm- und Kontrollrechte.
  • Stille Gesellschafter:innen: Sie sind zumeist reine Kapitalgeber:innen. Sie halten Anteile an der Gesellschaft, ihnen kommen jedoch keine Mitwirkungsrechte zu.
  • Geschäftsführende Gesellschafter:innen: Dies sind Gesellschafter:innen, die eine Doppelfunktion haben. Sie sind einerseits Gesellschafter:innen und halten Anteile an der Gesellschaft und nehmen sogleich die Rechte und Pflichten der Geschäftsführung im operativen Geschäft der Gesellschaft wahr. 
Funktion

Wie wird man Gesellschafter:in?

Zur Gründung einer Gesellschaft bedarf es eines Gesellschaftsvertrages. Dieser Gesellschaftsvertrag bildet den rechtlichen Rahmen für Dein Unternehmen. Grundsätzlich einigen sich hier die gründenden Personen, als zukünftige Gesellschafter:innen, über die Bestimmungen, die sie in diesem Vertrag treffen wollen. Ist dieser Vertrag erstellt, muss er im Zuge der Gründung notariell beurkundet sein. Alle beteiligten und gründenden Personen müssen diesen Vertrag unterschreiben, was sie dann zu Gesellschafter:innen der Gesellschaft macht, die gegründet wird. 
Sollten neue Gesellschafter:innen nach der Gründung in die Gesellschaft aufgenommen werden, muss der Gesellschaftsvertrag nachträglich angepasst werden, was wiederum einer notariellen Beurkundung bedarf. 

Rechte

Diese Rechte hast Du als Gesellschafter:in einer GmbH

Egal, ob kleines oder großes Unternehmen: Als Gesellschafter:in der GmbH genießt Du gleich mehrere Rechte. Wie umfassend diese sind, wird über die Gesellschafterversammlung festgelegt. 
Grundsätzlich hat jeder und jede Gesellschafter:inn folgende Rechte, wenn nichts Anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist: 

  • Vermögensrecht: Das Recht an der Beteiligung an der Gewinnausschüttung am Ende des Geschäftsjahren
  • Informations- und Auskunftsrecht: Das Recht in Unterlagen des Unternehmens Einsicht zu erhalten
  • Verwaltungsrecht: Das Recht prozentual Stimmberechtigt zu sein mit seiner Stimme als Gesellschafter:in bei Entscheidungen 

Wichtige Fragen, die es in diesem Zusammenhang zu besprechen gilt, sind unter anderem

  • Welche:r GmbH Gesellschafter:in wird Geschäftsführer:in?
  • Wer übernimmt welche Befugnisse und Aufgaben?
  • Wer hat welche Stimmrechte und wie sind die Anteile auf die Gesellschafter:innen verteilt? 

Kurz: In der Gesellschafterversammlung schaffst Du die Rahmenbedingungen für Dein Unternehmen. Parallel dazu hast Du als GmbH Gesellschafter:in noch weitere Rechte, die sich zum Beispiel auf die Verwaltung des Unternehmens, das Vermögen, den Gewinnanspruch und auf die allgemeine Kontrolle beziehen. 
Eine besonders wichtige Position nimmt in diesem Zusammenhang das Stimmrecht ein. Als Faustformel gilt: Für jeden Euro eines Geschäftsanteils erhältst Du eine Stimme. Gesellschafter:innen, die die meisten Anteile haben, haben dementsprechend auch die meisten Stimmen. 

Pflichten

Ein Überblick über Deine Pflichten als Gesellschafter:in

Wenn Du Gesellschafter:in einer GmbH werden möchtest, musst Du bestimmte Voraussetzungen und Pflichten erfüllen. 
Wichtige Details, die hierbei eine besonders wichtige Rolle spielen, sind: 

  • das Erbringen einer Mindesteinlage, die über den Gesellschafter:innen-Vertrag festgelegt wird
  • (in bestimmten Bereichen) eine Zuverlässigkeitsprüfung
  • das Einhalten der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz.

Es gibt jedoch keine Anforderungen mit Hinblick auf fachliche Qualifikationen oder die Nationalität der GmbH Gesellschafter:innen in Deutschland. Grundsätzlich kann sich die Anzahl der GmbH Gesellschafter:innen eines Unternehmens immer wieder verändern. Manchmal sorgt auch die Übertragung von Geschäftsanteilen für neue Verhältnisse. 

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Haftung

Was gilt für die Haftung der Gesellschafter:innen einer GmbH?

Inwieweit Du für das Unternehmen, an dem Du beteiligt bist, haftest, ist vor allem von der Rechtsform abhängig. Für Kapitalgesellschaften gilt, dass sich Deine Haftung meist auf das eingegebene Kapital beschränkt. 
Solltest Du Deinen Pflichten als Gesellschafter:in jedoch nicht nachkommen, kann sich dies auch auf Deine Haftung auswirken. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass Du mit Deinem Privatvermögen haftest. Dies gilt übrigens auch für die Gründungsphase der GmbH. 
Dies ist beispielsweise möglich in folgenden Fällen: 

  • Solange die Gesellschaft noch nicht in das Handelsregister eingetragen ist, haften die Gesellschafter:innen mit ihrem Privatvermögen.
  • Solange die Stammkapitaleinlage des oder Gesellschafter:in nicht eingezahlt ist, haftet er oder sie in der Höhe ihrer beabsichtigten Stammeinlage
Tätige vs. stille Gesellschafter:innen

Tätige und stille Gesellschafter:innen einer GmbH: Worin liegt der Unterschied?

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Gesellschafter:innen, die die Geschäfte einer GmbH leiten, um tätige beziehungsweise um geschäftsführende Gesellschafter:innen. Sie lenken das Unternehmen und werden im Geschäftsalltag mit den oben erwähnten Rechten und Pflichten konfrontiert. 
Wenn Du für eine GmbH als stille:r Gesellschafter:in arbeitest, verfügst Du nur über eingeschränkte Rechte, bist als Kapitalgeber:in aber auch am Gewinn beteiligt. Je mehr Einfluss Du als stille:r Gesellschafter:in nimmst, desto mehr haftest Du. 
Du siehst: Als GmbH Gesellschafter:in gilt es, einiges zu beachten. Solltest Du für Dich beschlossen haben, eine GmbH zu gründen, unterstützen wir Dich gern bei Deinem Vorhaben. Wir zeigen Dir auf, worauf Du als GmbH Gesellschafter:in achten solltest und welche Möglichkeiten Du hast, wenn es darum geht, Dich entsprechend zu verwirklichen. 

Fazit

Fazit - Gesellschafter:innen haben eine verantwortungsvolle Aufgabe

Wenn Du für Dich beschlossen hast, GmbH Gesellschafter:in zu werden, wirst Du mit vielen Fragen konfrontiert. Je mehr Du in die GmbH einbringst, desto mehr Stimmrecht hast Du in der Regel. Wir helfen Dir dabei, alle wichtigen Punkte im Vorfeld zu klären, so dass Du die Herausforderungen, die bei der Gründung einer GmbH auf Dich zukommen, noch besser einschätzen kannst. 

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema GmbH Gesellschafter:in: Das solltest Du wissen, wenn Du eine GmbH gründen möchtest und Deine Gründung.
Die Pflichten der Gesellschafter:innen können innerhalb der Gesellschaft variieren, was von den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag abhängig ist. Grundsätzlich hat man als Gesellschafter jedoch eine Treue-, Überwachungs-, Einlage- und Versammlungspflicht.
Stille Gesellschafter:innen sind solche, die nicht aktiv an der Unternehmensführung teilnehmen und dennoch als Kapitalgeber:innen fungieren. Häufig liegt eine stille Beteiligung als Gesellschafter:inn vor, im Falle einer Darlehensgewährung gegenüber der Gesellschaft. Andere Formen sind jedoch möglich.
Du kannst einerseits bei der Gründung einer GmbH im Gesellschaftsvertrag als Gesellschafter festgehalten werden, indem du meist einen Kapitalanteil der Gesellschaft trägst. Du kannst jedoch auch in eine bestehende Gesellschaft als Gesellschafter:in eintreten, dazu bedarf es jedoch einer Änderung des Gesellschaftsvertrages.
Gesellschafter:innen haften nach der erfolgten Eintragung in das Handelsregister der Gesellschaft bis zu der Höhe der durch sie getätigten Stammkapitaleinlage gegenüber der Gesellschaft. Die GmbH haftet gegenüber Dritten eigenständig mit ihrem vollen Gesellschaftsvermögen.
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