Du möchtest Gesellschafter:in einer GmbH werden und Dir gleichzeitig den Rücken freihalten? Unsere Expert:innen begleiten Dich bei Deinem Vorhaben und zeigen Dir, worauf Du achten solltest. Somit kannst Du Dir sicher sein, dass Du auch wirklich nichts vergisst und Dich optimal auf Deinen Tagesablauf konzentrieren.
Als Gesellschafter:in einer GmbH wirst Du mit Rechten und Pflichten konfrontiert. Welche Rolle Du im Geschäftsbetrieb spielst, ist unter anderem davon abhängig, wie viele Anteile Du eingebracht hast und ob Du gegebenenfalls stille:r Gesellschafter:in bist.
Als Gesellschafter:innen gelten alle am Gewinn des Unternehmens beteiligte oder anteilshaltende Personen. Die Anteile müssen durch Ihr Kapital mit ihrem Vermögen erworben worden sein. Sie sind Kapitalgeber:innen.
Diese Personen können entweder natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Diese Voraussetzungen müssen sie erfüllen:
Man kann die verschiedenen Arten von Gesellschafter:innen wie folgt unterteilen:
Zur Gründung einer Gesellschaft bedarf es eines Gesellschaftsvertrages. Dieser Gesellschaftsvertrag bildet den rechtlichen Rahmen für Dein Unternehmen. Grundsätzlich einigen sich hier die gründenden Personen, als zukünftige Gesellschafter:innen, über die Bestimmungen, die sie in diesem Vertrag treffen wollen. Ist dieser Vertrag erstellt, muss er im Zuge der Gründung notariell beurkundet sein. Alle beteiligten und gründenden Personen müssen diesen Vertrag unterschreiben, was sie dann zu Gesellschafter:innen der Gesellschaft macht, die gegründet wird.
Sollten neue Gesellschafter:innen nach der Gründung in die Gesellschaft aufgenommen werden, muss der Gesellschaftsvertrag nachträglich angepasst werden, was wiederum einer notariellen Beurkundung bedarf.
Egal, ob kleines oder großes Unternehmen: Als Gesellschafter:in der GmbH genießt Du gleich mehrere Rechte. Wie umfassend diese sind, wird über die Gesellschafterversammlung festgelegt.
Grundsätzlich hat jeder und jede Gesellschafter:inn folgende Rechte, wenn nichts Anderes im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist:
Wichtige Fragen, die es in diesem Zusammenhang zu besprechen gilt, sind unter anderem:
Kurz: In der Gesellschafterversammlung schaffst Du die Rahmenbedingungen für Dein Unternehmen. Parallel dazu hast Du als GmbH Gesellschafter:in noch weitere Rechte, die sich zum Beispiel auf die Verwaltung des Unternehmens, das Vermögen, den Gewinnanspruch und auf die allgemeine Kontrolle beziehen.
Eine besonders wichtige Position nimmt in diesem Zusammenhang das Stimmrecht ein. Als Faustformel gilt: Für jeden Euro eines Geschäftsanteils erhältst Du eine Stimme. Gesellschafter:innen, die die meisten Anteile haben, haben dementsprechend auch die meisten Stimmen.
Wenn Du Gesellschafter:in einer GmbH werden möchtest, musst Du bestimmte Voraussetzungen und Pflichten erfüllen.
Wichtige Details, die hierbei eine besonders wichtige Rolle spielen, sind:
Es gibt jedoch keine Anforderungen mit Hinblick auf fachliche Qualifikationen oder die Nationalität der GmbH Gesellschafter:innen in Deutschland. Grundsätzlich kann sich die Anzahl der GmbH Gesellschafter:innen eines Unternehmens immer wieder verändern. Manchmal sorgt auch die Übertragung von Geschäftsanteilen für neue Verhältnisse.
Inwieweit Du für das Unternehmen, an dem Du beteiligt bist, haftest, ist vor allem von der Rechtsform abhängig. Für Kapitalgesellschaften gilt, dass sich Deine Haftung meist auf das eingegebene Kapital beschränkt.
Solltest Du Deinen Pflichten als Gesellschafter:in jedoch nicht nachkommen, kann sich dies auch auf Deine Haftung auswirken. In diesem Fall ist es durchaus möglich, dass Du mit Deinem Privatvermögen haftest. Dies gilt übrigens auch für die Gründungsphase der GmbH.
Dies ist beispielsweise möglich in folgenden Fällen:
In den meisten Fällen handelt es sich bei den Gesellschafter:innen, die die Geschäfte einer GmbH leiten, um tätige beziehungsweise um geschäftsführende Gesellschafter:innen. Sie lenken das Unternehmen und werden im Geschäftsalltag mit den oben erwähnten Rechten und Pflichten konfrontiert.
Wenn Du für eine GmbH als stille:r Gesellschafter:in arbeitest, verfügst Du nur über eingeschränkte Rechte, bist als Kapitalgeber:in aber auch am Gewinn beteiligt. Je mehr Einfluss Du als stille:r Gesellschafter:in nimmst, desto mehr haftest Du.
Du siehst: Als GmbH Gesellschafter:in gilt es, einiges zu beachten. Solltest Du für Dich beschlossen haben, eine GmbH zu gründen, unterstützen wir Dich gern bei Deinem Vorhaben. Wir zeigen Dir auf, worauf Du als GmbH Gesellschafter:in achten solltest und welche Möglichkeiten Du hast, wenn es darum geht, Dich entsprechend zu verwirklichen.
Wenn Du für Dich beschlossen hast, GmbH Gesellschafter:in zu werden, wirst Du mit vielen Fragen konfrontiert. Je mehr Du in die GmbH einbringst, desto mehr Stimmrecht hast Du in der Regel. Wir helfen Dir dabei, alle wichtigen Punkte im Vorfeld zu klären, so dass Du die Herausforderungen, die bei der Gründung einer GmbH auf Dich zukommen, noch besser einschätzen kannst.
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