Als Geschäftsführer:in einer GmbH hast Du viele Aufgaben - Wir zeigen Dir welche

Du möchtest Dein eigenes Unternehmen leiten und in die Geschäftsführung einsteigen? Ein solches Vorhaben bietet Dir die Möglichkeit, Dich zu verwirklichen, ist jedoch auch mit einigen Pflichten verbunden. In diesem Artikel erfährst Du unter anderem, welche Aufgaben Du als Geschäftsführer:in hast und wie Du haftest.

Überblick

Geschäftsführung: Aufgaben und wichtige Details rund um einen verantwortungsvollen Job

Wenn Du die GmbH Geschäftsführung übernimmst, vertrittst Du das Unternehmen nach außen. Das bedeutet, dass Du dazu berechtigt bist, für die GmbH Geschäfte abzuschließen. 
Dass hieraus eine große Verantwortung hervorgeht, ist klar. Immerhin ist es letztendlich von Deiner Unterschrift auf Verträgen und von Deinen Entscheidungen abhängig, wie sich das Unternehmen entwickeln wird. 
Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen, um gesetzliche:r Vertreter:in einer GmbH zu werden:

  • GmbH-Geschäftsführer:in: Die Schlüsselperson im Unternehmen
  • Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer:in und Gesellschafter:in? 
  • Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen, um gesetzliche:r Vertreter:in einer GmbH zu werden
  • Geschäftsführer:in: Aufgaben und Pflichten
  • So wirst Du Geschäftsführer:in einer GmbH: Die Bestellung und Abberufung
  • Worauf muss man achten, wenn man Gesellschafter:in und zugleich Geschäftsführer:in ist?
  • Vertrag für Geschäftsführer:innen: Warum er mehr als nur Formalität ist!
  • Geschäftsführung mit beschränkter Haftung: Gibt es Ausnahmen?
  • Fazit
Funktion

GmbH-Geschäftsführer:in: Die Schlüsselperson im Unternehmen

Wer Geschäftsführer:in ist, bildet die gesetzliche Vertretung der GmbH. Du vertrittst die Gesellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Belange. Du übernimmst das operative Geschäft und führst die GmbH strategisch durch den Unternehmensalltag. 
Die Geschäftsführung ist einer der verpflichtenden GmbH-Organe, die eine GmbH haben muss, neben der Gesellschafterversammlung. 

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Abgrenzung

Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsführer:in und Gesellschafter:in?

Unser Team gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen: 

  • Die Gesellschafter:innen der GmbH der GmbH der GmbH sind Personen, die Anteile an der GmbH und/oder Stimmrechte besitzen. Sie können, müssen aber nicht an den strategischen Entscheidungen im Unternehmen beteiligt sein. Die Gesellschafter:innen sind im Gesellschaftsvertrag der GmbH vermerkt und nehmen an der Gesellschafterversammlung, das andere verpflichtende Organ der GmbH, teil. Dort werden die maßgeblichen Entscheidungen und Beschlüsse über das Unternehmen getätigt.
  • Die Geschäftsführung handelt als Vertretung der Gesellschaft nach außen und betreut das operative Geschäft im Unternehmensalltag. Welche genauen Aufgaben und Pflichten als Geschäftsführer auf Dich zukommen, erklärt Dir unser Team im Folgenden.
Voraussetzungen

Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen, um gesetzliche:r Vertreter:in einer GmbH zu werden

Grundsätzlich gilt, dass jede GmbH mindest eine:n oder mehrere Geschäftsführer:innen benötigt. Diese:r muss unbeschränkt geschäftsfähig und eine natürliche Person sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass Gesellschafter:innen zu Geschäftsführer:innen werden. In den meisten Fällen müssen Anwärter:innen keine speziellen Qualifikationen vorweisen. Ausnahmen gibt es selbstverständlich immer. 
Menschen, die in der Vergangenheit bestimmte Straftaten, wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung, begangen haben, sind für die Übernahme der Geschäftsführung eines Unternehmens über mehrere Jahre gesperrt.  

Aufgaben

Geschäftsführer:in: Aufgaben und Pflichten

Wenn Du die Geschäftsführung einer GmbH übernimmst, wirst Du mit vielen Aufgaben und Pflichten konfrontiert. Unter anderem bist Du dann verantwortlich dafür:

  • die GmbH nach außen zu vertreten
  • alle Details rund um die ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen
  • die Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen einzuhalten
  • Den Gesellschaftszweck und die Ziele der Gesellschaft verfolgen
  • Verpflichtung zu Auskünften in Gesellschaftsangelegenheiten gegenüber den Gesellschafter:innen
  • Gesellschafterversammlungen einzuberufen.

Die Liste Deiner Aufgaben ist noch länger. Unser Team hilft Dir gerne, wenn Du Dir einen umfassenden Überblick verschaffen möchtest - auch dann, wenn es darum geht, Deine Liquiditätsplanung zu optimieren.

Bestellung

So wirst Du Geschäftsführer:in einer GmbH: Die Bestellung und Abberufung

Wie bereits erwähnt, braucht jede GmbH direkt zur Gründung eine:n Geschäftsführer:in. Ansonsten ist das Unternehmen nicht handlungsfähig. Du darfst als Geschäftsführer:in im Namen der Gesellschaft eigenständig Verpflichtungen für die Gesellschaft eingehen, sprich Geschäfte tätigen und Verträge mit beispielsweise Kund:innen oder Lieferanten abschließen. Es gibt gleich mehrere Möglichkeiten, Geschäftsführer:in, die die Vertretung der GmbH übernehmen, zu werden. Den Prozess Geschäftsführer:in zu werden, nennt man auch die Bestellung. Die Bestellung der Geschäftsführung geht durch: 

  • einen Gesellschaftsvertrag
  • einen Gesellschafterbeschluss
  • und durch die Eintragung ins Handelsregister.

Achtung! Wenn Du den Weg über den Gesellschaftsvertrag wählst, solltest Du im Hinterkopf behalten, dass Du jede Änderung urkundlich beglaubigen musst. 
Die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit erfolgt durch die sogenannte Abberufung. Dafür bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Normalerweise wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten, dass die Abberufung nur durch Nennung eines wichtigen Grundes erfolgen darf.

Wichtiges

Worauf muss man achten, wenn man Gesellschafter:in und zugleich Geschäftsführer:in ist?

In einer Ein-Person GmbH ist es üblich, dass Du sowohl den Status eines oder einer GmbH-Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung wahrnimmst. Hier ist die formelle Abberufung beispielsweise nicht von Nöten, da Du beide Organe in Deiner Person vereinst. Das Wichtigste, auf das Du achten solltest, ist, dass Du Dich von dem sogenannten Selbstkontrahierungszwang gemäß § 181 BGB befreist. Dieser besagt grundsätzlich, dass Du keine Verträge mit Dir selbst eingehen darfst. Wird dieser abbedungen, wird es Dir ermöglicht, mit Dir selbst in der GmbH Verpflichtungen einzugehen und Geschäfte abzuschließen, was Dir Handlungsfreiheit einräumt. 

Geschäftsführervertrag

Vertrag für Geschäftsführer:innen: Warum er mehr als nur Formalität ist!

Über einen Geschäftsführervertrag werden mitunter wichtige Details, wie zum Beispiel: 

  • die Aufgaben der Geschäftsführer:innen
  • Details zu den Rechten und Pflichten der betreffenden Personen
  • das Geschäftsführer-Gehalt
  • Informationen zu Wettbewerbsverboten

festgehalten. Sollte es zu Auseinandersetzung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschafter:innen kommen, kann er dabei helfen, schnell Lösungen zu finden. Rechtlich ist er jedoch nicht vorgeschrieben. Letztendlich ist es jedoch auch mit Hinblick auf eventuelle Prüfungen immer besser, einen solchen Vertrag vorweisen zu können.

Worauf Du achten solltest: Gründest Du eine Ein-Person-GmbH ist ein Anstellungsvertrag besonders ratsam. Das Finanzamt wird ohne Anstellungsvertrag, Dein Geschäftsführergehalt schnell als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten!

Ausnahmen Haftung

Geschäftsführung mit beschränkter Haftung: Gibt es Ausnahmen?

Die meisten Gründer:innen entscheiden sich für die GmbH aufgrund ihres Haftungsprivileges - Denn Die GmbH haftet gegenüber Dritten immer nur mit ihrem vollen Gesellschaftsvermögen. Im Innenverhältnis wird das Privatvermögen der Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung nicht berührt. 
Doch es gibt Ausnahmen. Das ist vor allem der Fall, wenn eine Verletzung Deiner Pflichten und Sorgfalt als Geschäftsfüher:in vorliegt. Folgendes Verhalten kann eine private Haftung in der GmbH zur Folge haben: 

  • Insolvenzantragspflicht: Wer als Geschäftsführer:in unterlässt einen rechtzeitigen Insolvenzantrag zu stellen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der GmbH kann persönlich haftbar gemacht werden. 
    Informationspflicht: Enthältst den Gesellschafter:innen wichtige, unternehmensentscheidende Informationen vor, steht deine persönliche Haftung in Frage.
  • Treuepflicht: Der Geschäftsführung obliegt es, die Interessen und den Unternehmenszweck der Gesellschaft zu verfolgen. Wer dies grob verfehlt, muss mit einer persönlichen Haftung rechnen.
  • Veruntreuung: Wer das Gesellschaftsvermögen zweckentfremdet oder gar für persönliche Ausgaben verwendet, veruntreut Gesellschaftsgelder.
  • Verbote und Beschränkungen: Die grobe Missachtung von gesetzlichen Verboten oder die Verletzung Dritter kann Deine persönliche Haftung zur Folge haben.
  • Rechtsscheinssetzung: Trittst Du im Geschäftsverkehr im Anschein auf, Einzelkaufmann zu sein - sprich Du gehst eine eigentliche Gesellschaftsverpflichtung ein, die für Deinen Geschäftspartner nicht erkennbar der GmbH sondern Dir zuzurechnen ist - riskierst Du, dass auch Du für die Verpflichtung letztendlich einzustehen hast und nicht die GmbH.
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Fazit

Fazit - Geschäftsführung als verantwortungsvolle Aufgabe

Geschäftsführer:innen einer GmbH tragen eine enorme Verantwortung. Sie müssen die Gesellschaft strategisch und operativ leiten, Pflichten erfüllen und können bei Pflichtverletzungen sogar privat haftbar gemacht werden. Daher ist es entscheidend, sich gut auf diese Rolle vorzubereiten und rechtliche Regelungen wie den Geschäftsführervertrag nicht zu vernachlässigen. Mit einer soliden Struktur und fundiertem Wissen lässt sich das Risiko jedoch gut managen.

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema GmbH Geschäftsführer:innen: Pflichten, Bestellung und Haftungsrisiken im Überblick und Deine Gründung.
Als Geschäftsführer:in vertrittst Du die Gesellschaft im operativen Unternehmensgeschäft nach außen und in gerichtlichen Angelegenheiten. Du darfst im Namen der Gesellschaft Verpflichtungen eingehen, sprich Verträge abschließen und Geschäfte machen. Außerdem bist Du für die Verwaltung aller buchhalterischen Aufgaben zuständig.
Grundsätzlich haften die GmbH-Geschäftsführer:innen nicht persönlich. Die GmbH haftet grundsätzlich gegenüber Dritten mit ihrem vollen Gesellschaftsvermögen. Lediglich bei Pflichtverletzungen durch die Geschäftsführung kann es zu einer persönlichen Haftung kommen.
Es ist nicht obligatorisch, dass die Geschäftsführung ein Gehalt bezieht. Meistens wird der oder die Geschäftsführung im Wege eines Dienstvertrages angestellt, was bedeutet, dass Du keinen tariflichen oder honorarrechtlichen Vorschriften bezüglich eines Mindestgehalts unterliegst. Gerade bei Fremdgeschäftsführer:innen sollte aber darauf geachtet werden, da diese meistens in Abhängigkeit und weisungsgebunden agieren und mithin in einem Arbeitnehmerverhältnis stehen - Dort gelten diese Vorschriften wiederum.
Die Abberufung des Geschäftsführers führt zur Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit. Die Abberufung bedarf eines Mehrheitsbeschlusses und eines wichtigen Grund zur Beendigung der Tätigkeit. Ohne Geschäftsführung wird die GmbH handlungsunfähig, weshalb direkt eine neue Geschäftsführung bestellt werden sollte mit der Abberufung.
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