Du möchtest Dein eigenes Unternehmen leiten und in die Geschäftsführung einsteigen? Ein solches Vorhaben bietet Dir die Möglichkeit, Dich zu verwirklichen, ist jedoch auch mit einigen Pflichten verbunden. In diesem Artikel erfährst Du unter anderem, welche Aufgaben Du als Geschäftsführer:in hast und wie Du haftest.
Wenn Du die GmbH Geschäftsführung übernimmst, vertrittst Du das Unternehmen nach außen. Das bedeutet, dass Du dazu berechtigt bist, für die GmbH Geschäfte abzuschließen.
Dass hieraus eine große Verantwortung hervorgeht, ist klar. Immerhin ist es letztendlich von Deiner Unterschrift auf Verträgen und von Deinen Entscheidungen abhängig, wie sich das Unternehmen entwickeln wird.
Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen, um gesetzliche:r Vertreter:in einer GmbH zu werden:
Wer Geschäftsführer:in ist, bildet die gesetzliche Vertretung der GmbH. Du vertrittst die Gesellschaft in außergerichtlichen und gerichtlichen Belange. Du übernimmst das operative Geschäft und führst die GmbH strategisch durch den Unternehmensalltag.
Die Geschäftsführung ist einer der verpflichtenden GmbH-Organe, die eine GmbH haben muss, neben der Gesellschafterversammlung.
Unser Team gibt Dir einen kurzen Überblick über die wesentlichen Unterschiede zwischen Geschäftsführer:innen und Gesellschafter:innen:
Grundsätzlich gilt, dass jede GmbH mindest eine:n oder mehrere Geschäftsführer:innen benötigt. Diese:r muss unbeschränkt geschäftsfähig und eine natürliche Person sein. So ist es zum Beispiel möglich, dass Gesellschafter:innen zu Geschäftsführer:innen werden. In den meisten Fällen müssen Anwärter:innen keine speziellen Qualifikationen vorweisen. Ausnahmen gibt es selbstverständlich immer.
Menschen, die in der Vergangenheit bestimmte Straftaten, wie zum Beispiel Insolvenzverschleppung, begangen haben, sind für die Übernahme der Geschäftsführung eines Unternehmens über mehrere Jahre gesperrt.
Wenn Du die Geschäftsführung einer GmbH übernimmst, wirst Du mit vielen Aufgaben und Pflichten konfrontiert. Unter anderem bist Du dann verantwortlich dafür:
Die Liste Deiner Aufgaben ist noch länger. Unser Team hilft Dir gerne, wenn Du Dir einen umfassenden Überblick verschaffen möchtest - auch dann, wenn es darum geht, Deine Liquiditätsplanung zu optimieren.
Wie bereits erwähnt, braucht jede GmbH direkt zur Gründung eine:n Geschäftsführer:in. Ansonsten ist das Unternehmen nicht handlungsfähig. Du darfst als Geschäftsführer:in im Namen der Gesellschaft eigenständig Verpflichtungen für die Gesellschaft eingehen, sprich Geschäfte tätigen und Verträge mit beispielsweise Kund:innen oder Lieferanten abschließen. Es gibt gleich mehrere Möglichkeiten, Geschäftsführer:in, die die Vertretung der GmbH übernehmen, zu werden. Den Prozess Geschäftsführer:in zu werden, nennt man auch die Bestellung. Die Bestellung der Geschäftsführung geht durch:
Achtung! Wenn Du den Weg über den Gesellschaftsvertrag wählst, solltest Du im Hinterkopf behalten, dass Du jede Änderung urkundlich beglaubigen musst.
Die Beendigung der Geschäftsführungstätigkeit erfolgt durch die sogenannte Abberufung. Dafür bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung. Normalerweise wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten, dass die Abberufung nur durch Nennung eines wichtigen Grundes erfolgen darf.
In einer Ein-Person GmbH ist es üblich, dass Du sowohl den Status eines oder einer GmbH-Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung wahrnimmst. Hier ist die formelle Abberufung beispielsweise nicht von Nöten, da Du beide Organe in Deiner Person vereinst. Das Wichtigste, auf das Du achten solltest, ist, dass Du Dich von dem sogenannten Selbstkontrahierungszwang gemäß § 181 BGB befreist. Dieser besagt grundsätzlich, dass Du keine Verträge mit Dir selbst eingehen darfst. Wird dieser abbedungen, wird es Dir ermöglicht, mit Dir selbst in der GmbH Verpflichtungen einzugehen und Geschäfte abzuschließen, was Dir Handlungsfreiheit einräumt.
Über einen Geschäftsführervertrag werden mitunter wichtige Details, wie zum Beispiel:
festgehalten. Sollte es zu Auseinandersetzung zwischen der Geschäftsführung und den Gesellschafter:innen kommen, kann er dabei helfen, schnell Lösungen zu finden. Rechtlich ist er jedoch nicht vorgeschrieben. Letztendlich ist es jedoch auch mit Hinblick auf eventuelle Prüfungen immer besser, einen solchen Vertrag vorweisen zu können.
Worauf Du achten solltest: Gründest Du eine Ein-Person-GmbH ist ein Anstellungsvertrag besonders ratsam. Das Finanzamt wird ohne Anstellungsvertrag, Dein Geschäftsführergehalt schnell als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten!
Die meisten Gründer:innen entscheiden sich für die GmbH aufgrund ihres Haftungsprivileges - Denn Die GmbH haftet gegenüber Dritten immer nur mit ihrem vollen Gesellschaftsvermögen. Im Innenverhältnis wird das Privatvermögen der Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung nicht berührt.
Doch es gibt Ausnahmen. Das ist vor allem der Fall, wenn eine Verletzung Deiner Pflichten und Sorgfalt als Geschäftsfüher:in vorliegt. Folgendes Verhalten kann eine private Haftung in der GmbH zur Folge haben:
Geschäftsführer:innen einer GmbH tragen eine enorme Verantwortung. Sie müssen die Gesellschaft strategisch und operativ leiten, Pflichten erfüllen und können bei Pflichtverletzungen sogar privat haftbar gemacht werden. Daher ist es entscheidend, sich gut auf diese Rolle vorzubereiten und rechtliche Regelungen wie den Geschäftsführervertrag nicht zu vernachlässigen. Mit einer soliden Struktur und fundiertem Wissen lässt sich das Risiko jedoch gut managen.
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