Wie kannst Du Deinen erwirtschafteten Gewinn ausschütten? Und wie wird die Gewinnverteilung der GmbH berechnet? Unser Team zeigt Dir einfach und anschaulich, wie Du mit dem Thema umgehen kannst.
Wer eine GmbH gründet, möchte vor allem eines: Gewinne erzielen. Eine GmbH wird häufig mit mehr als einem/einer Gesellschafter:in gegründet. Da ist es klar, dass man diese Gewinne irgendwie verteilen muss. Die Gesellschafter:innen einer GmbH haben zum einen einen gesetzlichen Anspruch auf Überschüsse aus den Geschäftsjahren, doch auch hiervon kann im Gesellschaftsvertrag abgewichen werden.
Grundsätzlich richtet sich die Gewinnverteilung innerhalb der GmbH nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, die die Gesellschafter:innen halten. Wird bei der Gründung der GmbH beispielsweise festgelegt, dass alle Gesellschafter:innen 20% der Geschäftsanteile haben, so ist es üblich, dass sie auch 20% des ausgeschütteten Gewinns erhalten.
Es gibt aber noch andere Faktoren, die die Gewinnverteilung beeinflussen können. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen, den Gesellschaftsvertrag und weitere Ansprachen unter den Gesellschafter:innen können eine andere Verteilung vorsehen.
Um genau zu verstehen, wie die Gewinnverteilung der GmbH berechnet wird, findest Du hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die Gewinnverteilung in der GmbH erfolgt üblicherweise anteilig.
Die §§ 29 und 57a des GmbH-Gesetzes halten fest, dass die Gesellschafter:innen einen Anspruch auf den Jahresüberschuss, zuzüglich des Gewinnvortrages und abzüglich des Verlustvortrags zustehen.
Es können aber auch Abweichende Regelungen getroffen werden. Dafür ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig, der über die Gewinnausschüttung oder die Verwendung des Gewinns bestimmt. Ein Teil kann aber auch in der GmbH belassen und als sogenannte Gewinnthesaurierung als Rücklage verwendet werden.
Du bist Dir nicht sicher, wie Du Deine Gewinnverteilung in Deiner GmbH gestalten sollst? Unser Team steht Dir zur Seite und berät Dich auch in Bezug auf Deinen Gesellschaftsvertrag.
Das solltest Du wissen: Die Gesellschafter:innen einer GmbH können nicht einfach beliebige Gewinne aus dem Gesellschaftsvermögen entnehmen. In Kapitalgesellschaften ist eine gesetzliche oder vertragliche Regelung dafür notwendig.
Die Berechnung des Gewinns erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses. Hier werden eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.
Der Gewinn der GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer. Es besteht die Möglichkeit, die bereits vorhandenen Verluste der Vorjahre mit aktuellen Gewinnen zu verrechnen und das sogar bis zu einer Höhe von 1 Million Euro!
Nach der Gewinnaufstellung und dem Beschluss zur Gewinnverwendung kann die Gewinnausschüttung an die Gesellschafter:innen erfolgen, sofern der Gewinnvortrag positiv ist.
Eine GmbH wird mit einem GmbH-Stammkapital von 100.000 Euro gegründet. Die Anteile werden von drei Gesellschafter:innen erbracht:
Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr beträgt nach Abzug der Steuern 200.000 Euro. Im Gesellschafterbeschluss werden 50.000 Euro als Rücklage in der GmbH belassen. Die verbleibenden 150.000 Euro werden anteilig an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet. Damit sieht das Ergebnis der Berechnung für die Gewinnverteilung der GmbH so aus:
Die inkongruente oder auch disquotale Gewinnausschüttung ist eine abweichende Gewinnverteilung. Diese Gewinnverteilung sieht dann eine Gewinnausschüttung vor, die sich gerade nicht an dem Anteil der eingebrachten Einlagen orientiert. Innerhalb der disquotalen Gewinnverteilung könnte man beispielsweise einen Gesellschafter anteilig mit einem höheren prozentualen Anteil an dem Gewinn beteiligen. Die Abweichung muss im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
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Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen, profitiert die Kapitalgesellschaft von einer Haftungsbeschränkung. Das bedeutet in der Praxis, dass die Gesellschafter:innen nicht mit ihrem privaten Vermögen bei Verlusten oder Haftungsfällen haften. Werden in der GmbH Verluste gemacht, werden diese im Eigenkapital der Gesellschaft als negativer Wert bilanziert. Die Verluste werden weder direkt auf die Gesellschafter:innen verteilt, noch müssen sie dafür mit ihrem privaten Vermögen haften.
Eine gut durchdachte Gewinnverteilung ist entscheidend für die Stabilität und Zufriedenheit in einer GmbH. Sie sorgt nicht nur für gerechte Ausschüttungen, sondern berücksichtigt auch Rücklagen und individuelle Vereinbarungen. Mit klaren Regelungen im Gesellschaftsvertrag und dem Wissen um steuerliche Aspekte unterstützt Du eine erfolgreiche und nachhaltig finanzierte Unternehmensführung.
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