Kapitalgesellschaften sind für viele Gründer:innen besonders attraktiv aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung. Wenn Du eine Kapitalgesellschaft gründest, solltest Du alle Steuern im Blick behalten. Eine dieser Steuern ist die Körperschaftsteuer. Unser Team erklärt Dir in diesem Artikel das Wichtigste rund um die Körperschaftsteuer.
Jede Kapitalgesellschaft muss die Körperschaftsteuer zahlen. Was die Körperschaftsteuer ist, und was Du darüber wissen solltest, erfährst Du in folgendem Überblick:
Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen von Kapitalgesellschaften, aber auch Stiftungen und Vereinen gezahlt. Die Körperschaftsteuer wird ähnlich wie bei der Gewerbesteuer durch weitere Steuerarten ergänzt. Grundsätzlich wird die Körperschaftsteuer auf die Einkünfte aus der unternehmerischen Tätigkeit im Unternehmen gezahlt.
Das Körperschaftsteuergesetz (KStG) regelt, wer die Körperschaftsteuer abführen muss. Die Körperschaftsteuerpflicht aus § 1 KStG bestimmt die Körperschaften, die diese Steuer abführen müssen:
Nicht rechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Der Steuersatz der Körperschaftsteuer ist in Deutschland bundesweit einheitlich auf 15% festgelegt. Er wird auf ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne angerechnet. Die Grundlage zur Besteuerung bildet folglich der erzielte Gewinn im Wirtschaftsjahr des Unternehmens. Kapitalgesellschaften müssen eine Bilanz erstellen, die eine Gewinn- und Verlustrechnung umfasst, die die Basis bildet für die Berechnung der Körperschaftsteuer.
Das Unternehmen leistet eine Vorauszahlung für die voraussichtlich anfallende Körperschaftsteuer. Die Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März/Juni/September/Dezember fällig. Nach der Erstellung des Jahresabschlusses muss eine Körperschaftsteuererklärung ausgefüllt werden, die in elektronischer Form gemacht werden kann.
Auf unserer Website verwenden wir u.a. Cookies von Drittanbietern, um Inhalte zu personalisieren oder Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Der Verwendung dieser Cookies kannst du zustimmen oder diese ablehnen. In welcher Form wir Daten verarbeiten, kannst du jederzeit in unserer Datenschutzerklärung einsehen.