Die Holdingstruktur kann einige steuerliche und organisatorische Vorteile mit sich bringen. Doch was ist eine doppelstöckige Holding und wie ist sie aufgebaut? In diesem Artikel erfährst Du mehr über die “doppelte Holding”.
Die Holdingstruktur wird oft missverstanden und fälschlicherweise als eigenständige Rechtsform betrachtet. Tatsächlich handelt es sich um ein cleveres Organisationskonzept, das typischerweise aus einer Muttergesellschaft und einer oder mehreren Tochtergesellschaften besteht. Im Folgenden erläutern wir dir die spezifischen Funktionen und Vorteile dieser Struktur.
Die Holding kann verschiedene rechtliche Formen annehmen, darunter GmbHs, UG (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaften. Die Muttergesellschaft hält Anteile an der Tochtergesellschaft. Es ist zwar üblich, dass beide Gesellschaftsebenen die gleiche Rechtsform besitzen, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich.
Wenn du eine Holding gründen möchtest, musst du sicherstellen, dass die Muttergesellschaft mindestens 10 Prozent der Anteile an der Tochtergesellschaft hält. Zudem ist es entscheidend, dass die Stimmrechtsmehrheit in den Händen der Muttergesellschaft liegt. Dies garantiert, dass die Muttergesellschaft maßgeblichen Einfluss auf die wichtigen unternehmerischen Entscheidungen der Tochtergesellschaft hat.
Die Holding ist keine separate Rechtsform.
Zur Gründung einer Holding benötigst du eine Gesellschaft, beispielsweise eine GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder Aktiengesellschaft.
Die Holding fungiert als „Muttergesellschaft“ und hält Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften.
Mindestens 10 % der Anteile an der Tochtergesellschaft müssen im Besitz der Muttergesellschaft sein.
Die Muttergesellschaft muss über die Mehrheit der Stimmrechte in der Tochtergesellschaft verfügen.
Die doppelstöckige Holding ist eine besondere Organisationsform der Holdingstruktur. Sie ist komplexer als eine einfache Holding. Sie besteht aus mehreren Ebenen und Schichten von Unternehmen. Dabei übernimmt jedes Unternehmen eine spezifische Funktion.
Klassischerweise besteht eine doppelstöckige Holding aus folgenden Elementen:
Ein operatives Unternehmen
Eine Holding-Gesellschaft
Eine Holding GmbH & Co. KG
Die Holding-Gesellschafter:innen
Das operative Unternehmen ist das Unternehmen, das das eigentliche Geschäft betreibt. Es wird im operativen Bereich tätig und kümmert sich um den Vertrieb des Produktes oder der Dienstleistung, die Herstellung, die Entwicklung und das äußere Geschäftsleben zu Kunden. Das Unternehmen generiert Gewinne und verzeichnet die Verluste.
Klassischerweise sind diese Unternehmen Kapitalgesellschaften (GmbH oder UG). Sie sind in der doppelstöckigen Holding auf niedrigster Ebene platziert. Die Gewinneinnahmen unterliegen der Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Die nächste Ebene bildet die Gesellschaft, die als Holding fungiert. Sie nimm nicht aktiv am operativen Geschäft teil. Diese Holding-Gesellschaft hält Anteile an der Gesellschaft, die am operativen Geschäft beteiligt ist und verwaltet dieses. Somit hat sie keine aktive Tätigkeit, sondern kümmert sich um die Verwaltung der Geschäftsanteile. Oft ist diese Holding-Gesellschaft eine GmbH.
Zwischen den Gesellschafter:innen und der Holding-Gesellschaft liegt eine weitere Ebene, die durch die Holding GmbH & Co. KG ausgefüllt wird. Mit der Holding GmbH & Co. KG kann man die Vorzüge der Kapital- und Personengesellschaft vereinen. Sie ist wichtig in Bezug auf die Steuergestaltung und Verwaltung der Beteiligungen in der Holdingstruktur.
Die Holding-Gesellschafter sind natürliche Personen, die von den Gewinnen der doppelstöckigen Holdingstruktur profitieren. Die obersten Gesellschafter koordinieren die Beteiligungen an den einzelnen Unternehmen, kümmern sich um Steuerangelegenheiten und schaffen eine klare Aufteilung unter den beteiligten Unternehmen. Insgesamt ermöglicht die doppelstöckige Holding komplexe Strukturen, die betriebliche und steuerliche Vorteile haben können.
Die doppelstöckige Holding ist eine erweiterte Organisationsstruktur, die Unternehmen zahlreiche strategische und steuerliche Vorteile bietet. Durch die Kombination mehrerer Holdingebenen kannst du steuerliche Abgaben optimieren, Vermögenswerte besser schützen und deine Geschäftseinheiten noch flexibler gestalten. In diesem Artikel erfährst du, wie eine doppelstöckige Holding funktioniert und wann sie sich für dein Unternehmen lohnt.
Das sind die 6 steuerlichen Vorteile auf einen Blick:
Keine steuerlichen Folgen für Gesellschafter einer Holding durch Betriebsprüfungen
Reduktion der Steuerbelastung für Veräußerungsgewinn und Dividenden
Weitreichende Option zur Gewinn- und Verlustverrechnung
Steuerschonender Wohnsitzwechsel für Holding-Gesellschafter
Steuervorteile für operativ tätige Unternehmen mit Sitz im Ausland
Gewerbesteuerersparnis für reine Immobiliengesellschaften
Sollte bei einer Betriebsprüfung festgestellt werden, dass eine Personengesellschaft Einkünfte nachversteuern muss, betrifft dies auch die Gesellschafter:innen direkt, da sie als Teilhaber ihre Anteile über die Einkommensteuer versteuern. Eine Kapitalgesellschaft hingegen, die als eigenständige juristische Person agiert, übernimmt die Besteuerung ihrer Einkünfte selbst über die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass Gesellschafter einer GmbH von einer möglichen Nachversteuerung infolge einer Betriebsprüfung nicht betroffen sind.
Diesen Vorteil macht sich auch die doppelstöckige Holding : Die Holding-GmbH schirmt die zunutzeGesellschafter:innen durch ihr Dazwischentreten gezielt von steuerlichen Nachwirkungen ab.
Dividenden und Veräußerungsgewinne, die durch eine operative GmbH entstehen, kannst Du in einer Holding-GmbH nahezu steuerfrei vereinnahmen. Nur 5 % dieser Erträge sind überhaupt steuerpflichtig. Diese 5 % werden dann mit rund 15 % Körperschaft- und Gewerbesteuer belegt. So ergibt sich für die Holding-GmbH eine effektive Steuerlast von gerade einmal etwa 1,5 %.
Du hast bisher die Vorzüge der GmbH als Holding-Gesellschaft kennengelernt – doch wie sieht es mit den Einschränkungen aus? Als juristische Person wird die Holding-GmbH steuerlich als eigenständige Einheit behandelt. Das bedeutet, sie kann Gewinne und Verluste nicht einfach an ihre Gesellschafter weiterreichen, wie es bei einer Personengesellschaft möglich wäre. Gibt es trotzdem einen Weg, um dies zu ermöglichen? Ja – indem die Holding-GmbH in eine übergeordnete Holding-GmbH & Co. KG als Organgesellschaft eingebunden wird. Als Personengesellschaft kann diese Holding-GmbH & Co. KG Gewinne und Verluste selbst verrechnen oder an ihre Gesellschafter weiterleiten. Der Schlüssel liegt hier in der strategischen Vernetzung aller beteiligten Unternehmen durch passende Gewinnabführungsverträge.
Stell Dir vor, du bist Gesellschafter einer Holding-GmbH und planst, ins Ausland zu ziehen. Ein solcher Schritt kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, denn die deutsche Steuerbehörde könnte eine Wegzugsbesteuerung anordnen. Warum? Sie möchte verhindern, dass Du deine GmbH-Anteile nach dem Umzug steuerfrei verkaufen kannst. Das bedeutet konkret, dass Du vor deinem Umzug Steuern auf einen fiktiven Verkauf der Anteile zahlen müsstest. Eine erhebliche finanzielle Belastung, ohne dass Du tatsächlich etwas verkauft hast – das klingt frustrierend, oder? Verständlich, dass Du in dieser Situation die Wegzugsbesteuerung umgehen möchtest.
Hier kommt die doppelstöckige Holding ins Spiel: Indem Du eine Personengesellschaft über die Kapitalgesellschaft stellst, die normalerweise die Wegzugsbesteuerung auslösen würde, kannst Du diesen finanziellen Nachteil vermeiden. Denn Anteile an einer Personengesellschaft lösen keine Wegzugsbesteuerung aus. So kannst Du die Vorteile der Holding-GmbH mit den Vorzügen der übergeordneten Holding-GmbH & Co. KG kombinieren und profitierst von einer cleveren Lösung.
Mit einer doppelstöckigen Holding kannst Du von attraktiven Steuervorteilen profitieren, wenn du im Ausland tätig bist. Doch wie funktioniert das genau? Es ist wichtig, dass Dein operatives Unternehmen dort als Betriebsstätte oder Personengesellschaft geführt wird; eine Kapitalgesellschaft würde hier nicht die gewünschten Vorteile bringen, da sie in Deutschland der Körperschaftsteuer unterliegt.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die vertragliche Verbindung zwischen der Holding-GmbH und der Holding-GmbH & Co. KG im Rahmen einer Organschaft. Nur so kannst du sicherstellen, dass die Gewinne steuerfrei an die Gesellschafter weitergeleitet werden. Warum das funktioniert? Deutschland verzichtet in vielen Fällen auf sein Besteuerungsrecht aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern. Das bedeutet, dass die Holding-GmbH nur im Land des operativen Unternehmens steuerpflichtig ist, wo die Körperschaftsteuer oft niedriger ausfällt als in Deutschland. Ein cleverer Schachzug, um Deine Steuerlast zu minimieren!
Die doppelstöckige Holding bietet auch beim Vermieten von Immobilien einige spannende Vorteile. Hier sind die wesentlichen Punkte, die du beachten solltest:
Reine Immobilien-GmbH: Auf der operativen Ebene gründest du eine GmbH, die ausschließlich mit der Vermietung von Immobilien beschäftigt ist.
Gewinnmindernde Miete: Die Miete, die diese GmbH an andere operative Unternehmen innerhalb der Holding zahlt, wirkt sich positiv auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer aus – du kannst mit einer Steuerersparnis von etwa 30 % rechnen.
Steuerliche Vorteile: Bei den Mieteinnahmen kann die Immobilien-GmbH die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG beantragen, was bedeutet, dass die Einnahmen bei der Gewerbesteuer als steuerfrei gelten. So bleibt die Steuerlast bei nur 15 % Körperschaftsteuer.
Wichtige Bedingung: Um diese Vorteile nutzen zu können, darf die Holding-GmbH nicht direkt von der Vermietung profitieren. Hierfür ist eine weitere operative GmbH als Gesellschafter der Immobilien-GmbH notwendig
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