So kannst Du Schritt für Schritt eine UG gründen

Stell Dir vor, Du kannst Deine Geschäftsidee ohne großes Startkapital verwirklichen, Dein persönliches Risiko begrenzen und trotzdem die Vorteile einer Kapitalgesellschaft nutzen. Genau das bietet Dir die UG (haftungsbeschränkt) – eine flexible, kostengünstige Unternehmensform, die speziell für Gründer:innen entwickelt wurde. Egal, ob Du Deine erste Idee umsetzen oder mit einem Startup durchstarten willst, die UG ermöglicht Dir einen rechtssicheren Start mit überschaubarem Budget und klarer Haftungsbegrenzung. Worauf es ankommt, wenn Du eine UG gründen möchtest und was noch wichtig ist. erfährst Du im Folgenden. 

Grundlagen

Was ist eine UG? - Definition und Grundlagen

Hier findest Du die wichtigsten Fakten über die UG (haftungsbeschränkt):

  1. Die UG (haftungsbeschränkt) zählt zu den Kapitalgesellschaften und ist eine eigenständige juristische Person. Zu dieser Unternehmensform gehören auch bekannte Gesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die AG (Aktiengesellschaft).

  2. Die UG (haftungsbeschränkt) ist im Kern nichts Anderes als eine GmbH, weshalb sie auch “Mini-GmbH” oder “1 Euro-GmbH” genannt wird. Die meisten gesetzlichen Vorschriften der GmbH sind auch auf die UG (haftungsbeschränkt) anwendbar. Sie unterscheidet sich vor allem im Hinblick auf das Stammkapital und die Bestimmungen zur Gewinnausschüttung. 

  3. Die UG (haftungsbeschränkt) kann, im Gegensatz zur GmbH, bereits mit einem Stammkapital von mindestens einem Euro gegründet werden.

  4. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet ebenfalls wie die GmbH den Vorteil der beschränkten Haftung: Bei Forderungen durch Dritte haftet nur das Gesellschaftsvermögen, Dein Privatvermögen als Gesellschafter:in bleibt in der Regel unangetastet. Nur in speziellen Ausnahmefällen greift eine persönliche Haftung. Genau diese Sicherheit macht die UG (haftungsbeschränkt) für viele Gründer:innen besonders interessant!

  5. Die UG (haftungsbeschränkt) wird ähnlich wie die GmbH durch zwei wesentliche Organe strukturiert: die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Ein Aufsichtsrat ist ebenfalls möglich, aber in der Regel optional.

    1. In der Gesellschafterversammlung treffen die Gesellschafter die wichtigsten Entscheidungen, darunter die Verteilung der Gewinne, Änderungen des Gesellschaftsvertrags und die Genehmigung des Jahresabschlusses.

    2. Die Geschäftsführung wird von der Gesellschafterversammlung ernannt und kümmert sich um die Außenvertretung und das operative Geschäft der UG.

    3. Ein Aufsichtsrat kann zusätzlich eingerichtet werden, sofern der Gesellschaftsvertrag dies vorsieht oder bestimmte Unternehmensgrößen überschritten werden. Dieser übernimmt dann eine überwachende und beratende Funktion für die Geschäftsführung.

  6. Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) benötigst Du einen Gesellschaftsvertrag, der als rechtliches Fundament Deines Unternehmens dient. Darin legen alle Gesellschafter:innen zentrale Punkte wie Stimmrechte und die Verteilung der Anteile fest. Du hast die Wahl zwischen einem Standard-Musterprotokoll oder einem individuell erstellten Vertrag, der auch als Satzung bezeichnet wird. In jedem Fall ist eine notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags erforderlich.

 

Überblick

Alles im Blick: Das entscheidende Wissen zur erfolgreichen UG-Gründung

Der Weg in die Selbstständigkeit ist voller Entscheidungen, und eine der wichtigsten ist die Wahl der passenden Rechtsform. Gerade für Neugründer:innen kann die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) spannende Vorteile bieten – aber wie genau funktioniert sie, und was solltest Du dabei beachten? Wir geben dir das Wissen an die Hand, das Du brauchst, um diese Entscheidung sicher und informiert zu treffen. So baust Du Dein Unternehmen von Anfang an auf einer soliden Grundlage auf!

Von der Wahl der Gesellschafter:innen bis zur Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags: Hier erfährst Du, welche Schritte und Details Du bei der UG-Gründung beachten solltest, um sicher in die Zukunft zu starten. Diese Themen wird Dir unser Team näher bringen: 

  • Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)? - Definition und Grundlagen 

  • Gründungsschritte der UG (haftungsbeschränkt) im Überblick: Diese 7 Schritte solltest Du beachten 

  • Stammkapital: Die Basis jeder UG - Was Gründer wissen müssen 

  • Gesellschaftsvertrag: Dein Fahrplan für die GmbH-Gründung 

  • UG-Haftung – Risiken minimieren und Chancen ergreifen
  • Die Rolle der Gesellschafter:innen - Das sind ihre Rechte und Pflichten 

  • Die Geschäftsführung - Rechte, Pflichten und Haftung 

  • Relevante Steuern für die UG (haftungsbeschränkt)
  • Finanzielle Grundlagen: Gründungskosten und laufende Ausgaben einer UG (haftungsbeschränkt)

  • Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt): Chancen und Herausforderungen im Vergleich zur GmbH

  • Fazit: Mit der UG (haftungsbeschränkt) sicher in die Selbstständigkeit starten

Gründungsschritte

UG gründen: Diese 7 Schritte solltest Du beachten

Um Deine UG (haftungsbeschränkt) erfolgreich zu gründen, gibt es einige wichtige Schritte, die Du beachten solltest. Damit Du alles im Blick behältst, findest Du hier eine übersichtliche Liste der wesentlichen Punkte:

  1. Gründerteam zusammenstellen und Finanzplanung angehen
    Du kannst allein oder im Team gründen. Wenn Du mit Mitgründer:innen
    arbeitest, ist es entscheidend, die Zukunftspläne und Vorstellungen aller Beteiligten gründlich zu besprechen. Der Erfolg deiner UG hängt stark von der Zusammenarbeit im Gründerteam ab. Klare Absprachen über persönliche Ziele und finanzielle Aspekte sind der Schlüssel. Diese Überlegungen werden später im Gesellschaftsvertrag festgehalten.

  2. Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste erstellen und notariell beurkunden lassen
    Der Gesellschaftsvertrag ist das rechtliche Fundament Deiner UG und regelt die Zusammenarbeit sowie das Verhältnis zwischen den Gesellschaftern. Hier werden wichtige Punkte wie Stimmrechte und Anteilsverteilung festgelegt. Du hast die Wahl, entweder ein kostengünstiges Musterprotokoll zu verwenden oder eine individuelle Satzung von deinem Notar oder Deiner Kanzlei erstellen zu lassen. Bedenke: Bei einem Musterprotokoll sind Änderungen nur mit notarieller Beglaubigung möglich. Um flexibel zu bleiben, ist eine individuelle Satzung oft die bessere Wahl.

  3. Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
    Um dein Stammkapital einzuzahlen, musst du zunächst ein Geschäftskonto eröffnen.Dort zahlst Du das Stammkapital von mindestens einem Euro ein. Es ist natürlich ratsam, mehr als einen Euro einzuzahlen, um zumindest die Gründungskosten abzudecken - Denn:  Dieses Kapital kann dann für die ersten Ausgaben der UG, wie Gründungskosten oder das Gehalt der Geschäftsführung, verwendet werden.

  4. Eintragung der UG im Handelsregister und Transparenzregister
    Die Eintragung im Handelsregister erfolgt durch einen Notar, nachdem der Gesellschaftsvertrag beglaubigt und das Stammkapital eingezahlt wurde. Zudem musst Du die UG im Transparenzregister anmelden, was eine gesetzliche Pflicht ist und direkt nach der Handelsregistereintragung auf der Website des Transparenzregisters erledigt werden kann.
    Wichtig: Sei vorsichtig mit gefälschten Rechnungen! Ein häufiges Zeichen für einen erfolgreichen Handelsregistereintrag sind betrügerische Rechnungen. Überprüfe solche Dokumente immer gründlich.

  5. Gewerbeanmeldung
    Bietest Du Dienstleistungen oder Produkte an, musst du in der Regel ein Gewerbe anmelden. Dies geschieht meist beim zuständigen Gewerbeamt und kann oft auch online erledigt werden.

  6. Anmeldung beim Finanzamt
    Zudem musst Du Deine UG beim zuständigen Finanzamt registrieren. Hierfür füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus und erhältst eine Steuernummer für Dein Unternehmen.

  7. Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung und ggf. der Industrie- und Handelskammer
    Zuletzt stehen weitere Anmeldungen an, wie die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Branche kann auch eine Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer erforderlich sein. Wenn Du Mitarbeiter
    einstellst, kann auch die Agentur für Arbeit relevant werden.

Indem Du diese Schritte befolgst, legst Du das Fundament für eine erfolgreiche UG (haftungsbeschränkt).

 

Haftung

UG (haftungsbeschränkt) – Risiken minimieren und Chancen ergreifen

Die Haftungsregelungen der UG (haftungsbeschränkt) zählen zu den wichtigsten Gründen, warum sich viele Gründer:innen für diese Unternehmensform entscheiden. Verständlicherweise: Die Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen der Gesellschafter:innen im Falle von finanziellen Verpflichtungen – eine Sicherheit, die kaum jemand ablehnen würde.

Wenn die UG (haftungsbeschränkt) für Verbindlichkeiten verantwortlich gemacht wird, haftet sie vollständig mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Dazu zählen alle Vermögenswerte des Unternehmens, die im Ernstfall zur Begleichung von Schulden herangezogen werden.

Aber Vorsicht: Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Haftung lediglich auf das Stammkapital beschränkt ist. Das stimmt nicht ganz, denn das Gesellschaftsvermögen, mit dem die UG haftet, umfasst mehr als nur das eingezahlte Stammkapital.

In der Regel haften Gesellschafter:innen nicht mit ihrem privaten Vermögen, es gibt jedoch einige Ausnahmen, die insbesondere bei Pflichtverletzungen zur Anwendung kommen können. Aber auch dann haftet die Gesellschaft Dritten gegenüber, die Gesellschafter:innen haften in diesen Fällen mit ihrem Privatvermögen gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis.

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung – Rechte, Pflichten und Haftung

Als Geschäftsführer:in der UG (haftungsbeschränkt) übernimmst Du die gesetzliche Vertretung des Unternehmens und agierst in sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Du bist verantwortlich für das operative Geschäft und leitest die UG strategisch durch den Alltag.

Mit der Übernahme der Geschäftsführung kommen zahlreiche Aufgaben und Pflichten auf Dich zu. Dazu gehört unter anderem:

  • Die UG nach außen zu vertreten.

  • Die ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen.

  • Deine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen zu wahren.

  • Den Gesellschaftszweck sowie die Unternehmensziele zu verfolgen.

  • Gesellschafter:innen über relevante Gesellschaftsangelegenheiten zu informieren.

  • Gesellschafterversammlungen einzuberufen.

Viele Gründer:innen entscheiden sich für die UG, weil sie den Vorteil einer Haftungsbeschränkung bietet: Die UG haftet gegenüber Dritten ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen, sodass das Privatvermögen der Gesellschafter:innen und der Geschäftsführung in der Regel unberührt bleibt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, insbesondere wenn du Deine Pflichten und Sorgfaltspflichten als Geschäftsführer:in verletzt. Folgendes Verhalten kann zu einer persönlichen Haftung führen:

  • Nichteinhaltung der Insolvenzantragspflicht.

  • Vernachlässigung der Informationspflichten.

  • Missachtung der Treuepflicht.

  • Verletzung gesetzlicher Vorschriften und Beschränkungen.

  • Schaffung eines Rechtsscheins im Geschäftsverkehr.

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Stammkapital

Stammkapital: Die Basis jeder UG (haftungsbeschränkt) - Was Gründer wissen müssen

Das, was die meisten Gründer:innen überzeugt, ist das niedrige Mindeststammkapital der UG (haftungsbeschränkt). Das ist verständlich, denn es liegt bei einem Mindestwert von 1-Euro - Für wen klingt ein so geringes Startkapital nicht verlockend? Das heißt, dass Du bei Deiner Gründung lediglich diesen Minimalwert auf Deinem Geschäftskonto nachweisen musst!

Doch Vorsicht ist geboten: Ein so niedriges Stammkapital kommt weder bei Investor:innen, noch bei potentiellen Kund:innen gut an! Darunter kann die Reputation Deines Unternehmens durchaus leiden, da Deine Gläubiger:innen gerade auf Eines vertrauen wollen: Deine Zahlungsfähigkeit. Es ist zumindest immer ratsam eine solche Summe auf Dein Geschäftskonto als Stammkapital einzuzahlen, dass Du Deine Gründungskosten abdecken kannst - Denn: Das Stammkapital muss nicht auf Deinem Geschäftskonto verweilen, Du kannst es für erste Investitionen oder die Gründungskosten verwenden. 

Gesellschafter:innen

Die Rolle der Gesellschafter:innen– Rechte und Pflichten

Wenn Du Gesellschafter:in einer UG (haftungsbeschränkt) werden möchtest, gibt es bestimmte Anforderungen und Verpflichtungen, die Du beachten musst. Zu den entscheidenden Punkten gehören:

  • Die Einzahlung einer festgelegten Mindesteinlage, die im Gesellschaftsvertrag verankert ist.

  • In bestimmten Branchen kann eine Zuverlässigkeitsprüfung erforderlich sein.

  • Die Einhaltung der Vorschriften des Geldwäschegesetzes ist ebenfalls wichtig.

Allerdings gibt es keine speziellen Anforderungen an fachliche Qualifikationen oder die Nationalität der Gesellschafter:innen in Deutschland. Die Anzahl der Gesellschafter:innen einer UG kann sich jederzeit ändern, insbesondere durch die Übertragung von Geschäftsanteilen, was neue Verhältnisse schaffen kann.

In der Regel haben Gesellschafter:innen folgende Rechte, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Abweichendes festgelegt ist:

  • Vermögensrecht: Das Recht auf Beteiligung an der Gewinnausschüttung am Ende des Geschäftsjahres.

  • Informations- und Auskunftsrecht: Das Recht, Einsicht in die Unterlagen des Unternehmens zu nehmen.

  • Verwaltungsrecht: Das Recht, prozentual stimmberechtigt zu sein und mit ihrer Stimme an Entscheidungen teilzunehmen.

Steuern

Relevante Steuern für die UG (haftungsbeschränkt)

Egal in welcher Branche du mit deiner UG (haftungsbeschränkt) aktiv bist, die steuerlichen Verpflichtungen bleiben konstant. Als Kapitalgesellschaft wird die UG als juristische Person nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) sowie dem Einkommenssteuergesetz (EStG) besteuert. Als Gründer

einer UG musst du mit folgenden Steuerarten rechnen:

  • Körperschaftsteuer (15%): Diese Steuer wird auf das Einkommen der UG erhoben, da sie als Kapitalgesellschaft gilt.

  • Gewerbesteuer: In Höhe von 15% auf deine Erträge, die je nach Gemeinde variieren kann.

  • Umsatzsteuer: Diese fällt auf die von dir erbrachten Dienstleistungen oder verkauften Produkte an.

  • Lohnsteuer: Wenn du Mitarbeiter
    beschäftigst, bist du verpflichtet, diese Steuer abzuführen.

  • Grunderwerbsteuer: Diese Steuer wird fällig, wenn du Immobilien oder Grundstücke erwirbst.

  • Kapitalertragsteuer: Unter bestimmten Bedingungen fällt diese an, wenn du Gewinne an Gesellschafter
    ausschüttest.

Ein gutes Steuerkonzept ist entscheidend für den langfristigen Erfolg deiner UG!

Kosten

Was kostet es eine UG zu gründen?

Die Kosten für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) lassen sich nicht einfach mit einer festen Zahl beziffern. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Anzahl der Gesellschafter, den regionalen Notarkosten und deinem individuellen Beratungsbedarf.

Als grobe Orientierung kannst Du mit etwa 800 bis 1.000 Euro rechnen (ohne das Stammkapital).

Zu den typischen laufenden Ausgaben zählen unter anderem:

  • IHK-Gebühren

  • Verwaltungs- und Buchhaltungskosten

  • Gebühren für die Steuererklärung und den Jahresabschluss

  • Kontoführungsgebühren für dein Geschäftskonto

Ein durchdachter Finanzplan ist unerlässlich, um die finanziellen Grundlagen deiner UG stabil zu gestalten!

Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt): Chancen und Herausforderungen im Vergleich zur GmbH

Zahlreiche Gründer:innen sehen sich der herausfordernden Frage nach der passenden Rechtsform gegenüber: Welche Unternehmensform ist die richtige für mich, mein Unternehmen sowie meine individuellen Bedürfnisse und Ziele? Diese Entscheidung ist in der Tat alles andere als einfach. Was wir aber sagen können ist, dass Du Dir ganz zu Beginn Deines Gründungsvorhabens über die Vor- und Nachteile der UG (haftungsbeschränkt) im Klaren sein solltest - Vor allem auch im Vergleich zur GmbH. 

Das sind die Vorteile der UG (haftungsbeschränkt): 

  • Das Mindeststammkapital ist sehr gering - Damit stehen Dir gerade finanzielle Hürden, im Vergleich zur GmbH, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro verlangt, nicht im Wege. 

  • Du kannst trotz des niedrigen Stammkapital von der Haftungsbeschränkung, ebenso wie bei einer GmbH profitieren. 

  • Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform, die sich sehr flexibel für viele Geschäftsmodelle anbietet. 

Das sind die Nachteile der UG (haftungsbeschränkt):

  • Die Reputation der UG (haftungsbeschränkt) gegenüber der GmbH ist bei Investor:innen und Kund:innen nicht besonders gut. Grund dafür ist die fehlende Zahlungssicherheit, die aus dem niedrigen Stammkapital resultiert. 

  • Dein Unternehmensname muss immer mit dem Zusatz "UG" (haftungsbeschränkt) geführt werden. Das ist zwar eine Frage der Geschmackssache, dennoch musst Du immer darauf achten, dass es klar hervorgeht, dass Du eine UG (haftungsbeschränkt) bist. 

  • Einer der wohl größten Nachteile betrifft die Gewinnausschüttung in der UG (haftungsbeschränkt): Es müssen immer 25% Deiner Gewinne in der UG einbehalten werden, diese dürfen nicht an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden. Das liegt ebenfalls an dem niedrigen Stammkapital der UG, um die Zahlungsunfähigkeit Deiner Gesellschaft zu vermeiden.  

  • Trotz diesen Nachteilen gegenüber der GmbH sind die Gründungskosten für die UG (haftungsbeschränkt) ähnlich hoch wie für die GmbH selbst. Es ergeben sich wenig Unterschiede im Gründungsprozess und die Kosten sind sehr vergleichbar - In diesem Punkt spart man gegenüber der GmbH nicht.

  • Im Gegensatz zur GmbH sind bei der UG (haftungsbeschränkt) Sacheinlagen nicht möglich. 

Fazit

Fazit: Mit der UG (haftungsbeschränkt) sicher in die Selbstständigkeit starten

Die UG (haftungsbeschränkt) stellt eine attraktive und flexible Option für Gründer

dar, die sich mit minimalem Risiko und niedrigem Stammkapital selbstständig machen möchten. Durch die beschränkte Haftung und die Möglichkeit, mit einem Euro zu starten, bietet diese Unternehmensform einen sicheren Einstieg in die Selbstständigkeit. Dennoch ist es entscheidend, sich der Herausforderungen und Pflichten bewusst zu sein, die mit der Gründung und dem Betrieb einer UG verbunden sind. Mit dem richtigen Wissen und einer soliden Planung kannst Du die Vorteile dieser Unternehmensform optimal nutzen und Deine Geschäftsidee erfolgreich verwirklichen. Gehe den ersten Schritt in eine vielversprechende unternehmerische Zukunft!

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Vom Start bis zum Erfolg eine UG gründen: Der Leitfaden und Deine Gründung.
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft, ähnlich wie die GmbH, mit dem Vorteil, dass sie mit einem geringen Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden kann. Die UG ist daher besonders für Gründer mit begrenztem Startkapital attraktiv. Der Hauptunterschied zur GmbH liegt in der Kapitalhöhe: Während für die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich ist, kann die UG mit deutlich weniger Kapital gegründet werden, was sie flexibler, jedoch in der Außenwirkung oft weniger angesehen macht.
Die Gründungskosten für eine UG (haftungsbeschränkt) liegen in der Regel zwischen 800 und 1.000 Euro, abhängig von Faktoren wie Notarkosten und Anzahl der Gesellschafter. Auch nach der Gründung fallen laufende Kosten an, z.B. für IHK-Gebühren, Buchhaltung und Verwaltung, die bei der Finanzplanung berücksichtigt werden sollten.
Die Haftung bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das bedeutet, dass Gesellschafter:innen in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Pflichtverletzungen durch Gesellschafter:innen oder Geschäftsführer:innen vorliegen, z.B. bei unterlassener Insolvenzanmeldung. Dadurch bietet die UG trotz geringem Startkapital eine attraktive Haftungsbeschränkung für Gründer:innen.
Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt mehreren Steuerarten, darunter Körperschaftsteuer (15%), Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Wenn Mitarbeiter beschäftigt werden, kommt die Lohnsteuer hinzu. Ein durchdachtes Steuerkonzept hilft, diese Verpflichtungen zu erfüllen und mögliche steuerliche Vorteile auszuschöpfen.
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