Das HGB bestimmt verschiedene Größenklassen für Kapitalgesellschaften. Je größer eine Kapitalgesellschaft ist, desto höhere Anforderungen stellt das Gesetz zur Offenlegung von Unternehmensdaten. Was Du als Gründer:in darüber wissen solltest, zeigt Dir unser Team in diesem Artikel.
Die Größenklassen, die das HGB für Kapitalgesellschaften festlegt, gestaltet, wie die Rechnungslegungsanforderungen für das Unternehmen sind, was wiederum Einfluss auf die Erstellung des Jahresabschlusses hat. Was Du darüber wissen solltest wird Dir in folgendem Überblick gezeigt:
Der Begriff der Größenklassen wird durch das HGB für das Bilanzrecht definiert. Sie betreffen alle Kapitalgesellschaften: GmbH, UG haftungsbeschränkt und die AG. Die Größenklassen bestimmen die Rechnungslegungsanforderungen und spielen eine bedeutende Rolle für den Umfang der Offenlegungspflicht. Je größer das Unternehmen ist, desto umfangreichere Anforderungen stellt das Gesetz. Folgende Bereiche sind betroffen:
Das HGB definiert folgende vier Größenklassen:
Die Einordnung in eine bestimmte Größenklasse bestimmt sich nach verschiedenen Schwellenwerten in den Bereichen Bilanzsumme, durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer und die Umsatzerlöse.
Auf manche Kapitalgesellschaften werden die Regelungen zu den Größenklassen nicht angewandt. Gerade bei kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschafte, so beispielsweise die börsennotierte Aktiengesellschaft wird eine Ausnahme gemacht: Sie wird stets als Großunternehmen behandelt. Ebenso werden Kreditinstitute und Versicherungsunternehmer nicht von rechtlichen Erleichterungen umfasst.
Die Pflichten der vier Größenklassen betreffen folgende Bereiche:
Gerade die Kleinstkapitalgesellschaften müssen nur einem Minimum an Anforderungen genügen, wohingegen Den Großunternehmen auferlegt wird, jede Gewinn- und Verlustrechnung offenzulegen.
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