Die Eintragung der UG ins Handelsregister: Was Unternehmer wissen müssen

Jede Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) muss im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen sein. Wie das Handelsregister funktioniert, wo Du einen Auszug erhalten kannst und was bei Änderungen passiert, erklärt Dir unser Team.

Allgemein

Wozu gibt es das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein für jedermann öffentlich zugängliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Registergerichts.

Das Handelsregister existiert vorrangig zur Information der Öffentlichkeit und dem Gläubigerschutz. Die Angaben an den Register haben den Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, um seiner Beweis- und Kontrollfunktion gerecht zu werden.

Zudem bietet das Handelsregister Namensschutz für die eingetragenen Unternehmen. Zu ähnlich klingende Firmennamen werden abgelehnt, damit sollen Verwechselungen vorgebeugt und die Rechtssicherheit erhöht werden.

Handelsregisterpflicht

UG im Handelsregister: Ist es Pflicht?

Eine UG (Unternehmergesellschaft) ist verpflichtet, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Diese Eintragung ist ein wesentlicher Schritt, um die UG rechtswirksam zu gründen und den Status als juristische Person zu erlangen. Ohne die Eintragung kann die UG nicht im Rechtsverkehr tätig werden.

Die Eintragung der UG ins Handelsregister erfolgt durch einen Notar und ist erst nach Einzahlung des Stammkapitals möglich. Nach erfolgreicher Eintragung erhält die UG die Rechtsformzusätze "haftungsbeschränkt" oder "UG (haftungsbeschränkt)", um deutlich zu machen, dass die Haftung der Gesellschaft auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist.

Eintragung

So verläuft die Eintragung der UG ins Handelsregister

Die Eintragung der UG ins Handelsregister ist ein wichtiger Schritt, um Dein Unternehmen rechtlich abzusichern und geschäftsfähig zu machen. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Eröffnung eines Geschäftskontos: Bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgen kann, muss das Stammkapital auf ein Geschäftskonto eingezahlt werden. Der Nachweis dieser Einzahlung (z. B. Kontoauszug) ist Teil der Dokumente, die der Notar an das Handelsregister weiterleitet. Tipp: Bei unserem Partner Qonto kannst Du Dein Gründerkonto bequem und schnell online eröffnen.

  • Prüfung durch das Handelsregister: Das zuständige Amtsgericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollte es Unstimmigkeiten geben, wird der Notar darüber informiert und es müssen Korrekturen vorgenommen werden.

  • Bekanntmachung der Eintragung: Nach der Prüfung erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung wird öffentlich im elektronischen Handelsregister bekannt gemacht. Dies ist ein formeller Akt, der dafür sorgt, dass die UG (haftungsbeschränkt) offiziell im Rechtsverkehr auftreten kann.

  • Mitteilung an andere Behörden: Nach der Eintragung werden automatisch die zuständigen Behörden informiert, wie das Finanzamt, das Gewerbeamt und gegebenenfalls die IHK. Du erhältst dann Steuerbescheide und Anmeldeunterlagen für die Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

  • Zusätzliche Kosten: Neben den Notarkosten und den Gebühren für die Eintragung selbst (ca. 150 Euro) fallen oft weitere Kosten für die Bekanntmachung im Bundesanzeiger und ggf. weitere behördliche Mitteilungen an.

  • Pflichtangaben nach der Eintragung: Die Handelsregisternummer, das Registergericht, sowie der Name der UG (mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“) müssen auf allen geschäftlichen Unterlagen und Dokumenten (Rechnungen, E-Mails, AGBs) angegeben werden.

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Betrug

Das ist wichtig, wenn die UG ins Handelsregister eingetragen wird

Deine UG muss offiziell ins Handelsregister eingetragen werden, um rechtlich handlungsfähig zu sein. Dabei ist besonders wichtig, dass Du die notwendigen Unterlagen wie das Musterprotokoll oder den Gesellschaftsvertrag von einem Notarbüro beglaubigen lässt. Erst danach kann der Notar die Eintragung vornehmen.

Nach der Eintragung werden Gründer:innen häufig per Post von verschiedenen, vermeintlich offiziellen Stellen kontaktiert, die eine zusätzliche Eintragung in private Datenbanken gegen Gebühr anbieten. Diese Schreiben sind oft irreführend und mit einem Zahlschein versehen, der den Eindruck erweckt, dass es sich um ein staatliches Register handelt. In Wirklichkeit handelt es sich hierbei um Betrug, da diese Eintragungen keinerlei rechtliche Relevanz haben und mit hohen Kosten verbunden sind.

 

Angaben

Welche Daten werden im Handelsregister veröffentlicht?

Die rechtlichen Vorgaben über das Handelsregister sind in der Handelsregisterverordnung (HRV) zu finden. Es ist üblich, dass folgende Daten für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) im Handelsregister hinterlegt werden:

  • Der Firmenname
  • Die inländische Anschrift des Unternehmenssitzes
  • Höhe des Stammkapitals
  • Vertretungsbefugnisse (Geschäftsführung und Prokura)
  • Namen und Geburtsdaten der Geschäftsführer:innen
  • Namen und Geburtsdaten der Prokuristen
  • Rechtsform
  • Tag der ersten Eintragung, Anzahl der Eintragungen weitere Rechtsverhältnisse, wie bspw. Insolvenzverfahren oder eine Umfirmierung
Änderungen

Der Handelsregistereintrag: Aktualisierung und Löschung

Im Rahmen der UG Eintragung im Handelsregister kann es zu Ereignissen kommen, die dazu führen, dass ein Antrag aktualisiert oder gelöscht werden muss.

Die Aktualisierung ist bei eintragungspflichtigen Tatsachen notwendig. Diese sind im GmbH-Gesetz normiert (§§ 7-67 GmbHG). Eine Mitteilungspflicht besteht bei:

  • Eintragung oder Löschung einer Prokura
  • Satzungsänderungen
  • Gesellschafterwechsel
  • Geschäftsführerwechsel
  • Änderungen der Geschäftsanschrift
  • Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals
  • Anmeldung von Liquidatoren
  • Einstellung und Aufhebung von Insolvenzverfahren
  • Auflösung der UG

Eine Löschung hingegen kann entweder von Amts wegen initiiert werden, klassischerweise nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens oder im Wege einer formalen Gesellschaftsauflösung.

Handelsregisterauszug

Der Handelsregisterauszug und Auskunft

Das Handelsregister ist seit 2007 vollständig digital einzusehen. Jeder kann grundsätzlich im Zuge einer Registrierung gegen eine kleine Gebühr im Registerportal in die Handelsregistereinträge einsehen. Die Amtsgerichte bieten eine kostenlose Einsicht vor Ort an.

Die Handelsregisterauszüge existieren in verschieden Formaten:

  • Aktueller Ausdruck (AD): beinhaltet aktuelle Infos
  • Chronologischer Ausdruck (CD): enthält aktuelle und besonders gekennzeichnete, erledigte Eintragungen
  • Historischer Ausdruck (HD): enthält Scans alter Registerblätter, die bis zur Einführung der elektronischen Versions des Handelsregisters gültig waren
  • Strukturierter Registerinhalt (SI)
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Eintragungspflicht

Was passiert bei einem verspäteten oder unterlassenen Eintragung im Handelsregister?

In Deutschland besteht ein sogenannter Registerzwang. Wird die Eintragungspflicht missachtet, können Zwangsgelder nach § 14 des Handelsgesetzbuches von bis zu 5.000 Euro erhoben werden. Auch versäumte oder fehlerhafte Einträge können abgemahnt werden.

Anmeldung

Wann wird die Anmeldung der UG im Handelsregister relevant?

Die Eintragung ins Handelsregister erfolgt als einer der letzten Schritte im Gründungsprozess. Zuerst müssen alle relevanten Dokumente erstellt und beglaubigt sein, darunter das Musterprotokoll und der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals auf Dein Geschäftskonto. Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, wird der Notar die Eintragung beim Amtsgericht vornehmen. Der zeitliche Ablauf kann variieren, doch mit Unterstützung durch ein Gründungspaket kannst Du diesen Prozess beschleunigen. So hast Du mehr Zeit, Dich auf andere Aspekte Deiner Gründung zu konzentrieren, während Experten Dich durch den rechtlichen Prozess begleiten.

Fazit

Fazit

Die Eintragung der UG ins Handelsregister ist ein zentraler Schritt im Gründungsprozess, der rechtliche Handlungsfähigkeit sicherstellt. Von der Beurkundung durch den Notar bis zur abschließenden Eintragung beim Amtsgericht gibt es verschiedene wichtige Schritte, die mit Bedacht durchgeführt werden sollten. Durch professionelle Unterstützung und ein durchdachtes Gründungspaket lassen sich diese Schritte effizient und sicher erledigen, sodass Gründer
mehr Zeit für andere Bereiche ihres Unternehmens haben. Vorsicht ist bei betrügerischen Angeboten geboten, die oft nach der offiziellen Eintragung folgen.

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema UG gründen und im Handelsregister eintragen - So geht´s und Deine Gründung.
Sobald die UG gegründet wurde und alle erforderlichen Dokumente notariell beglaubigt sind, ist die Eintragung ins Handelsregister notwendig. Dies ist ein Pflichtschritt, bevor die UG rechtlich handlungsfähig wird.
Für die Eintragung ins Handelsregister benötigst Du das Musterprotokoll oder den Gesellschaftsvertrag, die Gesellschafterliste, die Legitimation der Geschäftsführung und den Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals.
Die Dauer der Eintragung kann variieren, normalerweise dauert es etwa 1 bis 4 Wochen, bis die Eintragung erfolgt ist. Dies hängt auch von der Bearbeitungszeit des zuständigen Amtsgerichts ab.
Die Kosten für die Eintragung belaufen sich auf etwa 150 Euro, die nach der Eintragung durch eine Rechnung der Landesjustizkasse fällig werden.
Betrügerische Angebote wirken oft offiziell und enthalten Zahlungsscheine für zusätzliche Eintragungen in nicht-staatliche Register. Solche Angebote kannst Du ignorieren, da sie mit dem Handelsregister nichts zu tun haben und rein auf Abzocke abzielen.
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