Die Akteure einer GmbH müssen gut organisiert sein, damit das Unternehmen erfolgreich sein kann. Welche Organe das sind und welche Rolle sie spielen, erfährst Du bei uns.
Um eine gute organisatorische Struktur in der GmbH zu garantieren, benötigt jede GmbH Organe, die verschiedene Pflichten wahrnehmen. Sie dienen der Steuerung und Überwachung aller Gesellschaftsaktivitäten. Die Befugnisse der GmbH-Organe werden von dem GmbH-Gesetz (GmbHG) festgelegt.
Grundsätzlich hat die GmbH mindestens zwei Organe:
Es gibt jedoch noch ein drittes Organ: Der Aufsichtsrat. Er ist jedoch erst obligatorisch ab einer Mitarbeiterzahl von 500. Die meisten GmbHs haben deshalb meistens nur zwei Organe.
Welche Funktionen und Aufgaben die Organe der GmbH haben und was für Dich als Gründer:in wichtig ist, erfährst Du von unserem Team!
Es ist wichtig zu verstehen, welche Organe welche Rolle haben und in welcher Beziehung sie zueinander stehen. Hier erfährst Du mehr zu folgenden Themen:
Die Geschäftsführung ist ein Organ der GmbH, das die GmbH nach außen repräsentiert. Grundsätzlich legt das GmbH-Gesetz (GmbHG) fest, dass eine GmbH einen/eine oder mehrere Geschäftsführer:innen haben muss. Die Geschäftsführung muss bestellt und in das Handelsregister eingetragen werden.
Das sind die Aufgaben der Geschäftsführung im Überblick:
Grundsätzlich können auch Gesellschafter:innen die Geschäftsführung übernehmen. Damit haben sie eine Doppelfunktion inne: Zum einen nehmen sie ihre Rolle als Gesellschafter:innen in der Gesellschafterversammlung wahr und leiten das operative Geschäft der Gesellschaft. Es ist ebenso möglich, einen oder eine externe Geschäftsführer:in einzustellen. Diesen oder diese bezeichnet man dann als Fremdgeschäfts:führerin.
Der/die Geschäftsführer:in kann selbst ein/e Gesellschafter:in sein. Ist dies nicht der Fall, dann hat die GmbH einen/eine sogenannte/n Fremdgeschäftsführer:in. Die Bestellung des/der Geschäftsführer:in wird durch einen mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss erwirkt, der von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird. Außerdem können in einem Geschäftsführeranstellungsvertrag alle notwendigen Absprachen zwischen den Gesellschafter:innen und Geschäftsführung getroffen werden.
Die Gesellschafterversammlung ist das wichtigste Organ der Gesellschaft. Sie ist eine Zusammenkunft aller Gesellschafter:innen einer GmbH, die die wichtigsten Entscheidungen und verbindliche Beschlüsse treffen. Ein Beschluss wird nur gefasst, wenn mindestens die Hälfte der Gesellschafter:innen eine Ja-Stimme dafür abgeben. Die Arbeitsweise der Gesellschafter:innen untereinander wird in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten. Außerdem beruft die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das operative Geschäft der Gesellschafter.
Die Erstellung des Gesellschaftsvertrages kann komplex sein. Lass Dich von unseren erfahrenen Anwälten und Anwältinnen beraten!
Die drei Organe der GmbH sind mit dem Aufsichtsrat vollständig. Dieser ist jedoch nur obligatorisch, wenn die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat ist eine Kontrollinstanz für die Geschäftsführung. Er ist damit betraut, die Unternehmensstrategie der Geschäftsführung zu überwachen und sicherzustellen, dass die Geschäftsführung das Interesse der Gesellschaft bestmöglich vertritt und dementsprechend handelt. Ziel des Organ ist es, Transparenz und Integrität in die Gesellschaftsführung zu bringen!
Die Organe der GmbH haben nicht nur verschiedene Rechte, sondern auch Verpflichtungen, die, wenn sie verletzt werden, zur Haftung führen können. Grundsätzlich musst Du erstmal verstehen, dass all diese Organe, wenn sie haften müssen, nur gegenüber der Gesellschaft als solche im Innenverhältnis haften. Bei Pflichtverletzungen gegenüber Dritten haftet die GmbH im Außenverhältnis selbst mit ihrem vollen Gesellschaftsvermögen.
Hier findest Du einen kurzen Überblick, wie es mit der Haftung der einzelnen Organe in der GmbH aussieht:
Die Organe einer GmbH – die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat – spielen eine zentrale Rolle in der Unternehmensführung. Jedes Organ hat spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten, die für die erfolgreiche Steuerung der Gesellschaft unerlässlich sind. Die Gesellschafterversammlung ist das Herzstück, das entscheidende Weichenstellungen vornimmt, während die Geschäftsführung die operative Umsetzung verantwortet. Der Aufsichtsrat sorgt für Kontrolle und Transparenz, insbesondere in größeren Unternehmen. Dabei ist es wichtig, die Haftung der einzelnen Organe zu beachten, da diese sowohl Rechte als auch Pflichten tragen, die bei Verletzungen zur Haftung führen können. Eine klare Struktur und gegenseitige Abstimmung sind entscheidend, um die Effizienz und Integrität der GmbH zu gewährleisten.
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