Viele Gründer:innen, die eine Gesellschaft gründen, entscheiden sich deswegen für die GmbH als Rechtsform, weil hiermit die Haftung auf die Höhe des Gesellschaftsvermögen fixiert wurde. In diesem Artikel erfährst Du, worauf Du achten musst, damit Du genau hiervon profitieren kannst. Es gilt, im Hinterkopf zu behalten, dass auch bei einer GmbH eine persönliche Haftung nicht komplett ausgeschlossen ist.
Das Grundprinzip der Haftung einer GmbH ist schnell erklärt: Auf der Basis einer beschränkten Haftung können die Gesellschafter:innen sich und ihr Privatvermögen schützen. Stattdessen bildet die Höhe des Gesellschaftsvermögens die Grenze. Hierbei gilt es zu beachten, dass diese Grenze erst ab der Handelsregistereintragung relevant wird. Solange sich Deine GmbH noch in Gründung befindet, haftest Du persönlich.
Vorweg: Die GmbH Haftung bezieht sich nicht auf das Privatvermögen – zumindest dann nicht, wenn Du Deinen Pflichten als Geschäftsführer:in nachkommst. Ist dies nicht der Fall, kann es durchaus sein, dass Geschäftsführer:innen die GmbH Haftung mit ihrem Privatvermögen übernehmen müssen.
Typische Beispiele, bei denen sich die GmbH Haftung nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen bezieht, sind:
Wenn Du eine GmbH gründen und wissen möchtest, was als Geschäftsführer:in alles auf Dich zukommt, kannst Du Dich gern von unserem Team unterstützen lassen.
Was Du beachten solltest: Der Begriff der “Geschäftsführung” ist nicht mit dem der “Gesellschafter:innen” gleichzusetzen. Die Gesellschafter:innen haben zumeist Anteile an der Gesellschaft, was bei einem Geschäftsführer oder einer Geschäftsführerin nicht der Fall sein muss. Es kann jedoch sein, dass einer der Gesellschafter:innen die Geschäftsführung übernimmt und somit zugleich Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in ist. Zur Geschäftsführung kann jedoch auch ein oder eine Fremdgeschäftsführer:in eingestellt werden, der oder die gerade nicht Gesellschafter:in ist.
Die vermögensverwaltende GmbH, auch vvGmbH genannt, hat als Unternehmensgegenstand die Vermögensverwaltung im Fokus. Sie ist nicht als eigenständige Rechtsform zu verstehen. Sie ist ebenfalls eine GmbH, die lediglich hinsichtlich ihres Unternehmensgegenstandes konkretisiert ist. So kann man beispielsweise innerhalb der vvGmbH steueroptimiert in Wertpapiere investieren oder Immobilien verwalten. Sie wird meist als Ein-Personen-GmbH gegründet und hat kein operatives Geschäft.
Wer kein umfassendes operatives Geschäft hat, verringert gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit der Haftung gegenüber Dritten, wie beispielsweise Kund:innen oder Lieferanten. Insgesamt ist das Haftungsrisiko einer vvGmbH von Natur aus minimiert.
Es bestehen dennoch Ausnahmen, die die Haftung mit dem Privatvermögen auslösen könnten im Falle der vvGmbH:
Grundsätzlich handelt es sich bei einer GmbH um eine juristische Person. Das bedeutet, dass die Handlungen, die unter ihr vollzogen werden, der GmbH direkt zugeordnet werden - und eben nicht direkt den Gesellschafter:innen.
Und genau deswegen müssen weder Gesellschafter:innen noch Geschäftsführer:innen in der Regel fürchten, mit ihrem Privatvermögen haften zu müssen.
Achtung: Das Stammkapital sollte nicht mit dem Begriff des Gesellschaftsvermögens verwechselt werden. Das Stammkapital ist Teil des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören alle vermögenswerten Posten Deines Unternehmens. Das bedeutet in der Praxis: Im Haftungsfall haftet die Gesellschaft nicht nur in Höhe ihrer eingezahlten Stammkapitaleinlage, sondern mit dem vollen Gesellschaftsvermögen!
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet in der Praxis, dass alle Verpflichtungen, die innerhalb der Gesellschaft eingegangen werden, der GmbH als juristische Person direkt zugeordnet werden. Für die Gesellschafter:innen bedeutet dies, dass sie grundsätzlich nicht unmittelbar mit ihrem privaten Vermögen haften.
Es gibt dennoch Ausnahmefälle, in denen die Gesellschafter:innen gegenüber der GmbH mit ihrem Privatvermögen haften können. Das ist der Fall bei:
Das solltest Du unbedingt beachten: Bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist Deine GmbH eine “Vorgründungsgesellschaft” und gilt als GmbH in Gründung (GmbH i.G.). In dieser Gründungsphase haften die Gesellschafter:innen für alle eingegangenen Verpflichtungen unbeschränkt persönlich.
Gerade während der Gründung einer GmbH ist es essentiell zu verstehen, was Du als Gesellschafter:in darfst und was nicht. Das Thema Haftung einer Kapitalgesellschaft hält viele Stolperfallen bereit und es ist unumgänglich sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Unser Team unterstützt Dich dabei, alle relevanten Haftungsfragen zu klären und Dein Haftungsrisiko so gering wie möglich zu halten!
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