Wieso wird eine GmbH ins Transparenzregister eingetragen? Das Transparenzregister hat den Zweck, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Hier erfährst Du, wie die Eintragung abläuft und was Du beachten solltest.
Das Transparenzregister wurde im Zuge der EU-Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür findet man in den § 18ff. des Geldwäschegesetzes.
Was Du als Gründer:in dazu wissen solltest, ist, dass die Eintragung in das Transparenzregister für einige Rechtsformen zwingend ist. Es ist neben der Handelsregistereintragung ein entscheidender Schritt zu Rechtskonformität Deines Unternehmens. Das Transparenzregister wird elektronisch geführt und wird durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt.
Hier findest Du die wichtigsten Infos für Dich als Gründer in aller Kürze:
Die Eintragung in das Transparenzregister ist für folgende Rechtsformen verpflichtend:
Bist Du Freiberufler oder einfacher eingetragener Kaufmann/frau oder eine GbR musst Du Dich nicht ins Transparenzregister eintragen lassen. Gerade bei einer GbR ergibt dies jedoch Sinn, vor allem wenn Du am Handelsverkehr nach außen tätig werden möchtest.
Die eigene GmbH in das Transparenzregister einzutragen, ist in Deutschland per Gesetz zwingender Gründungsschritt. Nur so kann garantiert werden, dass der wirtschaftlich Berechtigte der GmbH im Transparenzregister aufgeführt wird.
Wirtschaftlich berechtigt sind natürliche Personen mit wirtschaftlich beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen. Dies ist der Fall, wenn
Um Deine GmbH in das Transparenzregister einzutragen, musst Du folgende Schritte beachten:
Der Eintrag beinhaltet grundsätzlich 3 Schritte:
Step 1: Die Erstellung Deines Benutzerkontos
Step 2: Erfasse die Daten Deines Unternehmens:
Step 3: Lege die wirtschaftlich Berechtigten an:
Worauf Du unbedingt achten solltest: Es gibt viele Betrüger:innen, die Fake-Rechnungsforderungen stellen, besonders, wenn Deine Gesellschaft erstmals in das Transparenzregister eingetragen wurde. Die Eintragung selbst ist kostenlos und die Jahresgebühr beträgt 20,80 Euro. Die Fake-Rechnungen sind hoch professionell gefaked! Du solltest Dich immer vergewissern, dass die Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag versandt wurde. Im Zweifel: immer nachfragen!
Das Registrieren sowie die Eintragung an sich sind kostenfrei. Jedoch wird für den Eintrag selbst eine Jahresgebühr in Höhe von 20,80€ berechnet.
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Vor dem 1.08.2021 gab es eine sogenannte "Mitteilungsfiktion", nachdem die im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ihre Meldepflicht bereits erfüllt hatte mit den Angaben, die im Handelsregister zu finden waren.
Heute gibt es diese Mitteilungsfiktion nicht mehr, sodass heute für die GmbH ausnahmslos eine aktive Meldepflicht für das Transparenzregister besteht.
Du brauchst Unterstützung bei der Eintragung in das Register? Unser Team kümmert sich gerne um die Eintragung ins Transparenzregister.
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