Wann und wie trägt man eine GmbH in das Transparenzregister ein? - Wir zeigen es Dir

Wieso wird eine GmbH ins Transparenzregister eingetragen? Das Transparenzregister hat den Zweck, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Hier erfährst Du, wie die Eintragung abläuft und was Du beachten solltest.

Allgemein

Was ist das Transparenzregister? - Dein Überblick

Das Transparenzregister wurde im Zuge der EU-Geldwäsche-Richtlinie in Deutschland eingeführt (EU-Richtlinie 2015/849 vom 20. Mai 2015). Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür findet man in den § 18ff. des Geldwäschegesetzes. 

Was Du als Gründer:in dazu wissen solltest, ist, dass die Eintragung in das Transparenzregister für einige Rechtsformen zwingend ist. Es ist neben der Handelsregistereintragung ein entscheidender Schritt zu Rechtskonformität Deines Unternehmens. Das Transparenzregister wird elektronisch geführt und wird durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. 

Hier findest Du die wichtigsten Infos für Dich als Gründer in aller Kürze

  • Für die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) ist die Eintragung in das Transparenzregister ein zwingender Gründungsschritt. Die Eintragung in das Transparenzregister erfolgt nach der Eintragung in das Handelsregister.
  • In der Eintragung müssen alle Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil oder einer Stimmbeteiligung ab 25% eingetragen werden.
  • Sollten sich bezüglich der Kapital- oder Stimmrechtsanteilen Änderungen innerhalb der Gesellschaft ergeben, müssen diese direkt dem Transparenzregisterstelle mitgeteilt werden. 
Mitteilungspflicht

Welche Rechtsformen haben eine Mitteilungspflicht für das Transparenzregister?

Die Eintragung in das Transparenzregister ist für folgende Rechtsformen verpflichtend: 

Bist Du Freiberufler oder einfacher eingetragener Kaufmann/frau oder eine GbR musst Du Dich nicht ins Transparenzregister eintragen lassen. Gerade bei einer GbR ergibt dies jedoch Sinn, vor allem wenn Du am Handelsverkehr nach außen tätig werden möchtest. 

Wirtschaftlich Berechtigte

Die Meldepflicht - Wer sind wirtschaftlich Berechtigte?

Die eigene GmbH in das Transparenzregister einzutragen, ist in Deutschland per Gesetz zwingender Gründungsschritt. Nur so kann garantiert werden, dass der wirtschaftlich Berechtigte der GmbH im Transparenzregister aufgeführt wird. 

Wirtschaftlich berechtigt sind natürliche Personen mit wirtschaftlich beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen. Dies ist der Fall, wenn 

  • man als Eigentümer oder Gesellschafter über 25% der Geschäftsanteile hält oder
  • man als Eigentümer mehr als 25% der Stimmrechte kraft Gesellschaftsvertrag hat oder
  • man Geschäftsführer der Gesellschaft ist, falls kein Gesellschafter mehr als 25% des Stammkapitals hält.
Die Gründungschritte - Dein Überblick
Du möchtest den Überblick behalten bei Deiner Gründung? Mit unserer Checkliste für Gründer bist Du bestens informiert!
5-Schritte-Eintragung

Das Transparenzregister: Mit 5 Schritten zur Eintragung

Um Deine GmbH in das Transparenzregister einzutragen, musst Du folgende Schritte beachten: 

  • Ermittle alle wirtschaftlich Berechtigten der GmbH, welche ins Transparenzregister eingetragen werden müssen.
  • Erstelle ein Nutzerkonto auf www.tranzparenzregister.de.
  • Lege die eigene GmbH an und trage Adressdaten ein.
  • Füge die wirtschaftlich Berechtigten hinzu.
  • Halte das Transparenzregister bei Änderungen aktuell.
Leitfaden

Die Eintragung im Detail: Dein Leitfaden

Der Eintrag beinhaltet grundsätzlich 3 Schritte: 

Step 1: Die Erstellung Deines Benutzerkontos 

  • Das wird meistens durch den oder die Geschäftsführer:in getätigt. Derjenige, der das Konto erstellt, ist gleichzeitig auch der Kontoverwalter.
  • Der Kontoverwalter trägt nun folgende Daten ein: Vorname, Kontaktdaten des Kontoverwalters
  • Bei "Nutzungsziel" gibst die Eintragung in das Transparenzregister an
  • Dann gibst Du den Firmennamen und die Rechnungsadresse Deiner Gesellschaft an
  • Die Daten, die Du im Benutzerkonto anlegst sind noch nicht die Daten, die für die Transparenz Registereintragung verwendet werden 
    Prüfe Deine Daten und bestätige sie

Step 2: Erfasse die Daten Deines Unternehmens: 

  • Unter “Rechtseinheit zuordnen” suchst Du, durch Eingabe Deines Firmennamens, den Du beim Handelsregister angegeben hast, Dein Unternehmen
  • So wird Dein Unternehmen dem Transparenzregister Eintrag zugeordnet 
    Ergänze im Folgenden Deine Unternehmensdaten 
    Zum Schluss klickst Du auf “Rechtseinheit anlegen”

Step 3: Lege die wirtschaftlich Berechtigten an: 

  • Da du zum ersten Mal einen Tranzparenzregistereintrag tätigst, klicke auf “Erstmalig wirtschaftlich Berechtigte zu dieser Rechtseinheit mitteilen”
  • Dann gibst Du an seit wann die betroffene Person wirtschaftlich Berechtigter ist
  • Nun wählst Du aus, ob die Person tatsächlich (mindestens 25% Anteile oder mindestens 25% Stimmrecht in der Gesellschaft) oder fiktiv (gesetzliche Vertreter, beispielsweise die Geschäftsführung) wirtschaftlich berechtigt ist
    Alle wirtschaftlich Berechtigten werden mit persönlichen Daten und Kapital- und Stimmrechtsanteil erfasst
  • Dann erhältst Du eine Übersicht von allen angelegten wirtschaftlich Berechtigten 

Worauf Du unbedingt achten solltest: Es gibt viele Betrüger:innen, die Fake-Rechnungsforderungen stellen, besonders, wenn Deine Gesellschaft erstmals in das Transparenzregister eingetragen wurde. Die Eintragung selbst ist kostenlos und die Jahresgebühr beträgt 20,80 Euro. Die Fake-Rechnungen sind hoch professionell gefaked! Du solltest Dich immer vergewissern, dass die Rechnung vom Bundesanzeiger Verlag versandt wurde. Im Zweifel: immer nachfragen!

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Kosten

Kostet es Geld, im Transparenzregister eine Eintragung der GmbH vorzunehmen?

Das Registrieren sowie die Eintragung an sich sind kostenfrei. Jedoch wird für den Eintrag selbst eine Jahresgebühr in Höhe von 20,80€ berechnet.

Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen unterstützen Dich gerne bei Deinem Gründungsvorhaben. Buche Dir jetzt Dein passendes Paket!

Ausnahmen

Transparenzregister und GmbH: Gibt es Ausnahmen?

Vor dem 1.08.2021 gab es eine sogenannte "Mitteilungsfiktion", nachdem die im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften ihre Meldepflicht bereits erfüllt hatte mit den Angaben, die im Handelsregister zu finden waren. 

Heute gibt es diese Mitteilungsfiktion nicht mehr, sodass heute für die GmbH ausnahmslos eine aktive Meldepflicht für das Transparenzregister besteht. 

Du brauchst Unterstützung bei der Eintragung in das Register? Unser Team kümmert sich gerne um die Eintragung ins Transparenzregister. 

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Eintragung der GmbH im Transparenzregister - Dein Leitfaden und Deine Gründung.
Das Registrieren sowie die Eintragung an sich sind kostenfrei. Jedoch wird für den Eintrag selbst eine Jahresgebühr in Höhe von 20,80€ berechnet.
Folgende Rechtsformen sind zur Eintragung verpflichtet: UG (haftungsbeschränkt), GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) und GmbH & Co. KG, PartG (Partnerschaftsgesellschaften mit und ohne beschränkter Berufshaftung), Vereine
Das Transparenzregister erfasst sowohl persönliche Daten über den Kontoverwalter, Daten der Gesellschaft wie beispielsweise Sitz und Firma, als auch persönliche Daten zu den wirtschaftlich Berechtigten.
Wirtschaftlich Berechtigte sind natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.
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