Wer eine vermögensverwaltende GmbH gründen möchte, sollte einige Details beachten. Wusstest Du, dass Du mithilfe dieser Rechtsform sogar Steuern sparen kannst? In diesem Artikel beantwortet Dir unser Team viele Fragen zu diesem spannenden Thema.
Du bist schon jetzt überzeugt und möchtest eine vvGmbH gründen? In diesem Fall empfehlen wir Dir eine Kontaktaufnahme mit Ride Capital.
Heutzutage entscheiden sich immer mehr Gründer:innen dazu, eine vermögensverwaltende GmbH, manchmal parallel zu einem bestehenden Start-Up, zu gründen – unter anderem wegen der steuerlichen Vorteile, die mit dieser Unternehmensform verbunden sind.
Die Hürden, die im Zuge der Gründung überwunden werden müssen, sind zudem vergleichsweise gering. Dennoch musst Du natürlich einige Details beachten.
Die vvGmbH unterscheidet sich strukturell nicht von einer “normalen GmbH”. Es handelt sich lediglich um eine speziellere Form der GmbH mit einem besonderen Unternehmenszweck. Die vermögensverwaltende GmbH produziert keine Produkte im klassischen Sinne oder bietet Service oder Dienstleistungen an. Im Mittelpunkt der vvGmbH steht die Verwaltung von Vermögen. Welche Form dieses Vermögen hat, kann variieren. Dabei kann es sich um Wertpapiere, Aktien oder Immobilienverwaltung handeln.
Die vvGmbH übernimmt die Vermögensverwaltung zumeist als Tochtergesellschaft einer Holding, wobei die Muttergesellschaft die Beteiligung, die sie an unterschiedlichen Unternehmen hält, bündelt. Dabei ergeben sich viele steuerrechtliche Vorteile und eine grundlegend vereinfachte Verwaltung der Vermögenswerte und -gegenstände in der Gesellschaft.
Hier unterscheidet sich die vermögensverwaltende GmbH nicht von der klassischen GmbH. Die Voraussetzungen zur Gründung sind gleich. Das bedeutet:
Bei der Gründung rund um die vermögensverwaltende GmbH müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Gleichzeitig stellt sich natürlich die Frage, wann es sich überhaupt lohnt, eine vvGmbH zu gründen.
Als Faustregel gilt: Hilft die vermögensverwaltende GmbH dabei, mehr Steuern zu sparen, als dass sie Kosten verursacht, solltest Du Dich definitiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Wende Dich für weitere Informationen gern an Ride Capital.
Auch hier gleicht die vvGmbH der GmbH. Als Gründer:in musst Du in beiden Fällen ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro nachweisen. Bei der Gründung reicht es wie bei einer klassischen GmbH ebenfalls aus, die Hälfte, also 12.500 Euro einzuzahlen. Der Rest kann im weiteren Geschäftsverlauf eingezahlt werden. Welche:r Gesellschafter:in wie viel einbringt, ist unerheblich. Die aufgebrachte Summe soll Gläubiger:innen vor Verlusten schützen.
Übrigens: Wusstest Du, dass Du das Stammkapital auf deinem Geschäftskonto nicht liegen lassen musst? Du kannst das Stammkapital verwenden, um Gründungskosten zu decken, weitere Investitionen für die GmbH zu tätigen und ein Geschäftsführergehalt auszuzahlen. Das Stammkapital ist keine unantastbare Geldsumme auf Deinem Geschäftskonto!
Wie bereits weiter oben erwähnt, dient eine Vermögensverwaltungs GmbH tatsächlich ausschließlich der Vermögensverwaltung. Daher gehört sie nicht zum Gewerbe und zahlt dementsprechend auch keine Gewerbesteuer.
Im Rahmen der Gründung gilt es jedoch, zu bedenken, dass Du als Geschäftsführer:in dennoch 15 Prozent Körperschaftssteuer zahlen musst.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle erwähnt, dass die vermögensverwaltende GmbH auch Nachteile mit sich bringen kann. So ist dieses Konzept ausschließlich für den langfristigen Vermögensaufbau gedacht. Die Gründungskosten sind, letztendlich wegen des Stammkapitals, höher als bei anderen Geschäftsformen. Zudem bist Du dazu verpflichtet, Deine Jahresabschlüsse zu veröffentlichen und dementsprechend transparent zu handeln.
Wer den Vermögensaufbau im Fokus hat, ist vor allem durch eines gebremst: Die Steuerlast. Wer privat in Aktien investiert, zahlt 26,38% Steuern, aus die daraus resultierenden Überschüsse. Gerade in der vvGmbH kannst Du jedoch die hohe Kapitalertragssteuer umgehen: Auf Gewinne im Betriebsvermögen aus Aktienkursgewinnen zahlst Du effektiv nur 1,54% an Steuern.
Auch Trading mit Termingeschäften kann interessant sein: Als Privatperson kannst Du lediglich Verluste bis zu einer Grenze von 20.000 Euro verrechnen. Innerhalb Deiner Gesellschaft existiert diese Obergrenze nicht.
Vorsicht ist geboten: Die vvGmbH und das Investieren klingen sehr verlockend und vielversprechend. Du solltest bedenken, dass die Gewinne aus diesen Investitionen Deiner Gesellschaft zugutekommen. Mit den Überschüssen kannst Du in weitere Projekte investieren. Erstrebst Du eine Auszahlung dieser Gewinne an Dich als Privatperson, fallen die üblichen Steuern wiederum an.
Die Gründung einer vvGmbH kann sich in steuerlicher Hinsicht lohnen. In vielen Bereichen finden sich Gemeinsamkeiten mit der klassischen GmbH.
Zu beachten gilt es in jedem Fall, dass die vermögensverwaltende GmbH vom operativen Geschäft ausgeschlossen ist. Genau das spiegelt sich auch im Handelsregistereintrag wider. Unser Partner Ride Capital zeigt Dir, worauf Du achten solltest, damit die Gründung Deiner vvGmbH so unkompliziert wie möglich verläuft.
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