Wenn Du eine GmbH gründen möchtest, benötigst Du Stammkapital. Mit diesem wird eine beschränkte Haftung der Gesellschafter:innen gewährleistet.
Aber wie viel Stammkapital muss bei der GmbH-Gründung eigentlich zur Verfügung stehen? Und was passiert mit dem Stammkapital bei der GmbH-Auflösung? In den folgenden Abschnitten erhältst Du Antworten auf diese und weitere Fragen.
Bei der Gründung einer GmbH als Start in Deine Selbstständigkeit musst Du einige Punkte beachten. Besonders wichtig ist das Mindest-Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro. Wenn Du möchtest, kannst Du natürlich auch mehr einzahlen.
Und auch, wenn es ein wenig ernüchternd klingen mag: Eine GmbH ohne Stammkapital gibt es nicht. Sicherlich hast Du jedoch schon einmal von der 1-Euro-GmbH gehört. Dieser Name täuscht. Rechtlich betrachtet handelt es sich hierbei um eine UG. In den folgenden Abschnitten findest Du viele Infos, die für Gründer:innen einer GmbH früher oder später wichtig werden.
Das Stammkapital einer GmbH ist das Eigenkapital, das die Gesellschafter:innen einer GmbH oder auch einer UG (haftungsbeschränkt) bei einer Gründung insgesamt einbringen müssen. Vielleicht hast du schon mal den Begriff des gezeichneten Kapitals gehört, was ein Oberbegriff für das Stammkapital ist. Grundsätzlich kannst Du Dir merken, dass dieses Kapital zur Sicherheit für Gläubiger dient, das heißt anderen Unternehmen oder Personen, denen Dein Unternehmen etwas schuldet. Das Stammkapital spielt für die GmbH eine besondere Rolle, da die Gesellschafter:innen einer GmbH nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Lediglich die Gesellschaft als juristische Person steht mit ihrem voll umfassenden Gesellschaftsvermögen für Schulden innerhalb der Gesellschaft ein.
Achtung: Das Stammkapital sollte nicht mit dem Begriff des Gesellschaftsvermögens verwechselt werden. Das Stammkapital ist Teil des Gesellschaftsvermögens. Zum Gesellschaftsvermögen gehören alle vermögenswerten Posten Deines Unternehmens. Das bedeutet in der Praxis: Im Haftungsfall haftet die Gesellschaft nicht nur in Höhe ihrer eingezahlten Stammkapitaleinlage, sondern mit dem vollen Gesellschaftsvermögen!
Wie weiter oben erwähnt, liegt das Mindeststammkapital einer GmbH bei 25.000 Euro. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Du die gesamte Summe nicht auf einmal aufbringen musst. Das bedeutet, dass Du Deine GmbH bereits mit 12.500 Euro gründen kannst. Du solltest lediglich im Hinterkopf behalten, dass Du die restliche Summe natürlich später einzahlen musst. Ansonsten haften alle Gesellschafter:innen für die Differenz bis zu 25.000 Euro mit ihrem Privatvermögen.
Grundsätzlich wird das Stammkapital auf das Geschäftskonto der GmbH eingezahlt. Es gibt jedoch auch Alternativen: Es ist möglich, das Stammkapital als Sacheinlage zu leisten. Sacheinlagen sind Vermögensleistungen, die nicht als Geldwert eingelegt werden. Auch eine Mischform aus Bar- und Sacheinlage ist möglich.
Für eine Sachgründung sind beispielsweise folgende Vermögensgegenstände möglich:
Wichtig: Damit nachgewiesen werden kann, dass die Sacheinlagen einen bestimmten Wiederbeschaffungswert- oder Ertragswert haben, der Wert richtig geschätzt wurde und angemessen ist, muss von den Gesellschafter:innen ein sogenannter Sachgründungsbericht erstellt werden. Dieser wird im Gesellschaftsvertrag festgehalten, sodass Art und Nennbetrag der Geschäftsanteile, die als Sacheinlage erbracht werden, klar zugeordnet werden können.
Die Einzahlung Deines Stammkapitals beeinflusst die Liquidität Deines Unternehmens nicht. Das Geld, das Du in diesem Zusammenhang für Deine GmbH nutzt, ist natürlich nicht verloren. Du kannst es investieren, um Dein Unternehmen weiter voranzubringen. Hierbei bist Du an keine bestimmten Grenzen gebunden. Das bedeutet, dass Du mit den kompletten 25.000 Euro haushalten kannst. Viele Unternehmer:innen investieren einen Teil in Aktien.
Wusstest Du schon? Du kannst das Stammkapital nutzen, um Deine GmbH-Gründungskosten zu decken! Bei Deiner Gründung werden viele Kosten auf Dich zukommen: Du musst an Notar- und Registerkosten, an Rechtsberatungskosten und vieles mehr denken. Für die Deckung dieser Kosten kannst Du ebenfalls auf Dein eingezahltes Stammkapital zurückgreifen. Das Stammkapital ist keineswegs ein Vermögenswert, der unangetastet auf Deinem Unternehmenskonto verbleiben muss!
Mit einer Erhöhung des Stammkapitals der GmbH kannst Du Deine Bonität gegenüber Kreditgebern verbessern und eine bessere Position gegenüber Deinen Gläubiger:innen einnehmen. Außerdem steigerst Du gleichzeitig Dein Gesellschaftsvermögen und somit indirekt die Haftungsmasse Deines Unternehmens. Das kann das Vertrauen bei Deinen Gläubigern erhöhen.
Aber was benötigt man, um das Stammkapital zu erhöhen? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Du einen Gesellschafterbeschluss über die Stammkapitalerhöhung treffen musst. Außerdem bedarf es der entsprechenden Änderung des GmbH-Gesellschaftsvertrages. Es muss klar geregelt werden, welcher Gesellschafter:in welche Geschäftsanteile aus der Kapitalerhöhung übernimmt. Dies muss wiederum notariell beurkundet werden.
Bei der Herabsetzung des Stammkapitals läuft es ähnlich: Zur Herabsetzung benötigt man einen Gesellschafterbeschluss, der öffentlich bekannt gemacht wird. Zudem müssen sämtliche Gläubiger:innen der GmbH der Herabsetzung zustimmen. Kommt es dazu, dass Gläubiger:innen nicht zustimmen sollten, müssen die Ihnen zustehenden Forderungen zuerst befriedigt werden. Danach ist die Herabsetzung weiterhin möglich.
Grundsätzlich gilt: Sowohl bei der Herabsetzung als auch bei der Erhöhung des Stammkapitals ist eine notarielle Beurkundung notwendig. Dabei darf das Mindeststammkapital der GmbH in Höhe von 25.000 Euro niemals unterschritten werden. Bei einer Unterschreitung des Mindeststammkapitals müsste die GmbH Insolvenz anmelden.
Du möchtest von der Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft profitieren, hast jedoch nicht die notwendigen Mittel, um das Mindeststammkapital zu decken? Das ist kein Problem: Es gibt Alternativen zur GmbH. Für Dich könnte auch die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) interessant sein. Sie wird auch oft die kleine Schwester der GmbH oder Mini-GmbH genannt. Grundsätzlich funktioniert die UG (haftungsbeschränkt) wie eine GmbH, mit dem einzigen Unterschied, dass zu ihrer Gründung fast kein Mindeststammkapital notwendig ist - Sie kann bereits zu einem Nominalwert von 1 Euro gegründet werden.
Was Du unbedingt bedenken solltest: Die UG (haftungsbeschränkt) klingt zunächst sehr verlockend. Wer möchte nicht von allen Vorteilen der GmbH profitieren, ohne 25.000 Euro zur Gründung aufbringen zu müssen? Drei Punkte solltest Du berücksichtigen:
Löst sich die GmbH auf, erhalten die Gesellschafter:innen das verbleibende Stammkapital zurück. Wichtig: Bevor die entsprechende Summe an die einzelnen Gesellschafter:innen zurückgezahlt werden kann, müssen alle offenen Forderungen aus Verbindlichkeiten der GmbH gezahlt werden. Verbleiben offene Forderungen von Gläubiger:innen, müssen diese zunächst befriedigt werden. Im Falle der Insolvenz verbleibt vom eingezahlten Stammkapital meist nichts mehr und wird im Zuge der Liquidation der GmbH genutzt, um offene Forderungen zu begleichen.
Das Stammkapital einer GmbH ist flexibler verwendbar, als die meisten Gründer:innen glauben. Es kann verwendet werden, um Gründungskosten zu decken oder um weiter in Deine GmbH zu investieren.
Hast Du Fragen zum Stammkapital oder zur Gründung Deiner GmbH? Unser Team unterstützt Dich bei allen wichtigen Schritten. Auf unserer Website kannst Du verschiedene Gründungspakete buchen, die optimal auf Deine Bedürfnisse abgestimmt sind. Im Mitgliederbereich findest Du zudem hilfreiche Tools und Ressourcen, um Deine Gründung erfolgreich voranzutreiben.
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