AG gründen – Dein Weg zu mehr Wachstum und Erfolg

Eine Aktiengesellschaft zu gründen, bietet Dir eine Basis für Professionalität, Kapitalgewinnung und nachhaltiges Wachstum. Sie ermöglicht Dir Zugang zu frischem Kapital, erhöht Deine Reputation und schafft eine solide Grundlage für langfristigen Erfolg, gerade für große Unternehmen. 

Allgemein

Was ist eine Aktiengesellschaft?

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, wie auch die GmbH und UG (haftungsbeschränkt). Auch diese Rechtsform profitiert von einer Haftungsbeschränkung. Das bedeutet in der Praxis: Nur die Gesellschaft haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der Gesellschafter:innen bleibt unberührt. 

Die AG ist eine Unternehmensform, bei der das Kapital in einzelne Aktien aufgeteilt wird. Diese Gesellschaftsform ist eine eigenständige juristische Person, die unabhängig von ihren Eigentümern agiert. Eine AG kann auch von nur einer Person gegründet werden, die in diesem Fall die Funktion des Vorstands übernimmt. Allerdings ist die Einrichtung von mindestens Aufsichtsräten zwingend erforderlich.

Die Gründung einer AG ist mit komplexen Formalitäten verbunden und erfordert eine sorgfältige Planung. Auch im laufenden Betrieb sind die Pflichten umfangreicher als bei anderen Rechtsformen. Daher ist es ratsam, bereits vor der Gründung rechtliche und notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Prozess optimal zu gestalten.

Die Vorteile einer AG liegen insbesondere in ihrem professionellen Auftreten: Geschäftspartner:innen verbinden diese Gesellschaftsform mit finanzieller Stabilität und Vertrauen. Zudem bieten die handelbaren Aktien eine flexible Möglichkeit, Anteile des Unternehmens zu übertragen – ein entscheidender Vorteil bei Fragen der Nachfolgeregelung oder beim Einstieg neuer Investoren.

Überblick

Die wichtigsten Fakten der AG im Überblick

Hier findest Du die wichtigsten Infos über die Aktiengesellschaft im Überblick: 

  • Kapitalstruktur: Vermögen der AG wird in Aktien aufgeteilt.

  • Rechtsform: Eigenständige juristische Person, unabhängig von den Eigentümern.

  • Gründung: Möglich durch eine Einzelperson (als Vorstand), jedoch erforderlich: mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder.

  • Gründungsaufwand: Komplexere Formalitäten im Vergleich zu anderen Rechtsformen.

  • Pflichten: Umfangreiche laufende Verpflichtungen im Betrieb.

  • Gremien: eine AG besteht aus drei unabhängigen Gremien: Einem Vorstand, Aufsichtsrat und der Hauptversammlung 

  • Vorteile:

    • Professionelles Image und Vertrauen bei Geschäftspartner*innen.

    • Aktien ermöglichen flexible Anteilsübertragungen (z. B. bei Nachfolge oder Investorenbeteiligung).

Grundkapital

Das Grundkapital der AG - Was Gründer:innen wissen sollten

Du hast sicherlich schon gehört, dass die Aktiengesellschaft ein hohes Mindeststammkapital voraussetzt: 50.000 Euro. Bei einer Aktiengesellschaft spricht man auch von dem “Grundkapital”. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt und meist von den Kapitalgeber:innen durch die Übernahme dieser Aktien aufgebracht. Diese Kapitalgeber:innen werden hierdurch zu den “Aktionär:innen” und sind Miteigentümer:innen der Gesellschaft und haben diverse Mitbestimmungsrechte. Ähnlich wie bei der GmbH genügt es, bei der Gründung zunächst 12.500 Euro einzuzahlen, was einem Viertel des Aktien-Nennbetrags entspricht. Der Rest kann später eingezahlt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt haften die Aktionär:innen jedoch jeweils in der Höhe ihrer Anteile, bis die Stammkapitalsumme vollständig auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde.

Organe

Die Organe der Aktiengesellschaft (AG) - Wie sie zusammenspielen

Es gibt drei unabhängige Gremien der Aktiengesellschaft, die als Organe agieren: 

  • den Vorstand 

  • den Aufsichtsrat 

  • die Hauptversammlung. 

Der Vorstand übernimmt die Leitung der Geschäfte und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen. Er besitzt die Geschäftsführungsbefugnis und die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Überschreitet die Aktiengesellschaft ein Grundkapital von 3 Millionen Euro, muss der Vorstand aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestimmt. Der Vorstand muss dem Aufsichtsrat regelmäßig über sein Handeln Bericht erstatten. 

Der Aufsichtsrat fungiert als Kontrollgremium gegenüber dem Vorstand. Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und ist zusätzlich für die Überprüfung des Jahresabschlusses und Lagebericht innerhalb der Hauptversammlung zuständig. 

Die Hauptversammlung ist das oberste Beschlussorgan der Aktiengesellschaft. Sie ist eine Versammlung aller Aktionär:innen, die dort ihr Stimmrecht ausüben. Die Hauptversammlung beschließt beispielsweise die Wahl des Aufsichtsrats, gibt Zustimmung zur Verwendung des Bilanzgewinns und weiteren Kapitalverwendungsmaßnahmen.

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Gründung

Die Gründung einer Aktiengesellschaft - Die 5 Schritte im Überblick

Welche wichtigen Schritte notwendig sind, um eine Aktiengesellschaft zu gründen, hat unser Team Dir in folgender Übersicht zusammengestellt: 

  1. notarielle Beglaubigung der Aktienübernahme und Satzung

Die Aktiengesellschaft benötigt einen Gesellschaftsvertrag. Dieser Gesellschaftsvertrag wird auch Satzung genannt und es bedarf zu seiner Gültigkeit einer notariellen Beurkundung. Bis zur Beurkundung ist das Unternehmen rechtlich gesehen eine "Vorgründungsgesellschaft". Hier solltest Du als Gründer:in vorsichtig sein: Die Haftungsprivilegien der Kapitalgesellschaft entfalten in diesem Stadium keine Wirkung. Die Gründer:innen haften mit ihrem privaten Vermögen unbeschränkt. 

Erst mit der Beglaubigung der Satzung und offizieller Übernahme der Aktien durch die Aktionär:innen, wird die Vorgründungsgesellschaft zu einer Aktiengesellschaft in Gründung, die den passenden Namenszusatz (“in Gründung”) tragen muss. Auch in diesem Stadium haften die Gründer:innen persönlich. 

  1. Gründungsberichtsprüfung und Aufsichtsratssitzung

Mit der ersten Aufsichtsratssitzung wird durch einen oder eine Stellvertreter:in der Vorstand bestellt und der Gründungsbericht geprüft. Manchmal kann es notwendig sein, dass eine unabhängige Stelle eine Wirtschaftsprüfung durchführt. 

  1. Stammkapitaleinzahlung und Eröffnung eines Geschäftskontos

Ist der Gründungsbericht geprüft, wird ein Geschäftskonto eröffnet und das Stammkapital eingezahlt. Die Bescheinigung der EInzahlung wird zur Anmeldung und als Nachweis für das Handelsregister verwendet. 

  1. Handelsregistereintragung 

Mit der Eintragung im Handelsregister wurde die AG rechtswirksam gegründet. Alle Verbindlichkeiten, für die die Gründer:innen vorerst privat eingestanden haben, gelten nun gegen und für die AG. 

  1. Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt 

Zum Schluss bedarf es einer Anmeldung bei den örtlichen Behörden: dem Gewerbe- und Finanzamt.

Vor- und Nachteile

Vor- und Nachteile einer AG – Wie Du die richtige Entscheidung triffst

Die Gründung einer Aktiengesellschaft bringt zahlreiche Überlegungen mit sich, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Diese Rechtsform eröffnet attraktive Möglichkeiten, birgt jedoch auch spezifische Herausforderungen, die es zu beachten gilt. Ein klarer Blick auf die Vor- und Nachteile hilft Dir dabei, herauszufinden, ob die AG die passende Wahl für Deine unternehmerischen Ziele ist. Unser Team hat die die Vor- und Nachteile auf einen Blick zusammengefasst:

Vorteile Nacheile 
Börsengang: Da das Vermögen der Aktiengesellschaft in Aktien aufgeteilt wird, ist es möglich, mit Deiner Gesellschaft an die Börse zu gehen. Starke Reglementierung: Im Gegensatz zur GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist die Aktiengesellschaft die wohl am stärksten reglementierte Kapitalgesellschaft. Diese Vorschriften sind überwiegend im Aktiengesetz (AktG) wiederzufinden
Reputation: Aufgrund der besonderen Liquidität der AKtiengesellschaft mit einem Blick auf ihr sehr hohes Stammkapital (50.000 Euro), genießt die AG ein besonders hohes Ansehen bei Kund:innen und Investor:innen. Gründungskosten: Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist mit hohen Gründungskosten verbunden. Gerade das Mindeststammkapital von 50.000 Euro, die zur Gründung notwendig sind, schreckt viele Gründer:innen ab. Dieses Stammkapital wird auch Grundkapital genannt und wird in Form von Aktien von den Gesellschafter:innen, den Aktionär:innen, aufgebracht. Weitere Kosten verursachen die Notar- und Eintragungsgebühren.
Haftung: Die AG ist eine Kapitalgesellschaft, weshalb die von einer Haftungsbeschränkung profitiert. Das schützt das Privatvermögen der Gesellschafter:innen. Komplexität der Gründung: Die Gründung einer AG ist sehr formal. Dementsprechend bedarf es einige Zeit bis die Gesellschaft tatsächlich gegründet ist. Der Gründungsprozess selbst, ähnelt stark dem der GmbH.
Vertrauen und Sicherheit: Der Aktiengesellschaft unterliegt einer klaren Gewaltenteilung zwischen dem Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Der Vorstand der AG handelt eigenverantwortlich und ist nicht an Weisungen der Aktionär:innen oder Aufsichtsrat gebunden. Verwaltung und laufender Betrieb: Durch die starke Reglementierung der AG kommt mit der Gründung einer AG ein hoher Aufwand für die Verwaltung einher. Zu diesen Pflichten gehört beispielsweise das jährliche Abhalten der Hauptversammlungen, wo der Jahresabschluss den Aktionär:innen vorgelegt wird.
Zugriff auf Eigenkapital: Die AG zeichnet sich durch eine relative Unabhängigkeit von Fremdkapital aus, da Gründung und mögliche Börsengänge durch den Verkauf von Aktien an die Aktionär finanziert werden. Benötigt das Unternehmen später zusätzliches Kapital, kann die Hauptversammlung flexibel und zügig eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien beschließen. Buchhaltung, Bilanzierung und Publizität: Die AG ist ein Handelsunternehmen und ist zu einer doppelten Buchführung, der Erstellung eines Jahresabschlusses und einer Bilanzierung mit Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Der Jahresabschluss muss wiederum im Zuge der Publizitätspflicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.
Übertragung von Aktien: Die Aktionär:innen haben innerhalb der Hauptversammlung mit ihrem Stimmrecht einen Einfluss auf die Gesellschaft. Gleichzeitig sind sie nicht von den Gesellschafter:innen abhängig. Der Verkauf von ihren Anteilen beispielsweise bei einem Ausstieg können unkompliziert verkauft oder an andere Aktionär:innen übertragen werden.  

 

Rechtsform

Die Aktiengesellschaft - Die passende Rechtsform für Dich?

Die Aktiengesellschaft ist eine komplexe Rechtsform mit vielen Rechten und Pflichten. Daher wird sie oft nur von großen Unternehmen gegründet, die einen hohen Kapitalbedarf erfordern. Wer also bereits ein großes Unternehmen anstrebt, kann mit der AG seinen Kapitalbedarf über den Kapitalmarkt finanzieren und, falls erwünscht, sogar einen Börsengang anstreben. Die AG bietet eine scharfe Trennung zwischen den Anteilsinhabern und dem Management.

Fazit

Fazit – Die AG als Grundlage für langfristigen Erfolg

Die Gründung einer AG ist anspruchsvoll, eröffnet jedoch zahlreiche Möglichkeiten für professionelles Wachstum und Kapitalbeschaffung. Mit ihrem hohen Ansehen, der Haftungsbeschränkung und der Flexibilität im Eigenkapitalzugang ist die AG eine ideale Rechtsform für Unternehmer:innen mit großen Visionen. Wer die formalen Anforderungen und laufenden Pflichten nicht scheut, kann von den Vorteilen dieser Gesellschaftsform nachhaltig profitieren.

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema AG gründen – Vorteile, Nachteile und der Weg zum Erfolg und Deine Gründung.
Für die Gründung einer AG sind mindestens 50.000 € Grundkapital erforderlich, sowie eine Satzung, die notariell beurkundet wird. Zudem müssen ein Vorstand, ein Aufsichtsrat und eine Hauptversammlung eingerichtet werden.
Die Gründung beginnt mit der Erstellung der Satzung und der Einzahlung des Grundkapitals. Anschließend folgt die notarielle Beurkundung und der Eintrag ins Handelsregister.
Eine AG bietet die Möglichkeit, Kapital über Aktionäre zu beschaffen, und die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Zudem eignet sie sich gut für größere Unternehmen mit komplexen Strukturen.
Die Kosten für die Gründung einer AG (ausgenommen des Grundkapitals) liegen je nach Umfang bei etwa 2.000 bis 5.000 €. Dazu zählen unter anderem Notarkosten, Gebühren für den Handelsregistereintrag und eventuelle Beratungskosten.
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