Kapitalgesellschaften sind besonders attraktiv für Gründer:innen. Egal ob GmbH, UG haftungsbeschränkt oder die AG, sie haben eines gemeinsam: Sie profitieren von einer Haftungsbeschränkung. Wer gründet, sollte auch alle Steuern im Blick haben. Unser Team erklärt dir alles Wichtige rund um das Thema Umsatzsteuer in Kapitalgesellschaften.
Wer eine Kapitalgesellschaft gründet, sollte alle Steuern im Blick haben. Eine dieser Steuern ist die Umsatzsteuer. Hier findest Du einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Umsatzsteuer:
Mit der Umsatzsteuer werden nahezu alle Konsumgüter und Dienstleistungen in Deutschland besteuert. Diese Steuer wird grundsätzlich vom Verbraucher bezahlt. Der reguläre Steuersatz liegt je nach Ware und Dienstleistung entweder bei 19% oder 7%. Diese Steuereinnahmen behältst Du als Unternehmer:in jedoch nicht selbst, sie wird an das Finanzamt und damit an den Staat gezahlt.
Wer Waren oder Dienstleistungen an Konsumenten verkauft, muss auch die Umsatzsteuer zahlen. § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes präzisiert, dass Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, steuerpflichtig sind.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Du in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig bist. Wenn Du Kleinunternehmer:in bist und Dein Umsatz im Rahmen eines bestimmten Freibetrags liegt, bist Du umsatzsteuerbefreit.
In Deutschland gibt es zwei verschiedene Steuersätze, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben werden können: 19% und 7%.
Der sogenannte Regelsteuersatz liegt bei 19%. Dieser Steuersatz gilt für die “höherwertigen” Waren und Dienstleistungen. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge, Schuhe, Kleidung, Medikamente und vieles mehr. Die Produkte des Grundbedarfs werden hingegen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert. Dazu gehören beispielsweise Leitungswasser, Hotelübernachtungen, Kino- und Fahrkarten.
Es ist ratsam, den entsprechenden Steuersatz immer auf Deinen Rechnungen inklusive Deiner Steuernummer anzugeben. Außerdem gilt für Unternehmer:innen eine Aufzeichnungspflicht. Dieser kannst Du nachkommen, indem Du Rechnungen und und Buchungsbelege für mindestens zehn Jahre aufbewahrst.
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