Steuern sind für viele Gründer:innen einer UG ein eher unbeliebtes Thema. Dennoch ist es essenziell, sich bereits vor der Gründung mit den steuerlichen Verpflichtungen auseinanderzusetzen, um eine solide Basis für die Existenzgründung zu schaffen. Wir unterstützen Dich dabei mit wichtigen Informationen zu Steuern und Abgaben, damit Dein Start ins Unternehmertum erfolgreich gelingt.
Bei Begriffen wie Besteuerung, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer oder Solidaritätszuschlag kann man sich als Existenzgründer:in schnell überfordert fühlen. Auch wenn das Thema Steuern nicht Dein Lieblingsthema ist, solltest Du Dich damit auseinandersetzen: Ein Unternehmen lässt sich ganzheitlich und langfristig nur planen, wenn die steuerlichen Grundlagen stimmen.
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Eine UG (haftungsbeschränkt) muss Steuern ab dem Zeitpunkt zahlen, an dem sie offiziell gegründet und im Handelsregister eingetragen wurde. Dies betrifft insbesondere die Gewerbesteuer, die abhängig vom Gewinn der Gesellschaft sowie dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde ist. Sobald die UG beim Gewerbeamt angemeldet wurde, greift die Gewerbesteuerpflicht.
Die Körperschaftsteuer, die in Höhe von 15 % auf den Gewinn anfällt, ist ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Gründung zu entrichten. Zudem wird bei der Gewinnverteilung Kapitalertragsteuer (25 %) fällig, die auf Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter erhoben wird.
Im Falle der Umsatzsteuer gilt die Regelung, dass eine UG umsatzsteuerpflichtig ist, wenn ihre Umsätze bestimmte Schwellenwerte überschreiten.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft. Als juristische Person unterliegt sie den Regelungen des Körperschaftssteuergesetzes (KStG).
Außerdem ist die UG umsatz- und gewerbesteuerpflichtig. Hat die Gesellschaft mehrere Mitarbeitende, muss die Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Bei Gewinnausschüttung wird außerdem die Kapitalertragsteuer (KapSt) fällig. Erwirbt die Gesellschaft Grundvermögen, wird einmalig die Grunderwerbsteuer (GrESt) erhoben. Hält die Gesellschaft bereits bebaute oder unbebaute Grundstücke, ist sie grundsteuerpflichtig.
Hier findest Du einen Überblick über die für die Unternehmergesellschaft relevanten Steuerarten:
Die Gewerbesteuer (GewSt) gehört zu den Ertragsteuern. Diese sind direkt an die zuständige Gemeinde in vierteljährlichen Vorauszahlungen abzugeben. Der Gewerbesteuersatz ist bundesweit einheitlich geregelt und liegt bei 3,5%.
Möchtest Du den Gewerbeertrag ermitteln, werden vom steuerlichen Gewinn und Verlust nach Hinzurechnungen und etwaigen Kürzungen, die sich aus dem Körperschafts- und Einkommensteuergesetz ergeben, errechnet. Den Betrag, der sich daraus ergibt, nennt man Steuermessbetrag. Diesen musst Du mit dem individuellen Hebesatz der örtlichen Gemeinde multiplizieren, um die finale Gewerbesteuerabgabe für Dein Unternehmen zu ermitteln.
Einen Gewerbesteuerfreibetrag für die UG gibt es nicht. Gewerbeverluste kannst Du bis zu 1 Millionen Euro abziehen, die Verluste, die darüber hinausgehen, nur zu 60%.
Die Umsätze der UG (haftungsbeschränkt) aus Lieferungen und Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer (USt). Der Regelsteuersatz liegt bei 19%, wobei der Ermäßigte 7% beträgt. Grundsätzlich wird die Umsatzsteuer auf den Nettobetrag berechnet, und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist innerhalb der Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt weiterzureichen.
Die Vorauszahlungen erfolgen abhängig von der Höhe der Steuerlast und werden mit der jährlichen Umsatzsteuerschuld verrechnet.
Die Kapitalertragssteuer (KapSt) wird fällig, wenn Gewinn an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet wird. Für die Auszahlung von Dividendenzuschlägen gilt ein Steuersatz von 25% zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Hat die UG mehrere Mitarbeitende, behält sich die Gesellschaft die Lohn- und gegebenenfalls Kirchensteuer vom Lohn ein und führt diese monatlich an das Finanzamt ab.
Besitzt die Gesellschaft bebaute oder unbebaute Grundstücke, wird darauf die Grundsteuer (GrSt) fällig. Diese wird vierteljährlich als Vorauszahlung an die jeweilige Gemeinde gezahlt. Zur Bemessung dient der Einheitswert des Grundstücks, der mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert wird. Daraus ergibt sich der Grundsteuer-Messbetrag, der mit dem individuellen Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird. Bei Neuerwerb von Grundvermögen wird einmalig die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällig, die sich aus dem Kaufpreis und dem vom Bundesland abhängigen Steuersatz von 3,5%-6,5% ergibt.
Ja, es gibt verschiedene Online-Rechner, mit denen Du die Steuern für Deine UG kalkulieren kannst. Diese Rechner helfen Dir dabei, die voraussichtliche Steuerlast zu berechnen, indem sie Faktoren wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Umsatzsteuer berücksichtigen. Einige der verfügbaren Tools erlauben es Dir auch, den Hebesatz Deiner Gemeinde in die Berechnung einzubeziehen, um eine genauere Schätzung der Gewerbesteuer zu erhalten.
Beachte jedoch, dass diese Rechner nur eine Orientierungshilfe bieten.Besser als die Nutzung eines Steuerrechners ist es, die Steuern nicht nur zu berechnen, sondern auch zu verstehen und optimal zu managen. Hierzu gehören:
Die UG (haftungsbeschränkt) bietet eine flexible Möglichkeit, ein Unternehmen mit geringem Stammkapital zu gründen. Allerdings bringt sie steuerliche Verpflichtungen wie Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer mit sich, die sorgfältig geplant werden müssen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Wer sich frühzeitig mit den relevanten Steuern auseinandersetzt, legt den Grundstein für eine stabile und erfolgreiche Unternehmensführung. In unserem Community-Bereich findest Du zusätzliche Unterstützung, hilfreiche Tools und den Austausch mit Experten, um steuerliche Fragen effizient zu lösen und Dein Unternehmen weiterzuentwickeln.
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