Die Unternehmergesellschaft, auch als Mini-GmbH bekannt, wurde im Jahr 2008 als Alternative zur GmbH eingeführt, um Existenzgründern den Einstieg ins Unternehmertum mit geringerem Kapitalaufwand zu erleichtern. Anders als bei der GmbH kannst Du eine UG bereits mit einem Stammkapital von nur einem Euro gründen. Allerdings ist eine so geringe Einlage nicht empfehlenswert, da sie zu einer Unterkapitalisierung und im schlimmsten Fall zu einer schnellen Insolvenz führen kann.
Die UG ist, wie die GmbH, eine haftungsbeschränkte Gesellschaft. Das bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Dies bietet Sicherheit für Gründer, die Risiken eingehen müssen, aber nicht ihr gesamtes Privatvermögen in Gefahr bringen wollen.
Wenn Du eine UG gründen möchtest, sind einige grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Zusammengefasst: Für die Gründung einer UG benötigst Du mindestens einen Gesellschafter, eine Geschäftsführung, einen eintragungsfähigen Firmennamen, ein Geschäftskonto sowie ein Mindeststammkapital von einem Euro. Obwohl die UG mit wenig Startkapital gegründet werden kann, sollten die rechtlichen Voraussetzungen genau geprüft und eingehalten werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Besonders die Prüfung des Firmennamens kann Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn Du die Gründung schnell, rechtssicher und digital erledigen möchtest, kannst Du Dich von unseren erfahrenen Experten durch den gesamten Prozess führen lassen. Entscheide Dich für eines unserer Gründungspakete und gewinne mehr Zeit für die kreative Entwicklung und das Ausarbeiten anderer wichtiger Schritte Deines Unternehmens.
Das Stammkapital ist eine der zentralen Voraussetzungen für die Gründung einer UG (Unternehmergesellschaft). In der Theorie kannst Du Deine UG bereits mit einem Euro Stammkapital gründen – doch in der Praxis ist dies selten ratsam. Ein so niedriges Stammkapital kann schnell zu einer Unterkapitalisierung führen, was das Risiko einer Insolvenz und die damit verbundene gesetzliche Meldepflicht erhöht.
Damit Du sicherstellst, dass Dein Unternehmen gut aufgestellt ist, sollte Dein Stammkapital mindestens die anfänglichen Gründungskosten abdecken. Dazu gehören die notariellen Gebühren, die Eintragung ins Handelsregister sowie weitere anfallende Kosten wie die Gewerbeanmeldung. Ein Betrag von mindestens 1.000 Euro wird oft als sinnvolle Untergrenze empfohlen, um die ersten Ausgaben zu bewältigen und die finanzielle Stabilität der UG zu gewährleisten.
Wichtig: Im Gegensatz zur GmbH kann das Stammkapital bei der UG nur in Form einer Bareinlage eingebracht werden. Sacheinlagen sind in dieser Rechtsform nicht zulässig.
Neben dem Stammkapital gibt es eine weitere wichtige Voraussetzung bei der UG-Gründung: die gesetzliche Ansparpflicht. Deine UG ist verpflichtet, 25 Prozent des jährlichen Gewinns in eine Rücklage zu überführen. Dieser Prozess dauert so lange, bis die Rücklagen die Summe von 25.000 Euro erreicht haben – das entspricht dem gesetzlichen Mindeststammkapital einer GmbH. Erst dann entfällt die Rücklagenpflicht.
Diese Regelung unterstreicht die Absicht des Gesetzgebers, die UG als eine Einstiegslösung zu gestalten, die langfristig in eine GmbH überführt werden kann. Allerdings solltest Du berücksichtigen, dass eine Umwandlung in eine GmbH mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, die oft denen einer GmbH-Gründung gleichkommen. Daher kann es sinnvoll sein, von Anfang an die Gründung einer GmbH in Betracht zu ziehen, insbesondere wenn Du ein schnelles Wachstum oder höhere Kapitalanforderungen planst.
Nachdem Du die Anforderungen an das Stammkapital und die Rücklagenbildung erfüllt hast, folgt der nächste Schritt: die Beschaffung aller relevanten Unterlagen für die Gründung Deiner UG. Damit die UG erfolgreich im Handelsregister eingetragen werden kann, sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll: Der Gesellschaftsvertrag ist das zentrale Dokument bei der Gründung einer UG. Du kannst entweder das standardisierte Musterprotokoll verwenden, das bei Ein-Personen-UGs und UGs mit bis zu drei Gesellschafter eingesetzt wird, oder eine individuelle Satzung erstellen. Letztere bietet mehr Flexibilität und ist ratsam, wenn Du spezielle Regelungen festlegen möchtest.
Tipp: Entsprechend Musterdokumente findest Du bei uns im Community-Bereich. Wenn Du Dir noch mehr Unterstützung wünschst, entscheidest Du Dich am besten für die individuelle Gründung und profitierst von maßgeschneiderten Unterlagen.Einzahlungsnachweis für das Stammkapital:
Für die Eintragung der UG im Handelsregister musst Du nachweisen, dass das Stammkapital (mindestens 1 Euro) auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Dieser Nachweis erfolgt in Form eines Kontoauszugs oder einer Bestätigung Deiner Bank, die Du dem Notar vorlegst.
Notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags:
Alle Gründungsunterlagen, insbesondere der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll, müssen notariell beglaubigt werden. Die notarielle Beglaubigung ist eine gesetzliche Anforderung und stellt sicher, dass die Gründung rechtlich einwandfrei durchgeführt wird.
Gewerbeanmeldung:
Um Dein Unternehmen offiziell zu betreiben, musst Du ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbeamt und erfordert in der Regel den Gesellschaftsvertrag, den Nachweis der Handelsregistereintragung und den Personalausweis der Geschäftsführung.
Anmeldung beim Transparenzregister:
Jede UG muss im Transparenzregister eingetragen werden. Das Transparenzregister dokumentiert, wer die wirtschaftlich Berechtigten der Gesellschaft sind, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzubeugen. Diese Anmeldung erfolgt online und muss zeitnah nach der Gründung vorgenommen werden.
Eröffnungsbilanz:
Nach der Gründung ist die UG verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz zu erstellen, die das eingebrachte Stammkapital und das Anfangsvermögen ausweist. Diese Bilanz ist erforderlich, um die UG steuerlich korrekt beim Finanzamt zu erfassen.
Die Kosten für die Gestaltung Deiner Verträge richten sich nach dem individuellen Aufwand, der damit verbunden ist. Grundsätzlich kannst Du mit Kosten (inklusive der Kosten beim Amtsgericht) mit 400 – 2.000 Euro für Deine Gründung rechnen.
Der Gesellschaftsvertrag (oder Musterprotokoll) müssen von einem:einer Notar:in beglaubigt werden. Das Notariat übernimmt daraufhin die Anmeldung beim Handelsregister. Voraussetzung dafür ist, dass das Stammkapital bereits auf dem Geschäftskonto eingezahlt wurde. Dazu benötigst Du einen Kontoauszug und den Einzahlungsnachweis.
Mit der Handelsregistereintragung verlierst Du Deinen Gründungsstatus “UG in Gründung” (UG i.G.). Damit ist die UG rechtswirksam ausgegründet und haftungsbeschränkt. Anschließend sind weitere behördliche Anmeldungen für die UG notwendig: Dazu gehört die steuerliche Erfassung beim Finanzamt und die Meldung beim Gewerbeamt. Außerdem muss die UG bei der IHK gemeldet und ins Transparenzregister eingetragen werden.
Damit Deine UG-Gründung reibungslos verläuft, sind einige wichtige Schritte und Unterlagen erforderlich. Nutze diese Checkliste, um sicherzustellen, dass Du alle Voraussetzungen erfüllst:
Stammkapital festlegen:
Mindestens 1 Euro, empfohlen werden jedoch mindestens 1.000 Euro, um die Gründungskosten abzudecken.
Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll erstellen:
Wähle zwischen einem standardisierten Musterprotokoll für kleinere UGs oder einer individuellen Satzung für mehr Flexibilität.
Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen:
Einzahlungsnachweis des Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung ins Handelsregister.
Notarielle Beglaubigung:
Lass Deinen Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll notariell beglaubigen.
Handelsregistereintragung:
Nach der Beglaubigung meldet der Notar die UG beim Handelsregister an.
Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung:
Melde Deine UG beim Gewerbeamt und Finanzamt an und beantrage Steuer- sowie Umsatzsteuer-IDs.
Eintragung ins Transparenzregister:
Sorge dafür, dass Deine UG in das Transparenzregister eingetragen wird.
Eröffnungsbilanz erstellen:
Die Eröffnungsbilanz dokumentiert Dein Stammkapital und das Anfangsvermögen der UG und wird für die steuerliche Erfassung benötigt.
Diese Schritte gewährleisten, dass Deine UG rechtssicher und effizient gegründet wird. Mit unseren Gründungspaketen kannst Du diesen Prozess digital und unkompliziert durchlaufen. Profitiere von unserer Expertise und den Tools im Community-Bereich, um Deine Gründung erfolgreich abzuschließen.
Die Gründung einer UG ist eine attraktive Option für Unternehmer, die mit wenig Startkapital ein Unternehmen aufbauen möchten. Die wichtigsten Voraussetzungen umfassen die Wahl eines eintragungsfähigen Firmennamens, die Einzahlung des Stammkapitals (mindestens 1 Euro, empfohlen mindestens 1.000 Euro) sowie die notarielle Beglaubigung der Gründungsdokumente. Zudem sind behördliche Anmeldungen wie beim Handelsregister, Gewerbeamt und Transparenzregister erforderlich.
Die UG bietet den Vorteil einer einfachen und kostengünstigen Gründung, allerdings gibt es gesetzliche Verpflichtungen wie die Ansparpflicht, die darauf abzielen, langfristig Kapital für eine mögliche Umwandlung in eine GmbH aufzubauen. Wer sich für die UG entscheidet, sollte genau abwägen, ob sie den langfristigen Zielen des Unternehmens entspricht oder ob eine direkte GmbH-Gründung sinnvoller wäre. Mit den richtigen Vorbereitungen und Unterlagen lässt sich die Gründung jedoch rechtssicher und effizient gestalten.
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