Kapitalgesellschaften sind besonders attraktiv für Gründer:innen - und das aus einem guten Grund: Sie profitieren von einer Haftungsbeschränkung. Was das genau bedeutet, zeigt Dir unser Team im folgenden Artikel.
Die Haftungsbeschränkung für Kapitalgesellschaften ist natürlich nicht grenzenlos. Um das Thema Haftung besser zu verstehen findest Du hier einen Überblick über alle wichtigen Fragen rund um das Thema Haftungsbeschränkung in Kapitalgesellschaften:
Kapitalgesellschaften haben einen oder mehrere Gesellschafter:innen. Diese Gesellschafter besitzen Anteile an dem Unternehmen. Liegt ein Haftungsfall für die Gesellschaft vor, haften die Gesellschafter:innen nicht mit ihrem privaten Vermögen. Das Vermögen der Gesellschafter:innen bleibt strikt getrennt von dem der Gesellschaft. Das hat zum Vorteil, dass risikointensive Geschäfte innerhalb der Gesellschaft das Privatvermögen der Gesellschafter:innen nicht gefährden. Im Haftungsfall haften Kapitalgesellschaften hingegen mit dem Gesellschaftsvermögen vollumfassend.
Kapitalgesellschaften haben eine Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter:innen. Die Kapitalgesellschaft ist als selbständige juristische Person gegenüber den Gesellschafter:innen getrennt zu betrachten. Die Gesellschafter:innen haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Gesellschafter:innen können im schlimmsten Fall lediglich ihre erbrachte Einlage oder den Wert ihrer Beteiligung verlieren, jedoch nicht ihr Privateigentum.
Haftungsbeschränkt sind folgende Rechtsformen:
Daneben gibt es weitere Rechtsformen, die von einer begrenzten Haftung profitieren, wie beispielsweise Partnergesellschaften oder Kommanditisten innerhalb einer AG. Eine vollumfängliche Haftung gilt für Personengesellschaften.
Die beschränkte Haftung der Gesellschafter:innen gilt natürlich nicht grenzenlos, es bestehen Ausnahmen. Greift diese Haftung ein, spricht man von einer Durchgriffshaftung. Eine solche persönliche Haftung kann beispielsweise bei einer Vermögensvermischung, Institutsmissbrauch oder Unterkapitalisierung der Gesellschaft eintreten.
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