Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine attraktive Rechtsform für Gründer. in Deutschland, vor allem aufgrund ihres niedrigen Mindeststammkapitals von nur einem Euro und der vergleichsweise einfachen Gründung. Doch trotz dieser Vorteile bringt die UG auch einige Nachteile mit sich, die bei der Entscheidung für eine Rechtsform berücksichtigt werden sollten.
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt bei der Unternehmensgründung. Auch wenn die UG (haftungsbeschränkt) viele Vorteile bietet, gibt es einige wesentliche Nachteile, die Du berücksichtigen solltest. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Nachteile der UG:
Begrenzte Gewinnausschüttung
In den Anfangsjahren der UG ist die Ausschüttung der Gewinne stark eingeschränkt. Mindestens 25 % des Jahresüberschusses müssen in eine Rücklage fließen, um das Stammkapital der Gesellschaft zu stärken. Diese Thesaurierungspflicht endet erst, wenn das Stammkapital die 25.000-Euro-Grenze erreicht und die UG theoretisch in eine GmbH umgewandelt werden kann.
Keine Sacheinlagen möglich
Im Gegensatz zur GmbH können bei der UG keine Sacheinlagen als Stammkapital eingebracht werden. Das gesamte Kapital muss als Bareinlage geleistet werden, was die Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung einschränken kann.
Steuerliche Gleichstellung mit der GmbH
Obwohl die UG ein geringeres Stammkapital erfordert, unterliegt sie denselben steuerlichen Regelungen wie die GmbH. Gewinne werden genauso versteuert, was bedeutet, dass Du keine steuerlichen Vorteile durch die Wahl dieser Rechtsform hast.
Hohes Insolvenzrisiko bei geringem Stammkapital
Die UG kann theoretisch mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Doch ein solch niedriges Kapital birgt das Risiko der Unterkapitalisierung. Ohne ausreichendes Startkapital droht schnell eine finanzielle Schieflage, was letztlich zu einer Insolvenz führen kann.
Weniger Vertrauen von Geschäftspartnern und Kunden
Im Vergleich zur GmbH wird die UG oft als weniger vertrauenswürdig angesehen, insbesondere bei Banken, Investoren und Geschäftspartnern. Dies liegt unter anderem am geringen Stammkapital und dem damit verbundenen höheren Insolvenzrisiko. Kunden und Partner bevorzugen häufig die GmbH, weil sie als stabilere Rechtsform gilt.
Diese Punkte zeigen, dass die UG (haftungsbeschränkt) zwar eine attraktive Option für Gründer mit wenig Kapital ist, aber dennoch einige Hürden und Risiken mit sich bringt.
Die UG kann bereits mit einem Mindestkapitalwert von einem Euro gegründet werden. Das macht das Unternehmertum für viele Neugründer:innen einfach und zugänglich. Was in diesem Punkt ein Vorteil ist, ist gleichzeitig als Nachteil zu betrachten. Ist das Gesellschaftskapital zu niedrig, ist das Insolvenzrisiko sehr hoch, wenn beispielsweise Rechnungen nicht bedient werden können. Eine UG mit geringem Kapitalwert bringt keinen Marketingvorteil. Viele Vertragspartner möchten im Handelsverkehr deshalb mehr Sicherheit und verpflichten Gesellschafter:innen der UG persönlich.
Die Unternehmergesellschaft (UG) wird aufgrund ihres niedrigen Stammkapitals und der häufigeren Gründung mit geringen finanziellen Mitteln oft als weniger vertrauenswürdig angesehen, insbesondere im Vergleich zur GmbH. Für Banken, Investoren und Geschäftspartner signalisiert das geringe Kapital der UG ein höheres Insolvenzrisiko und weniger finanzielle Stabilität. Während die GmbH durch ihr vorgeschriebenes Mindeststammkapital von 25.000 Euro als finanziell solider wahrgenommen wird, muss die UG sich erst durch Rücklagenaufbau beweisen, bevor sie ein vergleichbares Vertrauen genießt. Daher bevorzugen viele Geschäftspartner die GmbH als Rechtsform, da sie als stabiler und verlässlicher gilt.
Eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen ergibt vor allem für Unternehmer:innen Sinn, die sich in ihrer Selbstständigkeit eine Haftungsbeschränkung wünschen und mit wenig Kapital auskommen. Grundsätzlich genießt die GmbH ein höheres Ansehen im Handelsverkehr aufgrund ihres hohen Gesellschaftskapitals. Dennoch kann die Wahl der UG (haftungsbeschränkt) sinnvoll sein und ermöglicht mit dem niedrigen Mindeststammkapitalwert einen einfachen Einstieg ins Unternehmertum. Zudem bietet die UG die Möglichkeit, durch die Thesaurierung von Gewinnen sukzessive Eigenkapital aufzubauen, um sich später in eine GmbH umwandeln zu lassen. Besonders für Gründer:innen, die mit überschaubaren Risiken starten und nicht von Anfang an hohe Investitionen tätigen möchten, ist die UG eine flexible und kostengünstige Rechtsform.
Die Ausschüttung ist gerade anfangs für die UG beschränkt. Liegt das Stammkapital bei unter 25.000 Euro, ist die UG dazu verpflichtet, jedes Jahr 25% der Gewinne im Geschäftsjahr als Rücklage auf das Geschäftskonto einzahlen. Diese Verpflichtung besteht so lange, bis die 25.000 Euro als Stammkapitalrücklage erbracht worden sind, unabhängig von der finanziellen Lage der Gesellschafter:innen.
Zudem sind Sacheinlagen als Stammkapitalrücklagen für die UG nicht zulässig. Die Einlagenzahlungen müssen vollständig in bar geleistet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Gesellschaftskapital durch sachliche Rücklagen wie Maschinen, Patente oder Gebäude nicht gesteigert werden kann.
Gut zu wissen: Gibt es Unterschiede in der Gewinnbesteuerung?
Es ergeben sich keine Unterschiede in der Gewinnbesteuerung. Die UG ist dazu verpflichtet, die Gewerbesteuer zu entrichten. Zudem zahlen die Gesellschafter:innen die Kapitalertragsteuer (25%). Die UG muss zudem die Umsatzsteuer von 19% und die Körperschaftsteuer von 15% (plus Solidaritätszuschlag) entrichten.
Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine interessante und flexible Rechtsform, die es Gründer:innen ermöglicht, mit minimalem Kapital in das Unternehmertum zu starten. Die UG bietet eine Haftungsbeschränkung und ist daher besonders für Start-ups und Kleingewerbe attraktiv. Doch trotz der Vorteile, wie etwa der einfachen Gründung und dem niedrigen Mindestkapital, müssen auch einige Nachteile berücksichtigt werden, wie die beschränkte Gewinnausschüttung und das geringe Vertrauen bei Geschäftspartner:innen. Wer sich jedoch der Risiken bewusst ist und die Rücklagenregelungen beachtet, kann die UG als ideale Einstiegsform nutzen, um langfristig eine GmbH zu werden und dadurch an Ansehen zu gewinnen.
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