UG vs. GmbH - das sind die Unterschiede

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein entscheidender Schritt für den Erfolg Deines Unternehmens, denn sie beeinflusst nicht nur die Haftung, sondern auch die finanzielle Planung und zukünftige Entwicklung. UG (haftungsbeschränkt) und GmbH bieten beide den Vorteil der Haftungsbeschränkung, unterscheiden sich jedoch in wichtigen Aspekten wie Mindeststammkapital, Gründungskosten und langfristigen Perspektiven. In diesem Artikel zeigen wir Dir die wesentlichen Unterschiede zwischen UG und GmbH, damit Du die bestmögliche Entscheidung für Deine Gründung treffen kannst.

Definition

GmbH und UG - So definieren sich beide Rechtsformen

Die UG (haftungsbeschränkt) und die GmbH sind beides Kapitalgesellschaften, bei denen die Haftung der Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Gesellschafter im Falle von Schulden oder Verbindlichkeiten des Unternehmens nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Trotz dieser Gemeinsamkeit unterscheiden sich beide Rechtsformen in wesentlichen Punkten:

  • UG (haftungsbeschränkt):
    Die Unternehmergesellschaft (UG) wird oft als "Mini-GmbH" bezeichnet und ist besonders attraktiv für Gründer mit wenig Startkapital. Der größte Vorteil liegt im minimalen Stammkapital, das bereits bei 1 Euro beginnen kann. Dadurch können auch Unternehmen mit geringem finanziellen Einsatz gegründet werden. Allerdings gibt es eine Pflicht zur Rücklagenbildung: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses müssen zurückgelegt werden, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, wodurch eine spätere Umwandlung in eine GmbH möglich wird. Die UG eignet sich besonders für kleinere Unternehmen oder Start-ups, die schnell und kostengünstig gründen wollen, aber gleichzeitig von der Haftungsbeschränkung profitieren möchten.

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung):
    Die GmbH ist die etablierte und in Deutschland weit verbreitete Rechtsform für größere Unternehmen. Sie bietet wie die UG eine Haftungsbeschränkung, erfordert jedoch ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von dem mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die GmbH genießt in der Geschäftswelt oft ein höheres Ansehen, was besonders bei der Zusammenarbeit mit Investoren, Banken und Geschäftspartnern von Vorteil sein kann. Im Vergleich zur UG gibt es bei der GmbH keine Pflicht zur Rücklagenbildung, was den Gesellschaftern mehr Flexibilität bei der Gewinnausschüttung bietet.

Vergleich

UG vs. GmbH: Die Rechtsformen im Vergleich

Die UG zeichnet sich durch ein sehr niedriges Mindeststammkapital von nur 1 Euro aus, was für viele Gründer auf den ersten Blick attraktiv erscheint. Allerdings kann dies im internationalen Geschäftsumfeld das Vertrauen potenzieller Kunden und Geschäftspartner beeinträchtigen, da die UG oft als weniger etabliert wahrgenommen wird. Im Gegensatz dazu genießt die GmbH mit ihrem höheren Mindeststammkapital von 25.000 Euro ein größeres Ansehen und Vertrauen auf dem Markt, was insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Investoren und Kreditgebern von Vorteil ist.

Beide Gesellschaftsformen bieten den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dies schafft finanzielle Sicherheit für Gründer
im Geschäftsverkehr.

Ein weiterer wichtiger Unterschied zeigt sich bei der Gewinnausschüttung. Die GmbH bietet mehr Flexibilität, da die Gesellschafter frei entscheiden können, wie der Gewinn verteilt wird. Bei der UG hingegen sind gesetzliche Vorschriften zu beachten: Mindestens 25 % des Jahresüberschusses müssen als Pflichtrücklage einbehalten werden, bevor der Rest an die Gesellschafter
ausgeschüttet werden kann.

Die UG hat den Vorteil, dass sie im Laufe ihres Wachstums in eine GmbH umgewandelt werden kann, sobald genügend Rücklagen gebildet wurden. Allerdings ist dieser Umwandlungsprozess mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden. Die GmbH hingegen bietet von Anfang an mehr finanzielle Stabilität und hat keine Wachstumsgrenze, sodass sie von Beginn an für Unternehmen mit langfristigen Wachstumsplänen geeignet ist.

Stammkapital

Stammkapital im Vergleich: UG vs. GmbH – Was Sie wissen sollten

Die UG und die GmbH unterscheiden sich in der Höhe der Stammkapitaleinlage, die bei der Gründung geleistet werden muss.

Für die Gründung einer GmbH muss man ein Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen. Es reicht jedoch aus, bei der Gründung die Hälfte, also 12.500 Euro, auf das Geschäftskonto einzuzahlen. Außerdem können die Gründungskosten über das Stammkapital bezahlt werden.
Bei der Gründung einer UG reicht eine Mindeststammkapitaleinlage von einem Euro bereits aus, was die Rechtsform vor allem für Existenzgründer oder Jungunternehmer besonders attraktiv macht.
Die haftungsbeschränkte Gesellschaft als juristische Person haftet nur mit dem Gesellschaftsvermögen, nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter:innen.

Gewinnausschüttung

Gewinnausschüttung im Fokus: Unterschiede zwischen UG und GmbH

Bei der GmbH ist die Gewinnausschüttung vertraglich geregelt und richtet sich nach der Aufteilung der Geschäftsanteile. Die Gesellschafter:innen haben Anspruch auf den Jahresüberschuss, der jedoch, falls festgelegt, im Gesellschaftsvermögen verbleiben kann und einem bestimmten Zweck dient, der im Gesellschafterbeschluss festgelegt wird.

Die UG-Gewinnverteilung wird auch anteilig auf die Gesellschafter:innen aufgeteilt. Dabei hat man in der UG weniger Freiheit bei der Handhabung der Aufteilung, was mit dem niedrigen Stammkapital zusammenhängt. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass 25% des Jahresüberschusses als Pflichtrücklage dienen müssen, sodass nur die restlichen 75% unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden können. Nur in Ausnahmen kann auf die jährliche Pflichtrücklage zugegriffen werden, wie etwa bei Verlustvorträgen oder zum Ausgleich von Fehlbeträgen.

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Ausweispflicht

Ausweispflicht bei UG und GmbH: Was Sie beachten müssen

Um Transparenz im Handelsverkehr zu gewährleisten, gibt es eine Ausweispflicht, die Gesellschafter:innen und Geschäftsführer:innen dazu verpflichtet, ihre Identität überprüfen zu lassen. Damit möchte man Geldwäsche und anderen illegalen Aktivitäten entgegenwirken.

Bei der Anmeldung einer GmbH müssen die Geschäftsfüher:innen ihre Identität vor dem Handelsregister mittels Personaldokument nachweisen. Die Identität wird infolgedessen vom Registergericht geprüft und bestätigt.

Ähnlich ist es bei der UG (haftungsbeschränkt). Hier müssen die Gesellschafter:innen im Zuge der Anmeldung beim Handelsregister nachweisen, eine weitere Prüfung vor dem Registergericht gibt es nicht.

Rechtsformwahl

Welche Rechtsform für welches Unternehmen?

Die Wahl der richtigen Rechtsform hängt von mehreren Faktoren ab, die die finanzielle und rechtliche Struktur Deines Unternehmens maßgeblich beeinflussen. Zu den wichtigsten Überlegungen gehört das verfügbare Startkapital: Eine UG ist ideal für Gründer, die mit wenig Eigenkapital starten wollen, während die GmbH für Unternehmen mit mehr Kapitalreserven geeignet ist. Haftungsrisiken spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle, da beide Rechtsformen den Vorteil der Haftungsbeschränkung bieten. Langfristige Wachstumsziele sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden – wenn Du planst, Dein Unternehmen schnell zu skalieren und Investoren zu gewinnen, könnte die GmbH aufgrund ihres höheren Ansehens vorteilhafter sein. Schließlich beeinflussen auch steuerliche und administrative Aspekte, wie die Rücklagenpflicht bei der UG, die Entscheidung. Eine umfassende Beratung ist daher wichtig, um die Rechtsform zu wählen, die optimal zu Deinem Geschäftsmodell und Deinen Zielen passt.

Unterschiede im Blick

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick: UG vs GmbH

Die Entscheidung zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH hängt stark von den finanziellen Möglichkeiten und den langfristigen Zielen Deines Unternehmens ab. Während die UG einen günstigen und schnellen Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht, bietet die GmbH mehr Prestige und Flexibilität bei der Gewinnverwendung. Vor allem bei den Gründungskosten und der Pflicht zur Rücklagenbildung gibt es erhebliche Unterschiede. Beide Rechtsformen bieten jedoch den Vorteil der Haftungsbeschränkung, was sie besonders attraktiv für Gründer macht.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

  1. Gründungskosten:

    • UG: Bis zu 1.600 Euro.
    • GmbH: Rund 27.500 Euro (inklusive Stammkapital).
  2. Stammkapital:

    • UG: Gründung bereits mit 1 Euro möglich.
    • GmbH: Mindestens 25.000 Euro, davon müssen mindestens 12.500 Euro bei der Gründung eingezahlt werden.
  3. Rücklagenpflicht:

    • UG: Verpflichtung zur Rücklagenbildung von 25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 Euro erreicht sind.
    • GmbH: Rücklagenbildung ist freiwillig.
  4. Gewinnausschüttung:

    • UG: Gewinnausschüttung erfolgt nach Abzug der 25 % Pflicht-Rücklage.
    • GmbH: Gewinnausschüttung ohne Abzug von Rücklagen.
  5. Ausweispflicht:

    • UG: Eintragung der Geschäftsführer im Handelsregister.
    • GmbH: Eintragung der Geschäftsführer im Handelsregister und beim Registergericht.

 

Fazit

Fazit

Die Wahl der passenden Rechtsform sollte gut überlegt sein, da sie die finanzielle und rechtliche Struktur Deines Unternehmens entscheidend beeinflusst. In unseren Gründungspaketen bieten wir Dir umfassende Beratung, um die ideale Rechtsform für Deine Bedürfnisse zu finden. Egal, ob Du Dich für eine UG oder eine GmbH entscheidest – unsere Experten unterstützen Dich dabei, die Vor- und Nachteile abzuwägen und die beste Entscheidung für Deine Gründung zu treffen. So startest Du sicher und optimal vorbereitet in Deine Selbstständigkeit.

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FAQ

In unseren FAQ findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema UG vs. GmbH: Was sind die Unterschiede? und Deine Gründung.
Die UG hat ein sehr niedriges Mindeststammkapital von nur 1 Euro, was sie besonders für Gründer mit wenig Startkapital attraktiv macht. Sie bietet eine Haftungsbeschränkung wie die GmbH, jedoch gibt es Pflichten zur Rücklagenbildung und weniger Flexibilität bei der Gewinnausschüttung.
Eine GmbH ist oft die bessere Wahl, wenn Dein Unternehmen über mehr Kapital verfügt, schneller wachsen soll oder Du größere Investoren anziehen möchtest. Sie genießt ein höheres Ansehen im Markt und bietet mehr Flexibilität bei der Gewinnverwendung.
Ja, eine UG kann später in eine GmbH umgewandelt werden, sobald das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist. Allerdings ist der Umwandlungsprozess mit zusätzlichen Kosten und Aufwand verbunden.
Die UG ist besonders für Start-ups geeignet, die mit begrenztem Kapital starten und dennoch von der Haftungsbeschränkung profitieren wollen. Sie ermöglicht einen schnellen und kostengünstigen Einstieg in die Selbstständigkeit.
Das Stammkapital beeinflusst die finanzielle Stabilität des Unternehmens und das Vertrauen der Geschäftspartner. Die UG kann mit nur 1 Euro gegründet werden, während die GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erfordert, was ihr in der Regel mehr Glaubwürdigkeit verleiht.
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