UG (haftungsbeschränkt) gründen

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung

UG GRÜNDEN

Gesellschaftsvertrag von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 7 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).

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799

(zzgl. MwSt.)

Was Du bekommst
Neben dem Gesellschaftsvertrag bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose Gründung noch weiterer Unterlagen, z.B. für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Diese Unterlagen werden von uns geprüft.
Den Gesellschaftsvertrag entwerfen unsere Rechtsanwälte für Dich. Neben dem Gesellschaftsvertrag bedarf es für eine erfolgreiche und reibungslose Gründung noch weiterer Unterlagen, z.B. für die Anmeldung der Gesellschaft beim Handelsregister. Diese Unterlagen werden vom Notariat für Dich erstellt und geprüft.
Wir treten für Dich gerne in Kontakt mit dem Notariat, um die erforderlichen Schritte im Gründungsprozess zu planen und Termine mit dem Notariat (z.B. den Gründungstermin) abzustimmen.
Für Deine Gesellschaft ist, wie für jede Kapitalgesellschaft, neben der Eintragung ins Handelsregister die Eintragung der wirtschaftlich berechtigten, natürlichen Personen der Gesellschaft ins Transparenzregister verpflichtend. Gerne übernehmen wir diese Eintragung beim Transparenzregister für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Eintragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Prüfung der Firma (Handelsname des Unternehmens) auf Einhaltung der handelsrechtlichen Voraussetzungen und Eintragungsfähigkeit, sowie auch im Hinblick auf evtl. entgegenstehende identische Unternehmenskennzeichen und eingetragene Marken.
Du benötigst Hilfe bei der Bearbeitung der Fragebögen des Finanzamts zur steuerlichen Erfassung? Unsere Steuerberater unterstützen Dich gerne. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Abstimmung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz nicht selbst vornehmen, sondern in professionelle Hände geben? Die erfahrenen Steuerberater in unserem Team übernehmen dies gerne für Dich. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Erstellung und Einreichung der Bilanz mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Gerne unterstützen unsere Rechtsanwälte Dich beim Ausfüllen der erforderlichen Gewerbeanmeldung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für diese Unterstützung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Deiner Gesellschaft soll vertraglich präzise niedergeschrieben werden? Gerne erstellen wir für Dich und Deine Gesellschaft einen Geschäftsführeranstellungsvertrag. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Oft besitzen Gründer IP (intellectual property), die der gegründeten Gesellschaft zugutekommen und daher auf diese übertragen werden soll. Diesen rechtlichen Prozess übernehmen wir von der Beratung bis hin zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages und der eigentlichen Übertragung. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 3 Stunden. Sollten wir für die Erstellung der Verträge und die Übertragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Soweit für Dein Unternehmen eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft erforderlich wird, nehmen wir diese gerne für Dich vor und beantragen die erforderliche Betriebsnummer. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Anmeldung und Beantragung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Du möchtest eine steuerliche Gegenprobe Deiner Buchhaltung? Unsere Steuerberater helfen Dir gerne im Rahmen unseres steuerlichen „Cross-Checks“. Das Stundenkontingent hierfür beträgt 1 Stunde. Sollten wir für die Prüfung mehr Zeit benötigen, werden wir dies mit Dir individuell abstimmen und eine Weiterbearbeitung zu einem Stundensatz von 150,00 € netto anbieten.
Rechtsberatung erfolgt nur durch Rechtsanwälte. In der Regel durch die Experten von Tax and Legal Lahann, Pikolleck und Partnerrechtsanwälte PartGmbH.

Warum Du uns vertrauen solltest

Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du Dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

Keine versteckten Kosten

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Für Dich entstehen keine zusätzlichen Kosten

Made in Germany

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Entwickelt und betrieben in Deutschland, für maximale Sicherheit und Datenschutz

Unabhängig

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Wir beraten Dich unabhängig, schnell und transparent

Schritt für Schritt zur eigenen UG (haftungsbeschränkt)


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Gemeinsam mit unseren Partnern helfen wir Dir, Zeit und Geld zu sparen


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Das Credo unserer Kanzlei: Wir haben die Fähigkeiten und Kapazitäten, Sie in allen wichtigen rechtlichen Fragen Ihres Unternehmens kompetent zu beraten.
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Deutschlandweite Technologietransfer-Expertise, vor allem für Universitäten, Forschungseinrichtungen, IT- und technologieaffine KMUs, Startups und Investoren in junge Unternehmen.

FAQ


Die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) bedeutet, dass die Gründer bei finanziellen Schwierigkeiten der Firma nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dabei muss die Rechtsform auf allen Geschäftsdokumenten ausgewiesen sein, zum Beispiel in Mails, auf Briefen und Rechnungen sowie im Website-Impressum. Dies ist Vorschrift, damit andere Unternehmen und Kunden auf einen Blick erkennen können, dass das Unternehmen in der Haftung beschränkt ist. Bei Banken und Investoren und im Geschäftsverkehr ist die UG (haftungsbeschränkt) weniger hoch angesehen als andere Kapitalgesellschaften.
Eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, kommt besonders für junge Unternehmen infrage. Denn für das Stammkapital reicht theoretisch schon 1 Euro. Wer nicht mit seinem Privatvermögen in Haftung gehen will, aber kein Startkapital für eine andere Kapitalgesellschaft hat, ist mit einer UG (haftungsbeschränkt) gut beraten. Anders als beim Einzelunternehmen ist die Haftung hier beschränkt und das private Vermögen wird geschützt. In der Praxis gibt es aber auch viele Argumente gegen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), da oftmals die Gründung einer GmbH mehr Sinn macht. Hier sollte man sich individuell beraten lassen.
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann von einer Person, aber auch von zwei oder mehr Personen gegründet werden. Als Gesellschafter können dabei auch andere Kapitalgesellschaften auftreten, zum Beispiel die GmbH. Am häufigsten wird die Rechtsform von Gründern mit sehr wenig Startkapital gewählt und dann später bei wachsenden Umsätzen durch Kapitalerhöhung zur GmbH umfirmiert.
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) & Co KG zahlt nur die UG auf die Gewinne 15 Prozent Körperschaftssteuer. Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Diese wird entweder von der KG oder der UG gezahlt, je nachdem, welcher Teil der Gesellschaft für die Organisation des gewerblichen Betriebes zuständig ist. Wie andere Unternehmen auch, muss die UG & Co KG 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre erzielten Umsätze abführen. Lohnsteuer fällt nur an, wenn Mitarbeiter in der UG & Co KG fest angestellt sind.
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist ähnlich schnell gegründet wie eine GmbH. Ist ein Firmenname gefunden, kann der Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann dabei von einem Unternehmer allein oder auch von zwei und mehr Gesellschaftern gegründet werden. Im Anschluss erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos sowie die Einzahlung von mindestens 1 Euro Stammkapital. Der Notar meldet die UG (haftungsbeschränkt) dann mit dem Einzahlungsbeleg zum Eintrag beim Handelsregistergericht an. Neben der Gewerbeanmeldung erfolgt noch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, bevor die UG (haftungsbeschränkt) ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
Eine UG (haftungsbeschränkt) & Co KG ist eine Sonderrechtsform, die sich aus der Personengesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) zusammensetzt und somit die Vorteile beider in einem Unternehmen vereint. Ideal ist die UG (haftungsbeschränkt) & Co KG für Gründer, die im Falle einer Insolvenz nicht mit ihrem Privatvermögen in Haftung gehen wollen und die aus bestimmten Gründen ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft betreiben wollen.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen nicht günstiger. Notargebühren und Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Eintrag ins Handelsregister sind grundsätzlich nicht günstiger als die Gründung einer GmbH. Allerdings darf man mit deutlich weniger Stammkapital gründen. Dieses kann theoretisch auch bei nur 1 Euro liegen. So kann man eine UG (haftungsbeschränkt) bereits mit einem Kapital von 1.000 Euro gründen. Handelt es sich um eine Ein-Mann UG (haftungsbeschränkt), kann man für die Gründung das sogenannte Musterprotokoll verwenden und spart nochmals Notargebühren.
UG (haftungsbeschränkt) ist die Abkürzung für Unternehmergesellschaft und wird wegen der beschränkten Haftung auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft, die eine Unterform der GmbH darstellt. Der Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Beliebt ist diese Rechtsform vor allem bei Start-ups und jungen Gründern, die über sehr wenig Startkapital verfügen, aber nicht mit ihrem persönlichen Vermögen in Haftung gehen wollen. Die Bezeichnung UG wird im Firmennamen durch die Kennzeichnung „haftungsbeschränkt“ ergänzt. Eine Sonderform der UG (haftungsbeschränkt) ist die gUG (haftungsbeschränkt) für gemeinnützig tätige Firmen.
Bis alle Schritte der Vorbereitung und Gründung durchlaufen sind, kann es mehrere Wochen dauern. Das hängt unter anderem von der Schnelligkeit des Notars und den weiteren Behörden ab, aber auch von den Unternehmern selbst. Diese müssen ein Geschäftskonto eröffnen, die Einzahlung des Stammkapitals vornehmen und die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt erledigen. Handelt es sich um eine Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) und wird das Stammkapital zügig eingezahlt, geht es in der Regel sehr schnell. Schon nach zwei bis vier Wochen kann die UG (haftungsbeschränkt) ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Bei einer reinen KG wird das Privatvermögen des Komplementärs zur Haftung herangezogen. Komplementär ist in der Regel der Unternehmer. Bei der UG (haftungsbeschränkt) & CO KG ist der Komplementär aber eine UG (haftungsbeschränkt), sodass der Unternehmer hier nicht mit dem Privatvermögen haften. Die Haftung beschränkt sich bei der UG (haftungsbeschränkt) & Co KG auf das Vermögen der Komplementärin sowie die im Handelsregister eingetragenen Einlagen der Kommanditisten, also das Vermögen, das die Gesellschafter ins Unternehmen eingezahlt haben. Diese Rechtsform ist für Gründer eine gute Wahl, die ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren möchten und gleichzeitig ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft betreiben wollen. Bei Banken und Investoren ist diese Form bezüglich der Kapitalbeschaffung aber weniger angesehen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und streng genommen eine GmbH mit besonderen Eigenschaften, somit also eigentlich keine eigenständige Rechtsform. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenem Namen (Firma), die durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Die UG (haftungsbeschränkt) kann von einer Person alleine oder auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Wie die GmbH, ist auch die UG (haftungsbeschränkt), wie ihr Name schon sagt, haftungsbeschränkt, allerdings beträgt das Mindeststammkapital zur Gründung hier nur 1 Euro. Meistens wird man aber ein Stammkapital von ca. 1.000 Euro verwenden.
Der größte Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das zur Gründung nötig ist. Bei der GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, die Hälfte davon muss schon bei Gründung eingezahlt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) reicht dagegen schon 1 Euro als Stammkapital, sofern der Kapitalbedarf nicht eine höhere Summe notwendig macht. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss man von Gewinnen Rücklagen bilden, die man nicht an die Gesellschafter ausschütten darf. Zudem kann die UG (haftungsbeschränkt) auch eine Kapitalerhöhung und Umfirmierung in eine GmbH in Erwägung ziehen. Ansonsten hat die UG (haftungsbeschränkt) die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH, was die Vorgaben zu Gesellschaftern, Buchhaltung und Haftung betrifft. Die UG (haftungsbeschränkt) muss außerdem ebenso wie die GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.