UG (haftungsbeschränkt) gründen

Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung

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UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) GRÜNDEN LEAN
Speed-Gründung mit Koordination Notartermin, Eröffnung Geschäftskonto und Handelsregisteranmeldung. Muster-UG-Gesellschaftsvertrag, erstellt durch Notariat.
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UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) GRÜNDEN FINE
Gesellschaftsvertrag wie UG gründen (lean), mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für Existenzgründungen (insg. max. 15 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT) GRÜNDEN FULL
Gesellschaftsvertrag von unseren Rechtsanwälten für Dich erstellt, mit (online) Gründerworkshop und individueller Beratung für Gründer, mit Schwerpunkt auf Regelungen für wachstumsorientierte Startups, Gründervesting, Vorkaufsrecht, Tag- und Drag-along, Lock-up-Regelungen, maßgeschneidert für Deine Bedürfnisse (insg. max. 25 Stunden Coaching, Rechts- oder Steuerberatung im Preis enthalten).
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Digitale Gründung ist ein Team, das neue digitale Lösungen vorantreibt, so dass Du dich komplett auf DEIN Business konzentrieren kannst.

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Unsere Partner-Rechtsanwälte erstellen für Dich Deine individuellen Gründungsdokumente für Deine UG (hatungsbeschränkt)
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Unsere Partner-Rechtsanwälte prüfen, ob bei der Nutzung Deines Firmennamens das Risiko einer Verletzung von Drittrechten besteht
Wir koordinieren die Eröffnung Deines Geschäftskontos
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Wir koordinieren Gewerbeanmeldung, Abgabe Fragebogen für steuerliche Erfassung und Anmeldung Transparenzregister
Du kümmerst Dich um Deine UG (hatungsbeschränkt)
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UG (haftungsbeschränkt) FAQ


Die Rechtsform UG (haftungsbeschränkt) bedeutet, dass die Gründer bei finanziellen Schwierigkeiten der Firma nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Dabei muss die Rechtsform auf allen Geschäftsdokumenten ausgewiesen sein, zum Beispiel in Mails, auf Briefen und Rechnungen sowie im Website-Impressum. Dies ist Vorschrift, damit andere Unternehmen und Kunden auf einen Blick erkennen können, dass das Unternehmen in der Haftung beschränkt ist. Bei Banken und Investoren und im Geschäftsverkehr ist die UG (haftungsbeschränkt) weniger hoch angesehen als andere Kapitalgesellschaften.
Eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen, kommt besonders für junge Unternehmen infrage. Denn für das Stammkapital reicht theoretisch schon 1 Euro. Wer nicht mit seinem Privatvermögen in Haftung gehen will, aber kein Startkapital für eine andere Kapitalgesellschaft hat, ist mit einer UG (haftungsbeschränkt) gut beraten. Anders als beim Einzelunternehmen ist die Haftung hier beschränkt und das private Vermögen wird geschützt. In der Praxis gibt es aber auch viele Argumente gegen die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), da oftmals die Gründung einer GmbH mehr Sinn macht. Hier sollte man sich individuell beraten lassen.
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann von einer Person, aber auch von zwei oder mehr Personen gegründet werden. Als Gesellschafter können dabei auch andere Kapitalgesellschaften auftreten, zum Beispiel die GmbH. Am häufigsten wird die Rechtsform von Gründern mit sehr wenig Startkapital gewählt und dann später bei wachsenden Umsätzen durch Kapitalerhöhung zur GmbH umfirmiert.
Bei einer UG (haftungsbeschränkt) & Co KG zahlt nur die UG auf die Gewinne 15 Prozent Körperschaftssteuer. Hinzu kommt die Gewerbesteuer. Diese wird entweder von der KG oder der UG gezahlt, je nachdem, welcher Teil der Gesellschaft für die Organisation des gewerblichen Betriebes zuständig ist. Wie andere Unternehmen auch, muss die UG & Co KG 19 Prozent Umsatzsteuer auf ihre erzielten Umsätze abführen. Lohnsteuer fällt nur an, wenn Mitarbeiter in der UG & Co KG fest angestellt sind.
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist ähnlich schnell gegründet wie eine GmbH. Ist ein Firmenname gefunden, kann der Gesellschaftsvertrag geschlossen und notariell beurkundet werden. Die UG (haftungsbeschränkt) kann dabei von einem Unternehmer allein oder auch von zwei und mehr Gesellschaftern gegründet werden. Im Anschluss erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos sowie die Einzahlung von mindestens 1 Euro Stammkapital. Der Notar meldet die UG (haftungsbeschränkt) dann mit dem Einzahlungsbeleg zum Eintrag beim Handelsregistergericht an. Neben der Gewerbeanmeldung erfolgt noch die steuerliche Erfassung beim Finanzamt, bevor die UG (haftungsbeschränkt) ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen kann.
Eine UG (haftungsbeschränkt) & Co KG ist eine Sonderrechtsform, die sich aus der Personengesellschaft (KG) und Kapitalgesellschaft (UG (haftungsbeschränkt)) zusammensetzt und somit die Vorteile beider in einem Unternehmen vereint. Ideal ist die UG (haftungsbeschränkt) & Co KG für Gründer, die im Falle einer Insolvenz nicht mit ihrem Privatvermögen in Haftung gehen wollen und die aus bestimmten Gründen ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft betreiben wollen.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist im Vergleich zu anderen Rechtsformen nicht günstiger. Notargebühren und Kosten für die Gewerbeanmeldung und den Eintrag ins Handelsregister sind grundsätzlich nicht günstiger als die Gründung einer GmbH. Allerdings darf man mit deutlich weniger Stammkapital gründen. Dieses kann theoretisch auch bei nur 1 Euro liegen. So kann man eine UG (haftungsbeschränkt) bereits mit einem Kapital von 1.000 Euro gründen. Handelt es sich um eine Ein-Mann UG (haftungsbeschränkt), kann man für die Gründung das sogenannte Musterprotokoll verwenden und spart nochmals Notargebühren.
UG (haftungsbeschränkt) ist die Abkürzung für Unternehmergesellschaft und wird wegen der beschränkten Haftung auch als 1-Euro-GmbH oder Mini-GmbH bezeichnet. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft, die eine Unterform der GmbH darstellt. Der Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Beliebt ist diese Rechtsform vor allem bei Start-ups und jungen Gründern, die über sehr wenig Startkapital verfügen, aber nicht mit ihrem persönlichen Vermögen in Haftung gehen wollen. Die Bezeichnung UG wird im Firmennamen durch die Kennzeichnung „haftungsbeschränkt“ ergänzt. Eine Sonderform der UG (haftungsbeschränkt) ist die gUG (haftungsbeschränkt) für gemeinnützig tätige Firmen.
Bis alle Schritte der Vorbereitung und Gründung durchlaufen sind, kann es mehrere Wochen dauern. Das hängt unter anderem von der Schnelligkeit des Notars und den weiteren Behörden ab, aber auch von den Unternehmern selbst. Diese müssen ein Geschäftskonto eröffnen, die Einzahlung des Stammkapitals vornehmen und die Anmeldung beim Gewerbe- und Finanzamt erledigen. Handelt es sich um eine Ein-Personen-UG (haftungsbeschränkt) und wird das Stammkapital zügig eingezahlt, geht es in der Regel sehr schnell. Schon nach zwei bis vier Wochen kann die UG (haftungsbeschränkt) ihren Geschäftsbetrieb aufnehmen.
Bei einer reinen KG wird das Privatvermögen des Komplementärs zur Haftung herangezogen. Komplementär ist in der Regel der Unternehmer. Bei der UG (haftungsbeschränkt) & CO KG ist der Komplementär aber eine UG (haftungsbeschränkt), sodass der Unternehmer hier nicht mit dem Privatvermögen haften. Die Haftung beschränkt sich bei der UG (haftungsbeschränkt) & Co KG auf das Vermögen der Komplementärin sowie die im Handelsregister eingetragenen Einlagen der Kommanditisten, also das Vermögen, das die Gesellschafter ins Unternehmen eingezahlt haben. Diese Rechtsform ist für Gründer eine gute Wahl, die ihre persönlichen Haftungsrisiken reduzieren möchten und gleichzeitig ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft betreiben wollen. Bei Banken und Investoren ist diese Form bezüglich der Kapitalbeschaffung aber weniger angesehen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Kapitalgesellschaft und streng genommen eine GmbH mit besonderen Eigenschaften, somit also eigentlich keine eigenständige Rechtsform. Sie ist eine Kapitalgesellschaft mit eigenem Namen (Firma), die durch einen Geschäftsführer vertreten wird. Die UG (haftungsbeschränkt) kann von einer Person alleine oder auch von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Wie die GmbH, ist auch die UG (haftungsbeschränkt), wie ihr Name schon sagt, haftungsbeschränkt, allerdings beträgt das Mindeststammkapital zur Gründung hier nur 1 Euro. Meistens wird man aber ein Stammkapital von ca. 1.000 Euro verwenden.
Der größte Unterschied zwischen einer UG (haftungsbeschränkt) und einer GmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das zur Gründung nötig ist. Bei der GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital erforderlich, die Hälfte davon muss schon bei Gründung eingezahlt werden. Bei der UG (haftungsbeschränkt) reicht dagegen schon 1 Euro als Stammkapital, sofern der Kapitalbedarf nicht eine höhere Summe notwendig macht. Bei der UG (haftungsbeschränkt) muss man von Gewinnen Rücklagen bilden, die man nicht an die Gesellschafter ausschütten darf. Zudem kann die UG (haftungsbeschränkt) auch eine Kapitalerhöhung und Umfirmierung in eine GmbH in Erwägung ziehen. Ansonsten hat die UG (haftungsbeschränkt) die gleichen Rechte und Pflichten wie eine GmbH, was die Vorgaben zu Gesellschaftern, Buchhaltung und Haftung betrifft. Die UG (haftungsbeschränkt) muss außerdem ebenso wie die GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen.

Digitale Gründung zu Bestpreisen

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Was du bekommst

Erstellung und Überprüfung Gründungsdokumente (durch Rechtsanwalt)

Organisation Notartermin

Eintragung Transparenzregister

Eintragung Transparenzregister Gründerholdings

Abstimmung Firma mit IHK

Kollisionsprüfung Handels- und Markenregister (Identitätsprüfung)

Unterstützung bei Fragebogen steuerliche Erfassung bei Finanzamt

Erstellung und Einreichung Eröffnungsbilanz

Unterstützung beim Ausfüllen Antrag Gewerbeanmeldung

Geschäftsführeranstellungsvertrag

IP-Übertragung von Gründer auf Gesellschaft

Anmeldung Berufsgenossenschaft und Beantragung Betriebsnummer

Steuerlicher Cross-Check (1 Std. inkl.)

Rabatte Startup-Beratung

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